Zum Inhalt springen
IGNORED

Altes Waffenrecht/ geb. Langwaffe => Neues Waffenrecht


Hohlladung

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi an die österreichische Fraktion,

ich hab mal ein paar Fragen zur Überschrift. Früher war es ja so in Österreich dass GEBRAUCHTE Langwaffe frei verkäuflich waren an ÖSTERREICHER.

Welche Art der Langwaffen betraff das?

Hat sich da was geändert dran?

Aussgehend von der Vermutung dass sich das geändert hat, wie wurde das dann gehand habt mit den im Umlauf befindlichen gebrauchten Waffen die ja nicht mehr weiter registriert waren? (also gebraucht weiter veräussert wurden) Mussten die in einer Art Amnestie (bei/ nach Gesetzesänderung) nachträglich eingetragen werden, oder sind die einfach noch so im Umlauf?

Wie sieht das jetzt mit dem VERKAUF einer gebrauchten Waffe aus, welche vor dem neuen Waffengesetz erworben wurde (also unregistriert)?

Grüße

HL

Geschrieben
Hi an die österreichische Fraktion,

ich hab mal ein paar Fragen zur Überschrift. Früher war es ja so in Österreich dass GEBRAUCHTE Langwaffe frei verkäuflich waren an ÖSTERREICHER.

Welche Art der Langwaffen betraff das?

Hat sich da was geändert dran?

Aussgehend von der Vermutung dass sich das geändert hat, wie wurde das dann gehand habt mit den im Umlauf befindlichen gebrauchten Waffen die ja nicht mehr weiter registriert waren? (also gebraucht weiter veräussert wurden) Mussten die in einer Art Amnestie (bei/ nach Gesetzesänderung) nachträglich eingetragen werden, oder sind die einfach noch so im Umlauf?

Wie sieht das jetzt mit dem VERKAUF einer gebrauchten Waffe aus, welche vor dem neuen Waffengesetz erworben wurde (also unregistriert)?

Grüße

HL

Hallo,

Die mussten damals als das „neue“ Gesetz in kraft trat bei einem Waffengeschäft Registriert werden.

Geschrieben
Hallo,

Die mussten damals als das „neue“ Gesetz in kraft trat bei einem Waffengeschäft Registriert werden.

Genau, allerdings wird es so gehandhabt dass es bis heute noch möglich ist eine Kat. C Waffe einfach bei einem Waffengeschäft auf deinen Namen zu melden, selbst wenn diese damals nicht registriert wurde. Erwirbst du also als Österreicher in Ö eine Kat C Waffe ist es bis dato bedeutungslos ob sie bereits vorher gemeldet war.

Kat.C Waffen sind alle Büchsen mit gezogenem Lauf und einer Gesamtlänge von über 60cm in Gewehrkalibern(eine Repetierflinte mit gezogenem Lauf bleibt eine Repetierflinte).

Halbautomaten sind auf jeden Fall Kat.B(wbk-pflichtig) oder Kat.A(Kriegsmaterial) falls nicht nachgewiesen wird oder werden kann dass keine relevante Baugruppe mit einem militärischem Gewehr austauschbar ist (M1 garand/M1A/OA-10 sind zum Bsp in Ö Kriegsmaterial). Egal wann sie wer gekauft hat.

Vorderschaftsrepetierflinten sind kat. A seit jemand seine Familie damit ausgelöscht hat, Unterhebelrepetierflinten oder Halbautomaten Kat. B.

Kat. D Waffen (Flinten mit glattem Lauf ohne Repetierfunktion) sind noch immer frei verkäuflich(ohne Meldung oder Registrierung).

