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IGNORED

Repetiergewehre ohne WBK?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo bin neu hier, sowohl im Forum als auch in Österreich.

Bin vor einigen Monaten nach Österreich gezogen (aus Deutschland) und möchte mir nun ein Gewehr zulegen.

Da mein Nachbar eine Kiesgrube hat, die durch ihre Lage und natürliche Form einen wunderbaren Kugelfang bietet und Distanzen bis 350m möglich macht, suche ich ein gutes aber bezahlbares Gewehr. Seine Einwilligung zum Schießen in seiner Grube hab ich.

Also da ich vom österreichischem Waffengesetz nicht viel Ahnug hab und ich im Internet nur wiedersprüchliche infos bekommen hab nun meine Frage:

Darf ich mir Gewehre mit gezogenem Lauf mit Magazin (keine Selbstlader) frei ab 18 kaufen?

Ich hab was von einer 3-tägigen Wartefrist gehört?

Gibt es eine Kaliberbegrenzung?

Ich will keine WBK oder der gleichen machen noch einem Verein beitreten, ledeglich ab und zu auf ein paar Holzziele aus 100-200m (vielleicht auch mehr) so zum Spaß schießen.

Vielen Dank schon mal im Voraus

Geschrieben

kaufen dürft das kleinere problem sein, bei uns sind langwaffen, aussnahme selbstlader, frei ab 18.

ohne wbk wartefrist von 3 tagen, soweit richtig.

zum erwerb von vollmantelmunition brauchst eigendlich auch eine entsprechende genehmigung-wbk.

wo´s schwieriger werden könnt is das schiessen in der schottergrube. auch wenn die schriftliche genehmigung des besitzers vorliegt haben da immer noch die nachbaren, falls welche vorhanden, ein wörtchen mitzureden und es muss gewährleistet sein das kein geschoss das grundstück verlassen kann, auch das niemand unbemerkt, unberechtigt das grundstück betreten kann, warnhinweise aufstellen und beim zuständigen polizeiposten melden.

Geschrieben

Dürfen denn kürzlich zugereiste Ausländer in AT Waffen erwerben?

Geschrieben
Aber nicht die Einwilligung des Jagdberechtigten.

wozu? wenns privatgrund ist hat da der jagdberechtigte nix zu melden, ausser es is mitten im wald und es könnte durch die knallerei das wild verschreckt werden.

Geschrieben
wozu? wenns privatgrund ist hat da der jagdberechtigte nix zu melden, ausser es is mitten im wald und es könnte durch die knallerei das wild verschreckt werden.

mitten im Dorf wird es auch nicht sein, wenn wären dann die Nachbarn da, wird in Österreich wirklich nur im Wald gejagd?

Karl

Geschrieben
wozu? wenns privatgrund ist hat da der jagdberechtigte nix zu melden, ausser es is mitten im wald und es könnte durch die knallerei das wild verschreckt werden.

Privatgrund ist auch der Wald und die Wiesen.

Wenn die Schottergrube eingezäunt ist und zu einer Zone erklärt ist in der die Jagd ruht, dann würde man eine behördliche Abnahme als Schiessstätte benötigen umd diese 100-200m Schüsse zu praktizieren.

Wenn das eine Schottergrube mitten in der Pampa und ohne Zaun ist, dann ist es jagdbares Gebiet und untersteht dem Jagdrecht.

Da ist nix mit ballern.

Geschrieben
Wenn die Schottergrube eingezäunt ist und zu einer Zone erklärt ist in der die Jagd ruht, dann würde man eine behördliche Abnahme als Schiessstätte benötigen umd diese 100-200m Schüsse zu praktizieren.

Das ist ein Blödsinn. Die Jagd hat mit dem Schießen NULL zu tun.

