Zum Inhalt springen
IGNORED

Repetiergewehre ohne WBK?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Schon mal was davon gehört, dass eine Eigenjagd eine vorgeschriebene Mindestfläche erreichen muss? Und diese Fläche muss sich so aufteilen, dass diese eine (unter anderem für die Sicherheit) sinnvolle Form ergibt.

Aha. Und dieses Gebiet wird beim Stattfinden einer Jagd hermetisch abgeriegelt, um absolut sicherzugehen, dass kein Spaziergänger sich im Umkreis von 5km darin aufhält? Es könnte ja ein Jäger stolpern und seine Waffe unbeabsichtigterweise im Winkel von 45 Grad abfeuern, wodurch diese theoretische Einsatzschussreichweite erzielt würde. Natürlich sehr unwahrscheinlich, ebenso unwahrscheinlich ist aber, dass dies ein Teilnehmer des Steinbruch-Schießens tut.

Im Gegensatz kann jeder 18 Jährige (mit Ausnahmen) eine Langwaffe besitzen, und wenn das Schießen im Steinbruch erlaubt wäre, damit hin schießen wo er will. Er könnte nicht einmal zur Verantwortung gezogen werde, weil er ja keine Ausbildung an der Waffe hat, und der Schuss halt irgendwohin losgegangen ist.

Ist das wirklich Dein Ernst? Man braucht eine Ausbildung an einer Waffe, um ungefähr abschätzen zu können, wo ein Schuss hingeht (wahrscheinlich auch, dass man sich nicht auf die falsche Seite der Waffe stellt)? Und glaubst Du weiters im Ernst, dass jemand nicht für die Folgen zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er "irgendwohin" schießt, weil er vorher keine Waffenausbildung genossen hat?

Trenck

Geschrieben
Aha. Und dieses Gebiet wird beim Stattfinden einer Jagd hermetisch abgeriegelt, um absolut sicherzugehen, dass kein Spaziergänger sich im Umkreis von 5km darin aufhält? Es könnte ja ein Jäger stolpern und seine Waffe unbeabsichtigterweise im Winkel von 45 Grad abfeuern, wodurch diese theoretische Einsatzschussreichweite erzielt würde. Natürlich sehr unwahrscheinlich, ebenso unwahrscheinlich ist aber, dass dies ein Teilnehmer des Steinbruch-Schießens tut.

Also diese 5000m (unter bestimmten Bedingungen mehr) sind nicht die Einsatzschussreichweite, sondern die Höchstschussreichweite, das heißt, so weit kann das Projektil fliegen. Und nein, bei einer Jagd werden diese 5km natürlich nicht abgeriegelt, da wie schon erwähnt, ein Jäger eine Ausbildung hat und so schießt, dass diese 5km nicht genutzt werden.

Du hast Recht, es ist unwahrscheinlich, dass einen Schützen im Steinbruch so etwas geschieht, aber wenn es vom Gesetz her erlaubt ist, besteht die Möglichkeit, beim Jäger theoretisch nicht, da er ja ausgebildet ist. Ein Jäger muss sich vergewissern, dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält, ob das in der Praxis durchgeführt wird ist eine andere Sache. Stell dir vor, ein Jäger trifft einen Spaziergänger, na wer ist schuld, natürlich der Jäger, weil er sich nicht vergewissert hat.

Ist das wirklich Dein Ernst? Man braucht eine Ausbildung an einer Waffe, um ungefähr abschätzen zu können, wo ein Schuss hingeht (wahrscheinlich auch, dass man sich nicht auf die falsche Seite der Waffe stellt)? Und glaubst Du weiters im Ernst, dass jemand nicht für die Folgen zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er "irgendwohin" schießt, weil er vorher keine Waffenausbildung genossen hat?

Trenck

Ich habe Rekruten beim Heer an der Waffe ausgebildet, und war mit diesen im scharfen Schuss … Ja das ist mein Ernst, wenn Du vielleicht gesehen hättest, was da so mancher gemacht hat, und in dem Wissen, dass der legal eine Langwaffe besitzen darf …

Und so einer dürfte, wenn es erlaubt wäre, dort hingehe und naja, sagen wir mal sich austoben.

