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IGNORED

Doppelberechnung für Munitionserwerb


wolf01

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Habe heute nach 3 Monaten meine grüne WBK bekommen mit 2 Voreinträgen für 22lFb und 44 Magnum

Auf dem Kostenbescheid wird mir in Rechnung gestellt:

Eintrag Waffenerwerbsberechtigung Grundkontingent 40,90

Munitionserwerbsberechtigung 25,56

Munitionserwerbsberechtigung 25,56

Obwohl der Behörde bekannt sein müßte ,das ich beide Caliber schon auf der gelben WBK inklusive Munitionserwerbsberechtigung habe, desweiteren einen Wiederladerschein.

Ist das richtig so, das ich eine weitere Munitionserwerbsberechtigung bezahlen muß, obwohl ich sie schon habe ??

Eingetragen ist auf der grünen noch nichts, die Munitionserwerbsberechtigung brauch ich auch nicht auf der grünen ,da ich sie auf der gelben habe.

Wäre für Hilfe dankbar

Wolfgang

Geschrieben
Munitionserwerbsberechtigung 25,56

Mal für mehr Klarheit : :pro:

A ) Du hast auf Deinem Antrag für die Waffen die Munitionserwerbsberechtigung mitbeantragt ?

Und nicht erhalten ("Eingetragen ist auf der Grünen noch nichts ") ? Und sollst trotzdem zahlen ?

B ) Oder Du hast Munitionserwerbsberechtigung nicht beantragt und trotzdem erhalten und sollst entsprechend zahlen ?

C ) andere

Geschrieben

C ) Habe lediglich den Voreintrag für 2 Waffen bentragt

Denke mal das die Berechtigung erst eingetragen werden soll wenn die Waffen eingetragen werden

Geschrieben
mit 2 Voreinträgen für 22lFb und 44 Magnum

glückwunsch!

Auf dem Kostenbescheid wird mir in Rechnung gestellt: Eintrag Waffenerwerbsberechtigung Grundkontingent 40,90 Munitionserwerbsberechtigung 25,56 Munitionserwerbsberechtigung 25,56 ..

korrekt! pro stempel ME ist zu zahlen.

Obwohl der Behörde bekannt sein müßte ,das ich beide Caliber schon auf der gelben WBK inklusive Munitionserwerbsberechtigung habe, ..

wie jetzt - du hast 44 mag nebst ME auf der gelben? halte ich für ein gerücht!!

.... desweiteren einen Wiederladerschein.

interessiert nicht. ist sprengstoffrecht und berührt waffenrecht nicht!

Ist das richtig so, das ich eine weitere Munitionserwerbsberechtigung bezahlen muß, obwohl ich sie schon habe ??

im falle der 22 lfb - nein, da du die muni auch auf gelb bekommst! lass den eintrag, falls schon gestempelt, einfach ungültig stempeln und fertig!

Eingetragen ist auf der grünen noch nichts,

wie jetzt - wieso dann die rechnung über den me-eintrag???

die Munitionserwerbsberechtigung brauch ich auch nicht auf der grünen

wenn du wiederlädst, brauchst du den 44´er wirklich nicht!

grüße

Geschrieben

sb stempeln die munitionserwerbsberechtigung gerne mit ab und verlangen gebühren. manchmal muss man richtig kämpfen dafür, dass man keinen stempel hierfür bekommt, mit der kleinen begründung, dass in einer anderen wbk dieser stempel bereits vorhanden ist...

da denken die sb wohl oft nicht mit...

Geschrieben

Das versteh ich nicht! Bei uns ist das so:

Wenn man mit der Waffe den Munitionserwerb beantragt bekommt man ihn auch (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind) und muss ihn entsprechend bezahlen.

Wenn man bereits einen passenden Munitionserwerb hat, braucht man ihn nicht beantragen und entsprechend auch nicht bezahlen. Darauf wurde ich sogar von meinem SB hingewiesen.

Was anderes sollte es eigentlich nicht geben.

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
Das versteh ich nicht! Bei uns ist das so:

Wenn man mit der Waffe den Munitionserwerb beantragt bekommt man ihn auch (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind) und muss ihn entsprechend bezahlen.

