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IGNORED

Hartkern nun doch verboten?


MrSheepy

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Morgen!

Grade eine kleine Diskussion gehabt... Kollege meint Hartkerngeschosse sind mit inkrafttreten des WaffG2008 verboten. Ich meine Nein, wenn unter 400HB.

Es geht explizieht um Sammlermunition .30-06 US (schwarze Spitze) oder Deutsche 7.92 mit Hartkern. Wie sind jetzt einzelne Geschosse einzustufen bzw. entladene Dekopatronen?

P.S.: Werde mich in kürze zum Jurastudium anmelden, um die Gesetzestexte zu kapieren... :gaga:

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"§ 2 WaffG

Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

Abschnitt 1 (Allgemeine Bestimmungen)

(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten. "

"Kriegswaffen

Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Erläuterungen zur Kriegswaffenliste

Nr. 46

In Zweifelsfällen ist als Hartkerngeschoss (= Kriegswaffe) dasjenige anzusehen, dessen Kern-

Härte 400 HB (Brinellhärte) bzw. 421 HV 10 (Vickershärte) übersteigt. Eine Geschosskernhärte

unter den genannten Werten (entsprechend Vollmantelweichkern) begründet die Nicht-

Kriegswaffeneigenschaft der Patronen, es sei denn, sie enthalten die in Nr. 50 KWL genannten

Zusätze."

"Waffenliste

Abschnitt 1:

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.5.4

Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 30 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;"

Zu warnen ist in diesem Zusammenhang immer wieder vor Sonderangeboten/Schnäppchen wenn es um Geschosse zweifelhafter oder unbekannter Herkunft geht. Z.B. gibt es bei Egon einen freundlichen Verkäufer, der solcherlei Zeug von FN verkauft.

Wer damit als Widerlader Patronen herstellt, handelt strafbar.

Ein erstes Indiz ist, dass diese Geschosse/Munition an einem Magneten kleben bleiben. Ist das der Fall, sollte man mit der Kneifzange der Sache auf den Grund gehen und im Zweifel die Finger davon lassen.

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Ein erstes Indiz ist, dass diese Geschosse/Munition an einem Magneten kleben bleiben. Ist das der Fall, sollte man mit der Kneifzange der Sache auf den Grund gehen und im Zweifel die Finger davon lassen.

Naja, jedes Stahlmantel- und Eisenkerngeschoß wir an einem Magneten hängenbleiben und mit einer Kneifzange kann ich keine Härtegrade messen.

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(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten. "

...

Abschnitt 1:

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

...

1.5.4

Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 30 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;"

...

Bitte nicht vergessen: Nr. 1.5 dieser Anlage:

"Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.7

Ich vestehe das so, daß auch der Umgang mit Hartkerngeschossen (nach Nr. 1.5.4) verboten ist.

Wenn man also reinkneifen kann, ist es schon zu spät. Da ist man schon ein Krimineller.

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Bitte nicht vergessen: Nr. 1.5 dieser Anlage:

"Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.7

Ich vestehe das so, daß auch der Umgang mit Hartkerngeschossen (nach Nr. 1.5.4) verboten ist.

Wenn man also reinkneifen kann, ist es schon zu spät. Da ist man schon ein Krimineller.

Danke. Hatte ich nicht erwähnt.

Aber aus gegebenem Anlass ist das mit dem "zu spät" schon zutreffend. Grundsätzlich wenigstens.

Wenn man es den merkt. so wie bei mir, kann man seinen SB anrufen und fragen was zu tun ist. Z.B. eine Genehmigung zur Rückverbringung beantragen. Höchst offiziell - aber fernmündlich... Damit war dann das Problem aus der Welt.

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Naja, jedes Stahlmantel- und Eisenkerngeschoß wir an einem Magneten hängenbleiben und mit einer Kneifzange kann ich keine Härtegrade messen.

Du bist so schlau, dass du bestimmt jedes Haar in der Suppe findest.

Es geht um das Grundsätzliche.

Ist das so schwer zu kapieren?

Wenn ein Geschoss magnetisch ist, kann das ein Eisenmantel sein. Aber auch ein Hartkern.

Wenn sich dann, bevorzugt bei .224 Kalibern, ein kleiner Kegel aus der Pille herausschält, liegt die Vermutung nahe, dass es ein SS109-Geschoss sein könnte. Und das ist definitiv zu hart.

Aber auch ohne amtlichen/wissenschaftlichen Nachweis über die tatsächliche Härte, wäre zu empfehlen, die Finger von dem Zeug zu lassen. Der Anscheinsverdacht würde mir persönlich genügen "No Thanks" zu sagen.

Denn, mal im Ernst, was bringt es mir als ziviler Schütze mit Hartkernmunition (auf Scheiben) zu schießen?

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Du bist so schlau, dass du bestimmt jedes Haar in der Suppe findest.

Es geht um das Grundsätzliche.