MfG gerhard86

Geschrieben

Danke für die Antworten, was mich jetzt noch weiter interessiert ist:

Eine gebrauchte (damals gebraucht weiterveräussert und damit unregistrierte) Waffe welche noch nicht registriert ist nach dem neuen Gesetz soll an einen EU- Bürger weiter verkauft werden. Der EU- Bürger trägt Sie dann natürlich seines Landesgesetzes entsprechend ein, bzw. hat seine gesetzlich vorgeschriebenen Belege

Muss der Österreicher jetzt ERST zum registrieren oder genügt hier ein Kaufvertrag und der Erwerbsnachweis durch den EU- Käufer? (Also muss erst registiert werden und dann verkauft, oder kann sofort verkauft werden ins EU- Land)

Meine Formulierung ist etwas seltsam, aber es sollte noch gerade so ersichtlich sein was ich wissen will ;)

Grüße

HL

Geschrieben
Danke für die Antworten, was mich jetzt noch weiter interessiert ist:

Eine gebrauchte (damals gebraucht weiterveräussert und damit unregistrierte) Waffe welche noch nicht registriert ist nach dem neuen Gesetz soll an einen EU- Bürger weiter verkauft werden. Der EU- Bürger trägt Sie dann natürlich seines Landesgesetzes entsprechend ein, bzw. hat seine gesetzlich vorgeschriebenen Belege

Muss der Österreicher jetzt ERST zum registrieren oder genügt hier ein Kaufvertrag und der Erwerbsnachweis durch den EU- Käufer? (Also muss erst registiert werden und dann verkauft, oder kann sofort verkauft werden ins EU- Land)

Meine Formulierung ist etwas seltsam, aber es sollte noch gerade so ersichtlich sein was ich wissen will ;)

Grüße

HL

Hallo,

Wenn ein Österreicher eine "schwarze" Waffe verkauft und einen Kaufvertrag macht müßte er eigentlich entmündigt werden.

Geschrieben

@ Hohlladung: wenn Du jetzt bitte noch Realname und Adresse posten könntest ?

Man trifft nicht alle Tage auf einen, der im Internet kundtut, daß er eine unregistrierte Waffe besitzt ... :00000733:

Geschrieben

Hi,

ich muss Euch enttäuschen, ich bin kein Österreicher. Den Realnamen kann jeder gerne per Boardnachricht haben.

Mich interessiert diese Fragen nur, weil ich wissen will, wie der Österreichische Staat diese "Problem" gelöst hat, und wie mal vollkommen lagal in Österreich eine damals erworbene Waffe erwerben könnte.

Hallo,

Wenn ein Österreicher eine "schwarze" Waffe verkauft und einen Kaufvertrag macht müßte er eigentlich entmündigt werden.

Nachdem es ja legal ist die Waffe jederzeit zu registrieren, wie Ihr schreibt, kann es wohl ja auch keine "Schwarzwaffe" sondern maximal eine Grauwaffe sein. Da man die Waffe letztendlich LEGAL besitzen möchte als EU- Bürger muss man sie ja schliesslich auch im Wohnland registrieren. Was dann eine legale Vorgehensweise im Ursprungsland voraussetzt :gutidee:

Nicht ich habe jahrzehntelang Langwaffen frei abgegeben, sondern Österreicher, also unterstellt mir nichts, was ihr nicht ganz durchgedacht habt. Der Erwerb einer dieser Waffen (LEGALWAFFE) von damals, jetzt offensichtlich ja "Grauwaffe" (bis zur Registrierung) gilt es logisch und Rechtskonform nach zu vollziehen.

Wenn man eine "Schwarzwaffe" haben wollte, dann würde man ja kaum den Weg einer Öffentlichkeit wählen. Man würde die ungestrierte Waffe einfach abholen. Irgendwie habe ich den Verdacht Schützen im Allgemeinen haben Recht oft eine Art Verfolgungswahn.

Hättet Ihr Euch die Mühe gemacht meine Beiträge und offensichtliche Muttersprache zu verfolgen dann wüsstet ihr dass ich kein Österreicher bin ;-)

Also könnten wir das ohne Unterstellungen besprechen?

Gruß

HL

Geschrieben
Hi,

ich muss Euch enttäuschen, ich bin kein Österreicher. Den Realnamen kann jeder gerne per Boardnachricht haben.

