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IGNORED

Beduerfnis zur gelben WBK


roflcopter2

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend,

welches Bedürfnis ist zum Erhalt einer gelben WBK notwendig?

Heute sagte mir der Vereinsleiter, man könne eine gelbe WBK nicht zusätzlich zu einer grünen WBK erhalten

wenn man nicht 18x mit dem Waffentyp geschossen habe, für den man eine gelbe WBK möchte, in meinem Fall Repetierbüchse.

Auf den Hinweis, dass das Schiessen mit Grosskaliber-Langwaffen nur auf wenigen Ständen möglich ist und man sich

auch nicht als Gastschütze 18 Mal eine Langwaffe ausleihen kann auf einem "fremden" Stand meinte er, man könne sich

dann eben eine GK-Langwaffe - moeglichst bei ihm :eclipsee_gold_cup: - mit Wechselsystem kaufen und nach 18 Einheiten

ein Beduerfnis ausgestellt bekommen.

Ich habe es jedoch so verstanden, dass die Gelbe generell ausgestellt werden kann wenn man ueber 21 Jahre alt, seit einem Jahr

Mitglied in einem Schuetzenverein mit anerkanntem Verband und mindestens 18 Mal regelmaessig am Schiesstraining teilgenommen hat,

unabhaengig von den geschossenen Waffentypen. Die gelbe WBK gilt dann - bis auf die neue Regelung, dass irgend ein Verband eine

Disziplin fuer den jeweiligen Waffentyp anbietet - ohne Extrabeduerfnis fuer jede Waffe.

Kann ich beim Beantragen einer Gruenen die Gelbe gleich mitbeantragen, um es spaeter beim Erwerb von Einzelladerlangwaffen

einfacher zu haben? Oder brauche ich dann ein zweites Extrabeduerfnis fuer die Gelbe, was laut seiner Aussage nötig sei, meinem

Verständnis nach jedoch nicht?

Geschrieben

Na dann soll man Herr Vereinsleiter die Quelle nennen.

Bislang muss man sich mit dem regelmäßigen Training als Sportschütze "outen" und das ging mit jeder beliebigen Waffe, die sportlich genutzt, d.h. im Verein geschossen werden kann.

Ich habe im Hinterkopf, dass mit der neuen Novelle nun das Training mit erlaubnispflichtiger Waffe erfolgen muss, damit es für die Beantragung von Bedürfnis und WBK anerkannt werden kann. Jedoch ist auf keinen Fall der Waffentyp vorgeschrieben.

Gast Nightingale
Geschrieben
Heute sagte mir der Vereinsleiter, man könne eine gelbe WBK nicht zusätzlich zu einer grünen WBK erhalten

wenn man nicht 18x mit dem Waffentyp geschossen habe, für den man eine gelbe WBK möchte, in meinem Fall Repetierbüchse.

Der Kollege ist nicht richtig informiert. Du benötigst für die Ausstellung eines Bedürfnisses 18 Schießnachweise mit erlaubnispflichtigen Waffen. Das kann auch 18x KK-Pistole sein, der Waffentyp ist belanglos.

Gast Michael222
Geschrieben
Guten Abend,

welches Bedürfnis ist zum Erhalt einer gelben WBK notwendig?

Heute sagte mir der Vereinsleiter, man könne eine gelbe WBK nicht zusätzlich zu einer grünen WBK erhalten

wenn man nicht 18x mit dem Waffentyp geschossen habe, für den man eine gelbe WBK möchte, in meinem Fall Repetierbüchse.

Auf den Hinweis, dass das Schiessen mit Grosskaliber-Langwaffen nur auf wenigen Ständen möglich ist und man sich

auch nicht als Gastschütze 18 Mal eine Langwaffe ausleihen kann auf einem "fremden" Stand meinte er, man könne sich

dann eben eine GK-Langwaffe - moeglichst bei ihm :eclipsee_gold_cup: - mit Wechselsystem kaufen und nach 18 Einheiten

ein Beduerfnis ausgestellt bekommen.

