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IGNORED

Überprüfung des Bedürfnisses nach 3 Jahren


morcalavin

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Hallo zusammen,

bei mir steht laut SB im nächsten Januar die Überprüfung nach den ersten 3 Jahren an. Da stellt sich mir die Frage:

Was wird da eigentlich geprüft ?

Der Hintergrund: Ich hab aus beruflichen Gründen kürzlich von Bayern nach Hessen gewechselt (Ich weiss: Großer Fehler :-)) und noch keinen neuen Verein gefunden. Wohl aber einen Schiessstand, der glaube ich dem BDMP angehört.

Reicht es aus wenn ich regelmäßig schiesse (Eigenes Schiessbuch), auch wenn das nicht auf den Ständen meines eingetragenen Vereins passiert ? Muss der Verein oder der Verband mein Training abnicken ?

Ich meine mich zu erinnern, dass bei der Waffenbefürwortung mindestens 60% der Termine beim befürwortenden Verein stattgefunden haben müssen ? Richtig ?

Ab welchem Termin wird denn rückwirkend analysiert? WBK Ausstellung (mein Tip), Eintragung der ersten Waffe ?

Vielen Dank + Grüße

Joachim

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Such dir schnellstmöglichst einen Verein oder trete als Einzelmitglied in einen Verband ein. Mehr als die Verbandszugehörigkeit und die Zuverlässigkeit wird bei der Regelüberprüfung normalerweise nicht kontrolliert

Im BDS Bayern bin ich ja immer noch Mitglied und aus dem Verein in Bayern bin ich auch noch nicht ausgetreten. Aber vielleicht wäre ein Beitritt zum BDS Hessen als Einzelmitglied dennoch sinnvoll.

Gute Idee, danke !

Grüße

Joachim

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Habe seinerzeit einen Fragebogen bekommen, man wollte wissen:

- Aufbewahrung

- Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband

- Änderung der persönlichen Eignung (Behinderung o.ä.)

Man konnte jewiels ankreuzen was zutraf, es gab auch ein Feld "keine Änderungen seit letzter Beantragung von Waffen gem §..."

Drei Kreuze später weggefaxt und gut, nie wieder etwas gehört.

Muss dazu allerdings sagen das mein SB mich persönlich kennt und um meine sportlichen Aktivitäten Bescheid weiss.

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Im BDS Bayern bin ich ja immer noch Mitglied und aus dem Verein in Bayern bin ich auch noch nicht ausgetreten. Aber vielleicht wäre ein Beitritt zum BDS Hessen als Einzelmitglied dennoch sinnvoll.

Gute Idee, danke !

Grüße

Joachim

Die Mitgliedschaft im BDS Bayern reicht völlig aus.

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Die Mitgliedschaft im BDS Bayern reicht völlig aus.

Mein SB hat auf Nachfrage gemeint man müsse wieder 18 mal pro Jahr schiessen gehen um das Bedürfnis zu erhalten. Das allein wäre ja noch nicht das Problem aber da kann als Freiberufler immer mal wieder ein Monat ausfallen.

Viele Grüße

Joachim

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Dein SB träumt wohl nachts den Traum das er Allmächtig ist und seine eigenen Gesetze machen kann, tatsache ist man muß nach 3 Jahren einmal nachweisen daß man noch schießt,danach nie mehr. Wenn man 3 - 4 Einträge im Jahr im Schießbuch hat und vielleicht eine BZM oder LM geschossen hat reicht es völlig aus. Etwas anderes ist es bei Beantragung einer neuen Waffe da muß man dem Verband !!! nachweisen daß man 18 mal geschossen hat.

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Dein SB träumt wohl nachts den Traum das er Allmächtig ist und seine eigenen Gesetze machen kann,

Vielleicht gilt Deine Aussage für Hessen .

Für BW ist es definitiv so .

Hatte das gerade in der Familie .

Der SB hat zu prüfen , ober der Schießsport regelmäßig ausgeübt wurde in den vergangenen drei Jahren .

DAFÜR GILT DIESELBE REGELUNG WIE FÜR EINE BEDÜRFNISBESCHEINIGUNG !

D.h. der Schütze muß 18 Termine pro Jahr oder einmal monatliches Schießen nachweisen für diesen Dreijahreszeitraum .

Zu entnehmen den Unterlagen des Vereins DER GESETZLICH VERPFLICHTET IST , die schießsportlichen Aktivitäten von Leuten zu erfassen die ihre WBK noch keine drei Jahre haben.

Diese vom Verein bestätigten Unterlagen gehen an den Verband . Der Verband bestätigt daraufhin das Weiterbestehen des Bedürfnises und diese Bestätigung (die natürlich Kohle kostet) gibt man beim SB ab und das war es dann .

Läßt sich auf der HP des Verbands alles sehr schön nachlesen , wie ich mich erinnere und beim LV 7 ist es auch so .

Also nichts mit SB Träumen und so , blanke Realität <_<

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