Ist das so schwer zu kapieren?

Wenn ein Geschoss magnetisch ist, kann das ein Eisenmantel sein. Aber auch ein Hartkern.

Wenn sich dann, bevorzugt bei .224 Kalibern, ein kleiner Kegel aus der Pille herausschält, liegt die Vermutung nahe, dass es ein SS109-Geschoss sein könnte. Und das ist definitiv zu hart.

Hallo,

bevor du hier @Hägar von der Seite anmachst, hätte ich doch glatt mal ein grundsätzliche paar Fragen an dich:

Weist du eigentlich was ein SS109 Geschoss ist?

Welchen Härtegrad hat den der "nur" Stahlkern eines SS109 Geschosses?

Wie wird den das SS109 Geschoss von Herstellern und Behörden eingestuft? Als Hartkernmunition oder als Doppelkern?

Grüne oder schwarze Farbmarkierung?

Gibt es nicht auch Surplus Munition in diversen Kalibern die einen Stahlkern haben der aber unter der magischen Grenze liegt und deswegen erlaubt ist?

Ich warte auf deine Antworten.....

Und zu deiner Aussage:

Wenn man es den merkt. so wie bei mir, kann man seinen SB anrufen und fragen was zu tun ist. Z.B. eine Genehmigung zur Rückverbringung beantragen. Höchst offiziell - aber fernmündlich... Damit war dann das Problem aus der Welt.

Dazu spare ich mir jeden Kommentar!

Aber mal zu deinen Geschossen, hatten diese eine Farbmarkierung auf dem Geschoss? Ja oder Nein. Wenn nein, woher weist du den das es sich um Hartkerngeschosse gehandelt hat?

Gruß HUGO

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"Waffenliste

Abschnitt 1:

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.5.4

Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 30 - Brinellhärte - bzw. 421 HV - Vickershärte -) enthalten, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;"

Zum 01.04.2008 wurde das auf 400 HB 25 abgeändert.

Gemeint sind mit der Regelung Accelerator-Geschosse bzw. Treibspiegelgeschosse, die meines Wissens überwiegend aus den USA und der Schweiz stammen.

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Hallo Hugo!

Von anmachen kann keine Rede sein. Aber so triviale Aussagen wie die, dass die Härte nicht mittels Kneifzange zu bestimmen ist, bedürfen eigentlich keines weiteren Kommentares. So schlau bin ich auch!

Zum SS109: ich kann Dich beruhigen. Ich weiss da genau Bescheid.

Informationen über das SS109 erhältst Du z.B. bei der WTD91, Meppen, oder bei FN, Herstal, Belgien.

Ob mit oder ohne Kommentar, dem Deinen meine ich. Ich habe die Kuh ganz einfach vom Eis geholt und ganz offiziell meinen Sachbearbeiter beim Amt kontaktiert. So gehört sich das doch für einen gesetzestreuen Bürger. Oder?

In meinem Falle waren die von einem Grossisten in den Handel gegebenen Geschosse nicht farblich gekennzeichnet. Angeblich handelte es sich um eine Fehllieferung, die sich irrtümlich zwischen die harmlosen Wiederladekomponenten geschmuggelt haben soll. Nur, ich habe bemerkt, dass diese Geschosse nicht in Ordnung waren. Waffenrechtlich betrachtet. Und das auch nachgewiesen. Nachdem der Anfangsverdacht bestand, der zum Vorschein gekommene Inhalt der Geschosse frappierende Ähnlichkeit mit dem mir bekannten SS109 aufwies und mir ein befreundeter Dipl.Ing. über sein Labor die vermutete Härte bestätigte, war die Sache doch ganz klar. Und der Grossist hatte das auch gleich "eingesehen". So einfach war das.

Ich gebe dies auch deswegen hier wieder, weil offenbar über diverse Kanäle immer wieder schießsportlich relevante Gegenstände an den Mann gebracht werden, was genau genommen in den Bereich der strafbaren Handlungen gehört.

Mehr als darauf hinweisen kann und will ich nicht. Jeder ist schließlich für sich selbst verantwortlich.

Unbeschadet dessen können z.B. durchaus auch Patronen oder Geschosse im Handel sein, deren Kernhärten unterhalb der gesetzlich zulässigen Grenze liegen. Das kann (!) sein. Aber es muß (!) nicht sein. Und in meinem Falle war es definitiv nicht (!!!) so.

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Danke erstmal für die Antworten! Es ging in meiner Fragestellung ja auch nicht um scharfe Patronen zur Jagd oder zum Sportlichen erschiessen von Pappscheiben, sondern um delaborierte Sammlermunition z.B.: Amerikanische .30-06 mit schwarzer Spitze.

Der Einfachheithalber werden die fraglichen Geschosse nun einfach gegen "Normale" Wiederladegeschosse getauscht. Die ganze Sache ist mir zu schwammig und bevor ich da ins offene Messer renn...

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