Ich habe es jedoch so verstanden, dass die Gelbe generell ausgestellt werden kann wenn man ueber 21 Jahre alt, seit einem Jahr

Mitglied in einem Schuetzenverein mit anerkanntem Verband und mindestens 18 Mal regelmaessig am Schiesstraining teilgenommen hat,

unabhaengig von den geschossenen Waffentypen. Die gelbe WBK gilt dann - bis auf die neue Regelung, dass irgend ein Verband eine

Disziplin fuer den jeweiligen Waffentyp anbietet - ohne Extrabeduerfnis fuer jede Waffe.

Kann ich beim Beantragen einer Gruenen die Gelbe gleich mitbeantragen, um es spaeter beim Erwerb von Einzelladerlangwaffen

einfacher zu haben? Oder brauche ich dann ein zweites Extrabeduerfnis fuer die Gelbe, was laut seiner Aussage nötig sei, meinem

Verständnis nach jedoch nicht?

Hallo zusammen,

also, Vereinsleiter, die im Hauptberuf / Nebenberuf Waffen an ihre Vereinsmitglieder verkaufen, haben m.E. Interessenskonflikte.........Geschäft gegen kameradschaftliches Verhalten.

Sollten deine Schilderungen so stimmen, versucht dich dein VL zu verarschen!

Beantworte bitte erst einmal folgende Fragen:

1. Welcher Verband?

2. Welcher Verein?

3. Gibt es Vereinswaffen, mit denen ein Neumitglied gemäß der durch das BVA genehmigten Schießsportordnung trainieren kann?

Danach sehen wir weiter...

MfG

M222

Geschrieben

Guten Abend,

danke an alle für eure Beiträge :)

@Michael222:

Verband und Verein nenne ich nicht. Vereinswaffen gibt es recht zahlreich, jedoch sind diese eher schlecht als recht gewartet (werden anscheinend nur im oberen vierstelligen bzw. unteren fünfstelligen Bereich mal wieder gereinigt) und es werden in der Regel recht flott Verträge mit Neumitgliedern abgeschlossen und die Waffen dann eben bis zur eigenen WBK im Verein gelagert.

Das hat für Mitglieder seine Vor- und Nachteile. Nachteil ist, man wird mehr oder weniger dazu gedrängt Waffe(n), Munition und Zubehoer etc. "vor Ort" zu kaufen, Vorteil ist, man muss keine 3851 Jahre Luftgewehr im Plastikkorsett schiessen sondern kann direkt in der Disziplin beginnen die einem zusagt, der Stand ist in gutem Zustand, es muessen keine Vereinsarbeiten erledigt werden usw.

Was die von dir angesprochenen Interessenskonflikte angeht, so hast du voellig Recht, ohne weiter ins Detail zu gehen :)

Das mit dem Veraeppelt hatte ich auch als Eindruck, habe es aber in meinem ersten Post nicht so formuliert da ich mir nicht 100% mit den Regelungen zur gelben WBK sicher war.

edit: Da es mir noch nicht ganz klar ist und ich Neuling auf dem Gebiet bin :) - Kann man beide WBKs mit einem Beduerfnis fuer eine Gruene auf einmal beantragen? Aus dem Beduerfnis geht ja hervor dass man ueber 1 Jahr Mitglied ist und ueber 18x und regelmaessig geschossen hat.

Geschrieben

Hallo,

da Du den Verband nicht nennen willst mal was aus Bayern.

In Bayern brauchst Du zwei Beduerfnisse, da der Verband die unterschiedlichen Waffenarten unterscheidet.

Neu Gelb=Trainingsnachweis mit Waffen die auf der Neu Gelben eingetragen werden,

Grün= Trainingsnachweis mit Waffen die auf der Grünen eingetragen werden.

Gruss

voyager

Geschrieben

Hallo

Also zur Neubeantragung einer gelben WBK benötigst du natürlich die Befürwortung deines Verbandes (über deinen Verein) für eine eintragungsfähige Waffe, z.B. KK-Gewehr.

Mit dieser Befürwortung beantragst du bei deiner zuständigen Behörde eine neue "gelbe WBK". Bei der Beantragung gaaaaaaz wichtig!!! Auf der Rückseite muß folgendes stehen:

.... Erlaubnis...

-Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,

-Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,

-Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition,

-Mehrschüssige Kurz-und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

.... sowie die dazugehörige Munition zu erwerben.