Wenn das Grundstück eingefriedet ist, keine Lärmbelästigung für Nachbarn entsteht und sichergestellt ist, dass keine Querschläger/Projektile das Grundstück verlassen (weil man zB auf einen Schotterwall feuert) dann brauchst keinerlei Abnahme, egal ob du auf 10, 20 oder 300m schießt.

Geschrieben
Das ist ein Blödsinn. Die Jagd hat mit dem Schießen NULL zu tun.

Wenn das Grundstück eingefriedet ist, keine Lärmbelästigung für Nachbarn entsteht und sichergestellt ist, dass keine Querschläger/Projektile das Grundstück verlassen (weil man zB auf einen Schotterwall feuert) dann brauchst keinerlei Abnahme, egal ob du auf 10, 20 oder 300m schießt.

Ein Anruf genügt und der Unfug ist abgestellt.

Lärmbelästigung, Jagdstörung und Gefährdung.

Geschrieben

Unfug?

Bist auf dem falschen Fuß aufgestanden?

Wer spricht von Lärmbelästigung? Ich habe explizit geschrieben, dass ein Nachbar natürlich nicht gestört werden darf (wobei man hier auf ortsübliche Lärmbelästigung natürlich Rücksicht nimmt)

Gefährdung? Wen? Warum? Auf einem EINGEFRIEDETEN Grundstück wird niemand gefährdet.

Jagdstörung? Jagd findetselten bis nie zu Zeiten statt, wo ein durchschnittlicher Sportschütze seine Zielübungen verrichtet. Einen Jogger der im Wald zwei Karnickel verscheucht wirst auch nicht "durch einen Anruf" (wo überhaupt?) loswerden.

Geschrieben

Hallo cdab,

sieh' es auch mal von der anderen Seite:

wenn man jährlich etliche 1000,- Euro nur für die Pacht locker machen muss, ist man über unangekündigte Störungen im Revier selten erfreut.

Ich würde deshalb mit dem Eigentümer der Schottergrube Rücksprache halten, ob die Grube zu einem Jagdgebiet gehört, wenn ja, soll er doch mit dem Pächter über die Schießübungen sprechen. Vielleicht schließt sich der Jäger ja auch an, es gibt auch genug Jäger die gerne Scheiben lochen. ;)

@Nemesis-Sniper

Wo in Österreich hat es dich hin verschlagen?

Gruß von einem, der schon länger auf der Suche nach einer geeigneten Schottergrube ist.

Geschrieben
Hallo cdab,

sieh' es auch mal von der anderen Seite:

wenn man jährlich etliche 1000,- Euro nur für die Pacht locker machen muss, ist man über unangekündigte Störungen im Revier selten erfreut.

Ich würde deshalb mit dem Eigentümer der Schottergrube Rücksprache halten, ob die Grube zu einem Jagdgebiet gehört, wenn ja, soll er doch mit dem Pächter über die Schießübungen sprechen. Vielleicht schließt sich der Jäger ja auch an, es gibt auch genug Jäger die gerne Scheiben lochen. ;)

@Nemesis-Sniper

Wo in Österreich hat es dich hin verschlagen?

Gruß von einem, der schon länger auf der Suche nach einer geeigneten Schottergrube ist.

Darum geht's ja nicht, dass man, wenn einen der Jäger bittet zu gewissen Zeiten auf Schießübungen zu verzichten diesem Wunsch entsprechen kann (und wird) ist ganz klar. Aber wie oft wird sagen wir zwischen 15 und 20 Uhr gejagt? Fast nie. Man wird also vmtl. ohnehin nie aneinanderprallen. Mir ging es auch nicht um ein "was wäre wenn" Spielchen, sondern darum die rechtliche Situation zu skizzieren und den Ursprungsposter darauf aufmerksam zu machen, was es RECHTLICH braucht um in einer Schottergrube zu schießen. Diese Schottergrube bringt aber ohnehin eine nicht unerhebliche ortsübliche Lärmbelästigung mit sich, die Jagd in der Nähe dürfte sich also damit abgefunden haben.

