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IGNORED

Teilnahmepflicht für Sportschützen an Wettkämpfen in Sachsen-Anhalt?


Jodler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo,

guckst du hier

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__8.html

Von Wettkämpfen steht hier nichts.

Das Gesetz gilt bundesweit, auch in S/A.

Was versteht der Spassvogel denn unter Freikaufen?

Mit "Freikaufen" meinte der Übungsleiter die Startgebühr für den Wettkampf zahlen und man wird als teilgenommen nachträglich eingetragen.

Nach meiner Meinung ist mir auch keine Teilnahmepflicht an Wettkämpfen bekannt. Ich denke das sollte nur Abzocke sein.

Geschrieben
Bitte etwas genauer. Welcher Verband?

Unser Verein im Harzkreis gehört zum Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V.

Die besagte Äußerung wurde aber von einem unserer Übungsleiter gemacht, also nicht von höherer Stelle.

Geschrieben
Man muss differenzieren. Ein Schießsportverband kann natürlich fordern, dass in Bezug auf die Bescheinigung neuer waffenrechtlicher Bedürfnisse gegenüber der Behörde (sprich ergänzende/weitere Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnisse) bestimmte schießsportliche Aktivitäten vorzuweisen sind.

Dies ist nur dann nachzuvollziehen, wenn ein Mitglied Waffen über den Regelbedarf erwerben will, Wenn aber ein Neuantrag im Rahmen des Regelbedarfs erfolgt, spielt die Teilnahme an Meisterschaften keine Rolle.Gruß,

karlyman

Geschrieben
Vor 1989 gabs kene Waffen fürs normal sterbliche Volk.

Und so schlimm ist es in Sachsen-Anhalt auch nicht bis auf die Behörde in Halle die mir eine zweite Waffe im Kaliber 303 trotz Bedürfniss (war 2001) anfäglich nicht genehmigen wollte.

@Jodler

Entweder die suchen einen der die nächste Runde zahlt.

oder

Er meinte die Waffen die über den Regelfall hinaus gehen z.B. beim BdMP über 2 KW / 3HA. Da wird oft die Teilnahme an Wettkämpfen oder Meisterschaften gefordert.

Grüße

750 WLA

Hallo,

ich meinte nicht die Waffen, die über den Regelfall hinaus gehen. Es geht um die Waffen, die ich bereits seit Jahren besitze. Dort könne wohl das Bedürfnis in Frage gestellt werden, wenn ich nur das regelmäßige Übungsschießen durchführe und nie an Wettkämpfen teilnehme.

Aber Deine erste Vermutung trifft da eher zu.

Geschrieben
:peinlich:

Wieso müssen manche Leute ihrer Ossiphobie eigentlich immer mit dem Verweis auf eine gewisse Institution Ausdruck verleihen?

Ich bin selbst Anhaltiner und habe seitens des DSB-LV noch nichts dergleichen vorgehalten bekommen. Also gehe ich mal davon aus, dass da wieder mal ein kleiner Vereinsfürst seine Machtposition auszuleben versucht.

@ Jodler,

in welchem Verein schießt du denn? (germe per PM)

Im Harzkreis, Altkreis QLB, genauer möchte ich nicht werden.

Geschrieben

Hallo, möchte auch mal meinen Senf dazugeben.

In S-A ist es wie überall.. speziell mein Landkreis hat prima SB. Auch nach der Kreisfusion ist alles Bestens. Bin im BDS/Jäger und hab alle drei WBK/JS/§27Spreng.

Mein SB freut sich wenn ich eine Neue eintragen lasse....bringt Kohle!

Bei der 6.KW sollte ich aber die Teilnahme an einer Landesmeisterschaft nachweisen.....

Auch bei allen anderen Arbeitsgeräten bin ich weit über dem Regelbedürfniss...

Die Umschreibung meiner Sammlung von "Gelb" in "Rot" ging reibungslos und gratis....danke nochmal.

Meine Freunde in anderen Bundesländern haben manchmal mehr Probleme.

Also kehrt vor der eigenen Tür, auf Aussagen von Verbandsstrukkis der unteren Ebenen sollte man sowieso nichts geben!!

Gruß B.

Geschrieben
Er meinte die Waffen die über den Regelfall hinaus gehen z.B. beim BdMP über 2 KW / 3HA. Da wird oft die Teilnahme an Wettkämpfen oder Meisterschaften gefordert.

Grüße

750 WLA

Nö, ist auch im BDMP nicht so! Weitere Waffen werden auch ohne rege Wettkampfteilnahme befürwortet, wenn es sich um solche handelt, die man für eine Disziplin benötigt, für die man noch keine irgendwie geeignete Waffe besitzt.

Ansonsten müsste der Verband Notwendigkeit der Waffe zur Leistungssteigerung pp. bescheinigen und das kann er naturgemäß nur tun, wenn überhaupt schon (Wettkampf-)Leistung erbracht wird.

Geschrieben

.... ich finde es gut, daß die Kollegen aus S/A auch viel Positives zu vermelden haben , ..... also ist es wie überall, regionale Vereinsfürsten und SB-Rambos wollen sich (auf Kosten des gemeinen Schützenvolkes) profilieren .... <_<

Geschrieben
Für's normale Volk sicher nicht.