Ich kann dir nur den Tip mit auf dem Weg geben, lese das Antragsformular genaustens durch!!! Bestehe auf obigen Eintrag!!! Ich sage dir das aus eigener Erfahrung. In der Euphorie übersieht man schnell etwas.

Mit der gelben WBK hast du viele Sorgen, bzgl. desWaffenkaufs, weniger. Jedes halbe Jahr kannst du dann theoretisch (in der Regel auch praktisch) eine neue Wafe kaufen. Ohne Befürwortung etc. . Sehen, kaufen, mitnehmen und innerhalb von 14 Tagen eintragen lassen.

Bezüglich deines Vereines, schon mal über einen Wechsel nachgedacht? Einem derart Unkammeradschaftliches Verhalten deines Vorsitzenden sollte man sich nicht unterwerfen.

Gruß

Gunmen67

Geschrieben

An deiner Stelle würde ich sofort den Verein wechseln. Suche dir einen DSB-Verein in deiner Nähe (die gibts halt in jedem grösseren Ort , grössere Entfernungen bringen auf Dauer nicht's) möglichst mit BDS-Gruppe . Dann musst du ein Jahr regelmässig trainieren (mit Vereins-KK?) und dann sollte es keine Probleme geben über DSB oder BDS eine WBK zu beantragen. Vielleicht werden deine bisherigen Aktivitäten anerkannt , dann geht's noch schneller . Soweit ich weiss muss jede WBK extra beantragt und befürwortet werden.

Vieleicht gefällt dir mein Vorschlag nicht, aber ich wette früher oder später wirst du es genau so machen.

PS: die reichlich vorhandenen Vereinswaffen - sind das die eingelagerten Waffen der Mitglieder ?

Eine Waffe kaufen und dann nicht mit heimnehmen , nee nee :contra:

Geschrieben

Sorry wenn ich mich hier dran hänge, aber im Endeffekt hab' ich genau die gleiche Frage.

bein Seit April 07 im Verein und Mitglied im BSSB/DSB. Wenn ich jetzt meine 18 Einheiten und die Sachkunde zusammenhabe (dauert no a bisl war ned so fleißig) kann ich dann grün UND gelb oder grün ODER gelb beantragen?

Ich schieße im Verein aus Mangel an Vereinswaffen/Stand (nur 25m) nur GK KK (9mm Para). Prinzipiell interessiert mich aber auch Langwaffe, dazu müsste ich aber auf einen anderen Stand und ne eigene Waffe haben..

Du schreibst jetzt ich bräuchte 18 Termine Langwaffe für gelb und 18 Termine KW für Grün?

Mein Vorstand hats mit letzens so erklärt ich bräuchte nur 18 Termine mit einer "erlaubnispflichtigen Schusswaffe" was wäre völlig egal...

Geschrieben

Nachtrag:

Ganz am Anfang meiner Karriere vor ca 20 Jahren war ich übrigens in derselben Situation. Damals war ich in einem Verein aktiv der über ein Waffengeschäft lief dessen Besitzer natürlich auch der Präsident war. Dieser Verein war der DSU angeschlossen . Bei der DSU war es tatsächlich so, das man für jede Waffe die beantragt wurde einen Nachweiss mit einer bauartgleichen Waffe im gleichen Kaliber schiessen musste.

Damals wollte ich ein Mini 14 haben, jetzt musste ich nur jemand finden der eins hat und mich damit den erforderlichen Nachweiss schiessen lässt , aber welch ein Glück -der freundliche Waffenhändler der ja auch Präsident war hatte zufälligerweise eins ,das er mir verkaufte damit ich meinen Nachweiss schiessen konnte.

Gottseidank wurde die Waffe anschliessend genehmigt ,sonst wäre sie heute noch eingelagert.

Geschrieben
Mein Vorstand hats mit letzens so erklärt ich bräuchte nur 18 Termine mit einer "erlaubnispflichtigen Schusswaffe" was wäre völlig egal...

Gleich beides beantragen - hat bei mir auch bestens geklappt (BSSB/DSB).

lg

SF

Geschrieben
Bei der DSU war es tatsächlich so, das man für jede Waffe die beantragt wurde einen Nachweiss mit einer bauartgleichen Waffe im gleichen Kaliber schiessen musste.

