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IGNORED

Schießstandsachverständige nach dem 1. April 2008,


Mr. Pingo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Sachbearbeiterin, Du sprichst hier wirklich in Rätseln.

1. sind fast alle SSV-ler (für nichtmilitärische Schießstände) nicht bestellt im Sinne öbuv und IHK. Und NUR für diese Majorität gilt es. Beruhigend, gilt doch nur für ca 400 von ca 400 SSV-lern.

2. welche SSV-ler waren wo und wie anerkannt und wann/wie wurde diese Anerkennung verlängert? Also, die mir bekannten SSV-ler haben einen SSV-Ausweis, dessen Gültigkeit immer wieder um in der Regel 3 Jahre verlängert wurde (wenn man innerhalb des Zeitraums auch anerkannte Fortbildungen besucht hat und sich ansonsten nix zu Schulden kommen lies). Das sind Fakten ... und in diesem Zusammenhang erschließt sich mir Dein Statement zur alle paar Jahre zu verlängernden Anerkennung nicht im geringsten. Wo und durch wen sollte die Deiner Meinung nach erfolgt sein?

SB meinte wahrscheinlich die durch die Fortbildungen verlängerte Lizenz. Nur dann konnte einen ja die Bhörde weiter "anerkennen", sprich die gelieferten Gutachten akzeptieren und entsprechend verfahren. Währe die Lizenz (SSV-Ausweis) nicht verlängert worden, hätte die Behörde theoretisch trotzdem "anerkennen" können, es aber in der Praxis wohl nicht getan. Sonst häten sie ja auch das Gutachten einer zufällig im Stand arbeitenden Putzfrau "anerkennen" können.

Geschrieben
Ich weiß gar nicht, was ihr habt. Die meisten Schießsachverständigen SIND doch bereits öffentlich bestellt. :confused:

Ich habe mal bei der IHK im Sachverständigenverzeichniss für bundesweit bestellte öffentliche und vereidigte Sachverständige geschaut ( http://svv.ihk.de/ ), danach gibt es deutschlandweit insgesamt 8.600 "öffentliche und anerkannte Sachverständige". Für den Sachbereich 6900 Sportanlagen ( u.a. Schiesstände) sind insgesamt 46 Sachverständige aufgeführt und davon sind 13 für nichtmilitärische Schiesstände zugelassen.

Ob die Reichen? :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Ich habe mal bei der IHK im Sachverständigenverzeichniss für bundesweit bestellte öffentliche und vereidigte Sachverständige geschaut ( http://svv.ihk.de/ ), danach gibt es deutschlandweit insgesamt 8.600 "öffentliche und anerkannte Sachverständige". Für den Sachbereich 6900 Sportanlagen ( u.a. Schiesstände) sind insgesamt 46 Sachverständige aufgeführt und davon sind 13 für nichtmilitärische Schiesstände zugelassen.

Ob die Reichen? :eclipsee_gold_cup:

Garantiert nicht! Aber es gibt z.B. in Hessen 10 anerkannte SSV, die nicht öbuv sind, sondern per Erlass (wenn ich mich recht erinnere) so ca. 2002 als anerkannt benannt wurden. Diese mussten danach, obwohl sie bereits z.T. mehr als 10 Jahre im polizeilichen der behördlichen Sektor tätig waren und regelmäßig die angebotenen Fortbildungen besucht hatten, einen Zusatzlehrgang absolvieren (durch den DSB/dessen Bundesreferenten für Schießstandsachverständige durchgeführt) um ihre bestehende offizielle Lizenz des DSB weiter anerkannt zu bekommen. Und dann natürlich die LAndesinternen und die vom DSB/AfS angebotenen Fortbildungen absolvieren. Irgendeine Sicherheit gab und gibt es dabei für keinen. Niemand hat einen festen Bezirk, jeder Verein kann/muß sich einen aus der Liste aussuchen, ihn beauftragen und dann das Gutachten der Behörde vorlegen.

Offensichtlich hapert es hier aber an der Kommunikation der Ministerien untereinander, denn das für den Sport zuständige Ressort des gleichen Ministeriums welchen den Erlass der Privatisierung damals herausgab, geht noch heute davon aus, dass die SSV von den Behörden eingesetzt werden. So zumindest eine von der tatsächlichen Lage offensichtlich überraschte Aussage eines SB.

Der Landesverband des DSB will laut eigener Aussage mit den SSV "nichts mehr zu tun haben". Unterstützung gibt es keine, selbst Anfragen und konkrete Vorschläge der SSV-Vereinigung werden abgewimmelt. Es wurde den Vereinen lediglich die Liste der SSV zur Verfügung gestellt.

Daraus kann man ersehen, dass es für die SSV kein Zuckerschlecken ist, diese Aufgabe wahrzunehmen. Und den Vereinen ist damit auch nicht geholfen, einige kümmern sich übehaupt nicht um die bisher immer automatisch erfolgten Abnahmen und sind dann bei Aufforderung durch die Behörde total verwundert, wenn seit Jahren bestehende Forderungen umgesetzt werden müssen.

Die AfS war da der genau richtige Schritt. Wie es jetzt nach dem 1.4. werden wird, wenn das BMI zuständig ist, wird die Zeit zeigen. Skepsis scheint aber angebracht, insbesondere wenn man einige der Latrinenparolen (und mehr sind es bisher ja nicht) tatsächlich umsetzen wird.

