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IGNORED

Urlaub in Österreich, darf das alles in meine Tasche? Transport? Aufbewahrung?


Dobe

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Geschrieben

hallo,

ab nächster woche bin ich ein paar tage in österreich (meine WO ipsc such-thread)

gerne würde ich mein "standard" gerödel mitschleppen, möchte aber nix falsch machen :confused:

in die tasche soll:

- einhandmesser (laut wo thread kein problem)

- 1 magazin hohlspitz "magtech first defense" (laut wo thread nu angeblich auch in austria ok)

- 9mm kurzwaffe

- je nach match-/trainigsmöglichkeit viel 9mm vollmantel mun

- benelli m4 selbstladeflinte (NUR halbautomat, nix pumpe), teleschaft, pistolengriff, und leider recht kurz, ist die kleine mit 14"-lauf!? laut diesen wo thread --- KLICK --- aus 2007 wohl in österreich verboten, ist das noch aktuell? stimmt der thread inhalt?

- wenn flinte ok, 12/67,5 slugs

- wie sieht es mit dem transport aus?

waffe im motorraum, magazin in der dachbox und munition im kofferraum? oder ist es in österreich wurst?

- aufbewahrung? hab ja im hotel/bungalow keine speziellen möglichkeiten.

danke und gruss

dobe

Geschrieben
gerne würde ich mein "standard" gerödel mitschleppen

dobe

Willst du in Ösiland einmarschieren :confused:

Oder hat dein Waffenschrankinhalt auch Urlaubsanspruch :gutidee:

Wünsch dir trotzdem schönen Urlaub :beach:

B01

Geschrieben

Dobe, Du würfelst allerhand durcheinander !

Die First Defense war hier eh immer ok. No prob. Aber Du solltest eine Einladung zu einem SpoSchüFest oder sowas samt Deinem EFWP mithaben - warum hast Du das Ding mit ? (Für "die", nicht für mich). Training ist zu wenig.

Die M4 sollte sich nicht auf unter 90 cm Gesamtlänge kürzen lassen. Siehe den von Dir selber zitierten Thread ! Der Inhalt stimmt. Auch hierfür: Einladung zu Bewerb erforderlich.

Slugs sind aber kein Prob.

Transport: entladen. Punkt. Gefüllte Magazine gleich neben der Waffe gelten aber als führen - nix gutt. Aber Waffe + leere Mags + Mun in derselben Tasche is ok, kein Erfordernis nach Versperrtheit oder sonstiger Getrenntheit.

Aufbewahrung: Dein Prob. Der Zugriff muß Unberechtigten unmöglich gemacht werden. Wie realisierst Du das, wenn Du außer Haus und baden bist ? Unter der Matratze verstecken gilt nicht ... Gibt's im Haus einen Safe ? Achtung, zu dem dürfen dann nur Berechtigte Zugriff haben (im Falle beider Waffen Inhaber einer WBK in .at)

Wenn ich mir das alles so durchsehe: Bewerbe scheinst Du hier nicht schießen zu wollen. Dann tät ich auf den Aufwand an Deiner Stelle pfeifen. Wir haben zwar einen nicht zu knappen Haufen an Gesindel hier, aber wie Rambo aufzurüsten brauchst Du deshalb auch ned. Nimm's löbliche Messer und einen ebensolchen OC-Spray mit, damit überlebst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit Deinen 1-wöchigen Urlaub.

Geschrieben
Transport: entladen. Punkt. Gefüllte Magazine gleich neben der Waffe gelten aber als führen - nix gut.

Ad Flinte noch die Ergänzung - mindestens 45 cm Lauflänge, mindestens 90cm Gesamtlänge (auch mit eingeschobenem Schaft).

Transport entladen ja, aber man darf volle Magazine daneben liegen haben. Erst wenn das gefüllte Magazin in der Waffe steckt ist es (ohne WP) ein illegales Führen. Vorausgesetzt natürlich beides ist nicht zugriffsbereit.

Georg

Geschrieben
Transport entladen ja, aber man darf volle Magazine daneben liegen haben. Erst wenn das gefüllte Magazin in der Waffe steckt ist es (ohne WP) ein illegales Führen. Vorausgesetzt natürlich beides ist nicht zugriffsbereit.

Servus,

interessant ! Das wurde mir anders erklärt, nämlich: da durch die gefüllten Mags eine sofortige Feuerbereitschaft hergestellt werden könne, gelte auch in diesem Falle die Waffe als geladen. Und einen Transport (WBK) einer geladenen Waffe gibt's nicht, das ist dann Führen (WP).

Ich lasse mich gerne eines bessern belehren (betrifft mich selbst nicht) ... bist Du sicher ?