Weisst du ob das dort immernoch so ist? Oder muss der Stand des Vereins lediglich auch fuer KK-LW geeignet sein, fuer die man sich dann ein Beduerfnis fuer die gelbe WBK ausstellen laesst um spaeter dann z.B. eine GK-LW darauf zu kaufen ohne jemals eine KK-LW erworben zu haben?

Aus dem WaffG geht mir nur hervor, dass man 18x geschossen haben muss und der Verband eine Disziplin hat fuer die man die Waffe braucht, daher verwirren mich diese Regelungen etwas :)

Geschrieben
Sorry wenn ich mich hier dran hänge, aber im Endeffekt hab' ich genau die gleiche Frage.

bein Seit April 07 im Verein und Mitglied im BSSB/DSB. Wenn ich jetzt meine 18 Einheiten und die Sachkunde zusammenhabe (dauert no a bisl war ned so fleißig) kann ich dann grün UND gelb oder grün ODER gelb beantragen?

Ich schieße im Verein aus Mangel an Vereinswaffen/Stand (nur 25m) nur GK KK (9mm Para). Prinzipiell interessiert mich aber auch Langwaffe, dazu müsste ich aber auf einen anderen Stand und ne eigene Waffe haben..

Du schreibst jetzt ich bräuchte 18 Termine Langwaffe für gelb und 18 Termine KW für Grün?

Mein Vorstand hats mit letzens so erklärt ich bräuchte nur 18 Termine mit einer "erlaubnispflichtigen Schusswaffe" was wäre völlig egal...

Genau so ist es in Bayern,

Du beantragst nach einem Jahr und 18 bestätigten Einheiten deine Pistole und oder Revolver (KK oder GK) und machst ein Kreuz bei dem Antrag Sportschützen WBK.

Dann kaufst Du Dir innerhalb eines Jahres Deine Kurzwaffen und wenn wieder Geld da ist eine Langwaffe, trainierst damit "regelmäßig" als Gastschütze bei einem anderen Verein mit LangwaffenStand und läßt Dir sicherheitshalber falls Dein Sachbearbeiter in den ersten 3Jahren Dein Bedürfnis überprüfen läßt die Schießstandbesuche abzeichnen.

In Bayern wird halt in allen neuen WBKs die 2/6 Regelung eingetragen, aber damit kann man eigentlich ganz gut leben.

Gruß tesro22

Geschrieben
Hallo,

Das stimmt so :)

Also schieße ich 18 mal mit meiner 9mm Para und hole mir dann 2 Bedürfnisse, einmal für ne KW und einmal für die Gelbe? Mit den selben Terminen in der Liste.. ? (2x 20€ :icon13: ) Oder kann ich das mit einem Aufwasch erledigen?

Geschrieben

Nachtrag:

Bei Erstaustellung einer WBK kannst du sowieso 2 Waffen beantragen. So ist das zumindest beim RSB (DSB). Taktischerweise sind das Kurzwaffe und KK-Gewehr. Kurzwaffe auf "Grün" und KK auf "Gelb". Somit ebnest du dir den Weg auf "Gelb" für weitere Käufe, nach der jeweiligen Frist von 6 Monaten.

Gruß

Gunmen67

Geschrieben

ich habe die gelbe ein paar monate nach der grünen beantragt!

hier in hamburg muss mann für den erstantrag einen bedürfnisnachweis vom verband vorlegen und bekommt einen voreintrag in die gelbe! bei mir 6,5x55 allerdings habe ich mir alles mögliche gekauft nur noch nichts im eingetragenen kaliber.

keine ahnung ob das nur in hamburg so ist??

Geschrieben
Weisst du ob das dort immernoch so ist? Oder muss der Stand des Vereins lediglich auch fuer KK-LW geeignet sein, fuer die man sich dann ein Beduerfnis fuer die gelbe WBK ausstellen laesst um spaeter dann z.B. eine GK-LW darauf zu kaufen ohne jemals eine KK-LW erworben zu haben?