Mich interessiert diese Fragen nur, weil ich wissen will, wie der Österreichische Staat diese "Problem" gelöst hat, und wie mal vollkommen lagal in Österreich eine damals erworbene Waffe erwerben könnte.

Nachdem es ja legal ist die Waffe jederzeit zu registrieren, wie Ihr schreibt, kann es wohl ja auch keine "Schwarzwaffe" sondern maximal eine Grauwaffe sein. Da man die Waffe letztendlich LEGAL besitzen möchte als EU- Bürger muss man sie ja schliesslich auch im Wohnland registrieren. Was dann eine legale Vorgehensweise im Ursprungsland voraussetzt :gutidee:

Nicht ich habe jahrzehntelang Langwaffen frei abgegeben, sondern Österreicher, also unterstellt mir nichts, was ihr nicht ganz durchgedacht habt. Der Erwerb einer dieser Waffen (LEGALWAFFE) von damals, jetzt offensichtlich ja "Grauwaffe" (bis zur Registrierung) gilt es logisch und Rechtskonform nach zu vollziehen.

Wenn man eine "Schwarzwaffe" haben wollte, dann würde man ja kaum den Weg einer Öffentlichkeit wählen. Man würde die ungestrierte Waffe einfach abholen. Irgendwie habe ich den Verdacht Schützen im Allgemeinen haben Recht oft eine Art Verfolgungswahn.

Hättet Ihr Euch die Mühe gemacht meine Beiträge und offensichtliche Muttersprache zu verfolgen dann wüsstet ihr dass ich kein Österreicher bin ;-)

Also könnten wir das ohne Unterstellungen besprechen?

Gruß

HL

Hallo,

Wenn Du meine erste Antwort gelesen und verstanden hättest würde sich diese Frage überhaupt nicht stellen. :peinlich:

P.S.:

Persönliche Äußerung

Hohlladung hat bisher keine persönliche Äußerung.

Persönliche Infos

Hohlladung

Mitglied

Alter unbekannt Jahre alt

Geschlecht unbekannt

Wohnort unbekannt

Geburtstag unbekannt

Geschrieben
Genau, allerdings wird es so gehandhabt dass es bis heute noch möglich ist eine Kat. C Waffe einfach bei einem Waffengeschäft auf deinen Namen zu melden,....

Und wenn du Gerhard986 antwort gelesen und verstanden hättest, dann würdest du erst denken und dann schreiben. :peinlich::heuldoch:

P.S.:

Persönliche Äußerung

Hohlladung hat bisher keine persönliche Äußerung.

Persönliche Infos

Hohlladung

Mitglied

Alter unbekannt Jahre alt

Geschlecht unbekannt

Wohnort unbekannt

Geburtstag unbekannt

Und wenn du jetzt noch erklären kannst was das mit der Frage zu tun hat, dann bist du mein Held des Wochenends... Ansonsten schreib wo man deine Unterstellungen und nicht gerade informativen Antworten gerne liest...

Du darfst aber gerne die letzten Beiträge von mir aufrufen, ich hab ja noch nicht so viele :00000733::peinlich: oder unter Erwachsenen kann man auch einfach FRAGEN und nicht kindische Bemerkungen ablassen... UND dann gibts da noch die Nachrichten Funktion, unglaublich was es in einem Forum für Möglichkeiten gibt jemanden etwas zu Fragen ohne dumme Bemerkungen oder Unterstellungen anzubringen....

Wenn Ihr nichts mehr zum Thema beizutragen habt, empfehle ich einen Nuhr Spruch: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr.... halten

Ich stelle hier normale Fragen auf die es sicherlich auch eine Antwort gibt, notfalls gibts ja bestimmt auch in Österreich ein Amt wo man das in Erfahrung bringen kann.

Da jetzt so viel Schwachsinn von einigen Herren kam, hier nochmal die Frage:

Wenn ein Österreicher eine nach altem Waffenrecht damals freie erworbene Waffe nach neuem Waffenrecht noch nicht registriert hat, kann er sie mit einem Kaufvertrag an einen EU- Bürger verkaufen oder muss er sie erst registrieren?

