Zum Inhalt springen
IGNORED

Altes LG ohne F


november

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin

Ich hab vor langer zeit mal ein weihrauch Luftgewehr geerbt. das scheint so alt zu sein, dass es kein F hat, zumindest find ich an der waffe keins.

darf ich das trotzdem verkaufen? muss ich irgendetwas besonderes beachten?

Geschrieben
Moin

Ich hab vor langer zeit mal ein weihrauch Luftgewehr geerbt. das scheint so alt zu sein, dass es kein F hat, zumindest find ich an der waffe keins.

darf ich das trotzdem verkaufen? muss ich irgendetwas besonderes beachten?

Wenn es vor 1971 gefertigt und verkauft wurde muss es kein <F> besitzen und unterliegt nur der Einschränkung das damit nur auf zugelassenen Schießständen geschossen werden darf.

Der verkauf gestaltet sich in diesem Fall wie bei einem Luftgewehr mit <F> wobei es ausreicht das der Erwerber älter als 18 Jahre ist.

Wenn es nach 1971 gefertigt wurde und kein <F> hat, da weisst du ja selbst wie es dann ist ;)

Mfg,

Peter

Geschrieben
Wenn es vor 1971 gefertigt ...

Moin,

kleine Korrektur:

die Zeitgrenze ist der 01.01.70 für Waffen aus D / West

und der 02.04.91 für Waffen aus D / Ost.

Geschrieben

Hey, das is ja geil. Mein Opa hat auch noch ein Diana-LG aus den 60er Jahren und ich dachte bisher immer, das wäre illegal, weil kein "F".

Aber wenn das so ist, kann ich es jetzt ja doch mal mit auf unseren Stand nehmen und ausprobieren. :)

Geschrieben
ok, das klint ja schonmal gut. wie weise ich denn nach, dass das luftgewehr so alt ist?

Wenn Du glücklicherweise ein Diana LG hast, ist dies einfach, denn

steht meist das Herstellungsjahr und -monat drauf; wenn`s nicht draufsteht

ist es meist älter... ( vereinfacht ausgedrückt )

Hast Du denn wenigstens eine Typenbezeichnung ablesen können?

Oder stell`doch mal ein Foto rein!

Geschrieben

Bei einer Kontrolle macht sich das aber besser. Deshalb entweder Rechnung/Lieferschein aufheben (was man eh immer machen sollte :rolleyes: ) oder wenn man gar keine Papiere mehr hat und auch auf der Waffe nichts steht, Bestätigung vom Hersteller einholen (und die gibts fast alle noch).

Geschrieben
Wenn es vor 1971 gefertigt und verkauft wurde muss es kein <F> besitzen und unterliegt nur der Einschränkung das damit nur auf zugelassenen Schießständen geschossen werden darf.

Der verkauf gestaltet sich in diesem Fall wie bei einem Luftgewehr mit <F> wobei es ausreicht das der Erwerber älter als 18 Jahre ist.

Wenn es nach 1971 gefertigt wurde und kein <F> hat, da weisst du ja selbst wie es dann ist ;)

Mfg,

Peter

Kleine korrektur, wenn es nicht mehr wie 7,5 J hat darfst Du auch zu Hause schießen.

Geschrieben
Bestätigung vom Hersteller einholen (und die gibts fast alle noch).

Oh ja,

Wagria, Jung Roland, Falke, Haenel,

Oscar Will, Quakenbush; die geben alle gerne Auskunft....

:rotfl2:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.