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IGNORED

Was tun wenn sein Ding zu klein ist?


DAK

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Wie viele hier im Forum hab ich auch das Problem, das mein Ding zu kurz ist. Und da es seit dem 1.4. sogar ein verbotener Gegenstand ist, bekomme ich richtig Angst, das ich dafür auch noch bestraft werde.

Also, hat schon jemand was unternommen bez. der Pumpen?

Oder gibts Vakuumpumpen für mein Ding.

Es ist nur knapp 90 cm lang und das befriedigt keinen mehr.

Also, hat jemand der das gleiche Problem wie ich hat, schon beim BKA angefragt, was man tun muß, damit das Ding unsere Politiker und Politikerinnen zufriedenstellt?

Am liebsten wär mir, wenn mein Ding so bleiben könnte wie es ist und ich dafür eine Ausnahmegenehmigung bekäme, meine Frau sieht das genauso.

Also, gibts irgendetwas Konkretes oder muß ich mein Ding unbrauchbar machen?

Einem Berechtigten überlassen kann ichs nicht, denn niemand ist Berechtigter als ich, obwohl viele gern ein 90 cm Teil hätten.

Meine Frau und ich sind so verzweifelt.

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Meinst du jemand möchte das Teil gebraucht noch haben? Wer weiß wo es schon überall gewesen ist.

Ich habs danach immer sorgfältig gereinigt.

Ich hab schon Alpträume, das irgendwann ein Team morgens vor meiner Tür steht um mir das Ding abzunehmen. Die versetzen einen dann mittels Fußtritten in Narkose und führen die Operation vor den Augen meiner Familie durch.

Da kann ich ja auch gleich auch noch meine Leber spenden.

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Als anständiger Bürger, der keine Anklage wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses fürchtet , hält man sein Ding immer schön verborgen. Auspacken nur, wenn es keinen stört.

Daher würde ich mit Deinem Ding trotz seiner knapp 90cm auch nicht prahlen, zumindest nicht öffentlich, am besten nur im Kreise von Kollegen, die auch solche Dinger haben. Auch bei Schützenfrauen und Jägerinnen sollen solche Dinger zuweilen gut ankommen, aber Vorsicht: Schnell hast Du jemanden damit erschreckt, dem solche Dinger unheimlich sind.

Wenn ich so ein Ding hätte, würde ich kein großes Aufheben darum machen, mich im stillen Kämmerlein daran erfreuen und es ab und zu ölen und reiben.

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Also ich hatte das gleiche Problem, heul.

Es half nicht, ich habs demontiert und weggebracht. Bei dem anschließenden Akt wollte ich nicht dabei sein, man hat es mir noch kürzer gemacht, mit der Flex.

Aber danke des Internets habe ich mir ein neues Teil gekauft, viel größer als mein altes Teil. Geht prima und rutscht super durch.

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Es ist nur knapp 90 cm lang und das befriedigt keinen mehr.

Meine Frau und ich sind so verzweifelt.

Vorsicht, nicht das deine Frau sich bei einem KW-Schützen Rat holt.

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Hallo Freunde mit den kurzen Dingern,

in der Tat ist hier ein Problem zu erkennen, dass wie so oft die Legislative verbockt hat.

Je mehr sich aber von dieser Tatsache verunsichern lassen und Ihr Ding freiwillig beschneiden oder umoperieren lassen, desto erfolgreicher ist der verfassungswidrige Eingriff in Euer Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und Eigentumserhalt.

Ihr kriegt ja später kein neues kurzes Ding gestattet, weil Ihr es vor der Gesetzesänderung schon hattet.

Greift der Gesetzgeber in Eure Eigentumsrechte ein muß er

- Übergangsfristen festlegen

- Ausnahmegenehmigungen für Bestand regeln

- Ersatzregelungen bei Eingriff ins Eigentum vornehmen

Das haben die hier anscheinend höchst schlampigen Damen und Herren Volksvertreter nicht getan.

Zersägt ihr jetzt Eure Dinger - haben die Schlampen gewonnen.

Wie wäre denn:

Gebt Eure Dinger bis zur Klärung der Rechte massenweise bei den Behörden ab (gegen Quittung, versteht sich).

Stellt Anträge auf Ausnahmegenehmigung beim BKA unter Hinweis auf die mangelhafte Regelung im Gesetz - selbst bei den mörderischen Wurfsternen hat das BKA Ausnahmegenehmigungen erteilt, unter Hinweis auf den geringen materiellen Wert (verdeckte Enteignung!) sogar kostenlos!

Wenn das alles nicht fruchtet wäre es ja dann wohl mal Zeit, dass das Forum Waffenrecht eine Verfassungsklage mitträgt - die übriggebliebenen Mitglieder können ja mal darauf hinweisen, dass sie auch diesbezüglich vertreten werden wollen. Und wenn verfassungsrechtliche Fehler nicht die Allgemeinheit der Waffenbesitzer betreffen, was denn dann?

Wäre mal eine Gelegenheit zu beweisen, das das FWR noch existiert, sich konkret einbringt und vielleicht sogar was für die Waffenbesitzer erreicht.

Auch wenn meine Pumpe nicht zu kurz ist, finde ich das, was dieser Staat tut, eine Schande für eine Demokratur! Was geht den Staat unsere Länge an? Erst werden die Kurzen verboten, dann gehts den Langen an den Kragen. Wehret den Anfängen!

Gruß

Shotgun George

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@ Shotgun George :icon14:

Auch wenn mein Ding länger als die böse Größe ist, gebe ich S.G recht. Allerdings sollten die mit den kurzen die Vorgehensweise mit ihrem OA absprechen. Sonst gibt es vielleicht irgendwann sinnlosen Ärger.

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Nachdem das alles nur "bedingt" mit Waffenrecht zu tun hat, und ich keine Lust habe, wegen solchen Blödeleien hier dauernd reinzuschauen, ist jetzt SCHLUSS.

Falls nochmal jemand meint, er müsse seine Blödeleien in dieser Form in Waffenrecht unterbringen, vergebe ich dann gerne einige "Verlängerungspunkte" in Form von Lese/Schreibrechtentzug und/oder Punkteerhöhung.

In OT könnt ihr Euch gerne austoben, hier nicht...

PePe

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