Aus dem WaffG geht mir nur hervor, dass man 18x geschossen haben muss und der Verband eine Disziplin hat fuer die man die Waffe braucht, daher verwirren mich diese Regelungen etwas :)

Ich weiss nicht wie es heute bei der DSU ist weil ich 1991 ausgetreten bin.

Vor 20 Jahren ging alles nur auf die Grüne weil es Neugelb ja noch nicht gab.

Meine Neugelbe habe ich mir über den RSB befürworten lassen indem ich ein Ordonnanzgewehr beantragt habe ,welches ich dann aber doch nicht gekauft habe. Da ging es also genauso wie du es beschrieben hast.

Geschrieben
So ganz verstehe ich die Diskussion nicht. Für denjenigen, der bereits bei nur 18x Training im Jahr ein Problem hat (... war nicht fleißig genug???) habe ich nur einen Rat: such Dir ein anderes Hobby. Die Vereine sind keine WBK-Beschaffungsstellen.

Und bevor ich missverstanden werde: Alle, die in der Regel min. 2x die Woche trainieren (Urlaub, Krankheit, berufliche Abwesenheit mal ausgenommen) und das auch schon mindestens 3 Jahre tun, sollten ein unbegrenztes und permanentes Bedürfnis für Sportwaffen (Waffentypen, die in irgendeiner Sportordnung genannt sind) anerkannt bekommen.

Gruß

Kodjak

Früher habe ich 4er-Schicht gearbeitet ,da hätte ich auch Riesenprobleme gehabt die 18x vollzukriegen.

Auch wenn ich theoretisch Zeit gehabt hätte , so nach der Frühschicht oder vor der Nachtschicht. Nein Danke

Geschrieben
So ganz verstehe ich die Diskussion nicht. Für denjenigen, der bereits bei nur 18x Training im Jahr ein Problem hat (... war nicht fleißig genug???) habe ich nur einen Rat: such Dir ein anderes Hobby. Die Vereine sind keine WBK-Beschaffungsstellen.

Was spricht dagegen? Wenn du mindestens 104 Mal im Jahr trainieren möchtest und dazu das Geld hast, ist es deine Sache, heisst aber nicht dass alle anderen Menschen das auch machen müssen und es so richtig ist/sein muss.

Man kann auch 18x im Jahr schiessen und Spass haben. Es soll sogar Menschen geben, die das erste Mal in ihrem Leben schiessen, dabei nicht immer ins Schwarze treffen und trotzdem Spass haben :rolleyes:

Und bevor ich missverstanden werde: Alle, die in der Regel min. 2x die Woche trainieren (Urlaub, Krankheit, berufliche Abwesenheit mal ausgenommen) und das auch schon mindestens 3 Jahre tun, sollten ein unbegrenztes und permanentes Bedürfnis für Sportwaffen (Waffentypen, die in irgendeiner Sportordnung genannt sind) anerkannt bekommen.

Ich bin der Ansicht dass jeder Mensch, abgesehen von geistig nicht Zurechnungsfähigen, ein generelles Bedürfnis fuer Waffen aller Art hat und es den Staat herzlich wenig angeht und er sich auch nicht anzumaßen hat anderen Menschen etwas willkürlich zu verbieten solange irgend ein Staatsdiener ihm nicht nach zahlreichen und kostspieligen Hürden ein "Bedürfnis anerkannt" hat :icon13:

Es gibt wohl viele verschiedene Ansichten zu diesem Thema und ich nehme an, alle Benutzer in diesem Forum versuchen auf dem in Deutschland erlaubten, steinigen Wege an eine Waffe zu kommen, weil sie Spass am Sport haben, von der Technik fasziniert sind, aus Prinzip eine Waffe besitzen möchten oder aus irgend einem anderen Grund :) Ein Lufgewehrschütze findet es vielleicht wahnsinnig wenn er einen Amerikaner an einem .308 Vollautomaten ein Beta-C-Magazin ohne Unterbrechung auf einen alten Kühlschrank leerschiessen sieht, und der Amerikaner findet es wahnsinnig wie man sich nur mit einem 7,5 Joule Luftgewehr an einen 5-Meter-Stand mit Spezialkleidung stellen kann und einen Schuss alle 3 Minuten abgibt :) Daher finde ich es besser nicht von seinem eigenen Standpunkt aus zu beurteilen ob einem fremden Menschen etwas zusteht oder nicht, sondern ihm entweder weiterzuhelfen oder sich, wenn es nichts zu sagen gibt was ihm weiterhilft, aus seinen Angelegenheiten rauszuhalten :)