Aber ich möchte kühn behaupten, dass in der ehemaligen DDR mehr Waffen im Volk waren, als jetzt im vereinigten Deutschland.

Es gab sogar mehr Dauerwaffenträger:

- Polizei

- NVA

- Zoll

- Staatssicherheit

- Transportpolizei

- Staatsanwälte

- Rechtsanwälte (ausgewählte) Namen nenne ich nicht

- Grenztruppen

- Parteifunktionäre

Für die Vollständikeit kann ich nicht garantieren, habe auch keine Lust weiter nachzudenken, ist schon lange her.

Nicht lachen, auch die Feuerwehr wurde schon mit Waffen ausgestattet, war etwa 1977, war selbst dabei. :eclipsee_gold_cup:

Und wenn ich das als "Westler" lesend noch richtig in Erinnerung habe:

Haben da nicht Hohnicker und Miehlke und Konsorten in der reservierten Schorfheide im Suff mit der Klatschniekopf auf's Wild geballert?

Geschrieben
Und wenn ich das als "Westler" lesend noch richtig in Erinnerung habe:

Haben da nicht Hohnicker und Miehlke und Konsorten in der reservierten Schorfheide im Suff mit der Klatschniekopf auf's Wild geballert?

Auch in der DDR gab es Geschäfte für Jagdwaffen. Manche Sportschützen, sicherlich ausgesuchte, nahmen ihre Waffen mit nachhause. Die hatten dann einen sogenannten 'Waffenschein'. Das weiß ich von meiner Liebsten, die schon damals Löcher geschossen hat. Honecker und Mielke hatten Sammlungen feinster Jagdwaffen, ob die außer für Presserummel tatsächlich so'ne vulgäre AK angefaßt hätten? Daß die Feuerwehr bewaffnet wurde, läßt drauf schließen, daß die einen Brandt bekämpfen wollten ;-).

Gruß vom

Loch

Geschrieben
Hallo liebe Gemeinde!

Als Sportschütze war ich heute mal wieder auf unserem Schießstand, wurde natürlich gleich wieder angepöbelt, daß ich am letzten Wettkampf nicht teilgenommen habe und belehrt, daß in Sachsen-Anhalt die Pflicht bestehen würde auch mal an Wettkämpfen teilzunehmen, .................

Kurz gesagt:

es gibt keine Teilnahmepflicht an Wettkämpfen. Als Sportschütze solltest Du 1 mal in Monat oder 18 mal im Jahr dem Schießsport nachgehen.

Ich finde es unglaublich, wenn Du Dich von einer (nicht vorhandenen) Pficht "freikaufen" sollst, und dann noch die Teilnehmerliste des Wettkampfes

"ergänzt" wird, damit angebilch Dein Bedürfnis weiter besteht.

Also, da droht jemand mit einem empfinlichen Übel (nähmlich Wegfall Deines Bedürfnisses) und bietet an, gegen Zahlung eine Teilnehmerliste fälschlicherweise zu ergänzen???

Wenn das so ist, frag ihn doch mal, ob er schon einmal etwas über waffenrechtliche Zuverlässigkeit gehört hat.

Ich würde mich an deiner Stelle auf solches Handeln niemals einlassen, im Gegenteil, so etwas muß unterbunden werden. Wende Dich doch zunächst mit einer genauen Schilderung des Sachverhaltes an das Präsidium Deines Landesverbandes.

Gruß

Spopi

Geschrieben
Auch in der DDR gab es Geschäfte für Jagdwaffen. Manche Sportschützen, sicherlich ausgesuchte, nahmen ihre Waffen mit nachhause. Die hatten dann einen sogenannten 'Waffenschein'. Das weiß ich von meiner Liebsten, die schon damals Löcher geschossen hat. Honecker und Mielke hatten Sammlungen feinster Jagdwaffen, ob die außer für Presserummel tatsächlich so'ne vulgäre AK angefaßt hätten? Daß die Feuerwehr bewaffnet wurde, läßt drauf schließen, daß die einen Brandt bekämpfen wollten ;-).

Gruß vom

Loch

Nein die das die einen Brand bekämpfen wollten, sondern vielmehr um Massenpaniken zu verhindern. :gutidee:

Gruss Knollo68

Geschrieben
Nein die das die einen Brand bekämpfen wollten, sondern vielmehr um Massenpaniken zu verhindern. :gutidee:

Gruss Knollo68

Brandt hat die DDR mindestens 2x besucht, was jedesmal zu enormen Bedenken bei der Staatsmacht führte, Sympathiebekundungen könnten ausufern ... ;-)

Gruß vom

Loch

PS: Nochmal ganz langs a m g e s c h r i e b e n : E i n W o r t s p i e l . . . :rolleyes:

Geschrieben
"... vermutlich gehts darum das man dort kein "Waffenbeschaffungsverein" sein möchte ...."

In unseren Verein brauch keiner wegen eines Bedürfnisses zum Vorstand zu kommen wenn er nicht an der Vereinsmeisterschaft teil nimmt, eben weil wir kein "Waffenbeschaffungsverein" sein möchten.

