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IGNORED

Beschränkung §27 rechtens oder nicht?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich blick nicht mehr durch.....

Habe jetzt 2 Stunden WO durchgelesen, komme zu keinem Ergebniss.....

In meiner Erlaubniss steht folgende Einschränkung:

Das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen wird auf Munition für die Schusswaffen beschränkt,

für die Ihnen -auf Ihre Person bezogen- eine waffenrechtliche Erlaubniss vorliegt.

Habe jetzt mehrere teils ältere Gerichtsurteile gesehen, mal ja , mal nein,

gibt es dazu einen aktuellen Stand?

Zur Abrundung: bin Sportschütze und Inhaber gültigem Jagdscheins, Behörde ist in NRW.

Der Jagdschein steht ja in gewissem Masse einer waffenrechtlichen Erlaubniss gleich.

Möchte auch Munition wiederladen um mit einer Büchse eines Kollegen zu schiessen ,

aber in diesem Kaliber habe ich keinen WBK Eintrag.Meinem Verständniss nach wäre dieses ein Verstoss gegen diese Beschränkung .

Frage nebenbei : was ist der Unterschied zwischen Laden und Wiederladen???????????

Geschrieben
... Frage nebenbei : was ist der Unterschied zwischen Laden und Wiederladen?

Laden = Neue Patronenhülsen!

Wiederladen = abgeschossene Patronenhülsen!

Die Auflage widerspricht sowohl geltenden WaffenG als auch SprengG!

Geschrieben

Hallo chapmen,

ich rate Dir, sofortigen Widerspruch gegen die Auflage in Deiner Erlaubnis einzulegen.

Die Einschränkung, die Erlaubnis auf Schusswaffen zu beschränken, für die Du eine waffenrechtliche Erlaubnis hat, ist schlichweg nicht vom Gesetz gedeckt. Insbesondere bei Dir, da Du ja zusätzlich auch noch Inhabereines gültigen Jagdscheines bist, also "ziemlich viel" auch ohne Genehmigung der Behörde kaufen(oder auch leihen) kannst

Der Widerspruch muß aber spätestens binnen einer Frist von 4 Wochen nach Erteilung der Erlaubnis eingelegt werden, da ansonsten eine an und für sich unrechtmäßige Auflage rechtskräftig wird und nur noch sehr schwer aus der Erlaubnis rauszukriegen ist.

Viel Glück(und lass Dir nicht alles gefallen)

Germar

Geschrieben
Hallo chapmen,

ich rate Dir, sofortigen Widerspruch gegen die Auflage in Deiner Erlaubnis einzulegen.

...

Viel Glück(und lass Dir nicht alles gefallen)

Germar

Falls noch etwas Zeit ist,

langt es auch manchesmal,

mit dem/der SB zu reden.

Geschrieben
Falls noch etwas Zeit ist,

langt es auch manchesmal,

mit dem/der SB zu reden.

Wobei dies in NRW durch die lange Einfärbung der Verwaltung durch die "Rote Schal's und Socken-Politik wohl wenig Aussicht auf Einsicht haben dürfte!

Geschrieben

Also der Sachbearbeiter hier im Forum hat mir auch per PN ganz klar zugestimmt, das diese Beschränkung unzulässig ist.

Also Einspruch einlegen.

Bei mir wird es am Montag wohl auch so weit kommen, der zuständige SB im Kreis Wesel hat vor mir ebenfalls diese unzulässige Bemerkung in meine Pappe reinzuschreiben. Ich werd dann sofort Einspruch einlegen wenn das persönliche Gespräch nix bringt.

Gruß aus Moers

Andre

Geschrieben
...

