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IGNORED

KK-Waffe von der Behörde eingezogen


Druss

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Geschrieben

Hallo,

so mal eine Frage...

ein amt hat vor längerer zeit das kk - gewehr eines bekannten eingezogen. zu der zeit war ich noch kein jagdscheininhaber.

jetzt hab ich jedoch den jagdschein. gibt es irgend eine möglichkeit, wieder an die waffe ran zu kommen und dann auf meine grüne wbk einzutragen?

bevor wieder spekuliert wird, das gewehr wurde vererbt und derjenige, der es bekommen hat, hatte keine wbk und durfte es deshalb nicht besitzen

Geschrieben
bevor wieder spekuliert wird, das gewehr wurde vererbt und derjenige, der es bekommen hat, hatte keine wbk und durfte es deshalb nicht besitzen

:confused: Und warum hat er sich dann keine ausstellen lassen?

Oder war er kein direkter Erbe (Kind, Ehegatte)?

Rolf

Geschrieben

warum weiß ich nicht... er hatte dazu auch kein bedürfnis... kein sportschütze etc... und von waffenrecht zu der zeit auch keine ahung, aber nichts desto trotz, hat er die möglichkeit solch eine waffe wieder zu bekommen oder ist die nach ein paar jahren nicht mehr zu bekommen, weil sie vernichtet wurde?

Edit: war Kind , deshalb erbe

Geschrieben
warum weiß ich nicht... er hatte dazu auch kein bedürfnis... kein sportschütze etc... und von waffenrecht zu der zeit auch keine ahung, aber nichts desto trotz, hat er die möglichkeit solch eine waffe wieder zu bekommen oder ist die nach ein paar jahren nicht mehr zu bekommen, weil sie vernichtet wurde?

nicht übel nehmen Druss, aber deine angaben sind etwas zu dürftig, als dass man konkret etwas sagen könnte. so kann man nur annahmen machen und aufgrund dieser etwas sagen.

auch ist die beschreibung dass die waffe eingezogen wurde zu ungenau. falls eine behörde die waffe entgegengenommen hat, gibts dazu unterlagen. wenn die waffe vernichtet, verkauft oder verwertet wurde, wird es diesbezüglich einen bescheid geben.

beschreib doch mal ausführllich was damals passiert ist, wann das war... wie er zu der waffe gekommen ist, wie er sie wieder losgeworden ist, usw.

so genau wie möglich! das würde helfen dir/euch zu helfen.

(anmerkung aufgrund einer annahme: man muss und musste kein bedürfnis als jäger oder sportschütze nachweisen um eine waffe als erbe in Besitz zu nehmen. dafür gab es und gibt es noch immer die Erben-WBK. die wird immer Bedürfnisfrei ausgestellt. dazu muss man aber Erbe oder Vermächtnisnehmer sein.)

gruß alzi

Geschrieben
warum weiß ich nicht... er hatte dazu auch kein bedürfnis... kein sportschütze etc... und von waffenrecht zu der zeit auch keine ahung, aber nichts desto trotz, hat er die möglichkeit solch eine waffe wieder zu bekommen oder ist die nach ein paar jahren nicht mehr zu bekommen, weil sie vernichtet wurde?

Edit: war Kind , deshalb erbe

Da dürften zwischenzeitlich alle Fristen abgelaufen sein.

Karl

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