Eventuell schreibt man welches Amt dafür zuständig ist oder wo man es nachlesen kann.

Gruß

HL

Geschrieben
Und wenn du Gerhard986 antwort gelesen und verstanden hättest, dann würdest du erst denken und dann schreiben. :peinlich::heuldoch:

Und wenn du jetzt noch erklären kannst was das mit der Frage zu tun hat, dann bist du mein Held des Wochenends... Ansonsten schreib wo man deine Unterstellungen und nicht gerade informativen Antworten gerne liest...

Du darfst aber gerne die letzten Beiträge von mir aufrufen, ich hab ja noch nicht so viele :00000733::peinlich: oder unter Erwachsenen kann man auch einfach FRAGEN und nicht kindische Bemerkungen ablassen... UND dann gibts da noch die Nachrichten Funktion, unglaublich was es in einem Forum für Möglichkeiten gibt jemanden etwas zu Fragen ohne dumme Bemerkungen oder Unterstellungen anzubringen....

Wenn Ihr nichts mehr zum Thema beizutragen habt, empfehle ich einen Nuhr Spruch: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr.... halten

Ich stelle hier normale Fragen auf die es sicherlich auch eine Antwort gibt, notfalls gibts ja bestimmt auch in Österreich ein Amt wo man das in Erfahrung bringen kann.

Da jetzt so viel Schwachsinn von einigen Herren kam, hier nochmal die Frage:

Wenn ein Österreicher eine nach altem Waffenrecht damals freie erworbene Waffe nach neuem Waffenrecht noch nicht registriert hat, kann er sie mit einem Kaufvertrag an einen EU- Bürger verkaufen oder muss er sie erst registrieren?

Eventuell schreibt man welches Amt dafür zuständig ist oder wo man es nachlesen kann.

Gruß

HL

Hallo,

ich möchte hier eine brauchbare Antwort geben, auch wenn anschließend wieder die Besserwisser ihren Senf dazugeben.

Jeder Waffenbesitzer in Österreich war 1996 nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes verpflichtet, seine Waffen der Kategorie C bei einem Büchsenmacher anzumelden, auch alle früher frei erworbenen!

Bei Ausfuhr in ein EU-Land ist eine Ausfuhr-und Einfuhrbewilligung der zuständigen Behörde erforderlich.

MfG.

.300 Win. Mag.

Geschrieben
Hi .300 Win. Mag,

danke für die Antwort.

Kannst du mir noch den Namen des Ö-Amts sagen?

Gruß

HL

In Österreich ist es die BH (Bezirkshauptmannschaft) oder in Städten das betreffende Magistrat. Die Bewilligung kostet 56 Euro.

Gruß,

Hans

Geschrieben
In Österreich ist es die BH (Bezirkshauptmannschaft) oder in Städten das betreffende Magistrat. Die Bewilligung kostet 56 Euro.

In den Landeshauptstädten die Bundespolizeidirektionen bzw. das dort ansässige Waffenamt, überall sonst die BH.

Das lediglich der Vollständigkeit/Richtigkeit halber.

Geschrieben
Nachdem es ja legal ist die Waffe jederzeit zu registrieren, wie Ihr schreibt, kann es wohl ja auch keine "Schwarzwaffe" sondern maximal eine Grauwaffe sein. Da man die Waffe letztendlich LEGAL besitzen möchte als EU- Bürger muss man sie ja schliesslich auch im Wohnland registrieren. Was dann eine legale Vorgehensweise im Ursprungsland voraussetzt

Es ist keine Grauwaffe, sondern eine Schwarzwaffe, da eindeutig im Gesetz die Verpflichtung besteht die Waffe zu melden. Das Gesetz hat aber die Lücke gelassen um nachträgliche Waffenfunde zu legalisieren.

Bei einem Studienkollegen wurde der alte Stall weggerissen, zum Vorschein kommt ein K98. Damit dieser nicht zerstört, sondern weiterhin legal besessen werden darf kann man ihn melden. Die Waffe ist aber tatsächlich erst 6 Monate nach der Meldung "legalisiert" (da dann das Delikt "verjährt" ist).