Typisch NRW-Landrat etc., die wollen einfach nicht von ihrem eingeprägten Bild zum legalen Waffenbesitzer weg. Beim Waffenbesitzer handelt es sich in deren Augen um susbektes Gesindel und es braucht nicht jeder Waffen zuhause haben. Erst recht nicht Sprengstoff. Daher ist alles zu tun um dies soweit wie möglich einzuschränken. Diese Kommentare habe ich selbst in den Reihen von SB's gehört. Als ich mich dann als Böllerschütze, Sportschütze und Jäger geoutet hatte, und dies mit meinen Kommentar: "Was soll der Sch..."! Wurden deren Gesichter länger. Daher auch meine hier schon erklärte Auffassung zu mündlichen Verhandlungen mit den SB's. In NRW ist dies zu 95 % zwecklos. Die haben ihre vorgefaßte Meinung und lassen sich nur durch ein Gericht davon abbringen!

Geschrieben

Hallo!

Bei einem Kollegen stand jetzt eine Verlängerung des Pulverscheines an.

Im Antrag war jetzt ein extra Feld für die beantragte Menge Pyrodex.

Als Anlage war u.a. einzuschicken:

"- Vereinsnachweis (Bescheinigung über eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Übungsschießen)"

Und das Bundesland dürft Ihr jetzt raten...

Grüße

GS

P.S.: Natürlich wurden alle geforderten Nachweise erbracht.

Geschrieben
Hallo!

Bei einem Kollegen stand jetzt eine Verlängerung des Pulverscheines an.

Im Antrag war jetzt ein extra Feld für die beantragte Menge Pyrodex.

Als Anlage war u.a. einzuschicken:

"- Vereinsnachweis (Bescheinigung über eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Übungsschießen)"

Und das Bundesland dürft Ihr jetzt raten...

Grüße

GS

P.S.: Natürlich wurden alle geforderten Nachweise erbracht.

Erfolgreich heisst bei uns eine Scheibe mit 9er Schnitt wieder abgeben,ist mann schlechter zählt das nur als delaborieren

und das Schiessbuch wird nicht abgestempelt :rotfl2:

Aber mal im ernst,warum hat jeder Fehler den wir machen für uns ganz schwere Folgen und einige SB´S/Landräte

können machen was sie wollen? Die Gesetze werden doch extra in diesem tollen Deutsch verfasst um es ganz genau

zu machen. Es kann doch nicht sein das jeder Antragsteller das wieder auf´s neue Ausfechten muss :gaga:

Gruß

Markus

Geschrieben

Update:

Nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin mit dem Hinweis auf meinen Jagdschein wurde die Beschränkung ohne irgendwelches Murren gestrichen, mit dem Kommentar von Ihr: "Seien sie froh das sie Jäger sind........"

Bin ich auch.......

Geschrieben
Typisch NRW-Landrat etc.,

...

Soweit ich informiert bin muß die LPV-36 in Hamburg von Zeit zu Zeit zum Pflichtschießen antreten.

Idee dahinter: Jemand kann nicht WBKs für Dinge ausstellen, die er nie bedient bzw. begriffen hat.

Also-> Pflichtschießen.

Cool!

Grüße

-Matthias-

Geschrieben
Update:

Nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin mit dem Hinweis auf meinen Jagdschein wurde die Beschränkung ohne irgendwelches Murren gestrichen, mit dem Kommentar von Ihr: "Seien sie froh das sie Jäger sind........"

Bin ich auch.......

Dann hätte ich ihr unmissverständlich geraten den Beruf zu wechseln, wenn sie nicht bereit ist sich an geltende Gesetze zu halten. Im Gegensatz zu den zahlreichen schwammigen Formulierungen im WaffG, die zur 'kreativen Auslegung' einladen, ist die Unzulässigkeit der Kaliberbeschränkung im Gesetz im Klartext für jeden ersichtlich.

Geschrieben

Meine Hypothese: Wir haben es ja mit Beamten zu tun. Aus einer möglichst restriktiven Auslegung sämtlicher Kann- und Ermessensmöglichkeiten kann nie ein Nachteil für die eigene Karriere werden, meist auch dann nicht, wenn man noch strenger ist, als es das Gesetz erlaubt. Die haben dann neben einer eventuell vorhandenen ideologischen Vorprägung einfach nur Angst, daß einer der Antragsteller Scheisse baut und sie für das Nutzen ihres Ermessensspielraumes Karrierenachteile befürchten müssen. Dies ist gekoppelt mit der unterschwelligen Message von oben, dass sie bei möglichst strenger Auslegung Rückendeckung haben, bei etwas liberalerer Handhabung aber einfach im Regen stehen gelassen werden.

