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IGNORED

Bewaffneter Begleitschutz


wel79

Empfohlene Beiträge

Richtig. Aber das ist halt nicht etwa die Sportschützensachkunde, sondern die von der IHK gemäß Anlage 4 zur BewachV nach diesem Muster ausgestellte
Gewerbeerlaubniss habe ich, sonst kannst du dich ja nicht Selbständig machen dazu braucht man ja auch die Sachkundeprüfung §34a GewO

Waffensachkundeprüfung §31 Waffg. habe ich auch

Lt. seinem Post, hat wel79 ja auch die Sachkunde nach 34a GewO. Aber so ist wenigstens sonnenklar, dass es zwei unterschiedliche Prüfungen sind.

LG

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Und bei der IHK-Prüfung gibts zur Unterscheidung den "großen Schein" für die Selbständigen und den "kleinen Schein" für die angehenden Wachpersonen.

Nicht vergessen darf man, dass es hiervon Ausnahmen von der Unterrichtungspflicht gibt, z.B. für Feldjäger.

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Tja, da haben wir eigentlich wieder das gleiche Problem wie bei dem WSK-Beiträgen. Er (und das ist KEIN Vorwurf an ihn!!) hat alles gemacht was gesetzlich vorgegeben ist. Wissen was los ist, tut er trotzdem nur wenig. An wem das wohl liegt?

Aber zurück zum Thema:

Wenn du beide Lehrgänge hast, also die WSK nach § 7 WaffG

und den § 34 GeWO, (SBine hat ja die Unterschiede bez. § 34 klein/groß geschildert), das Gewerbe angemeldet und Kunden hast, dann kannst du den WS beantragen. Die Wahrscheinlichkeit ihn für PS zu bekommen, tendiert gegen Null.

Wenn irgendwo behauptet/geworben wird "bewaffneter PS" schau mal nach. Nirgends ist etwas über die Waffe ausgesagt. Kann auch ein Stock/RPM/MES/Messer sein oder ein "Kleiner WS".

Wenn eine Person geschützt werden will, sind vorher Gefährdungsanalysen durch das zust. LKA und das BK angesagt. Fallen diese positiv aus, wird der Schutz der Person vom Staat gewährleistet. Für den privaten Bereich gibt es in D so gut wie keine Möglichkeit einen mit Schusswaffe bewaffneten Begleiter zu verpflichten.

Wenn du, wie ich deiner Äußerung entnehme, eher "Begleitung und Schutz" anbietest, nenne es auch so. Ehrlichkeit kommt an. Die meisten (honorigen) Kunden sind nicht blöd und kennen die Gesetzeslage meist sehr genau. Die wollen niemand um sich haben, der vielleicht illegal eine Schusswaffe führt.

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Das is eben der Unterscheid zwischen D und CH. Hier inner CH bekommste erst dann Schutz vom Staaat, wenn bereits ein Attentat ausgeführt wurde, und du überlebst. Solang nur gedroht wird, muss jeder Privatmensch selber zusehen, wie er raus kommt :peinlich:

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@Sachbearbeiter

Um im Sicherheitsdienst arbeiten zu dürfen benötigt er das Unterrichtungsverfahren IHK nach §34a GewO

Angestellte: 1Woche

Geschäftsführer: 2Wochen

Die Fachkunde der IHK benötigt er nur, wenn er im öffentlichen Bereich (Türsteher/Doorman/Citystreife uä.)tätig sein möchte.

Als Personen-/Begleitschützer benötigt er diese Prüfung nicht.

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Für den privaten Bereich gibt es in D so gut wie keine Möglichkeit einen mit Schusswaffe bewaffneten Begleiter zu verpflichten.

Kann man so pauschal nicht sagen. Bedürfnis dafür muss halt nachgewiesen werden - und es gibt schon Fälle, in denen das durchging. <_<

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@Sachbearbeiter

Um im Sicherheitsdienst arbeiten zu dürfen benötigt er das Unterrichtungsverfahren IHK nach §34a GewO

Angestellte: 1Woche

Geschäftsführer: 2Wochen

Die Fachkunde der IHK benötigt er nur, wenn er im öffentlichen Bereich (Türsteher/Doorman/Citystreife uä.)tätig sein möchte.

Als Personen-/Begleitschützer benötigt er diese Prüfung nicht.

Nur als Ergänzung:

Beide Unterrichtungsverfahren, groß und klein, schliessen nicht mit einer Prüfung ab. Es ist ein reiner "Sitzschein". Die Sachkundeprüfung (warum schreibt Ihr immer Fachkunde?) nach 34a GewO, wird wie richtig genannt, für die angesprochenen Tätigkeiten benötigt. Weiterhin ersetzt sie aber auch die Unterrichtungsverfahren. Abgefragte Inhalte sind bei der Sachkunde für das Bewachungsgewerbe die Inhalte des großen Unterrichtungsverfahrens.

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@ Lobo- s

ich sagte ja auch dass ich es nicht PS nenne sondern Begleitschutz, begleitschutz gibt es bewaffnet und unbewaffnet......

manchmal gibt es ja auch begleitschutz für einen gegenstand wo man bei dem transport sehr unauffällig sein möchte.....

ich möchte keinen PS machen da weiss ich das es fast unmöglich ist

ich möchte "nur" bewaffnet begleitschutz anbieten, das muss ja möglich sein da es ja relativ viele anbieten.....

gruß

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@ Lobo- s

ich sagte ja auch dass ich es nicht PS nenne sondern Begleitschutz, begleitschutz gibt es bewaffnet und unbewaffnet......

manchmal gibt es ja auch begleitschutz für einen gegenstand wo man bei dem transport sehr unauffällig sein möchte.....

ich möchte keinen PS machen da weiss ich das es fast unmöglich ist

ich möchte "nur" bewaffnet begleitschutz anbieten, das muss ja möglich sein da es ja relativ viele anbieten.....

gruß

Dann dürfte es sich trotz aller sprachlichen Verrenkungen um einen Werttransport handeln, wird z.B. auch für Schmuck oder exorbitant teure einmalige Oldtimer/Bilder/Statuen usw. angeboten. Ist wohl auch manchmal eine Forderung der Versicherungen.

Für Werttransporte einen WS zu bekommen ist etwas einfacher, da man die entsprechenden Verträge schnell nachweisen oder den Versuch, welche zu bekommen. glaubhaft machen kann. Und eine Gefährdungsanalyse entfällt auch.

Aber der Markt für solche Dienstleistungen platzt aus allen Nähten und die Preise.... na ja.

Ist eine individuelle Entscheidung. Wenn man gut ist und sich über einen gewissen Zeitraum richtig lang macht, wird es sich rumsprechen. Aber wie gesagt: Das Angebot ist RIESIG.

Viel Glück bei dem Versuch. Man muss es einfach probieren.

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Das is eben der Unterscheid zwischen D und CH. Hier inner CH bekommste erst dann Schutz vom Staaat, wenn bereits ein Attentat ausgeführt wurde, und du überlebst. Solang nur gedroht wird, muss jeder Privatmensch selber zusehen, wie er raus kommt :peinlich:

Als Schweizer von deutschen Verhältnissen träumen :confused:

Sorry, aber keine rosarotgrüne Brille kann so vernebeln.

Als unbescholtener Schweizer hat man sein Sturmgewehr zu Hause !

Als unbescholtener Deutscher hat man kein Sturmgewehr...

:angry2:

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