Viele der SSV werden dann aus Altersgründen nicht mehr öbuv werden können, andere werden den langen Zeit- und hohen monetären Aufwand nicht aufbringen wollen. Insbesondere weil es keinerlei Garantien gibt, diese Kosten auch mal wieder, wenn auch erst nach Jahren, hereinzubekommen. Und dann ist da auch noch die Sache mit der Versicherung und die steuerliche Seite.

Also wird letztendlich einiges getan, um die Situation nicht gerade zu vereinfachen - für keine Seite.

Die SSV findet man übrigens (meist) auf den Web-Seiten der Landesverbände unter einem Adressenlink oder in der Organisation oder oder. Die Aktualisierung dieser Daten ist dann von jedem selbst in die Hand zu nehmen.

Geschrieben

Obwohl es nun jedem klar sein dürfte, dass NUR-SSV-ler ohne öbuv nur noch 5 Jahre tätig sein dürfen, im gleichen Bereich tätige Nichtingenieur-Polizisten aber ohne den öbuv Aufwand auch darüber hinaus wirken dürfen ( wieso fällt mir in diesem Zusammenhang der Herr Tölle ein, http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=345531 ) ging einer der Verbocker dieser Situation, der DSB weder im Vorwege dagegen vor, noch hat er Lösungsvorschläge erarbeitet oder Betroffene informiert und nicht einmal in der Stellungnahme des DSB zum neuen Recht taucht dieses Thema auf ( http://www.schuetzenbund.de/aktuelles/details.php?id=2426 ), nicht einmal unter sonstiges. So lässt der DSB seine Leute im Regen stehen.

Geschrieben
Obwohl es nun jedem klar sein dürfte, dass NUR-SSV-ler ohne öbuv nur noch 5 Jahre tätig sein dürfen, im gleichen Bereich tätige Nichtingenieur-Polizisten aber ohne den öbuv Aufwand auch darüber hinaus wirken dürfen ( wieso fällt mir in diesem Zusammenhang der Herr Tölle ein, http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=345531 ) ging einer der Verbocker dieser Situation, der DSB weder im Vorwege dagegen vor, noch hat er Lösungsvorschläge erarbeitet oder Betroffene informiert und nicht einmal in der Stellungnahme des DSB zum neuen Recht taucht dieses Thema auf ( http://www.schuetzenbund.de/aktuelles/details.php?id=2426 ), nicht einmal unter sonstiges. So lässt der DSB seine Leute im Regen stehen.

Das ist richtig! Wobei man faierweise anmerken muss, dass die SSV die durch den Dienstherrn in die Ausbildungen geschickt wurden, die identische Asubildung wie alle (auch öbuv) SSV genossen haben. Und diese Ausbildung zwar in der Dienstzeit, aber mit eigenen finanziellen Mitteln bestreiten durften

Wahrscheinlich hat man hier die Ausnahme gemacht, weil sie bedingt durch ihren Diensteid bereits eine besondere Stellung einnehmen. Und sehr viele der Polizei-SSV sind/dürfen nur intern tätig werden, weil sie zwar eine Ausbildung durch den DSB genossen haben, diese aber verkürzt war und sich nur auf die Anlagen der Länder bezogen. Hinzu kommt, dass einige Länder es nicht gestatten, dass noch aktive PB als Nebenberufliche SV arbeiten. Und bei denen, die pensioniert sind, wird in der überwiegenden Zahl eine öbuv allein an der Altersgrenze von 62 Jahren scheitern.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Das ist richtig! Wobei man faierweise anmerken muss, dass die SSV die durch den Dienstherrn in die Ausbildungen geschickt wurden, die identische Asubildung wie alle (auch öbuv) SSV genossen haben.

Ja, die Ausbildung zum SSV ist identisch. Ich habe aber auf die zu erbringenden Grundvoraussetzungen abgehoben, damit man überhaupt SSV-ler werden darf. Bei den Polizisten genügt es, eben Polizist zu sein. Bei den Zivilisten bedarf es aber u.a. eines abgeschlossenen Hochschulstudiums in Sachen Maschinenbau oder Bautechnik o.ä. Und nun muß nach dem aktuellen Waffengesetz ein SSV-ler mit der vorausgegangenen höheren Vorbildung (Dipl.-Studium) um SSV-ler zu bleiben, noch den öbuv machen, der weniger Vorgebildete (Polizist, Verwaltungsschule...) aber nicht??

Wahrscheinlich hat man hier die Ausnahme gemacht, weil sie bedingt durch ihren Diensteid bereits eine besondere Stellung einnehmen.

Was absoluter Blödsinn wäre, denn 1. geht es bei der öbuv-Nummer nicht um diensteidrelevante oder vergleichbare Themen, sondern z.B. um Dinge wie: Inhalt von Gutachten, Auftreten vor Gericht, Fortbildung ..... Siehe hierzu z.B. www.ifsforum.de 2. würde dies dann doch für alle anderen Beamten, welche nebenher noch SSV sind, auch gelten müssen, die öbuv-Befreiung, denke da an Soldaten, Lehrer, Richter. Ist aber nicht so.