Ob nun "ein Anruf" einer misteriösen Person X "genügt" um dem legalen Treiben des Schottergrubenschützen einhalt zu gebieten steht auf einem anderen Blatt und tut nichts zur Sache.

Die Schottergrube wünsch ich mir übrigens auch :)

Geschrieben
Aber wie oft wird sagen wir zwischen 15 und 20 Uhr gejagt?

In der Rehbrunft, wenn es zeitlich machbar ist, fast jeden Tag.

Ob nun "ein Anruf" einer misteriösen Person X "genügt" um dem legalen Treiben des Schottergrubenschützen einhalt zu gebieten steht auf einem anderen Blatt und tut nichts zur Sache.

Würd sagen, kommt auf die Gemeinde und deren Einwohner an, in der "falschen" Gemeinde hast nach wenigen Schüssen, die Cobra (für unsere deutschen Mitleser: Sondereinsatztruppe der Polizei) neben dir stehen. So schnell kann man gar nicht schauen, steht man schon in der (wenn man Glück hat nur regionalen) Zeitung, da hilft die nachträgliche Feststellung, dass alles rechtens war auch nicht mehr.

Die Schottergrube wünsch ich mir übrigens auch :)

Schön zu sehen, dass es noch andere mit solchen mainstreamuntauglichen Wünschen gibt! :00000733:

Gruß steyrfan

Geschrieben

Gut und wann ist Rehbrunft?

Bzgl. "kommt auf die Gemeinde an" möcht ichs nochmal sagen -> das tut nichts zur Sache, dass es letztendlich schwieriger sein mag in einer Schottergrube zu schießen als rein rechtlich vorgesehen ist das eine, das andere ist, dass hier schlicht schon Unwahrheiten gepostet wurden die es aufzuräumen galt. Es mag sein, dass sich jemand an Dingen stört, die legal sind, das ändert jedoch nichts daran, dass ich mich nicht davon werde abhalten lassen solche Dinge zu machen. Wo kommen wir denn hin, wenn ich von vorneherein Sachen unterlasse, nur weil sich irgendein histerischer Dodl unter Umständen daran stören könnte. Besser in einer Wohnung gar keine Lebenszeichen mehr von sich geben, nicht dass der Nachbar womöglich eine Lärmbelästigung wittert.

Sondieren der Situation JA, vorauseilender Gehorsam und Duckmäusertum NEIN. Was mir das Gesetz zutraut (und das ist ohnehin nicht mehr viel) werde ich auch ausnutzen wenn ich das will.

Aber wie gesagt, abseits von den Anforderungen seitens WaffG usw. schadet ein "wie man in den Wald hineinruft..." was Anrainer und Jagdpächter angeht sicherlich nicht.

edit: PS: wenn ich mal eine Schottergrube zum Schießen finde bist herzlich eingeladen steyrfan :)

Geschrieben
Hallo bin neu hier, sowohl im Forum als auch in Österreich.

Da mein Nachbar eine Kiesgrube hat, die durch ihre Lage und natürliche Form einen wunderbaren Kugelfang bietet und Distanzen bis 350m möglich macht, suche ich ein gutes aber bezahlbares Gewehr. Seine Einwilligung zum Schießen in seiner Grube hab ich.

Mein guter Rat an Dich ist, Dich zuerst selbst mit der Gesetzeslage vertraut zu machen.

Wäre schade wenn Du zu Deinem Einstand in Österreich gleich Ärger hättest.

Wie hier schon deutlich geworden, ist ein Indernett-Forum nicht die Quelle aller Weisheit.

Geschrieben
Gut und wann ist Rehbrunft?

Abhängig von Höhenlage und herrschender Temperatur im Revier zwischen Mitte Juli bis Mitte August, es kann auch zu einer Nachbrunft im November kommen.

