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IGNORED

Waffenschein-Bewachung-Art der Aufträge vorgeschrieben ?


Rover

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
"Nur gültig zur Durchführung von Werttransporten (Mindestwert des Schutzgutes 10.000 €) und zur Ausübung des Personenschutzes für besonders gefährdete Personen.

Seit wann wissen die Ganoven, wieviel Geld man transportiert? Heißt das also, für 9.999 Euro darf man erschossen werden?

Geschrieben
Seit wann wissen die Ganoven, wieviel Geld man transportiert? Heißt das also, für 9.999 Euro darf man erschossen werden?

Genau richtig!

In einem anderen Forum schrieb man dazu:

"Was die Mindesttransportsumme angeht könnte es hier mal nicht von vornherein chancenlos sein rechtlich vorzugehen.

Zwar kann (ERmessen) der WS nach § 9 WaffG eingeschränkt werden. Aber : Wenn der Sachbearbeiter das Bedürfnis an sich (d.h. die Gefährdung i.S. § 28 Waffg) anerkannt hat,

ist eine Mindesttransportsumme schon sehr fragwürdig.

1. Weiß ein Täter i.d.R. nicht die Summe, d.h. die Gefährdung kann bei 1000€ genauso hoch sein wie bei 10.000.

2. Solche Beschränkungen gibts bei WTUs auch nicht, Waffe wird immer geführt. Sonst müsste man ja ggf. auf die Summe achten und dann evtl. Waffe ständig an- und ablegen."

Geschrieben
Seit wann wissen die Ganoven, wieviel Geld man transportiert? Heißt das also, für 9.999 Euro darf man erschossen werden?

Für Normalbürger gilt sogar für jede beliebige Summe....

bye knight

Geschrieben
Übrigens: Beim FWR (Geschäftsstelle) habe ich (per email) nachgefragt um Info/Unterstützung, bislang von dort aber nichts gehört.

Andere Quellen ?

Hallo Rover,

die dortige Stelle für Öffentlichkeitsarbeit ist seit über einem Jahr unbesetzt.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
1.) Wem kann ich was am Wochenende melden ? Muß ich eine Bestätigung abwarten ? Wer ist befugt das OK zu geben ?

2.) Was nutzt es, wenn ich selber prüfe und zu dem Schluß komme, daß der Einsatz gerechtfertigt ist, der Sachbearbeiter nach einem Monat Nachdenken aber meint, dies anders sehen zu müssen?

Zu 1.: das solltest Du mit Deiner Waffenbehörde besprechen. Meines Erachtens muss aus praktischen Gründen nicht zwingend vorab eine Bestätigung erfolgen. Wenn Du dauerhaft kein nach Genehmigung gefordertes Bedürfnis nachweisen kannst, kriegst Du halt Post von Deiner Waffenbehörde.

Zu 2.: das sollte nicht allzu oft vorkommen. Wenns andauernd passiert, würde ich mal darüber nachdenken.... :rolleyes:

Geschrieben

@Rover

Mir kommt es so vor, als hättest Du nicht mit deinem SB über diese Sache gesprochen.

In einem persönlichen Gespräch lässt sich vieles klären und Sachbearbeiter sind auch nur Menschen (welche zum teil keinen Einblick in die Materie privater SD haben).

Von einem Bekannten weiß ich, das die Ihre bewaffneten PS Aufträge, nach der Abwicklung melden und bis jetzt gab es kein Problem.

Ebenso lässt sich die 10.000€ Beschränkung schnell kippen, wenn Du dem SB eine Gefährdungsanalyse zukommen lässt.

Aber ich habe den Eindruck, dir geht es gar nicht um eine friedliche Lösung deines Problemes, sondern um eine Klage (dann kannst aber sicher sein, in 3 Jahren gibt es erstmal keine Verlängerung).

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Ein freundliches Hallo an alle "schreiberlinge" dieses Themas,

ich bin hoch erfreut hier im Forum dieses Thema gefunden zu haben, da ich mich gerade (seit ca. 2 Wochen )hiermit beschäftige.

Ich bin gerade am überlegen mich bei der IHK zml Lehrgang §34a der Gewerbeordnung und zur Sachkunde (nicht zu verwechseln mit der Sachkunde für die WBK) an zu melden, um dann im Anschluß ein Bewachungsgewerbe an zu melden.

Die alles sollte dann zur Vorbereitung auf den WS reiche...dachte ich zumindest bis ich vor 2 Tagen mit den zuständigen SB gesprochen hatte....grummel....

All das von Euch hier geschriebene kann ich nur bestätigen und das doch sehr hohe Niveau hat mich hierzu auch noch überascht....Respekt !

Natürlich liegt mein Interesse an einem WS in erster Linie in der unternehmerischen Sicht. Es ist ja schon faßt eine Monopolstellung, wenn ein Bewachungsunternehmen diese Dienstleitung mit anbieten könnte....keine oder nur sehr wenig Konkurenz....einfach eine ideale Idee für Existenzgründer....könnte man denken !

Und dann die grausige Realität erfahren, das Schmerzt !

Ich könnte ja jetzt die Flinte ins Korn werfen aber da erwacht in mir so eine Art "Kampfgeist !?"...soll man sich einfach dieser Verwaltung ohne einen ernsthaften Versuch gestartet zu haben ergeben...?

Ich probiere es hier noch einmal mit den Studium des Waffengesetzes und der Verwaltungsvorschrift....da muß doch was zu machen sein ?!

Nah ja, ich bin bestimmt kein häufiger Forumsleser aber ich kann Euch jetzt schon versprechen, das ich Eure sehr interessanten Beiträge, mit hohem Niveau geschrieben, im Auge behalten werde.

Grüße von einem in 2008 "geplanten !?" Jungunternehmer.

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