Und sehr viele der Polizei-SSV sind/dürfen nur intern tätig werden, weil sie zwar eine Ausbildung durch den DSB genossen haben, diese aber verkürzt war und sich nur auf die Anlagen der Länder bezogen. Hinzu kommt, dass einige Länder es nicht gestatten, dass noch aktive PB als Nebenberufliche SV arbeiten.

Na da fallen mir aber viele ein, bei denen dies nicht zutrifft, angefangen Landkarte oben in SH, MacPom, Niedersachsen, NRW, Bayern. Von den nichtgenannten Ländern ist mir nur kein SSV namentlich bekannt, der auch Polizist ist. Also nicht zwingend abschließend.

Ich verstehe nach wie vor nicht, was das Ganze bringen soll. Und ich wundere mich, dass man weder vom DSB, seinen Landesverbänden noch von DEVA oder AfS bisher etwas zu diesem Thema hörte.

Mr. Pingo

Geschrieben
Ja, die Ausbildung zum SSV ist identisch. Ich habe aber auf die zu erbringenden Grundvoraussetzungen abgehoben, damit man überhaupt SSV-ler werden darf. Bei den Polizisten genügt es, eben Polizist zu sein. Bei den Zivilisten bedarf es aber u.a. eines abgeschlossenen Hochschulstudiums in Sachen Maschinenbau oder Bautechnik o.ä. Und nun muß nach dem aktuellen Waffengesetz ein SSV-ler mit der vorausgegangenen höheren Vorbildung (Dipl.-Studium) um SSV-ler zu bleiben, noch den öbuv machen, der weniger Vorgebildete (Polizist, Verwaltungsschule...) aber nicht??

Falsch. In meinem Lehrgang waren neben Physikern, ehem. Staatstrainern der DDR, Balistikern usw. auch zwei PB dabei. die mussten auch damals schon im gehobenen Dienst sein und eine artverwandte Tätigkeit (Bescheinigung der Dienststelle) vorweisen können. Und die haben die gleiche Prüfung wie wir gemacht. Also nichts geschenkt bekommen. Von daher kann ich hier keinen Grund für eine "Andersbehandlung" erkennen. In anderen Bundesländern mag dies anders gelaufen sein. Heute sind viele PB SSV, aber die dürfen wegen des verkürzten Lehrganges und diesntlicher Gründe nicht außerhalb der Polizei aktiv werden.

Was absoluter Blödsinn wäre, denn 1. geht es bei der öbuv-Nummer nicht um diensteidrelevante oder vergleichbare Themen, sondern z.B. um Dinge wie: Inhalt von Gutachten, Auftreten vor Gericht, Fortbildung ..... Siehe hierzu z.B. www.ifsforum.de 2. würde dies dann doch für alle anderen Beamten, welche nebenher noch SSV sind, auch gelten müssen, die öbuv-Befreiung, denke da an Soldaten, Lehrer, Richter. Ist aber nicht so.

Ein Gutachten zu verfassen, kann man lernen. Mußten alle anderen auch. Und die Beamten, hier PB, sind dazu bestimmt in der LAge. Gibt ja auch Lehrgänge dieser Art bei der IHK, die werden von dem einen oder anderen besucht.

Na da fallen mir aber viele ein, bei denen dies nicht zutrifft, angefangen Landkarte oben in SH, MacPom, Niedersachsen, NRW, Bayern. Von den nichtgenannten Ländern ist mir nur kein SSV namentlich bekannt, der auch Polizist ist. Also nicht zwingend abschließend.

Ich verstehe nach wie vor nicht, was das Ganze bringen soll. Und ich wundere mich, dass man weder vom DSB, seinen Landesverbänden noch von DEVA oder AfS bisher etwas zu diesem Thema hörte.

Mr. Pingo

Auch falsch. Die AfS wird da schon noch aktiv werden. Ich vermute aus Erfahrung, keine Gewissheit, dass diese Geschichte in einem bestimmten Bundesland "gebacken" wurde und dann über mir unbekannte Kanäle eingespeist wurde. Als dann Fakten auf dem Tisch lagen, waren alle überrascht. Das sich was ändern wird, war klar. Aber nicht auf diese Tour, die man nur als absolut daneben bezeichnen kann.

Und das es dann nur noch wenige SSV geben wird, vielleicht gefällt das ja dem einen oder anderen. Und wer den Weg öbuv geht, wird einiges zu zahlen haben und auch in Zukunft die Abnahmen nicht mehr einfach für`n Knopp und Klicker machen können.

Jetzt hat jeder seine Verpflichtungen und muß mit dem Finanzamt klarkommen. Stundelgebühren konnten in den Ländern und mit dem DSB/AfS abgestimmt werden, so dass jeder damit leben konnte. Mal sehen, wie es zukünftig wird. Als Konsequenz müsste aich aus der Sache eigendlich auch ergeben, dass die Länder bestimte Bereiche einteilen, denn auch von den jetzt schon wenigen öbuv SSV hat ja zumindest der eine oder andere eine normale Arbeitsstelle und ist entsprechend eingebunden. Dazu Familie und Hobbys. Wer soll dann die Stände alle machen? Und die meist sehr nötigen Renovierungen begleiten? Umbauten mitplanen? Kann eigendlich ur jemand, der sonst nichts mehr zu tun hat oder es diesntlich eingerichtet bekommt ohne hinterher Ärger zu haben. ei den Beamten gibt`s da ja noch die Nebentätigkeitsvorschriften. Die legen u.a. Maximalzeiten pro Woche fest, die in der Nebentätigkeit verbracht werden dürfen. Und das auch nur, solange keine dienstlichen Interessen entgegenstehen. Die meisten Bundesländer sehen es überhaupt nicht gern, wenn aktive PB Nebentätigkeiten ausführen.

