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IGNORED

Waffe mit ehm. BKA Sonderbewilligung u. Umbauten


lucky

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

mich würde interessieren, ob es bei Erwerb einer Waffe mit ehemaliger BKA Sonderbewilligung/Ausnahmegenehmigung, Probleme geben kann bzw. etwas zu beachten ist.

Folgendes, ich möchte mir ein ziviles G3 kaufen (grüne WBK) und möchte eines aus HK Fertigung, oder FMP-Fertigung.

Irgendwie blicke ich mit den Feststellungsbescheiden etc. nicht ganz durch. Wenn ich mir z.B. einen aktuellen Klon (XR41, etc.) der bekannten Firmen kaufe, so ist anscheinend eine gewisse Rechtssicherheit gegeben, da ja entsprechende Bescheide beiligen.

Für die „alten“ zivil G3 gibt es keine Feststellungsbescheide.

In der engeren Wahl sind z.B. HK41, HK SR9, oder SLG97. Die HK Waffen waren bis zum Wegfall des Anscheinparagraphen nur über BKA Sonderbewilligung erhältlich.

Nun möchte ich von privat eine der Waffen kaufen, meines Wissens sollte dieses kein Problem sein, da ich das entsprechende Bedürfnis für einen HA .308 habe.

Kann/muss man sich hier absichern, wenn man eine Waffe mit ehmaliger BKA Sonderbewilligung (personenbezogen?) kauft (HK41, HK SR9), oder ist der Erwerb mit der aktuellen Gesetzeslage konform?

Eine zweite Frage zu den Umbauten.

In egun wird z.B aktuell ein SLG97 (FMP) mit G3 Schäftung, ohne der bekannten Eisenbahnschwelle (Holzschäftung) angeboten. Ist dieses aktuell gesetzeskonform bzw. handelt es sich dann noch um ein SLG97? Im Prinzip könnten ja unsere lieben Politiker auf die Idee kommen, den Anscheinsparagraphen zu verschärfen. Wer dann z.b. das SLG97 ohne Originalschaft hat, dürfte dann ein Problem haben...

Leider fand ich beim Durchsuchen der Foren keine Antworten.

Danke und Grüße, Lucky

Geschrieben
Hallo,

mich würde interessieren, ob es bei Erwerb einer Waffe mit ehemaliger BKA Sonderbewilligung/Ausnahmegenehmigung, Probleme geben kann bzw. etwas zu beachten ist.

Folgendes, ich möchte mir ein ziviles G3 kaufen (grüne WBK) und möchte eines aus HK Fertigung, oder FMP-Fertigung.

Irgendwie blicke ich mit den Feststellungsbescheiden etc. nicht ganz durch. Wenn ich mir z.B. einen aktuellen Klon (XR41, etc.) der bekannten Firmen kaufe, so ist anscheinend eine gewisse Rechtssicherheit gegeben, da ja entsprechende Bescheide beiligen.

Für die „alten“ zivil G3 gibt es keine Feststellungsbescheide.

In der engeren Wahl sind z.B. HK41, HK SR9, oder SLG97. Die HK Waffen waren bis zum Wegfall des Anscheinparagraphen nur über BKA Sonderbewilligung erhältlich.

Nun möchte ich von privat eine der Waffen kaufen, meines Wissens sollte dieses kein Problem sein, da ich das entsprechende Bedürfnis für einen HA .308 habe.

Kann/muss man sich hier absichern, wenn man eine Waffe mit ehmaliger BKA Sonderbewilligung (personenbezogen?) kauft (HK41, HK SR9), oder ist der Erwerb mit der aktuellen Gesetzeslage konform?

Eine zweite Frage zu den Umbauten.

In egun wird z.B aktuell ein SLG97 (FMP) mit G3 Schäftung, ohne der bekannten Eisenbahnschwelle (Holzschäftung) angeboten. Ist dieses aktuell gesetzeskonform bzw. handelt es sich dann noch um ein SLG97? Im Prinzip könnten ja unsere lieben Politiker auf die Idee kommen, den Anscheinsparagraphen zu verschärfen. Wer dann z.b. das SLG97 ohne Originalschaft hat, dürfte dann ein Problem haben...

Leider fand ich beim Durchsuchen der Foren keine Antworten.

Danke und Grüße, Lucky

Rückbauten sind sehr kritisch!!!!!!!!!

Gerade MFD bei SLG97 und SLG95 ist sehr problematisch...................am besten frag beim bka an, die haben paarmal in der Woche tel. Sprechzeiten....

Geschrieben

Hallo und danke für die rasche Antwort.

An den MFD hatte ich gar nicht gedacht nur an Schaft und Handschutz, klar bei den FMP Waffen ist das Gewinde schon dran, wär also einfach zum draufschrauben. Bei den HK41 (späten) und SR9 nicht, ich würde auch nachträglich kein Gewinde anbringen lassen.

Ich werde mich auch mal per eMail an das BKA wenden, daran habe ich noch gar nicht gedacht....

bye Lucky

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Hi,

ich hatte zum Thema beim BKA nachgefragt uns ist ist kein Problem, da ja ab 2003 der Anscheinswaffe § weggefallen ist.

