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IGNORED

Höchstalter Waffenbesitz


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ich habe eine Frage die dringend beantwortet werden muss.

Wird einem eine WBK irgendwann entzogen? Also wenn ich aus dem Schützenverein austrete oder irgendwann stramm auf die 80 zumaschiere?

Darf ich in diesem Fall meine Waffen behalten oder muss ich sie abgeben?

Wer kommt dann zu mir und sagt mir dass ich die Waffen abzugeben habe?

Man hört ja öfters die Story das Opa noch 3 Pistolen im Schlafzimmer versteckt hat. Ich kann mir aber nicht vorstellen dass das legal möglich ist?

THX :confused:

Geschrieben

es gibt kein (irgendwie numerisch) definiertes hoechstalter.

aber (vereinfacht dargestellt):

wenn die annahme gerechtfertigt ist, dass du nicht mehr herr deiner sinne bist (demenz, alzheimer, permanenter vollsuff, staatlich verordnete betreuung - frueher vormundschaft genannt), oder eine gefahr fuer dich und/oder die allgemeinheit darstellst, koennen dir (vereinfacht gesprochen) die eisen entzogen werden, d.h. du aufgefordert werden, sie einem berechtigten zu ueberlassen (ew-berechtigter, haendler, ...) bezw. sie zu veraeussern.

der aelteste waffenbesitzer, den ich kannte, war 101 (!).

obwohl er nicht mehr aktiv schoss oder jagte (so 'ne 08 am ausgestreckten gichtgequaelten arm wird auf die dauer schon unkomfortabel), behielt er seine plempen noch, bis er verschied (vor ca. zweieinhalb jahren), ohne probleme oder intervention der behoerde.

etwas anderes ist es, wenn "oppa meier" (ich distanziere mich davon jedweden grossvater meier persoenlich zu diffarmieren) noch eine alte plempe (ohne wbk) aus dem gipskrieg inner kommode rumliegen hat. das ist illegal, hat aber nichts mit dem alter von "oppa meier" zu tun, sondern mit dem illegalen besitz an sich, wenn dat dingen nich' registriert ist.

Geschrieben
Hallo ich habe eine Frage die dringend beantwortet werden muss.

Wird einem eine WBK irgendwann entzogen? Also wenn ich aus dem Schützenverein austrete oder irgendwann stramm auf die 80 zumaschiere?

Darf ich in diesem Fall meine Waffen behalten oder muss ich sie abgeben?

Wer kommt dann zu mir und sagt mir dass ich die Waffen abzugeben habe?

Man hört ja öfters die Story das Opa noch 3 Pistolen im Schlafzimmer versteckt hat. Ich kann mir aber nicht vorstellen dass das legal möglich ist?

THX :confused:

Solange du nicht unangenehm auffällst, Mitglied in einem Schützenverein bist, und dann noch regelmäßig am Schießen teilnimmst, wird dir nichts passsieren. Der Füherschein wird dir ja auch nicht weggenommen nur weil du älter wirst.

Geschrieben

Hallo Opa

Keine Panik. Das verhält sich ähnlich wie mit einem Führrschein. Allerdings kann es sein, (muß aber nicht, da regional verschieden) das dir aus der WBK der Munitionserwerb gestrichen wird. Lieblingsbegründung dann: "kein Bedürfnis".

Einfach ohne jegliche Panik es auf sich zukommen lassen.

Gruß

Gunmen67

Geschrieben
...der aelteste waffenbesitzer, den ich kannte, war 101 (!)....

Meine Oma hatte ihre Lang- und Kurzwaffen noch mit 98 Jahren!

Mit knapp über 90 löste sie sich ihren letzten Jagdschein - das ließ sie sich nicht nehmen. Wenn auch sie zwar in diesem gesegneten Alter noch mit auf die Jagd fuhr, aber sich nicht mehr mit Waffe ansetzte.

IMI

Geschrieben
es gibt kein (irgendwie numerisch) definiertes hoechstalter.

aber (vereinfacht dargestellt):

wenn die annahme gerechtfertigt ist, dass du nicht mehr herr deiner sinne bist (demenz, alzheimer, permanenter vollsuff, staatlich verordnete betreuung - frueher vormundschaft genannt), oder eine gefahr fuer dich und/oder die allgemeinheit darstellst, koennen dir (vereinfacht gesprochen) die eisen entzogen werden, d.h. du aufgefordert werden, sie einem berechtigten zu ueberlassen (ew-berechtigter, haendler, ...) bezw. sie zu veraeussern.

...

Fast perfekt. :icon14:

Aber auch eine Betreuung muß nicht das Ende des legalen Waffenbesitzes bedeuten. Entscheidend ist die individuelle Ausprägung z.B. einer Demenzerkrankung. Ist es denkbar, dass z.B. ein Sportschützen wegen eines starken Tremors bei Morbus Parkinson (umgangssprl. "Schüttellähmung") entsprechend der Darstellung oben aufgefordert wird, den Besitz über seine Schußwaffen einem Berechtigten zu überlassen, weil er seine Disziplinen nicht mehr ausüben kann. Olymisch KK-EZ auf 50m zu Schießen ist natürlich etwas anderes als CAS. :AZZANGEL:

Gibt es eigentlich dynamische Schießsport-Disziplinen für erheblich bewegungseingeschränkte Menschen? :huh: (Keine Witze wegen "Rollstuhl-IPSC"! Die Frage ist ernst gemeint. :angry2: )

Geschrieben

Ok danke, das hat mir schonmal weitergeholfen.

also ist es Quatsch dass alle 3-5 Jahre jemand auf der Matte steht und sich davon überzeugt ob die Schießeisen auch richtig gelagert werden?