Geschrieben

Ich will hier nicht behaupten, dass die Polizisten womöglich bei den Lehrgängen anders behandelt wurden, sondern, wenn sie den gleichen Lehrgang mit der gleichen Prüfung beim DSB ableisteten, dann ist es nicht verständlich, warum dann nur eine Berufsgruppe, eben die PB von der öbuv-Nummer zukünftig befreit ist. Und alle anderen, Maschinenbauer, Physiker, Ballistiker usw nicht.

Ein Gutachten zu fertigen, kann man lernen. Dies gilt für Polizeibeamte genauso wie für Physiker und Ballistiker. Aber nur der Physiker, Ballistiker und Richter braucht die Zwangseinweisung bei der IHK. Der Polizist nicht!! Warum eigentlich?

In welchem Bundesland soll die Sache eingetütet worden sein, Deiner Meinung nach?

Und am Rande, was soll denn die AfS jetzt noch richten oder ändern können? Da haben doch Stiefel, Streitberger und die anderen Großkopfeten ganz schön gepennt. Denen bleibt doch nur noch übrig, sich drum zu bemühen, dass die Ausbildung der Schießstandsachverständigen in ihren DSB/AfS/DEVA-Händen bleibt.

Wenn man die öbub*, bzw. öbuv-Nummer anschaut, ist da eine Häufung von bayerischen und Kölner SSV-ler zu erkennen. Sind dies bessere Menschen als die SSV-ler in der Restrepublik (ausgenommen den ehem. Staatstrainern der DDR, na klar <_< )

Mr. Pingo

* sind eigentlich die bayerischen ehemals von den Regierungspräsidien als öbub berufenen und seit 1.1.2008 abgestellten öbub-Wesens automatisch quasi anforderungs-, kosten- und mühenfrei öbuv-ler geworden??

Geschrieben
Aber nur der Physiker, Ballistiker und Richter braucht die Zwangseinweisung bei der IHK. Der Polizist nicht!! Warum eigentlich?

Wo steht das? Würde mich interessieren, kenne die Quelle leider nicht

In welchem Bundesland soll die Sache eingetütet worden sein, Deiner Meinung nach?

Die Antwort hast du dir doch schon selbst gegeben und auch Namen genannt ??

Und am Rande, was soll denn die AfS jetzt noch richten oder ändern können? Da haben doch Stiefel, Streitberger und die anderen Großkopfeten ganz schön gepennt. Denen bleibt doch nur noch übrig, sich drum zu bemühen, dass die Ausbildung der Schießstandsachverständigen in ihren DSB/AfS/DEVA-Händen bleibt.

Das wäre doch das, was von Anfang an geplant war oder irre ich mich?

Wenn man die öbub*, bzw. öbuv-Nummer anschaut, ist da eine Häufung von bayerischen und Kölner SSV-ler zu erkennen. Sind dies bessere Menschen als die SSV-ler in der Restrepublik (ausgenommen den ehem. Staatstrainern der DDR, na klar <_< )

Kann ich nichtbeurteilen, kenne die wenigsten und keinen gut genug. Aber gerührt hat jemand - aus welchem Interesse heraus auch immer. Jetzt wird es Zeit klarzumachen, dass es so nicht geht. Und dafür ist m.-E. nach die AfS da. Soll sie ihre Arbeit machen und die Interessen der bei ihr (aller!) akkreditierten "Mitglieder" vertreten. Und, so glaube ich, sie wird dies tun.

Mr. Pingo

* sind eigentlich die bayerischen ehemals von den Regierungspräsidien als öbub berufenen und seit 1.1.2008 abgestellten öbub-Wesens automatisch quasi anforderungs-, kosten- und mühenfrei öbuv-ler geworden??

Keine Ahnung! Klär mich auf. Gerne PM

Geschrieben
Aber nur der Physiker, Ballistiker und Richter braucht die Zwangseinweisung bei der IHK. Der Polizist nicht!! Warum eigentlich?

Wo steht das? Würde mich interessieren, kenne die Quelle leider nicht

Es steht in der AWaffV:

§ 12 Überprüfung der Schießstätten

(4) Anerkannte Schießstandsachverständige nach Absatz 1 sind

1.

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Fachgebiet „Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen“, die auf der Grundlage der in Absatz 3 genannten Schießstandrichtlinien in der jeweils geltenden Fassung von Lehrgangsträgern ausgebildet sind,

2.

auf der Basis polizeilicher oder militärischer Regelungen als Schießstandsachverständige ausgebildete Personen, die auf der Grundlage der in Absatz 3 genannten Schießstandrichtlinien in der jeweils geltenden Fassung regelmäßig fortgebildet worden sind.

(6) 1Als anerkannte Schießstandsachverständige gelten auch diejenigen, die bis zum 31. März 2008 auf der Grundlage bisheriger Schießstandrichtlinien ausgebildet und regelmäßig fortgebildet worden sind. 2Die Anerkennung nach Satz 1 erlischt zum 1. Januar 2013, sofern keine öffentliche Bestellung für das Fachgebiet „Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen“ erfolgt ist.

