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IGNORED

Waffen pfändbar?


reinhard

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Geschrieben

Um zum Kern zu kommen muß ich mal ein wenig ausholen.

Seit längerem haben wir einen relativ neuen Kollegen bei uns auf dem Stand vermisst. Da es aber schon mal vorkommt das ein Schütze längere Zeit nicht zum schiessen kommt haben wir uns auch nichts dabei gedacht.

Heute habe ich erfahren das der Kollege mit seinem Pizza Lieferservice wohl voll auf die Nase gefallen ist. Schulden ohne Ende.

Angeblich hat der Gerichtsvollzieher die Waffen des Schützen gepfändet. Als da waren eine Norinco Pistole .45 Acp mit 9mm Wechselsatz, 1 steinalter S&W Revolver .357 Magnum und ein Unterhebel Rossi ebenfalls .357 Mag. der schon bessere Zeiten gesehen hatte. Also der Wert wird nicht weiter erwähnenswert sein.

Nun meine Frage an die Rechtsgelehrten unter uns: Kann der Kukuckskleber so ohne weiteres auf WBK eingetragene Waffen pfänden? :confused:

Geschrieben

Guckst du hier:

http://www.ra-melchior.de/downloads/gvga.html

Auszug:

X. Prüfungs- und Mitteilungspflichten bei der Wegnahme und Weitergabe von Waffen und Munition

§ 113 a GVGA

1.

Hat der Gerichtsvollzieher Schusswaffen, Munition oder diesen gleichstehende Gegenstände in Besitz genommen und will er sie dem Gläubiger oder einem Dritten übergeben, so prüft er, ob der Erwerb erlaubnis- oder anmeldepflichtig ist.

Ist dies zweifelhaft, überlässt er die Gegenstände erst dann, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde dies für unbedenklich erklärt hat.

2.

Ist der Erwerb erlaubnis- oder anmeldepflichtig, so zeigt er die beabsichtigte Übergabe der zuständigen Verwaltungsbehörde an. In der Anzeige bezeichnet er

a)

den früheren Inhaber und den Empfänger der Schusswaffe, der Munition oder des gleichstehenden Gegenstandes mit Namen und Anschrift,

B)

Art (ggf. Fabrikat und Nummer) und Kaliber der Waffe, der Munition oder des gleichstehenden Gegenstandes.

Die Waffe, Munition oder die ihnen gleichstehenden Gegenstände händigt er erst einen Monat nach dieser Anzeige an den Gläubiger oder Dritten aus; hierauf weist er in der Anzeige hin.

3.

Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk derjenige, dem der Gerichtsvollzieher den Gegenstand aushändigen will, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder bei Fehlen eines gewöhnlichen Aufenthalts seinen jeweiligen Aufenthalt hat.

Geschrieben

Gerne.

Allerdings verstehe ich nicht, das die Leute, die sich Selbstständig machen wollen keine GmbH gründen.

Als Einzelunternehmung ist quasi alles weg.....naja, jeder wie er mag.

Geschrieben

@Heckersdorf:

Bietet aber auch nur beschränkten Schutz.

Große Lieferanten und erstrecht die Banken nehmen den Geschäftsführer immer mit in die Haftung.

Wenn nicht, no credit...

Lohnen tut sich ne GmbH immer im Baugewerbe, wo auch noch hohe Gewährleistungsforderungen der Kunden auftreten können.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Gerne.

Allerdings verstehe ich nicht, das die Leute, die sich Selbstständig machen wollen keine GmbH gründen.

Als Einzelunternehmung ist quasi alles weg.....naja, jeder wie er mag.

Ganz einfach zur GmbH braucht man 25000.-Eus wenn auch mit Sachwerten

Pizza Service könnte sogar vom Arbeitsamt gefördert sein Als ICH-AG

Und da biste glücklich um jeden Cent

Beselin01

Geschrieben
Gerne.

Allerdings verstehe ich nicht, das die Leute, die sich Selbstständig machen wollen keine GmbH gründen.

Als Einzelunternehmung ist quasi alles weg.....naja, jeder wie er mag.

Mancher hat auch nicht soviel Stammkapital um eine GMbH gründen zu können und eine Limited nach eng. Recht ist auch so eine Sache. Da braucht man zwar weniger Stammkapital, aber ob das günstiger ist, ist auch fraglich??

