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IGNORED

BVA, Waffensachkunde und Verbände


Gast Grabowski

Empfohlene Beiträge

Gast Grabowski
Geschrieben

Frage: Stimmt es, dass das BVA die Ansicht vertritt, dass ein Schütze im Verband ABC entweder ...

- eine Sachkunde aus'm Verband ABC haben muss

oder

- von einem kommerziellen Anbieter,

eine Sachkunde aus'm Verband XYZ geht hingegen nimmer!?!?

Latrinenparole oder wiehert der Amtsschimmel?

Geschrieben
Frage: Stimmt es, dass das BVA die Ansicht vertritt, dass ein Schütze im Verband ABC entweder ...

- eine Sachkunde aus'm Verband ABC haben muss

oder

- von einem kommerziellen Anbieter,

eine Sachkunde aus'm Verband XYZ geht hingegen nimmer!?!?

Latrinenparole oder wiehert der Amtsschimmel?

Er wiehert! Könnte fast schön vor der Apotheke ablaufen und sich in Bröckchenlachen äußern. Frag palrider, der hat`s schriftlich und bereits hier in einem anderen theard veröffentlicht.

Gast Grabowski
Geschrieben

In welchem Fred ... äh Thread? Das Forum ist ein Dschungel! ;)

Geschrieben

Moment, da steht, dass ein Verein grundsätzlich die SK nur für seine Mitglieder anbieten/abnehmen darf (so kenne ich das aus der Praxis auch).

Nicht richtig, ist die - und darauf bezog sich die Ausgangsfrage - im Raum stehende Aussage, dass die Sachkunde nur für einen bestimmten Verband gelte.

Der im Eingangsbeitrag unterstellte Umstand ist eine Latrinenparole.

Gast Grabowski
Geschrieben

War vieleicht etwas stümperhaft formuliert von mir, aber was ich sagen wollte: Ein RAGler (VdRBw) kann also künftig nicht mehr über einen der zahlreich angebotenen DSB-Lehrgängen die Sachkunde für Sportschützen erwerben!?

Geschrieben

Wieso nicht? Wenn die Teilnahme an dem Lehrgang der Allgemeinheit offensteht und nicht auf Vereinsmitglieder beschränkt ist (Genehmigung der zuständigen Behörde) oder der RAGler gleichzeitig Mitglied im entsprechenden DSB-Verein ist, gibt es keine Probleme.

Mit der Gültigkeit der Sachkunde hat der weiter oben angesprochene Zusammenhang überhaupt nichts zu schaffen, dort geht es lediglich um die Tatsache, dass Vereine ohne gesonderte Genehmigung keine SK-Lehrgänge/-Prüfungen für die breite Allgemeinheit, sondern i.d.R. eben nur für Vereinsmitglieder anbieten dürfen. Das betrifft die Möglichkeit für Vereine WSK-Lehrgänge anzubieten, NICHT die Anerkennung durch Verbände bzw. Behörden.

Deine beim DSB-Verein absolvierte Sachkunde ist selbstverständlich gemäß Art und Umfang des Prüfungszeugnisses (Kurzwaffen, Langwaffen, Flinten) für alle waffenrechtlichen Belange gültig.

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