Und damit auch wir uns nicht falsch verstehen, ich meine es nicht böse, aber häufig liest man in Foren als erstes "wozu brauchst'n das?!" oder "was willst du denn damit anfangen?!" und das ist einfach eine persönliche Angelegenheit die nichts zum Thema beiträgt und auch das Gegenüber nichts angeht, solange dieses Wissen nicht zur Beantwortung der Frage notwendig ist.

Gast Michael222
Geschrieben
Genau so ist es in Bayern,

Du beantragst nach einem Jahr und 18 bestätigten Einheiten deine Pistole und oder Revolver (KK oder GK) und machst ein Kreuz bei dem Antrag Sportschützen WBK.

Dann kaufst Du Dir innerhalb eines Jahres Deine Kurzwaffen und wenn wieder Geld da ist eine Langwaffe, trainierst damit "regelmäßig" als Gastschütze bei einem anderen Verein mit LangwaffenStand und läßt Dir sicherheitshalber falls Dein Sachbearbeiter in den ersten 3Jahren Dein Bedürfnis überprüfen läßt die Schießstandbesuche abzeichnen.

In Bayern wird halt in allen neuen WBKs die 2/6 Regelung eingetragen, aber damit kann man eigentlich ganz gut leben.

Gruß tesro22

Hallo,

Frage, da ich nicht aus Bayern bin, was ist die 2 / 6 Regelung???

MfG

M.222

Geschrieben

2 Waffen pro Halbjahr.

Das gilt aber nicht nur in Bayern, sondern Bundesweit.

Gast Michael222
Geschrieben
ich habe die gelbe ein paar monate nach der grünen beantragt!

hier in hamburg muss mann für den erstantrag einen bedürfnisnachweis vom verband vorlegen und bekommt einen voreintrag in die gelbe! bei mir 6,5x55 allerdings habe ich mir alles mögliche gekauft nur noch nichts im eingetragenen kaliber.

keine ahnung ob das nur in hamburg so ist??

Hallo,

im WaffG. steht, dass die WBK gelb (§14 / 4) ohne Voreintrag genehmigt wird....leider halten sich nicht alle Waffenbehörden daran. Ist von Ordnungsbehörde zu Ordnungsbehörde verschieden.

Richtig aber ist: Bei Beantragung der gelben WBK ist eine Bedürfnisbescheinigung des jeweiligen Verbandes beizufügen.

MfG

M.222

Gast Michael222
Geschrieben
Hallo,

Frage, da ich nicht aus Bayern bin, was ist die 2 / 6 Regelung???

MfG

M.222

Hallo ,

danke für die Aufklärung. Sonst heißt es ja wohl "Erwerbsstreckungsgebot"!

Da finde ich " 2 / 6 Regelung " doch besser.

Ein Hoch auf die Bayern. :eclipsee_gold_cup:

MfG

M222

Geschrieben
So ganz verstehe ich die Diskussion nicht. Für denjenigen, der bereits bei nur 18x Training im Jahr ein Problem hat

Und bevor ich missverstanden werde: Alle, die in der Regel min. 2x die Woche trainieren (Urlaub, Krankheit, berufliche Abwesenheit mal ausgenommen)

Hi,

wenn ich mal im Lotto gewinne, dann kann ich es mir auch leisten, 2x die Woche die 100km (50km einfache Fahrt hin und zurück) zum Schießstand zu fahren und dort dann jedesmal für 20-30 Euro Munition zu verschiessen. Derzeit bin ich so alle 2 Wochen dort und fahre zusätzlich zu diversen Wettkämpfen. Ist noch bezahlbar und macht mir zumindest so Spaß. Eigentlich sollte das ja das wichtigste sein...

Pauschalieren ist nicht so ganz unproblematisch, trifft man schnell die Verkehrten mit.

VlG

Siebener73

Archiviert

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