Sondieren der Situation JA, vorauseilender Gehorsam und Duckmäusertum NEIN. Was mir das Gesetz zutraut (und das ist ohnehin nicht mehr viel) werde ich auch ausnutzen wenn ich das will.

Vorauseilender Gehorsam und Duckmäusertum war von meiner Seite auch nicht gefordert, nur musst du damit rechnen, dass auch der Jagdpächter im schlimmsten Fall auf sein Recht der ungestörten Jagdausübung pochen wird.

Aber wie gesagt, abseits von den Anforderungen seitens WaffG usw. schadet ein "wie man in den Wald hineinruft..." was Anrainer und Jagdpächter angeht sicherlich nicht.

Richtig, durchs reden kommen die Leut zam.

edit: PS: wenn ich mal eine Schottergrube zum Schießen finde bist herzlich eingeladen steyrfan :)
Ebenso! Wenn man einen geeignete Grube findet ist ein Benefiz-Schießen mit Einladung der WO- und IWÖ- Mitglieder Pflicht!
Geschrieben

das schiessen in einer schottergrube geht, kann ich aus eigener erfahrung bestätigen.

wir hatten damals die schriftliche genehmigung des besitzers und das schiessvorhaben wurde beim zuständigen polizeiposten gemeldet mit der genauen zeitangabe von wann bis wann.

das ganze wurde 4 mal veranstaltet, ohne irgendwelche probleme.

das 5te mal wurde uns dann leider durch einen besonders "umsichtigen" wanderer vermiest der der polizei mitteilte das da in der schottergrube kriegsspiele im scharfen schuss stattfanden, was absolut nicht den tatsachen entsprach, wir schossen unter strengster einhaltung der sicherheitsregeln, wie sie auf so manchem schiesstand nicht betrieben werden :o .

und zudem noch von einer anhöhe talabwärts in die grube hinein (etwa 800weit und 200m tief B) ) das ganze eingebettet in 100m hohen abraum, der konnte uns nicht sehen, ausser er stand genau hinter uns.

haben wir blöd dreingeschaut als da plötzlich ein streifenwagen mit blaulicht und im schritttempo unten in der grube rumkurvte, 10 min später fanden die uns auch. sie haben uns dann höfflich gebeten doch für heute das schiessen einzustellen und waren dann aber auch recht erstaunt und interessiert wie weit und womit wir da schossen.

im nachhinein wurden wir dann vom besitzer der schottergrube gebeten nicht mehr zu schiessen, man weiß ja wie schnell man da einen schlechten ruf in der heutigen zeit bekommt wenns irgendwo knallt :angry2: .

schade :traurig_16: , denn die grube wurde auch gelegendlich von jägern für weitdistanzschüsse trainig verwendet was die jetzt nicht mehr machen können.

gelegentlich finden milizschiessen in privaten schottergruben statt, ich glaube zuletzt in vorarlberg, da gibts eigendlich selten bis nie probleme.

und da wird immerhin mit mg´s geballert :00000733:

Geschrieben
Aber nicht die Einwilligung des Jagdberechtigten.

Der Grundstückeigentümer (=Besitzer) ist der Jagdausübungsberechtigte!

Privatgrund ist auch der Wald und die Wiesen.

Wenn die Schottergrube eingezäunt ist und zu einer Zone erklärt ist in der die Jagd ruht,

...

Die Jagd ruht an öffentlichen Plätzen ...

... industriellen oder gewerblichen Zwecken dienende Werksanlagen ...

Sehe aber keinen Grund, warum die Jagdruhe da etwas mit deiner erwähnten Notwendigkeit zu tun hat, da eine Schießstätte daraus zu machen.

Das ist ein Blödsinn. Die Jagd hat mit dem Schießen NULL zu tun.

Wenn das Grundstück eingefriedet ist, keine Lärmbelästigung für Nachbarn entsteht und sichergestellt ist, dass keine Querschläger/Projektile das Grundstück verlassen (weil man zB auf einen Schotterwall feuert) dann brauchst keinerlei Abnahme, egal ob du auf 10, 20 oder 300m schießt.