Da steht doch, dass man öbuv sein muß oder Polizist und dass die bisherigen öbuv werden müssen oder in 2013 ist Schluß.

Nichts gegen Polizisten, ich zweifle es auch nicht an, dass Polizisten ohne den öbuv korrekt weiter wirken können, nur das trifft eigentlich mindestens im gleichen Masse für die Ballistiker, Physiker und Dipl-Inge zu.

Geschrieben
Es steht in der AWaffV:

§ 12 Überprüfung der Schießstätten

(4) Anerkannte Schießstandsachverständige nach Absatz 1 sind

1.

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Fachgebiet „Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen“, die auf der Grundlage der in Absatz 3 genannten Schießstandrichtlinien in der jeweils geltenden Fassung von Lehrgangsträgern ausgebildet sind,

2.

auf der Basis polizeilicher oder militärischer Regelungen als Schießstandsachverständige ausgebildete Personen, die auf der Grundlage der in Absatz 3 genannten Schießstandrichtlinien in der jeweils geltenden Fassung regelmäßig fortgebildet worden sind.

(6) 1Als anerkannte Schießstandsachverständige gelten auch diejenigen, die bis zum 31. März 2008 auf der Grundlage bisheriger Schießstandrichtlinien ausgebildet und regelmäßig fortgebildet worden sind. 2Die Anerkennung nach Satz 1 erlischt zum 1. Januar 2013, sofern keine öffentliche Bestellung für das Fachgebiet „Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen“ erfolgt ist.

Da steht doch, dass man öbuv sein muß oder Polizist und dass die bisherigen öbuv werden müssen oder in 2013 ist Schluß.

Nichts gegen Polizisten, ich zweifle es auch nicht an, dass Polizisten ohne den öbuv korrekt weiter wirken können, nur das trifft eigentlich mindestens im gleichen Masse für die Ballistiker, Physiker und Dipl-Inge zu.

Da gebe ich dir Recht. Ich habe den Punkt 2 jedoch lediglich auf die dienstinterne Verwendung bezogen. Wenn diese intern tätigen Behördenmitarbeiter zukünftig nicjt mehr als anerkannte SSV gelten würden, kann ich mir vorstellen dass Problem mit der Tätigkeit auch gegenüber anderen Behörden, z.B. Innenministerium oder OFD entstehen. Eine "freie" Tätigkeit dieser Behörden-SSV habe ich nicht angenommen. Sollte das anders sein, bitte ich auch hier um eine Information. Denn dann wäre der Haken gefunden, an dem man den Ochsen hochziehen kann. DANN wäre eine Ungleichbehandlung gegeben.

Geschrieben
Da gebe ich dir Recht. Ich habe den Punkt 2 jedoch lediglich auf die dienstinterne Verwendung bezogen. [....] Eine "freie" Tätigkeit dieser Behörden-SSV habe ich nicht angenommen. Sollte das anders sein, bitte ich auch hier um eine Information. Denn dann wäre der Haken gefunden, an dem man den Ochsen hochziehen kann. DANN wäre eine Ungleichbehandlung gegeben.

Eine weitere Information habe ich hierzu nicht. Außer Exegese des Textes bleibt nichts. Und da heißt es, dass es 2 Gattungen an anerkannten SSV-ler gibt (abgesehen von der aussterbenden Art der nicht-polizeilichen nicht-öbuv-SSV-ler RIP 31.12.2012). Zum einen die öbuv und zum anderen die Polizisten. So wie nirgends steht, dass eine polizeiliche Behörde nicht auch die Dienste eines freien SSV-ler oder jede andere Behörde sich eines freien SSV-lers bedienen darf, steht auch nirgends generell, dass die polizeilichen SSV-ler nicht auch privatrechtlich oder für eigene Kasse oder für nicht-polizeiliche Schießstätten tätig werden dürfen.

Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Ungleichbehandlung zwischen diesen 2 Gruppen § 12 (4) 1. + 2. AWaffV.

Dass eine öbuv-Nummer der Polizisten für eine ausschließlich und rein dienstliche Verwendung für Polizeischießstände nicht nötig ist, erschließt sich mir. Nur steht dies nicht so klar im Gesetz.

Geschrieben
Eine weitere Information habe ich hierzu nicht. Außer Exegese des Textes bleibt nichts. Und da heißt es, dass es 2 Gattungen an anerkannten SSV-ler gibt (abgesehen von der aussterbenden Art der nicht-polizeilichen nicht-öbuv-SSV-ler RIP 31.12.2012). Zum einen die öbuv und zum anderen die Polizisten. So wie nirgends steht, dass eine polizeiliche Behörde nicht auch die Dienste eines freien SSV-ler oder jede andere Behörde sich eines freien SSV-lers bedienen darf, steht auch nirgends generell, dass die polizeilichen SSV-ler nicht auch privatrechtlich oder für eigene Kasse oder für nicht-polizeiliche Schießstätten tätig werden dürfen.

Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Ungleichbehandlung zwischen diesen 2 Gruppen § 12 (4) 1. + 2. AWaffV.