Gruß

Geschrieben

na die flinte hat sich dann erledigt.

mit eingeschobenen schaft hat sie 75cm und ausgeschoben 89cm :traurig_16:

ok, hab ich halt weniger zu schleppen

Geschrieben
Servus,

interessant ! Das wurde mir anders erklärt, nämlich: da durch die gefüllten Mags eine sofortige Feuerbereitschaft hergestellt werden könne, gelte auch in diesem Falle die Waffe als geladen. Und einen Transport (WBK) einer geladenen Waffe gibt's nicht, das ist dann Führen (WP).

Ich lasse mich gerne eines bessern belehren (betrifft mich selbst nicht) ... bist Du sicher ?

Gruß

Wer hat dir das so erklärt? Ich bin mir definitiv sicher dass ein gefülltes Magazin neben der Waffe legal ist (solange beides nicht zugriffsbereit transportiert wird). Ich kenne auch einige Leute die zuhause über 20 Glock-Magazine füllen und dann damit zum Schießstand fahren und diese leeren, einfach weil sie zu faul zum Laden sind. Und damit wäre auch der Zweck geklärt.

Ansonsten hier nachlesen, da steht auch etwas.

Gruß Georg

PS: Im eigenen Tresor darf die Waffe auch mit angestecktem Magazin lagern!

Geschrieben

Ad volle Magazine beim Transport: Mach ich (fast) immer. Die Waffe ist natürlich leer, Magazin steckt keines dran, aber einige vorgefüllte Magazine sind in meiner Tasche damit ich mir zumindest bei den ersten Serien das Magazinefüllen sparen kann. Hätte dabei noch nie ein Problem gesehen. Als WBK Inhaber muss die Waffe beim Transport ungeladen sein. Das Gesetz kennt kein "schnell in feuerbereitschaft bringen". Und ungeladen ist sie nach allen mir bekannten Definitionen jedenfalls, wenn kein (volles) Magazin angesteckt ist und sich keine Patrone in der Kammer befindet.

Geschrieben
Wer hat dir das so erklärt?

Bedaure, das weiß ich nimmer.

Aber ich danke Dir für die Richtigstellung ! :s75:

Wie gesagt, mich betrifft's eh nicht (WP), aber man redet doch immer wieder, und ich möcht dann auch richtige Auskünfte geben.

PS: Im eigenen Tresor darf die Waffe auch mit angestecktem Magazin lagern!

Das sowieso. Ich weiß.

Gruß :)

Geschrieben
Wie gesagt, mich betrifft's eh nicht (WP), aber man redet doch immer wieder, und ich möcht dann auch richtige Auskünfte geben.

Was is bei euch WP?

Geschrieben
Ist der bei euch leichter zu bekommen?

Woher soll ich das wissen ?

Da das Thema aber nichts mehr mit dem Threadtitel zu tun hat, ist es für mich beendet - weitere Fragen daher zwecklos.

Gruß

Geschrieben

..... hoffentlich sag ich nicht´s falsches .......

- 1 magazin hohlspitz "magtech first defense" (laut wo thread nu angeblich auch in austria ok)

schon beantwortet - immer schon legal. ist ja kein hohlspitz teilmantelgeschoss was bis vor kurzem verboten war.

- benelli m4 selbstladeflinte (NUR halbautomat, nix pumpe), teleschaft, pistolengriff, und leider recht kurz, ist die kleine mit 14"-lauf!? laut diesen wo thread --- KLICK --- aus 2007 wohl in österreich verboten, ist das noch aktuell? stimmt der thread inhalt?

wenn du eine einladung hast und mit dem 14" brügel hier in AT teilnimmst dann ist das ok. da die SLF in DE legal ist wird dich hier keiner danach fragen.

- wenn flinte ok, 12/67,5 slugs

vollkommen wurscht. kenne keine FLG das verboten ist in AT.

- wie sieht es mit dem transport aus?

ein bischen mit hirn packen und es gibt keine probleme. man fährt ja auch nicht zum schießstand, nimmt das magazin aus der waffe und drückt ab ohne den schlitten zuvor zurückzuziehen - du weißt was ich damit sagen will ......

- aufbewahrung? hab ja im hotel/bungalow keine speziellen möglichkeiten.

das ist schlecht! nicht berechtigte personen dürfen keinen zugriff haben und wenn du das nicht garantieren kannst und evtl. die putzfrau mit deinen schießeisen geld abheben geht dann bleib bitte beim messer.

burgenland ist zwar im osten von österreich, aber schießeisen brauchst dort bei den gemütlichen leuten nicht :P. viel spaß im urlaub - ist schön dort!

gruß

roland

Archiviert

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