Und nein, ich glaube nicht, dass jemand nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, weil es nicht erlaubt ist.

Wäre es erlaubt, könnte er nur dann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn er ohne Aufsicht bzw. Anwesenheit des Besitzers einen Blödsinn macht. Und geschieht dann dennoch was, ist diese Aufsichtsperson verantworlich.

Warum sollte jemand wissen wo man in welchen Winkel hinschießen darf, woher soll jemand wissen, wie weit ein Projektil fliegen kann, wenn er außer, dass er eine Waffe besitzt damit nichts zu tun hat. Und es gibt, auch wenn wir in Österreich sind, hierzulande nicht nur intelligente Menschen, so ein voll Pfosten denkt beim Schießen vermutlich nicht mal, dass das Projektil weiter fliegt als das Ziel steht.

Oder willst Du die erlaubnis auf Langwaffen mit der Intelligenz eines Menschen regelmentieren? Du weißt schon, Menschenrechte und so ...

Geschrieben

KGR, was du hier von dir gibst ist schlicht Unsinn. Laienhaft spricht man von "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" das gilt natürlich auch oder sogar insbesondere bei Schußwaffen. Wenn ein mündiger, volljähriger Bürger wild durch die Gegend schießt, ist er selbstverständlich für jeden Schuß der seine Waffe verlässt voll haftbar, unabhängig davon ob er an dem Ort wo er den Schuß abgegeben hat hätte schießen dürfen oder nicht.

Geschrieben
KGR, was du hier von dir gibst ist schlicht Unsinn. Laienhaft spricht man von "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" das gilt natürlich auch oder sogar insbesondere bei Schußwaffen. Wenn ein mündiger, volljähriger Bürger wild durch die Gegend schießt, ist er selbstverständlich für jeden Schuß der seine Waffe verlässt voll haftbar, unabhängig davon ob er an dem Ort wo er den Schuß abgegeben hat hätte schießen dürfen oder nicht.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

...

Und nein, ich glaube nicht, dass jemand nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, weil es nicht erlaubt ist.

...

Erst lesen, dann denken, dann drücken ;)

Da hätte vielleicht statt den weil ein da gehört, dass es leichter zu verstehen ist.

Wenn jemand die Erlaubnis hat, bzw. wenn jeder die Erlaubnis hat auch in einer Schottergrube zu schießen, dann MUSS der Betreiber, der das Schießen erlaubt, dafür Verantwortlich sein, dass der Gefahrenbereich sicher ist.

Ich bin weder Winkeladvokat noch Anwalt. Aber soviel weiß ich auch, dass die Person, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt sich nicht Strafbar macht. Und wenn jemanden das Schießen am Stand erlaubt ist, ist es keine gesetzliche Vorschrift, nicht über den Kugelfang zu schießen. Also ist der Besitzer, Betreiber ... dafür zuständig, das zu kontrollieren und bei Verstößen zu ahnden.

Jemand der nicht weiß, dass ein Projektil weiter als 200m fliegt und auch nicht weiß, dass er nicht über einen Winkel von 45° schießen darf (wobei 45° im Freien nicht realistisch sind) handelt nicht verlässig da er die Waffe ja in eine für ihn sicher Richtung hält, natürlich wird er Probleme haben. Wird aber kaum Haftung übernehmen.

Also wird es nicht erlaubt, und es gibt keine Gesetzlichen Zwiespälte mehr.

Und wenn Du mir jetzt kommst, mit jeder der eine Waffe hat muss …

Ich habe die Waffengesetze nicht gemacht, niemand der eine Langwaffe besitzt muss auch nur irgendwas können, wissen oder weiß ich was. Er darf nur kein Waffenverbot haben.

Und das Argument, ja zu Hause kann er damit auch jemanden erschießen und da ist er Verantwortlich, ja zu Hause ist auch kein Schießplatz und da darf er nicht schießen, verstößt also gegen Gesetze.

