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IGNORED

Erben WBK - neue Waffe durch Verkauf der alten?


archer86

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

hab ne Erben WBK mit einer .45 ACP eingetragen. Mit der Waffe komm ich aber nicht zurecht und kann weiter nichts damit anfangen. Kann ich die .45 verkaufen und mir dafür eine andere 45 kaufen? Das Problem ist, dass die Waffe über das Erbenprivileg erworben wurde.

Vielen Dank!

MfG,

archer86

Geschrieben

Denke eher nicht, kenne einen ähnlichen Fall und der hat auch nichts bekommen, hatte ne P38 und wollte was zum besseren schiessen eintauschen, wurde nicht genehmigt. er brauchte ein neues bedürfnis.

Geschrieben

Der Erwerb einer Waffe geht nur mit nachgewiesenem Bedürfnis. Ausnahme: Der Erbfall! Da Du kein Bedürfnis für die Waffen hast, hättest Du sie ohne den Erbfall gar nicht erst erwerben dürfen. Da Du immer noch kein Bedürfnis hast, darfst Du auch immer noch keine Waffen erwerben. Ausnahme: Erneuter Erbfall.

Im Laden kaufen dürfen wirst Du Dir eine Waffe also nur dann, wenn Du ein Bedürfnis nachweisen kannst. Und der Austausch einer bedürfnisfrei erworbenen Waffe wird leider nicht als Bedürfnis angesehen.

Dir bleibt wohl nur der lange Weg über den Eintritt in einen Schützenverein, ein Jahr Training, und dann die Ausstellung einer vollwertigen WBK über das Sportschützenbedürfnis.

Geschrieben

Moin,

Gesetz sagt: neue Waffe = neues Bedürfnis.

Aber, es gibt einige Behörden die hier toleranter sein sollen, frag doch mal wie Deine Behörde das sieht.

Geschrieben

Sonderbare Frage das. Im Waffenrecht gibts den "Tausch" nicht und ein Erbe kann man erst recht nicht tauschen. Kann mir also nicht vorstellen, dass da ein Sachbearbeiter mitspielt.

Was spricht denn dagegen, als bedürfnisloser Erbe aktiven Schießsport zu betreiben, eine Sachkundeprüfung zu absolvieren und sich ein Bedürfnis zum Waffenerwerb zu organisieren ? :confused:

Geschrieben
Sonderbare Frage das. Im Waffenrecht gibts den "Tausch" nicht und ein Erbe kann man erst recht nicht tauschen. Kann mir also nicht vorstellen, dass da ein Sachbearbeiter mitspielt.

Was spricht denn dagegen, als bedürfnisloser Erbe aktiven Schießsport zu betreiben, eine Sachkundeprüfung zu absolvieren und sich ein Bedürfnis zum Waffenerwerb zu organisieren ? :confused:

Als reiner Erbe ist die Frage sonderbar, ich hatte aber angenommen, das ein neuer Sportschütze die Frage gestellt hat und es soll angeblich schon Behörden gegeben haben, die Waffen getauscht haben. Also warum nicht die eigne Behörde Fragen?

Geschrieben

Seine 45'er dürfte ja ohnehin bald ein Sperrelement zieren, so dass er damit nicht mehr schießen kann.

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