Kategorie B Waffenfunde kann man ebenfalls bekannt geben, allerdings ist da dann eine gesonderte Begründung erforderlich, da es ja auch bei der Behörde erfolgt und diese die Sache manchmal anders sieht als so mancher BüMa.

Um eine Waffe melden zu können muss normalerweise angegeben werden wo die Waffe zuvor gemeldet wurde. Ich habe auch schonmal eine Waffe erworben, und dann stellte sich heraus dass sie nicht gemeldet war. War auch kein Problem sie anschließend zu melden, jedoch sollte man sich der Übergangsfrist bewusst sein, und die Tatsache dass man eine illegale Waffe besitzt.

Was ich weiß ist die Meldungsfrist 6 Wochen zur Meldung.

Ad Verkauf an EU-Ausländer: der Verkäufer ist nur verpflichtet sich zu überzeugen dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat. Er kann auch EU-Ausländer sein, diese sind waffenrechtlich den Österreichern gleichgestellt. Die Meldungspflicht trifft nur den Erwerber, der Verkäufer muss weder die Daten notieren noch irgendwo bekannt geben dass er die Waffe verkauft hat. Er muss nur dem Erwerber mitteilen wo die Waffe zuvor gemeldet wurde.

Was der Erwerber aber mit der Waffe macht, das bleibt ihm überlassen, und darauf hat der Verkäufer keinen Einfluss.

Bei Kat.-B Waffen hingegen muss von Verkäufer als auch von Erwerberseite eine Meldung an die lokale Waffenbehörde erfolgen.

Für Export ins EU-Ausland ist eine Verbringungsgenehmigung erforderlich. Auf dieser können meines Wissens zufolge bis zu 5 Waffen ex-/importiert werden (aber Verkäufer und Käufer müssen jeweils alle Waffen verkaufen/erwerben). Kostet in Österreich 54 €uro.

Oben genannter Punkt führt übrigens zur "Lücke" dass deutsche Bürger in Österreich legal von Privat kaufen können, und dann illegal exportieren könnten. Ich hatte schonmal so ein Problem, ist unangenehm wenn man sich dann auf dem Polizeiposten mit sowas beschäftigen muss (in Form einer Zeugenaussage für die deutsche Judikative), obwohl ich vollkommen rechtmäßig gehandelt habe.

Beim Erwerb von EU-Ausländern bei Händlern gilt die 3-tägige Abkühlphase wo auch bei der jeweiligen ausländischen Behörde angefragt wird, ob gegen Person XY ein Waffenverbot auferliegt. Das heißt die Behörde im Ausland weiß dann auch dass XY in Österreich eine Waffe gekauft hat. Kann im Heimatort zu Besuchen der besonderen Art führen.

Schöne Grüße,

Georg

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
...

Halbautomaten sind auf jeden Fall Kat.B(wbk-pflichtig) oder Kat.A(Kriegsmaterial) falls nicht nachgewiesen wird oder werden kann dass keine relevante Baugruppe mit einem militärischem Gewehr austauschbar ist (M1 garand/M1A/OA-10 sind zum Bsp in Ö Kriegsmaterial). Egal wann sie wer gekauft hat.

Vorderschaftsrepetierflinten sind kat. A seit jemand seine Familie damit ausgelöscht hat,

...

Ich hätte da auch eine kleine Ergänzung, die zwar nichts zur Sache tut, meiner Meinung nach aber ausgesprochen gehört, da diese Antwort, von gerhard86, ja für einen Ausländer ist und der daher nicht wissend bzw. nichtwissend ist. (Nur damit durch einen Irrtum keine Fehlinformationen verbreitet werden)

Kath. A Waffen sind natürlich nicht nur Kriegsmaterial sondern auch verbotene Waffen, denn ich wüsste nicht was eine "Vorderschaftsrepetierflinten" mit Kriegsmaterial zu tun hätte.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.