Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenkennzeichnung 2-10 Schüssig


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bei den Waffen die früherer umgebaut wurden, damit sie nicht mehr dem KWKG unterlagen. (also z.B. SAFN) wurde unter dem Lauf eine Beschriftung angebracht, das die Waffe auf 5 Schüssig umgeändert wurde.

Ist das jetzt z.B. bei einem jagdlich geführten Selbstlader (2Schuss Wechselmagazin) immer noch so? b.z.w. Ab wenn wurde das nicht mehr durchgeführt?

Geschrieben

Ich kenne das nur so, dass Du bei der Anzeige über den Erwerb der Waffe den Satz

Mit Abgabe der Unterschrift wird bestätigt, dass bei einem Erwerb einer Selbstlade-Flinte und/oder einer Selbstlade-Büchse aufgrund eines Jahresjagdscheines das Magazin der Waffe nicht mehr als zwei Patronen aufnehmen kann

unterschreibst und das war es dann

MfG

Geschrieben
Ich kenne das nur so, dass Du bei der Anzeige über den Erwerb der Waffe den Satz

Mit Abgabe der Unterschrift wird bestätigt, dass bei einem Erwerb einer Selbstlade-Flinte und/oder einer Selbstlade-Büchse aufgrund eines Jahresjagdscheines das Magazin der Waffe nicht mehr als zwei Patronen aufnehmen kann

unterschreibst und das war es dann

MfG

also DAS würde ich nicht unterschreiben! Hat überhaupt keine gesetzliche Grundlage.

Ist eher ein Eigentor!

Geschrieben
also DAS würde ich nicht unterschreuiben! Hart überhaupt keine gesetzliche Grundlage.

Ist eher ein Eigentor!

Das stimmt schon,

aber man bestätigt ja nur, daß beim Erwerb der SLF/SLB das Magazin nicht mehr

als 2 Patronen aufnehmen kann...

Ist doch für später völlig unverbindlich, und wenn man dem SB damit eine Freude machen kann.... :rolleyes:

Geschrieben

Ist auch beim Erwerb vollkommen tralala. Bei den 2-Patronenbegrenzungen geht es alleine um die Jagdausübung. Das jagdliche Übungsschießen ist davon vollkommen unberührt. Handelt es sich also im Wechselmagazine, hat sich da überhaupt keiner drum zu kümmern - schon gar nicht der Sachbearbeiter bzgl. Waffen, maximal die UJB, falls man ein nicht BJG-konformes Magazin auf der Jagd verwendet hat.

Geschrieben

Wie HornerArms schon sagte, das gibts heute nicht mehr.

Abgesehen vom Schuss auf Wild i.S. d BJG und der jeweiligen LJGs gibts fuer Jaeger KEINE Magazinbegrenzung.

Magazine sind als nicht wesentliche Teile uebrigens von jedem Kind ab 3 jahre frei zu erwerben und zu besitzen. Warum sollte man sich da als Jaeger schlechter stellen, als seinen dreijaehrigen Enkel?

Geschrieben

Mal ne Frage:

Wenn ich also mit meiner SL-Flinte auf n Stand geh kann ich den blöden Magazinstöpsel rausmachen und hab dann nicht nur 3 sondern 9 Pillen?

Und wenn ich sie zur Jagdausübung benütze die Spaßsperre rein und alles ist okay?

Geschrieben

Genau, sofern keine Standvorschriften oder Sportordnungen den entgegen stehen.

Pappscheiben oder Tontauben sind naemlich KEIN Wild i.S. d. BJG.

Geschrieben
Das stimmt schon,

aber man bestätigt ja nur, daß beim Erwerb der SLF/SLB das Magazin nicht mehr

als 2 Patronen aufnehmen kann...

Ist doch für später völlig unverbindlich, und wenn man dem SB damit eine Freude machen kann.... :rolleyes:

ja, und wenns aber nicht so ist? Wenn du ne SL-Büchse mit 10er verkauft bekommst??

Geschrieben
ja, und wenns aber nicht so ist? Wenn du ne SL-Büchse mit 10er verkauft bekommst??

Dann kauft der, der dies beim SB unterschreiben muß, die Waffe eben

ohne Magazin und holt es sicher später extra dazu....

Wenn dies soooo ein Problem im dortigen Kreis sein sollte, dann kann

sich der beflissene Käufer sogar vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen,

daß die Waffe ohne Magazin gekauft wurde.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.