Das Scheißen hat mit der Jagd insofern zu tun, dass man das Wild nicht beunruhigen sollte. Aber trotzdem glaube ich nicht, dass man die Sicherheitsrichtlinien einhalten kann, wenn man beim Jagen von einem Gefahrenbereich von 5000m bzw. bei Hochrasantsgeschossen von über 5000m Spricht, wird da auch ein Schutzwall nichts helfen, da ja die Möglichkeit besteht, dass ein unbeabsichtigt abgefeuerter Schuss diesen Kugelfang überfliegt, und ich glaube kaum, dass dort ein Gebiete mit einem mindest Radius von 5km zur Verfügung steht.

Mit den dort zuständigen Behörden würde ich das sowieso abklären, eben um, wie schon erwähnt, zu vermeiden, dass man im Privattaxi abgeholt wird. Und das sieht auch sicher eine jede Behörde anderes, geh mal in Wien auf die PD und frag nach, da bin ich mir nicht sicher obst am selben Tag wieder heim kommst. Wenn du das irgendwo in der Pampa (is ned schlecht gemeint) machst sagt der hiesige Pozelist jo past scho. An manchen Orten sind die Gesetze eben gleicher als an Anderen ;)

...

sieh' es auch mal von der anderen Seite:

wenn man jährlich etliche 1000,- Euro nur für die Pacht locker machen muss,

...

Du hast da mindestens zwei Nullen vergessen :traurig_16:

Geschrieben
Die Schottergrube wünsch ich mir übrigens auch

tja, wer nicht? ich bin beim bauern dem die zufahrt gehört gescheitert und deshalb immer noch auf der suche :mad:

Geschrieben
Aber trotzdem glaube ich nicht, dass man die Sicherheitsrichtlinien einhalten kann, wenn man beim Jagen von einem Gefahrenbereich von 5000m bzw. bei Hochrasantsgeschossen von über 5000m Spricht, wird da auch ein Schutzwall nichts helfen, da ja die Möglichkeit besteht, dass ein unbeabsichtigt abgefeuerter Schuss diesen Kugelfang überfliegt, und ich glaube kaum, dass dort ein Gebiete mit einem mindest Radius von 5km zur Verfügung steht.

Gratulation! Mit dieser Argumentation hast Du soeben zwingende Argument für ein Totalverbot der Jagd geliefert! :peinlich:

Trenck

Geschrieben
Gratulation! Mit dieser Argumentation hast Du soeben zwingende Argument für ein Totalverbot der Jagd geliefert! :peinlich:

Trenck

Schon mal was davon gehört, dass eine Eigenjagd eine vorgeschriebene Mindestfläche erreichen muss? Und diese Fläche muss sich so aufteilen, dass diese eine (unter anderem für die Sicherheit) sinnvolle Form ergibt.

Übrigens hat Jagen nichts mit SchIEßen im Steinbruch zu tun, denn ein Jäger hat eine Ausbildung an der Waffe und weiß was er tut und wann der Schuss bricht und wohin sich das Projektil bewegt, zumindest laut Gesetz, auch wenn es leider nicht bei allen der Fall ist.

Im Gegensatz kann jeder 18 Jährige (mit Ausnahmen) eine Langwaffe besitzen, und wenn das Schießen im Steinbruch erlaubt wäre, damit hin schießen wo er will. Er könnte nicht einmal zur Verantwortung gezogen werde, weil er ja keine Ausbildung an der Waffe hat, und der Schuss halt irgendwohin losgegangen ist.

ÄditH:

Übrigens noch eine wichtige Anmerkung:

Die Jagd ist nicht etwas, das erlaubt ist und nicht etwas, das verboten werden kann, muss oder soll. Die Jagd ist etwas notwendiges, das durchgeführt werden muss.

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