Geschrieben
... Allerdings kann es sein, (muß aber nicht, da regional verschieden) das dir aus der WBK der Munitionserwerb gestrichen wird. Lieblingsbegründung dann: "kein Bedürfnis".

...

Die behördliche "Billigversion". :traurig_16:

Geschrieben
Ok danke, das hat mir schonmal weitergeholfen.

also ist es Quatsch dass alle 3-5 Jahre jemand auf der Matte steht und sich davon überzeugt ob die Schießeisen auch richtig gelagert werden?

Da scheint die Regelüberprüfung gemeint zu sein. Die hat aber grundsätzlich nichts mit dem Lebensalter zu tun. Rechtswidrige Aufbewahrung ist natürlich ein möglicher Grund Probleme zu bekommen. Also nicht den Beteuer mit der Nase draufstoßen! ;)

§ 4 WaffG

(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.

(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen.

Geschrieben
Ok danke, das hat mir schonmal weitergeholfen.

also ist es Quatsch dass alle 3-5 Jahre jemand auf der Matte steht und sich davon überzeugt ob die Schießeisen auch richtig gelagert werden?

das waere aepfel mit birnen verglichen:

wie schon richtig geschrieben wurde, kann es natuerlich sein, dass irgendwelche gelangweilten behoerden-mitarbeiter-darsteller meinen, dauernd deine vorschriftsmaessige waffenlagerung ueberpruefen zu wollen (wenn sie halt nix besseres zu tun haben...).

ABER DAS HAT PRINZIPIELL NIX MIT DEM ALTER DES WB ZU TUN !

@bouffie:

ich schrieb ja auch 'vereinfacht...'. :s75:

Geschrieben
also ist es Quatsch dass alle 3-5 Jahre jemand auf der Matte steht und sich davon überzeugt ob die Schießeisen auch richtig gelagert werden?

Das ist völliger Quatsch. Auf der Matte stehen darf die Behörde für die Überprüfung der Aufbewahrung nach § 36 WaffG NUR wenn begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition bestehen. Die Zweifel regelmäßig und alle 3 Jahre zu begründen dürfte einem Verwaltungsrichter schwer zu erklären sein.

Die Regelüberprüfung spätestens alle 3 Jahre umfasst nur Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Normalerweise bekommt man davon gar nichts mit. Der Sachbearbeiter fordert einfach nur das Führungszeugnis an und fragt die Stellen wie bei Erwerb ab, ob inzwischen irgendetwas gegen einen vorliegt.

Und ob man noch Aktiv am Training teilnimmt interessiert auch nur in den ersten 3 Jahren nach Erteilung der ERSTEN Waffenrechtlichen Erlaubnis. Danach kann es in der Hinsicht normal nur zu Problemen kommen wenn man aus dem Verein austritt, was dieser ja der Behörde melden muss.

Geschrieben
Meine Oma hatte ihre Lang- und Kurzwaffen noch mit 98 Jahren!

Mit knapp über 90 löste sie sich ihren letzten Jagdschein - das ließ sie sich nicht nehmen.

IMI

Hut ab vor Deiner Oma.

Aber schaut Euch mal die geplanten Änderungen beim Führerschein an:

Alle 10 Jahre soll der Schein neu beantragt werden.

Fadenscheinige Begründung: Wegen EU-Recht und dem Foto, das nach 10 Jahren nicht mehr aktuell ist.

Was ist die Konsequenz daraus?

Einem 60 jährigem wird man im Zweifel die Tauglichkeit in Frage stellen und ihm in Zukunft einfach keinen neuen Führerschein mehr ausstellen. So einfach ist das, einfach mit den Vorgaben aus dem EU Recht begründen.

Und wenn sich keiner dagegen wehrt, werden wir dasselbe Spiel bei der WBK und beim Jagdschein erleben-Nur eine Frage der Zeit!

Und es hat ja auch sehr viele Vorteile für den Staat:

Die jeweilige Verlängerung der Erlaubnis kostet dem Bürger kräftig Geld und bringt dem Staat zusätzliche Einnahmen.

Was hat uns die bescheuerte EU gebracht?

Dass ein aufgeblähter EU-Beamtenapparat auf Kosten der einzelnen Bürger durchgefüttert wird und

die Mark durch die Umstellung auf den EUR im Ergebnis nur noch 50 Pfennig wert ist.

Ich brauch keine EU und kein EU Recht, sondern ein Deutschland, dass wieder genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stellt,

und sich nicht nach den Vorgaben von Nachbarstaaten richten muß!

Geschrieben
Ich brauch keine EU und kein EU Recht, sondern ein ........land, dass wieder genügend Arbeitsplätze zur Verfügung stellt,

und sich nicht nach den Vorgaben von Nachbarstaaten richten muß!

Deshalb- Hut ab vor Norwegen!

Die haben es ebenso erkannt.

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