Dass eine öbuv-Nummer der Polizisten für eine ausschließlich und rein dienstliche Verwendung für Polizeischießstände nicht nötig ist, erschließt sich mir. Nur steht dies nicht so klar im Gesetz.

Das steht glasklar im Gesetz. Das WaffG ist für Behörden (insbes. die Polizeibehörden) nicht maßgebend, sie sind davon befreit. Nachzulesen in § 55 WaffG, Abs. 1 Punkt 3.

Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf

1. ....

2....

3. die Polizeien ders Bundes und der Länder

4......

und deren Bedienstete, soweit soie dienstlich tätigwerden.

Daher meine Interpretation des Absatzes 2 in § 12. Dienstlich tätigwerden. Wenn ein Beamter egal welcher Behörde auf eigene Rechnung Gutachten erstellt, wird er nicht im diesntlichen Auuftrag tätig. Damitgilt für ihn das WaffG ebenso wie für jeden anderen.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hallo Ihr lieben Sachverständigenexperten, inbesondere Mr.Pingo,Sachbearbeiter(in),Lobo-s,Sammler,...

Ich hab da mal `ne Frage.

Wie geht denn das, daß nach langer Pause wieder Schiessstandsachversändige ausgebildet werden, 1 Woche im Sept. 08 und eine im Okt. in Wiesbaden.

(siehe http://www.akademie-schiesswesen.de/termine.html)

Wer macht denn das ? Der DSB ? die AFS ? oder vielleicht Fachleute des Biundesinnenministeriums ?

Kommt denn die IHK auch gleich dazu und nimmt die Prüfung ab?

Kann ich da nun ö.b.u.v. -SSV werden ? (Öffentlich bestellter und vereidigter Schiessstandsachverständiger)

Oder habe ich dann einen schönen Lehrgang besucht und bezahlt, mit dem ich nach dem Waffengesetz nix anfangen kann ?

Oder sollten wir nicht besser auch einen gemeinnützigen Öbuvisierungsverein mit selbst erteilter Sachverständigenausbildungslizenz aufmachen?

Wenn das geht, könne wir dann im nächsten Schritt ein privates Finanzamt gründen. Wär doch auch mal was.

Es lebe die wohlorganisierte Anarchie.

Geschrieben

Viele Fragen, richtige Überlegungen. Antwort habe ich auch keine, nur gewundert habe ich mich schon. Aber warten wir`s doch mal ab. Sollte da jetzt nach der unseligen Aktion aus XXX mit bekanntem Ergebnis die AfS SSV ausbilden die direkt öbuv sind und die anderen bereits in ihr organisierten SSV im Regen stehen lassen, gäbe es wohl mächtig Dampf im Kessel.

Aber das halte ich weder für ein Ziel der AfS noch denke ich, dass sie eine Zweiklassengesellschaft von SSV haben möchte. Dies wäre nicht nur organisatorisch und politisch unklug, sondern auch sehr unbefriedigend für die Vereine und die Behörden. Dann käme ja irgendwann wieder ein Schwachmat auf die Idee, in den nach langen Wehen privatisierten Markt einzugreifen, indem er eine "Verordnung" für einen bestimmten Bereich/ein Land erlässt, in der festgelegt wird, welchen Gruppe der SSV dort anerkannt wird.

Das alles ist unausgegorener Blödsinn und kontraproduktiv. Hier hat jemand einen wenig sinnvollen Vorstoß "geheim" gemacht und vordergründig damit Erfolg erzielt. Lassen wir die AfS ihre Arbeit tun, ich habe mit einigen Leuten gesprochen, die sind auch nicht dümmer als wir und die werden ihre Arbeit machen. Das ist aber nur möglich, wenn auch ein gewisser Vertrauensvorschuss gewährt wird. Funktioniert es dann nicht, kann man immer noch die schon überall angestellten Gedankenspiele Realität werden lassen.

Ich denke, bis spätestens Ende des Jahres ist das Problem gelöst, wahrscheinlich früher. Bis dahin einfach mal machen lassen und ihnen etwas vertrauen.

Geschrieben
Aber das halte ich weder für ein Ziel der AfS noch denke ich, dass sie eine Zweiklassengesellschaft von SSV haben möchte. ........ Hier hat jemand einen wenig sinnvollen Vorstoß "geheim" gemacht und vordergründig damit Erfolg erzielt. Lassen wir die AfS ihre Arbeit tun, ich habe mit einigen Leuten gesprochen, die sind auch nicht dümmer als wir und die werden ihre Arbeit machen. Das ist aber nur möglich, wenn auch ein gewisser Vertrauensvorschuss gewährt wird. Funktioniert es dann nicht, kann man immer noch die schon überall angestellten Gedankenspiele Realität werden lassen.

Ich denke, bis spätestens Ende des Jahres ist das Problem gelöst, wahrscheinlich früher. Bis dahin einfach mal machen lassen und ihnen etwas vertrauen.

Dear Lobo-s,

ist es nicht leider so, dass wenige Personen, die für Geheimdiplomatie zuständig sind, auch die sind, die bei der AfS das Heft in der Hand haben und ist es nicht auch auch dieser Personenkreis, welcher direkt von einer Öbuvisierung sämtlicher SSVler profitieren wird?

