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IGNORED

Nachlass-Dschungel


Martina R.

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ein lieber Schützenfreund wurde viel zu jung und unerwartet aus unserer Mitte gerissen.

Jetzt steht seine Frau völlig ahnungslos vor dem Nachlass.

Beim Versuch für sie die aktuelle Rechtslage aus den hiesigen Treads herauszufiltern, fühle ich mich aber aktuell schier

überfordert, zumal ja seit 01.04. wieder alles anders ist.

Die Witwe will als Nichtschützin vorauss. die Waffen wieder verkaufen, aber kann mir jemand sagen, ob Fristen o.ä. dabei

zu beachten sind (sie kann das Geld sicher jetzt gut gebrauchen, soll aber auch nicht überstürzt und zu billig verkaufen).

Muss sie (in der schon schweren Zeit der gesamten Behördenwege) kurzfristig auf dem Ordnungsamt vorsprechen

um die Waffen "blockieren" zu lassen (aber Armatix oder so funktioniert ja wohl nicht ...) oder hat sie Zeit, bis sich die Wogen

etwas gelegt haben, um sich mit der Sache in Ruhe auseinanderzusetzen.

Also wenn sich jemand mit dem Thema gut auskennt, wären wir für sachkundige Ratschläge zum gesamten Erb-Recht dankbar.

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe (habe wirklich im Moment keine Nerven für Paragraphendeutsch und Verwaltungsverordnungen).

Martina

im Namen der Freunde unseres verstorbenen Sportschützen Per

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Mein Beileid!

Ich bin derzeit auch mit zwei Nachlässen betraut.

Hier das Wichtigste - ohne ins Detail zu gehen.

Zunächst muss die Erbin den Erbschein abwarten.

Dann hat sie 4 Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie eine Erben WBK will oder nicht.

Erben WBK macht Sinn, wenn sie eine oder mehrere Waffen behalten will, noch unentschlossen ist und / oder nichts überstürzen will.

Keine Angst - ein Blockiersystem gibt es noch nicht, sie muss also vorerst kein Geld dafür ausgeben.

Mit Erben WBK kann sie dann in aller Ruhe bundesweit den besten Preis suchen.

Ohne Erben-WBK macht es Sinn, im Umfeld (Verein, Kreis) nach Interessenten zu fragen oder einen Händler nach einem Angebot zu bitten.

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Nein, dafür braucht sie keine Sachkunde - aber wenn es dann soweit ist die Blockiersysteme.

Das wird sie aber dann erfahren und muss dann entscheiden, ob sie die Waffen (nur für die es die Systeme gibt) verkauft oder sichert.

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Der Erbe hat 2 Möglichkeiten (gültig wenn der Fall ab 01.04.2008 eintritt):

1. können auch eigenes Bedürfnis anmelden (Jäger, Sportschützen, Sammler) hier gilt die Blockierpflicht nicht

2. wenn kein eigenes Bedürfnis vorliegt, muß ein Blockiersystem eingebracht werden

Solange es für Erbwaffen kein Blockiersystem gibt, lässt die Waffenbehörde auf Antrag vorerst eine Ausnahme zu.

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Hallo

wenn dass Erbe unter dem Aspekt angenommen wird, die Waffen sowieso zu verkaufen, ist eine Erben WBK rausgeworfenes Geld. Der Austrag pro Waffe kostet dann noch mal etwas über 12 Euro. Bei hochwertigen Waffen ist das kein Geld, aber es gibt da einige Eisen, die wenig wert sind. Da sind die 12 Euro schon ein Teil der weh tut.

Wenn die Witwe die Waffen auf jeden Fall verkaufen will, einfach mal einen vertrauenswürdigen Vereinskameraden fragen, ob er helfen will und mit der Behörde reden, wie viel Zeit sie bis zur Veräußerung lässt. Über Egun bekommt man in der Regel den marktpreis.

Steven

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