Geschrieben

Mir wird das zwar an dieser Stelle zu dumm, du darfst dir aber sicher sein, dass du egal wie erlaubt das Schießen am Schießstand ist, dich wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung zu verantworten hast "wenn was passiert". Ein Schottergrubenbetreiber der dir erlaubt dort zu schießen trägt dafür absolut KEINE Verantwortung.

Wenn du einen Kollegen zum Steakabend einlädst und er dann beginnt mit dem Steakmesser in deiner Wohnung rumzuwerfen, bist du dann dafür verantwortlich wenn er jemanden trifft? Schließlich hatte er keine "Ausbildung am Messer" und du die "Aufsicht" bzw "hast es ihm erlaubt".

Man merkt dass du weder Winkeladvokat noch Anwalt, noch rechtsgelehrt, noch... bist, also nix für ungut, belassen wir es dabei, bevor noch jemand auf die Idee kommt er wäre nicht verantwortlich für die Geschosse die seinen Lauf verlassen.

Geschrieben

hmmm .... der DUDE glaubt sich zu erinnern das eine Jagdt nur auf Land - und Forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen ( also KEINE Schottergrube ) ausgeübt werden darf.

Außerdem ruht die Jagdt auf " Grundflächen, in die das Eindringen des Wildes durch natürliche oder künstliche Umfriedung verhindert wird. "

( Zitat aus dem tiroler Jagdtgesetz §10: ruhen der Jagdt )

Geschrieben
hmmm .... der DUDE glaubt sich zu erinnern das eine Jagdt nur auf Land - und Forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen ( also KEINE Schottergrube ) ausgeübt werden darf.

Außerdem ruht die Jagdt auf " Grundflächen, in die das Eindringen des Wildes durch natürliche oder künstliche Umfriedung verhindert wird. "

( Zitat aus dem tiroler Jagdtgesetz §10: ruhen der Jagdt )

Wie es in Tirol ist, weiß ich nicht, aber hier müssen Zonen, in denen die Jagd ruht, auch als solche deklariert werden - auch ohne Umzäunung. Dafür gibt's dann natürlich auch keine Jagdpacht, die Flächen dürfen auch nicht zur Berechnung der Reviergröße herangezogen werden.

Umgekehrt hingegen ist ein Zaun noch lange kein Grund, daß dort nicht gejagt werden dürfte - z.B. eine Weide, auf der Rehe stehen, etc ...

Wieso soll ein Steinbruch am Waldrand jagdfrei sein ??

Geschrieben

bin leider auch kein Rechtsgelehrter und weil mir der Prüfer auch einige fragen (besagtes Gesetz ) gestellt hat die ich nicht beantworten konnte auch ( noch ) kein Jäger. Hab das gesetzesblatt aber vor mir liegen und da steht alles schwarz auf weiss so drinnen wie ich es vorher gepostet hab.

Ich kann mich auch nur auf die " Land- u. Forstwirtschaflich nutzbare Fläche " berufen. ( glaube nicht das eine Schottergrube eines von beiden ist )

Geschrieben
Dürfen denn kürzlich zugereiste Ausländer in AT Waffen erwerben?

Hallo,

Rechtlich betrachtet sind im WaffG alle EU-Ausländer den Österreichern gleichgestellt. Du kannst genauso Kat.C und Kat.D Waffen frei ab 18 erwerben (allerdings wird dann deine Heimatbehörde den Hinweis bekommen was du gekauft hast) und eine WBK beantragen.

Zum Schießen: mein Händler hat letztens auf meine Frage gesagt wenn das Grundstück eingefriedet ist und keine Gefährdung Dritter vorliegt darf man schießen.

Meine persönliche Auslegung kommt vom Führen. Schießen kann ich nur dort, wo ich die Waffe auch Führen darf. Und Führen darf man die Waffe auf eingefriedeten Besitztümern (wenn man Eigentümer ist oder die Berechtigung dazu hat) oder auf Schießständen. Unser Gesetz spricht in keinster Weise davon wo man schießen kann/darf/muss, insofern gibt es keine Verbote und somit ist auch die Möglichkeit gegeben überall zu schießen. Aber nachdem ich nur mit einer Waffe schießen kann wenn ich sie dabei habe, muss ich sie dort auch führen können.