Der Deutsche Beamte will alles "Wasserdicht" haben und immer rundum "Abgesichert" sein. Für "Kann" ist da kein Platz!

Geschrieben

Da können dir mir sagen was Sie wollen, ich persönlich halte das für leeres hohles Geschwätz.

Es werden zum Teil Absurde Beschränkungen in WBKs etc. eingetragen. Wer sich nicht wert hat eben pech und muss sich dann an die Einschränkungen halten.

Wenn von 100 dann 2 Leute mit Rechtsbeistand dagegen an gehen macht denen das auch nichts, Sie haben ja 98 gegängelt :00000733:

Ein Schützenkollege von mir hatte solche Absurde Einschränkungen in seiner neu beantragten gelben WBK. Er mußte Rechtlich dagegen vor gehen. Mit über 1000 Euro an Rechtsanwaltkosten mußte er erst einmal in Vorleistung gehen. Seine Einschränkungen werden jetzt gelöscht. Nun kämpft er weiter um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Wie viele hätten das auch gemacht? Es war ja zu Anfang nicht sicher wie es ausgeht und ob er seine Kosten erstattet bekommt. Noch hat er sein Geld nicht zurück und 1 Jahr ist auch fast rum.

Ob man doch mal übers Auswandern nachdenken soll ...

see you ...

Geschrieben
Ein Schützenkollege von mir hatte solche Absurde Einschränkungen in seiner neu beantragten gelben WBK. Er mußte Rechtlich dagegen vor gehen. Mit über 1000 Euro an Rechtsanwaltkosten mußte er erst einmal in Vorleistung gehen. Seine Einschränkungen werden jetzt gelöscht. Nun kämpft er weiter um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Eine Waffenrechtschutz zahlt sich eben immer aus und ich bin froh, das ich eine habe. Bei mir hat die Behörde vor dem VG Köln einen Rückzug gemacht. Das ganze hat jetzt fast anderthalb Jahre gedauert. Mein Anwalt sagt, dass der Verlierer die Kosten zahlt.

Gruß

Jens

Geschrieben
Eine Waffenrechtschutz zahlt sich eben immer aus und ich bin froh, das ich eine habe. Bei mir hat die Behörde vor dem VG Köln einen Rückzug gemacht. Das ganze hat jetzt fast anderthalb Jahre gedauert. Mein Anwalt sagt, dass der Verlierer die Kosten zahlt.

Gruß

Jens

Herzlichen Glückwunsch, Jens! :icon14:

Darauf einen :s75:

MarkSix

Geschrieben

Ich bin da auch gerade dran, wird wohl auch so enden. Aber leider nehmen noch immer viel zu wenige ihre Rechte wahr. Es kann nicht sein, dass ein SB, welcher Behörde auch immer, SEINE Sicht der gesetzlich geregelten Dinge versucht umzusetzen oder bei entsprechender Weisung seiner vorgesetzten Behörde nicht remonstriert wenn normales Veto nicht ausreichend gewürdigt wird.

Dann müssen von unseren Steuergeldern eben einige Anwälte bei verlorenen Verfahren bezahlt werden. Auch der evtl. zustehender eigene Verlust und nachweisbare Kosten werden viel zu selten eingefordert. Wenn eine Behörde ständig wegen der Entscheidungen eines oder einiger SB vor Gericht gezerrt wird (und ich bin bei Leibe kein Prozessbefürworter!!) werden die Chefs vielleicht mal nachdenken und einen Juristen bemühen bzw. den SB`s sagen, was genau im Gesetz steht (denen fehlt ja leider auch die Fortbildung) und wie demnach zu verfahren ist.

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