Zum Inhalt springen
IGNORED

Plenarprotokoll Bundesrat 842. Sitzung Waffenrecht


AlexG

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
sonst eher kurz behandelt.....

Kurz kann man wohl sagen.

Interessant finde ich, dass Bruch zwar wie so viele vollmundig von einer Rückwirkung des § 20 Abs. 7 WaffG spricht (das "alle" kann man ohne weiteres auch auf die Erbwaffen eines neuen Erbfalls und somit nur auf künftige Erbfälle beziehen), im selben Atemzug aber wenigstens eine Einschränkung auf die Novellierung 2002 vornimmt. Der scheint den § 58 Abs. 1 WaffG gelesen und verstanden zu haben. B)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.