Wenn man bereits einen passenden Munitionserwerb hat, braucht man ihn nicht beantragen und entsprechend auch nicht bezahlen. Darauf wurde ich sogar von meinem SB hingewiesen.

Was anderes sollte es eigentlich nicht geben.

Viele Grüße

Blacksmith

Genau so sollte es sein , denn ich bezahl doch nicht für etwas was ich schon habe.

Demnach müßte man ja für jede weitere Waffe im gleichen Caliber erneut für den Munierwerb zahlen

2 neue 22er Unterhebler = 2x Erweb für 22er Muni nochmal 2x 25,56 Euro :gaga:

Und runnerpok "wie jetzt - du hast 44 mag nebst ME auf der gelben? halte ich für ein gerücht!!"

Zitire gelbe WBK: zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben

Du solltest bei unserem logischen und gerechten Waffengesetz nichts für unmöglich halten

Geschrieben
Demnach müßte man ja für jede weitere Waffe im gleichen Caliber erneut für den Munierwerb zahlen

2 neue 22er Unterhebler = 2x Erweb für 22er Muni nochmal 2x 25,56 Euro :gaga:

Gibts bei euch keine neue gelbe WBK? :confused:

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
2 neue 22er Unterhebler = 2x Erweb für 22er Muni nochmal 2x 25,56 Euro :gaga:

logisch - das passt nicht und wäre echt unfug!

Und runnerpok "wie jetzt - du hast 44 mag nebst ME auf der gelben? halte ich für ein gerücht!!" Zitire gelbe WBK: zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben

naguuuuuuuuut ... eigentor! konnte ja auch ein uhr in 44 mag sein - asche auf mein haupt, hatte da wirklich nur den revolver vor dem auge!

(aber das der als 6-schüsser nicht auf gelb geht - darüber sind wir uns doch einig?? :s75: )

grüße

Geschrieben
logisch - das passt nicht und wäre echt unfug!

naguuuuuuuuut ... eigentor! konnte ja auch ein uhr in 44 mag sein - asche auf mein haupt, hatte da wirklich nur den revolver vor dem auge!

(aber das der als 6-schüsser nicht auf gelb geht - darüber sind wir uns doch einig?? :s75: )

grüße

Prooost ja das sind wir :s75:

Geschrieben

Ich gebe zu Bedenken:

Wenn Erwerbsberechtigung auf Neugelb schon vorhanden könnte man sich den Stempel auf grün und die Kosten dazu natürlich sparen, falls man diese Neugelb-Waffe aber irgendwann veräussert ist die Mun-Erwerbsberechtigung auch weg und man hat wieder Rennerei. Auch bei der Argumentation Wiederladeschein kann es ja mal passieren, dass man aus irgendwelchen eiligen Gründen schnell doch mal Fabrikmun braucht....

Ich lass prinzipiell bei jeder Waffe auf grün den Mun-Erwerbsberechtigungs-Stempel mit reinmachen auch wenn ich das Kaliber auf Neugelb schon habe um genau dem vorzubeugen und ärger mich halt still über die Kosten....^^

Geschrieben
Das versteh ich nicht! Bei uns ist das so:

Wenn man mit der Waffe den Munitionserwerb beantragt bekommt man ihn auch (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind) und muss ihn entsprechend bezahlen.

Wenn man bereits einen passenden Munitionserwerb hat, braucht man ihn nicht beantragen und entsprechend auch nicht bezahlen. Darauf wurde ich sogar von meinem SB hingewiesen.

Was anderes sollte es eigentlich nicht geben.

Viele Grüße

Blacksmith

Eben. Wenn die MEB nicht beantragt worden sind (das schlüssige Verhalten bei glasklaren Fällen z.B. erster WBK-Beantragung grün lassen wir jetzt mal außen vor) darf auch keine eingetragen und berechnet werden.

Mit den 40,90 Euronen ist er dafür preiswerter davongekommen, weils eigentlich 56,24 € gewesen wären. :rolleyes:

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