Gruss Knollo68

Geschrieben

Als Alleingesellschafter-Geschäftsführer bietet dir die GmbH - Form allerdings auch nur begrenzt Schutz (i.e. Durchgriffshaftung!). Und wenn´s soweit kommt, dass sie dir selbst Opa´s alten Püster wegpfänden, dürftest du als Geschäftsführer einer GmbH ohnehin schon wegen Insolvenzverschleppung fällig sein.

Deshalb gehören so viele windige Bauunternehmungen ja auch Mutti oder Tante Frieda.

Geschrieben

schon mal an eine Ltd. gedacht ? (kein mindeststammkapital) ;)

ansonsten gehören schußwaffen natürlich zu den pfändbaren gegenständen von denen sich der GV vermutlich sogar noch einen höheren verwertungserlös sichern kann als bei dem üblichen hausrat ... ich glaube sogar, dass die frage nach schusswaffen bei der pfändung explizit gestellt wird ;)

also, wenn sich der GV anmeldet, rechtzeitig geeignete vorsorge treffen :gutidee:

Geschrieben

....ja, die Haftung bei der GmbH.

Die gibt´s auch nur auf dem Papier. Der einzige Weg ist, du bist deine eigene Bank.

Sobald du von denen einen Euro brauchst, machen die es nur mit Verpfändung deines Inventars,

Abtretungen aller Forderungen von A-Z, selbstschuldnerische Bürgschaft etc.....

.....incl. deiner Zahnbürste.

Wenn du von deiner Liquidität, nicht mindestens 90% der heutigen bestehenden Forderungen innerhalb 3 Wochen

begleichen kannst, ist rein rechtlich Insolvenz angesagt, die du innerhalb wiederum 3 Wochen anmelden mußt.

Deine Aussenstände interessieren dabei garnicht, es geht nur drum was hast du in der Kasse und kannst du jetzt zahlen!

Das hierbei 80% aller GmbH´s in Wirklichkeit insolvent wären steht auf einem anderen Blatt.

Deinem Schuldner wiederum kannst du hinterherlaufen, der Schuldnerschutz ist in diesem Land sehr groß.

Ein Schwein habe ich mal drangekriegt. 1997 15T DM nicht bezahlt, Anzeige Eingehungsbetrug brachte im

8 Monate a. B., Januar 08 kam das letzte Geld (gesamt 17T€!!). Der hat geblutet.

Grüße

Geschrieben

Selbstständig ? Wär nix für mich, immer die Angst im Nacken, daß die werte Kundschaft nicht zahlt, wies ausgemacht ist, oftmals 12- Stunden- oder- mehr-Arbeitstag, Urlaub irgendwann mal........., die finanziellen Risiken, die gesundheitlichen Risiken wg. Streß, Überarbeitung etc.........

Nein, morgens rein- mittags raus- und am Monatsende das Geld aufm Konto, mir reicht das.

Geschrieben
Selbstständig ? Wär nix für mich, immer die Angst im Nacken, daß die werte Kundschaft nicht zahlt, wies ausgemacht ist, oftmals 12- Stunden- oder- mehr-Arbeitstag, Urlaub irgendwann mal........., die finanziellen Risiken, die gesundheitlichen Risiken wg. Streß, Überarbeitung etc.........

Nein, morgens rein- mittags raus- und am Monatsende das Geld aufm Konto, mir reicht das.

Und als Angestellter ist es in manchen Firmen auch nicht anders.

Meinst Du nicht, das Deine Aussage etwas zu paushcal ist? Egal ob als Angestellter oder Selbstständiger: In beiden Fällen kann der Griff ins K.. geschehen sein. War mal Angestellter, in einer Firma die Insolvenz gestellt hat, da fühlte man sich ähnlich.

Und die Sicherheit des Arbeitgebers ist auch nicht mehr so groß wie früher oder wie einem vorgekaugelt wird.

Geschrieben
Und als Angestellter ist es in manchen Firmen auch nicht anders.

Meinst Du nicht, das Deine Aussage etwas zu paushcal ist? Egal ob als Angestellter oder Selbstständiger: In beiden Fällen kann der Griff ins K.. geschehen sein. War mal Angestellter, in einer Firma die Insolvenz gestellt hat, da fühlte man sich ähnlich.

Und die Sicherheit des Arbeitgebers ist auch nicht mehr so groß wie früher oder wie einem vorgekaugelt wird.