Wie kann ich dann von denen eine vernünftige und ökonomische Lösung erwarten (da der teure Weg einen zusätzliche Verdienstmöglichkeit für diesen Personenkreis darstellen würde)?

Von der AfS wurde noch kein SSV-ler über die Zukunft und Möglichkeiten informiert. Vom Forum Waffenrecht und der DEVA war auch noch nichts zu hören. Nicht einmal eine freundliche aber offizielle Info wie "Leute, haltet die Füsse still, wir arbeiten an einer Lösung" war von der AfS oder dem DSB zu vernehmen. Auch die offizielle Erläuterung des DSB zu den WaffG-Änderungen zum 01.03.2008 schweigt dieses Thema tot, nicht eine Silbe hierüber.

Fakt ist, dass der Bundes-SSV-ler seine Kollegen gefragt hat, wo denn das Problem sei, in Suhl öbuv-ler zu werden.

Fakt ist, dass selbiger dabei gut wegkommt - er ist einer, wenn nicht der Prüfer dort (viele $$ und das dann mal 300 - 400, ist schon ein netter Peanut).

Fakt ist, dass alle bisher nicht öbuv-SSV-ler aus Bayern nun, nachdem zum 1.1.08 das bayerische öbub-Wesen (was in anderen Bundesländern durch Bestellungen beim RP oder durch Landeslisten beim zuständigen IM geregelt war, die Anerkennung der SSV-ler im jeweiligen Bundesland) eingestellt wurde, nun ohne zusätzliche Kosten und Mühen öbuv-ähnlich gestellt wurden. Siehe hierzu unter: IHK öbuv einige Beispiele zur Erläuterung:

Stiefel, Dieter D-85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm

Sicherheit von nichtmilitärischen Schießstandanlagen

bestellende Körperschaft: Regierung von Oberbayern

Ich hätte hier auch jeden anderen bayerischen SSV-ler aufführen können.

Im Gegensatz dazu ein richtiger öbuv-ler eines anderen Fachgebietes, aber doch aus Bayern:

Fischer, Herbert D-81245 München

Funktionsprüfung von Freizeitwintersportgeräten

bestellende Kammer: IHK München (155)

oder aber jemand außerhalb Bayerns, welcher schon seit Jahren ein echter öbuv-SSV-ler ist:

Königs, Franz-Willi D-52134 Herzogenrath

Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen

bestellende Kammer: IHK Aachen (101)

Also mutierten sämtliche bayerischen SSV-ler bereits zum 01.01.2008 vom öbub zum "öbuv", die in Restdeutschland aber nicht.

Das gibt mir doch sehr zu denken, da fällt es auch schwer, lieber Lobo-s, Deine Hoffnung zu teilen.

Mr. Pingo

öbub = bayerische Bestellung öffentlich bestellt und beeidigt (durch bayerische RP)

öbuv = öffentlich bestellt und vereidigt (nach zusätzlicher, kostenpflichtiger Prüfung durch die IHK)

Geschrieben

Um mich nach langer Zeit mal wieder in die Diskussion einzuschalten.

Natürlich ist die seit 01.04. bestehende Notwendigkeit der öffentlichen Bestellung der Sachverständigen schon ein großes Problem für sich.

Klar: Ein Schießstands-SV prüft, ob die Richtlinien eingehalten sind. Soweit OK.

Nur: Anscheinend ist niemanden bisher aufgefallen, daß ab 01.04.2008 für die Schießstand-Richtlinien der Bund zuständig ist. Das ergibt bei Veränderungen der Mehrheitsverhältnisse ungeahnte Möglichkeiten, denn ohne ausreichend viele Schießanlagen keine schießsportliche Betätigung und ohne schießsportliche Betätigung .....

Geschrieben

Das war, was ich in einem Beitag zu Beginn der Latte hier meinte....ein Schelm..ein Schelm..

Geschrieben
Nur: Anscheinend ist niemanden bisher aufgefallen, daß ab 01.04.2008 für die Schießstand-Richtlinien der Bund zuständig ist. Das ergibt bei Veränderungen der Mehrheitsverhältnisse ungeahnte Möglichkeiten, denn ohne ausreichend viele Schießanlagen keine schießsportliche Betätigung und ohne schießsportliche Betätigung .....

Da kannst Du aber einen drauf lassen, dass uns dies bewusst ist. Daher kannst Du auch an anderer Stelle lesen, wie wir polemisierten, dass nach dem 01.04.2008 bei der hochwichtigen Sitzung der Landesschießstand-Referenten und Herrn Stiefel unter dem Dach der AfS mit keinem Wort auf die Problematik eingegangen wurde (außer das Sätzchen von Stiefel, dass es doch kein Problem darstelle, öbuv zu werden) und die Herren stattdessen wie gehabt an der Überarbeitung der RiLi weitergearbeitet haben, als ob DSB/AfS nach wie vor der Gralshüter der Richtlinie seien.

Geschrieben

Entschuldingt meinen Einwurf, ich wollte auch keinem zu nahe treten; mich überkam beim Lesen des Diskussionsfadens nur manchmal der Eindruck, als wenn auf der Titanic, die nach der Kollision mit dem Eisberg Wasser nimmt, heftig über die korrekten Noten für das Bordorchester diskutiert wird.

Geschrieben
nur manchmal der Eindruck, als wenn auf der Titanic, die nach der Kollision mit dem Eisberg Wasser nimmt, heftig über die korrekten Noten für das Bordorchester diskutiert wird.

