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IGNORED

Erwerbsstreckungsverbot + Gelb & Grün


MrMi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Mal was zum nachdenken:

Kunde kauft gestern wo anders auf grüne WBK zwei Waffen und kommt heute zu mir und kauft auf gelbe WKB zwei weitere Waffen ohne mir den Kauf von gestern mitzuteilen.

Wie geht es formaljuristisch weiter?

Grüße aus Grünstadt

Robert

Moin Robert,

wenn ein WBK Inhaber so denkt und handelt, soll sich nicht wundern wenn seine Behörde anfängt für ihn zu denken und zu handeln. Er darf sich dann aussuchen von welcher WBK welche Waffen verschwinden.

Geschrieben
Wie, bei altgelb ??

Ja - außerdem gibt es, zumindest in diesem Verfahren, keine Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Die Sache ist gegesen. Das Gericht hat § 58 recht eigenwillig ausgelegt und den Passus "gilt uneingeschränkt weiter" nur auf den Besitz angerechnet.

Manfred

Geschrieben

Bei mir galt das Erwerbsstreckungsgebot sogar als Beantragungsstreckungsgebot.

Ich bekam als Anfänger nicht meine zwei Voreinträge auf Grün + Gelbe WBK.

Eine schriftliche Ablehnung gab es nicht, nur den Hinweis es gäbe eine Anweisung von Oben.

Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass ich mir ja nicht gleich 3 oder mehr Waffen im ersten halben Jahr kaufen brauche, aber zwecklos.

Das sind richtige Diamantenproduzenten!

Ich durfte dann mündlich meinen Antrag auf die Gelbe zurücknehmen, damit ja kein Schreibkram anfällt, der ja anfechtbar wäre...

Ich hab mir dann meine beiden Voreinträge gefüllt, und darf mir dann im Mai meine Gelbe holen.

Hab mich einfach damit abgefunden, alles andere ist Zeit- und Energieverschwendung.

Geschrieben
Du kannst ihm die Krachlatten ja kostenpflichtig verwahren :chrisgrinst:.

Und der Kunde taucht dann Täglich bei ihm auf,um seine Schätze in die Hand zu nehmen!

:help: Was ne Qual :help:

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