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IGNORED

2/6 auf Gelb - Haarspalterei


Vitamin S

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

nehmen wir an ich darf am 15. August wieder eine Waffe auf meine gelbe oder grüne WBK erwerben.

Ich gehe davon aus, dass ich auf grün einen Voreintrag auch erst am 15. bekommen würde. Auf gelb kann ich ja "einfach so" eine entsprechende Waffe erwerben. Der Händler überprüft ja nicht, wann ich welche Waffe gekauft habe.

D.h. auf gelb könnte ich ja auch schon am 2. August eine Waffe kaufen, die ich dann bis zum 15. eingetragen haben müßte. Was würde mir in diesem Fall blühen?

Ich hätte die 2/6 Regelung ja um 2 Wochen verkürzt.

Dnke für jede ernst gemeinte Antwort.

Geschrieben

übe dich in geduld und hole dir die waffe erst 13 tage später.

kannst ja regelmäßig ins geschäft gehen und das neue schätzchen begutachten...

Geschrieben

Vor dem eigentlichen Erwerb musst Du die Waffe doch probieren. Also brauchst Du einen Leihschein vom Büxer/Händler und probierst sie aus. Wenn sie funktioniert und Dir gefällt, lässt Du sie eintragen, notfalls mit einer Zwischenlagerung beim Händler.

Geschrieben

Danke, aber ich hatte ja nicht gefragt welche Möglichkeiten es gibt, die Waffe vorher rechtmässig zu bekommen. Sondern was der oben geschilderte Fall waffenrechtlich ist und ggf. für Folgen hätte.

Wissentlich würde ich wegen 14 Tagen sicherlich nichts riskieren. Mich interessiert einfach, ob es eine Owi ist, die mit dem "Verschlafen" der 14 Tage Eintragungsfrist vergleichbar ist oder eher als Vorbereitung eines Angriffskrieges gewertet wird und man vor dem Hager Tribunal landet.

Geschrieben

Da es drei Möglichkeiten gibt, wird Dir keiner diese Frage beantworten können.

1. Möglichkeit:

Der SB pocht auf die 2/6 Regelung ohne Ausnahme - dann macht er Dir wegen eines Verstoßes gegen § 14 Abs.4 WaffG. die Hölle heiß. Unter Umständen sogar richtig heiß.

2. Möglichkeit:

Der SB legt die Ausnahme "in der Regel" zu deinen Gunsten aus. Er schmollt ein wenig weil Du ihn nicht vorher gefragt hast und hält Dir einen entsprechenden (längeren) Vortrag. Anschließend stempelt er Dir Deinen Neuerwerb mit erhobenem Zeigefinger und dem Hinweis "das kommt aber nicht wieder vor" ab.

3. Möglichkeit:

Der SB legt die Ausnahme "in der Regel" zu deinen Gunsten aus. Das Du ihn vorher nicht gefragt hast, ist ihm egal (Wunschtraumdenken). Er Stempelt den Erwerb ab und freut sich auf Deinen nächsten Besuch.

Manfred

Geschrieben

4. Möglichkeit:

Er schmollt, ist sauer und legt es so aus, dass Du ihn verarschen willst.

13. Gebot: Wer den SB verarscht bekommt gar nix, und zuverlässig isser auch net...

Entweder du kannst das mit ihm bei nem Bierchen besprechen, oder du solltes imho die 13 Tage warten...

Greetz, Tom

Geschrieben
...

In diesem Fall ist Reden nicht mit Gold aufzuwiegen!

Gruß vom kommuniezierenden

In diesem konkreten Fall wäre Reden an Dämlichkeit nicht zu überbieten ...

Entweder beim Händler lassen oder Leihschein und fertig.

mfg

Ralf

Geschrieben
Hallo,

Der Händler überprüft ja nicht, wann ich welche Waffe gekauft habe.

Was würde mir in diesem Fall blühen?

Ich hätte die 2/6 Regelung ja um 2 Wochen verkürzt.

Dnke für jede ernst gemeinte Antwort.

:gutidee: hola amigos, ich hatte einen ähnlichen Fall (einem Waffenschrank mit mit 4 Langwaffen, und viele Dekowaffen und ein Paar Vorderlader. Die Lösung: nach Rücksprache mit meiner SBine (beim eintragen der ersten 2 LW), die anderen 2 behalte ich solange zur "sicheren Verwahrung" bis das halbe Jahr rum ist. Eso es todo, y no habia ningun problema ( das ist Alles, und es gab kein Problem). Ich darf natürlich die Waffen auch benutzen (schriftlich festgehalten).

Das beantwortet zwar nicht deine Frage, aber die Möglichkeiten wurden schon weiter oben aufgezählt.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

also wieder dieses leidige thema....

ich bin aus köln......hatte riesen bammel vor den SB´s....weil das so im verein erzählt wurde (die fressen auch kleine kinder)......

mein derzeitiger sachbearbeiter ist so locker......man kann alles in ruhe mit ihm besprechen.....ich hatte innerhalb eines halben jahres 2 langwaffen gekauft und eine gleich wieder versemmelt!

er sagte nur....kein problem.......gillt dann nicht richtig als besitz....langwaffe war sofort wieder verkauft......wenn sie ne neue kaufen, kommen sie gleich zu mir......und ich trage sie ein!

jetzt denke ich mal (wunschdenken)....

wenn das halbe jahr noch nicht ganz rum is......sollte man einfach mit ihm sprechen!!!!!! und das vor dem kauf.......

Geschrieben

ich hatte die möglichkeit eine usp .45 acp zu kaufen unter der bedingung das ich sie innerhalb 2 tagen übernehme,

kurz mit dem sb telefoniert, fall erklärt und waffe 3 wochen vorher als "erlaubt" eingetragen.

kommt aber wohl auch auf den sb an.

Geschrieben

mir wurde auf den tag genau gesagt, ab wann wieder erworben werden darf. die möglichkeiten, wie man sich vorher eine waffe "reservieren" kann, sind schon klar. mich hatte einfach nur interessiert, was es im worst case für konsequenzen hätte und auf welcher rechtsgrundlage.

Geschrieben

Entscheidend ist nicht der Tag an dem Du auf dem Amt erscheinst, sondern Tag der Überlassung. Man kann ja auch sich eine Waffe z.B. bei Kauf und anschließendem Versand von Privat vorher eintragen lassen. Dies erspart zudem das Versenden der WBK. Ich habe das schon zweimal gemacht und bei der Frage meines SB gab ich das voraussichtlich Lieferdatum der Waffe an.

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