Unsere Vereinsmeisterschaft wird in den Disziplinen

• Großkaliber Pistole/Revolver

• Ordonnanzgewehre

• Kleinkaliber Pistole/Revolver

• Kleinkaliberbüchse

• Luftgewehr

• Wurfscheibe

geschossen. Die Disziplinen umfassen alle Waffen die unsere Vereinsmitglieder und der Verein besitzen. Es gibt zwei Termine, so dass eigentlich alle teilnehmen können.

Ich bin der Meinung die Vereinsmeisterschaft ist das Mindeste an dem man teilnehmen sollte selbst wenn man keine großen sportlichen Ambitionen hat.

Geschrieben
In unseren Verein brauch keiner wegen eines Bedürfnisses zum Vorstand zu kommen wenn er nicht an der Vereinsmeisterschaft teil nimmt, eben weil wir kein "Waffenbeschaffungsverein" sein möchten.

Bei uns nicht. Es ist uns auch furzegal, ob jemand nur eine Waffe haben will, sofern er seine Beiträge bezahlt und nicht gegen die Satzung verstößt. Wenn jemand nach Erwerb einer Waffe nicht mehr auf dem Stand erscheint, ist das sein Bier, die Knarre kann er dann ohnehin nach drei Jahren wieder abgeben. Auch kann man ja lediglich am Schießen interessiert sein und einfach keine Lust haben sich mit anderen zu vergleichen. Von Wettkämpfen steht nichts im Waffengesetz (zumindest nicht bei Waffen im Grundkontingent und Waffen auf gelb) und wir spielen uns nicht als kleine Möchtegern-Waffengesetzverschärfer auf.

Geschrieben
In unseren Verein brauch keiner wegen eines Bedürfnisses zum Vorstand zu kommen wenn er nicht an der Vereinsmeisterschaft teil nimmt, eben weil wir kein "Waffenbeschaffungsverein" sein möchten.

Ähh, dir ist schon bekannt, dass seit 2003 DU das Bedürfnis beim VERBAND beantragst? Der Vorstand hat da nix mehr zu sagen. Sofern du ein Schießbuch mit regelmäßigen Einträgen für ein Jahr hast (und 1 Jahr im Verband bist), kannst DU SELBER das Bedürfnis beantragen, ohne den Verein überhaupt zu informieren (wenn's hart auf hart kommt).

Geschrieben

Wenn ich das Formular "Bestätigung des anerkannten Dachverbandes / angegliederten Teilverbandes über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (§ 14 WaffG)" vom BSSB anschaue, dann brauche ich für folgende Punkte durchaus den Vorstand:

Der Teil 2a muss vom Verein ausgefüllt werden.

- Zu beachten ist, dass nur der Vorstand, bzw. die vom Verein beauftragte Person

unterschreiben darf.

- Legen Sie den ausgefüllten Nachweis der Sportschützeneigenschaften bei. Kopieren

Sie bitte hier keine Schießbücher, die Daten der anderen Schützen interessieren hier

nicht. Wenn Ihr Verein über EDV arbeitet, hängen Sie den EDV-Ausdruck an dieses

Dokument an. Wichtig ist, die Unterschrift des Schießleiters in der jeweiligen Zeile.

- Sollte Ihr Verein zum ersten Mal eine Bestätigung unterschreiben, ist der Nachweis

über die Standzulassung in Kopie beizufügen.

Geschrieben
Ähh, dir ist schon bekannt, dass seit 2003 DU das Bedürfnis beim VERBAND beantragst? Der Vorstand hat da nix mehr zu sagen.

Leider doch, denn er muss den Antrag auf Befürwortung noch unterschreiben. Damit wird die regelmäßige Teilnahme am Schießsport und das Vorhandensein eines geeigneten Standes bestätigt.

Geschrieben
Leider doch, denn er muss den Antrag auf Befürwortung noch unterschreiben. Damit wird die regelmäßige Teilnahme am Schießsport und das Vorhandensein eines geeigneten Standes bestätigt.

O.k, hab ich auch grad gesehen. Aber ich dachte immer, zumindest beim BDS ist das so, dass das Schießbuch das regelmäßige Schießen bestätigt. Naja und wenn sie dir das mit dem Stand nicht unterschreiben, tun mir die Leute leid.

Ich würde es in dem Fall so machen, dass ich den Zuständigen beim Verband bitten würde, sich die nötigen Angaben vom Verein geben zu lassen. Und danach ganz schnell einen anderen Verein suchen. Oder vorher einen neuen Verein suchen (im gleichen Verband). Schnell bei den Leuten Verrauen schaffen und die Waffe dort beantragen.

Geschrieben
Aber ich dachte immer, zumindest beim BDS ist das so, dass das Schießbuch das regelmäßige Schießen bestätigt.

Das ist ja auch nicht falsch, aber wenn du mal genau im WaffG nachliest, findet du folgende Passage in § 14 Abs. 2:

Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt.

Und eben diese Ausübung des Schießsports in einem Verein muss der Verein dem Verband bestätigen.

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