Schießstände werden nur deshalb behördlich abgenommen da hierbei Sachverständige hinzugezogen werden müssen. Dies hat nicht nur waffenrechtliche Auswirkungen (wer schießen darf) sondern auch versicherungstechnische -> sollte etwas passieren steigt ansonsten die Versicherung aus.

Ad Jagd:

§ 4 - Ruhen der Jagd

Flächen, auf denen die Jagd ruht, sind:

a ) Friedhöfe;

b ) die der Erholung dienenden öffentlichen Anlagen (Parks);

c ) Gebäude;

d ) industriellen oder gewerblichen Zwecken dienende Werksanlagen;

e ) Höfe und Hausgärten, die durch eine Umfriedung abgeschlossen sind;

f ) nicht forstlich genutzte Grundflächen, in die das Eindringen des Haarwildes durch natürliche oder künstliche Umfriedungen verhindert wird; landesübliche Weidezäune gelten nicht als Umfriedungen in diesem Sinne;

g ) Einrichtungen und Betriebe, in denen jagdbare Tiere nicht im Zustand der natürlichen Freiheit gehalten werden (wie z.B. Pelztierzuchtanstalten und Fasanerien);

h ) Wildgehege (§ 6a) und Tiergärten (§ 6b).

Jedes Bundesland hat ein eigenes Jagdgesetz, und insofern finden sich auch darin unterschiedliche Definitionen. Wenn der Steinbruch aber nicht wirklich eingefriedet ist (man kann über mehr als einen Eingang hinein - und dieser ist nicht absperrbar) dann würde ich das Schießen dort tunlichst unterlassen.

Für das "private Schießen im Garten" allerdings gilt dies nicht. Ich habe mehrere Nachbarn und keiner davon wurde je gefragt ob er etwas dagegen hätte wenn ich schieße, geschweige denn die Polizeibehörde. Mein Grundstück ist 2m hoch eingezäunt und geschossen wird auch nur so dass ein hoher Erdwall einen natürlichen Kugelfang bietet.

Ein in der Nähe wohnender Vereinskollege hat einen privaten aufgelassenen Steinbruch wo ebenfalls fleißig geschossen wird. Da kam auch schon Polizeibesuch (welcher sich erübrigte nachdem festgestellt wurde dass ein ranghöherer Polizeivertreter mitschoss), ist aber mittlerweile problemlos.

Für den gegebenen Fall aber würde ich - falls noch immer Interesse besteht - trotzdem mit diversen Stellen reden. Nicht untertänigst fragen ob "seine Hoheit" nichts dagegen hat, sondern zB den Jagdpächter und den Polizeiposten darauf hinweisen dass du am xx.xx.xxxx zirka um xx:xx Schießübungen abhältst und dafür notwendige Absperrungen und Warnhinweise aufstellst/errichtest.

Zusätzlich finden sich noch folgender Absatz:

§ 56 Schutz des Wildes

(1) Es ist jedermann, der hiezu nicht gesetzlich befugt ist, verboten, ein Jagdgebiet außerhalb der öffentlichen Straßen und solcher Wege, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften und Gehöften benützt werden, ohne schriftliche Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem Gewehr oder mit Gegenständen, die zum Fangen oder Töten von Wild jeder Art bestimmt sind oder dies erleichtern, zu durchstreifen.

Übrigens hat letztes Jahr im Herbst die Haslacher Schützengarde ein Freischießen veranstaltet - mittens im Wald. Die Absperrung war ein rot-weißes Band wie man es oftmals auf Baustellen findet. Habe ich auch nur mitbekommen da dies direkt neben meinem Angelrevier war.

Das Freischießen des HSV am Hochficht fand unter ähnlichen Umständen statt, auch hier wurde nur mittels solcher Bänder markiert wo sich jemand aufhalten durfte. Geschossen wurde "in den Wald" - falls der Erdkugelfang es nicht geschluckt hat.

Schöne Grüße,

Georg

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.