Hat jemand von den SR9 Besitzern evtl. noch die alte Genehmigung und ist die vergleichbar mit den aktuellen wie z.B. XR41, also allgemein gehalten oder Personenbezogen.

Könnte mir bitte jemand eine Kopie (Scan) der BKA-Ausnahmegenehmigung des SR 9 zu senden?

bye Lucky

Geschrieben
Hi,

ich hatte zum Thema beim BKA nachgefragt uns ist ist kein Problem, da ja ab 2003 der Anscheinswaffe § weggefallen ist.

Hat jemand von den SR9 Besitzern evtl. noch die alte Genehmigung und ist die vergleichbar mit den aktuellen wie z.B. XR41, also allgemein gehalten oder Personenbezogen.

Könnte mir bitte jemand eine Kopie (Scan) der BKA-Ausnahmegenehmigung des SR 9 zu senden?

bye Lucky

Schreib bitte GENAU, was kein Problem ist!!

Schaft, ok!

MFD, dann hätte sich die Ajnsicht des BKA stark geändert!

Geschrieben
Schreib bitte GENAU, was kein Problem ist!!

Schaft, ok!

MFD, dann hätte sich die Ajnsicht des BKA stark geändert!

Was bitte hat das BKA mit der Einstufung Kriegswaffe / Nicht Kriegswaffe zutun.

Ich würde mal beim BMWi nachfragen, deren Antwort ist übrigens sehr eindeutig und anders als BKA Antworten betrachte ich die vom BMWi als rechtskräftig. Sprich ein unterschriebenes Antwortschreiben des BMWi ist mir lieber als zehn Feststellungsbescheide des BKA die das Papier nicht wert sind auf das sie gedruckt wurden.

Geschrieben

Hallo,

im ersten Beitrag hatte ich geschrieben, dass ich unsicher war was den Erwerb eines G3 Clones welcher keine BKA Genehmigung hat. Da ja bei den aktuellen Fertigungen von Schumacher, BTW etc. entsprechende BKA Bescheide vorliegen und konkret beim SR9 nicht.

Ich hatte dann beim BKA angefragt (wg. Erwerb SR9 und Schaftänderungen z.B. Schaft mit Schaftbacke) und die Antwort bekommen, dass Ausnahmegenehmigungen für das Selbstladegewehr HK SR 9 bereits mit der Änderung des Waffenrechtsneuregelungsgesetzes zum 01.04.2003 gegenstandslos geworden sind. Für den Besitz des SR 9 ist natürlich eine WBK nötig und das Überlassen ist nicht mehr genehmigungspflichtig.

Die von mir angefrage Schaftänderung des SR 9 Lochschafts nach G3-Standardschaft mit Wangenauflage sind nach "hiesiger Auffassung" zulässig.

Ich habe nicht wegen MFD angefragt, da es für mich nicht in Frage kommt an das SR9 ein Gewinde zu fräsen...

Sollte jemand eine "alte" Sonderbewilligung für das SR9 haben, und mir als Scan senen könnte, würde ich mich sehr freuen, da ich diese zu Dokuzwecken gerne hätte.

bye Lucky

Geschrieben

Hallo Lucky,

man muss bei den Waffen mit alter BKA-Ausnahmegenehmigung unterscheiden, ob es

a) nach altem Recht abgeänderte Kriegswaffen oder

b ) immer schon zivile Waffen, aber nach altem Recht Anscheinswaffen

sind.

Die SR9 stand nie auf der Kriegswaffenliste, daher würde ich da - zumal wenn das BKA seinen Segen gibt - weniger Sorgen bezüglich eines Umbaus/Rückbaus haben.

Die HK91, PSG1, SKS etc. sind aber alles ehem. Kriegswaffen, auch wenn sie teils (HK91, PSG1) halbautomatisch liefen.

Wenn man solche Waffen zurückbaut, könnte deren Kriegswaffeneigenschaft wieder aufleben. Daher hat m1collector Recht, wenn er dabei dazu rät, beim BMWI anzufragen. Die haben bezüglich Kriegseigenschaften das letzte Wort.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

"der mfd beim slg97 - das grosse wo-mysterium"

bei nachfragen beim lka ba-wü kurz nach wegfall des §37 bekam man sinngemäss

folgende antwort: umbauten die nur die optik betreffen ok, umbauten die die

mechanik wieder in gang setzen (fa-modus) nicht ok. mfd explizit ok.

was soll nach waffg oder kwkg das aufschrauben des mfd auch verändern? nichts.

im übrigen verschlechtert sich die schussleistung beim slg ohne mfd.

Geschrieben
gibts das auch schriftlich? und ist das lka hier überhaupt zuständig? bis her wurde immer geschrieben, dass das bka dazu "nein" sagt!!!

selbst wenn das BKA "Ja" sagen würde wäre das immer noch nicht rechtsgültig. :rolleyes:

Wendet Euch an die richtige Behäörde für das jeweilige Rechtsgebiet.

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