tvdidi Posted May 27, 2008 Share Posted May 27, 2008 Folgender Gedanke: Biathleten bewegen sich mit ihren Waffen in der Öffentlichkeit (Siehe Schalke Event). Deswegen haben sie nicht nur eine WBK, sondern auch einen Waffenschein, da sie ja die Waffe in der Öffentlichkeit führen. Hier müßte ja eigentlich auch die Verschlossen-Regelung greifen. Zudem sind die Patronen meist in der Waffe (Magazine stecken im Schaft) Oder sieht das jemand anders? Gruss, didi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Maxlrain Posted May 27, 2008 Share Posted May 27, 2008 Ich habe mich noch nie mit Biathlon befasst und weiss deshalb nicht ob die wirklich einen Waffenschein haben. Aber wenn das richtig ist, dann ist natuerlich auch das Fuehren der geladenen Waffe kein Problem. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted May 27, 2008 Share Posted May 27, 2008 Die Sportler brauchen keinen Waffenschein. Siehe Waffengesetz: § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten ... (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer ... 3. eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt; Auch eine WBK müssen die Leute nicht unbedingt haben, die Waffen können beispielsweise auf einer Vereins-WBK eingetragen sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 27, 2008 Share Posted May 27, 2008 Die Sportler brauchen keinen Waffenschein. Siehe Waffengesetz:§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten ... (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer ... 3. eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt; Auch eine WBK müssen die Leute nicht unbedingt haben, die Waffen können beispielsweise auf einer Vereins-WBK eingetragen sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
tvdidi Posted May 29, 2008 Author Share Posted May 29, 2008 - "nicht schussbereit Führen" heisst dann aber, dass die Waffe in einem verschlossenen Behältnis, wie beim Jäger, transportiert werden darf? Gruss, Didi Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 29, 2008 Share Posted May 29, 2008 War da nicht ein anderer Gesichtspunkt das Entscheidende bei den Biathleten? So eine Strecke ist ein abgegrenzter Bereich, wodurch er einem umfriedeten Besitztum entspricht. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stinkmarder Posted May 29, 2008 Share Posted May 29, 2008 - "nicht schussbereit Führen" heisst dann aber, dass die Waffe in einem verschlossenen Behältnis, wie beim Jäger, transportiert werden darf?Gruss, Didi -"nicht schussbereit Führen" = Kein Mag in der Waffe. -Waffe in einem verschlossenen Behältnis = Transport Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted May 29, 2008 Share Posted May 29, 2008 Im Sinne dieses Gesetzes [...]ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist; Der Biathlet darf also keine Munition in der Waffe haben, wenn er unterwegs ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted May 29, 2008 Share Posted May 29, 2008 ..-"nicht schussbereit Führen" = Kein Mag in der Waffe... Kleine Spezifizierung dazu: - nicht schussbereit = Waffe nicht geladen, teilgeladen/unterladen (leere Magazine dürfen natürlich drinstecken) (eine Waffe ist schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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