Ein schönes Bild. Leider verhält sich unser DSB/unsere AfS genau so. Obwohl die Herren wissen, dass die nächste RiLi nicht mehr aus dem Hause DSB und der Feder Stiefel kommen wird, formulierte Stiefel mit seinen Landesreferenten an Kapiteländerungen weiter rum, statt sich Gedanken um die wirklichen Probleme und um Lösungsansätze zu machen. Einfach totstellen und so tun, als sei alles wie gehabt.

Geschrieben

Ja Sammler, das trifft es einigermaßen.

Hinzu kommt, daß die reichlich überalterten Schiessstandrichtlinien sicher keine kurzfristige Renovierung erfahren werden, nachdem sie einen neuen Dienstherren haben.

Btw. wie ist das denn eigentlich, muß ich mich an die alten in den Richtlinien zitierten Normen, die z.T. seit Jahren überholt sind halten, oder darf ich mich bei Betonstärken, Holz- und Mauerwerken an aktuelle Normen halten? Auch vom Normausschuss, der eine Schiessstand-DIN im Entwurf vorgestellt hat, zeigt seit 2 Jahren keine Aktivität mehr. Möglicherweise hängt das ja auch mit den Inhalten des Entwurfes zusammen ?!

Um hier die Zuständigen (verantwortlich wird keiner sein) aufzurütteln muß wohl entweder das Schiesswesen den Bach runtergehen oder ein schrecklicher Unfall passieren, der auf diese Mißstände zurückzuführen ist. Da können dann die Juristen aufgrund der desolaten Regelungen auch noch schön streiten und die Schuld irgendeinem kleinen selbständigen Sachverständigen anhängen.

Aber aus meiner Erinnerung an John Wayne Filme usw. noch ein Hinwes zum SSV-Lehrgang. Die AFS kann ja die SSVler zu lebenslangen Hilfs- oder Ehrensheriffs ernennen, anstat sie zu öbuvisieren. Wär doch auch mal was. Als Polizist muß man sich ja vielleicht auch für die zivile Tätigkeit nicht öbuvisieren lassen ?!

Geschrieben

Ich weiß nicht - mag stimmen, mag nicht stimmen. Aber eins ist mir nach jahrelangen Tätigkeiten in ähnlichen Organisationen durchaus klar geworden: Wer mit seinem Vorhaben an die Öffentlichkeit geht, hat schlechteste Karten. Hier würde doch jeder wieder etwas besser wissen, Kleinigkeiten würden aufgeblasen und die Arbeit nahezu unmöglich gemacht.

Bestes Beispiel ist doch die Partei von Reini. Erst haben alle getrommelt, dann Ansprüche gestellt, dann Forderungen erhoben, dann Pause als es ans arbeiten ging. Logische und einzig richtige Konsequenz: Reini hat das mit wenigen Leuten im Alleingang durchgezogen und JETZT kann jeder seinen Senf dazu geben, es ablehnen oder einfach mitmachen. Es ist aber GEMACHT!

Bei den SSV wäre es nicht anders. Ich hoffe!!!, dass die AfS schon im eigenen Interesse etwas unternimmt. Das nur der viel gescholtene Weg der verrufenen "Geheimdiplomatie" (die es in einem Verband gar nicht geben kann, es wissen einfach immer mehrere Leute Bescheid) Erfolg bringt, zeigt doch am eindrucksvollsten der "Geheimvorstoß" der erst zu dieser Lage geführt hat, indem ein XX aus YY es geschafft hat, an allen vorbei dieses Ding im Gesetz platzieren zu lassen.

Hätte jemand vorher davon Wind bekommen, wäre es garantiert verhindert worden. Wenn die AfS ihre Aufgaben nicht wahrnehmen und alle oder besser die überwiegende Mehrheit ihrer Mitglieder nicht vehement vertreten sollte, dann kann man durchaus Maßnahmen ergreifen. Denn eins ist klar: die wenigen öbuv-SSV, die meist auch noch als Beamte im Dienst sind, können schon aus Gründen der Nebentätigkeitsvorschriften/Beamtengesetz diese Anzahl von Ständen gar nicht betreuen. Und die Vereine werden es sich nicht gefallen lassen, einen SSV mit 400 km Anreise aus dddd-Land zu beauftragen. Da sind ja bereits bei der An- und Abreise Kosen anfällig, die sonst nie im Leben realisiert werden.

Geschrieben

Lobo-s, Geheimdiplomatie hin und her, schön wäre es ja, aber der Glaube fehlt mir. Dazu nur das Stichwort Laufstöpsel für Erbwaffen.

Aber es gibt ja nicht nur die von Mr. Pingo aufgeführte "Familie" DSB, FWR, BVS, DEVA, AfS, bei deren Aufzählung wohl noch einige fehlen, wie DJV und andere Schützenverbände, die in den AFS-Gremien mitspielen dürfen. Es gibt da ja auch noch den BVSSV, bei dem viele der heutigen ö.b.u.v. SSV organisiert sind. Die spielen in der o.g. Familie nicht mit, wenn sich mal http://www.akademie-schiesswesen.de/beirat.html und http://www.akademie-schiesswesen.de/beirat.html ansieht.

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