Gefühlsmäßig liegt´s du schon richtig. Allerdings wirst du 3 Monate lang dein Insolvenzausfallsgeld erhalten und hast einen Job verloren.

Der Selbstständige jedoch seine Existenz.

Grüße

Geschrieben
Wenn du von deiner Liquidität, nicht mindestens 90% der heutigen bestehenden Forderungen innerhalb 3 Wochen

begleichen kannst, ist rein rechtlich Insolvenz angesagt, die du innerhalb wiederum 3 Wochen anmelden mußt.

Deine Aussenstände interessieren dabei garnicht, es geht nur drum was hast du in der Kasse und kannst du jetzt zahlen!

Das stimmt so nicht, Forderungen, also Aussenstände, werden bilanziell ebenso gegengerechnet wie auch stille Reserven.

Das Insolvenzkriterium ist drohende bzw., kritischer, bestehende Überschuldung, was ganz einfach bedeutet, dass die Schulden eines Unternehmens, egal ob an Personal, Lieferanten, Banken, Finanzamt, Berufsgenossenschaft oder was auch immer, alle Bestände, Forderungen und Aktiva eines Unternehmens überschreiten.

Aber selbst dann kann der Buchprüfer eine positive Fortbestandsprognose stellen, so dass kein Insolvenzantrag gestellt werden muss, zumindest nicht sofort...

Geschrieben
Das stimmt so nicht, Forderungen, also Aussenstände, werden bilanziell ebenso gegengerechnet wie auch stille Reserven.

Das Insolvenzkriterium ist drohende bzw., kritischer, bestehende Überschuldung, was ganz einfach bedeutet, dass die Schulden eines Unternehmens, egal ob an Personal, Lieferanten, Banken, Finanzamt, Berufsgenossenschaft oder was auch immer, alle Bestände, Forderungen und Aktiva eines Unternehmens überschreiten.

Aber selbst dann kann der Buchprüfer eine positive Fortbestandsprognose stellen, so dass kein Insolvenzantrag gestellt werden muss, zumindest nicht sofort...

Jetzt verstehe ich auch warum die Bananenrepublik Deutscheland noch exitstiert normalweise gehörte die Regierung wegen Insolvensverschleppung gleich eingesperrt. :peinlich:

Gruss Knollo68

Geschrieben
Das stimmt so nicht, Forderungen, also Aussenstände, werden bilanziell ebenso gegengerechnet wie auch stille Reserven.

Das Insolvenzkriterium ist drohende bzw., kritischer, bestehende Überschuldung, was ganz einfach bedeutet, dass die Schulden eines Unternehmens, egal ob an Personal, Lieferanten, Banken, Finanzamt, Berufsgenossenschaft oder was auch immer, alle Bestände, Forderungen und Aktiva eines Unternehmens überschreiten.

Aber selbst dann kann der Buchprüfer eine positive Fortbestandsprognose stellen, so dass kein Insolvenzantrag gestellt werden muss, zumindest nicht sofort...

....da liegst du leider falsch. Es ist so wie von mir beschrieben. Hier ist die Rechtssprechung sehr streng.

Beispiel:

Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) Zahlungsunfähigkeit ist von Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsstockungen zu unterscheiden. Wenn der Schuldner eine eingeforderte Zahlung nicht leistet, dann liegt nicht automatisch Zahlungsunfähigkeit vor. Zahlungsunfähig ist ein Rechtsträger, wenn er weniger als 90 Prozent seiner Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Fälligkeit begleichen kann. Dabei kann es ohne weiteres sein, dass geringe Zahlungen noch geleistet werden.

Hierbei spielt es keine Rolle welche tatsächlichen Forderungen du noch hast. Entscheidend ist, kannst du zahlen ja oder nein.

Grüsse

@wotan um Mißverständnisse vorzubeugen: Die Praxis mag wohl so sein, dass du deine Forderungen, Anlagevermögen etc. mit einrechnest.

Solange du dabei deinen fälligen Verbindlichkeiten immer nachkommen kannst ist das ok. Wenn nicht, bist du in der Verschleppung und mögl. ein

Fall für den STA wenn du die Grätsche machst, oder deine Gläubiger dich zum Insolvenzgericht schleppen.

Geschrieben

Zurück zum Thema:

Waffen werden auch gerne vom Finanzamt wegen Steuerschulden gepfändet und dann versteigert. Insoweit werden Waffen wie andere Vermögensteile behandelt.

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