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IGNORED

Glock 17-Modifikationen für Production-Division


Holzy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Grüß Gott,

so, gerade konnte ich meine fabrikneue Glock 17 abholen, die ich mir für die IPSC Production-Division zugelegt habe.

Ich persönlich finde allerdings den Magazinauslöser - gelinde gesagt - ätzend! Auch den Verschlußfanghebel an meiner Peters Stahl finde ich doch deutlich einfacher zu bedienen. Nun gibt es ja von GLOCK beide Teile in einer verlängerten Version. Nun meine Frage: Sind diese Teile bei der Production-Division erlaubt?

Zitat aus dem IPSC-Deutschland Regelwerk:

19. Originalteile und Komponenten, die vom Originalhersteller (OFM) für ein

spezifisches auf der IPSC-Website gelistetes Kurzwaffenmodell als Standard

oder als Option angeboten werden, sind unter folgenden Voraussetzungen er-

laubt:

19.1 Modifizierungen an ihnen, außer geringfügigen Passarbeiten,

sind verboten. Verbotene Veränderungen beinhalten das Ändern der

Originalfarbe und/oder Oberflächenbeschichtung der Waffe und/oder

das Hinzufügen von Streifen oder anderen Dekorationen und/oder Mo-

difikationen, die das Nachladen erleichtern (z.B. angefaste, aufgeweite-

te oder angesetzte Magazintrichter etc.)

Laut 19 müssten sie erlaubt sein. Zumindest aber bei dem Magazinausläser bin ich mir dank 19.1 nicht ganz sicher, immerhin ERLEICHTERT er ja irgendwo auch das Nachladen. Die Suchfunktion hat mir nicht wirklich weitergeholfen. Bevor ich meine Waffe modifizere, und dann nicht in Production starten kann, hätte ich gern ein bisschen Bestätigung aus dem Forum :-)

Danke im Vorraus für die Antwort auf meine Anfängerfrage.

Geschrieben
Hi

Wäre auch der ovale Magbutton erlaubt, welcher eine Modifikation am Griffstück erfordert? (Gibts ja auch von Glock als Zubehör).

Mfg

second6

Lt. Vince Pinto in dessen Forum: ja.

Geschrieben

Hallo Kollegen,

danke schonmal für die Antworten. Mittlerweile habe ich mich im Global Village Forum etwas umgesehen, und bin auf das hier gestossen:

http://ipsc.invisionzone.com/index.php?showtopic=1099

Das klingt sehr danach, als wäre der längere Magazinauslöser erlaubt.

Zum Thema OVALER Magazinknopf empfehle ich dies hier: http://ipsc.invisionzone.com/index.php?showtopic=3481

Der scheint nur erlaubt zu sein, wenn man die Modifikationen am Griffstück von GLOCK selbst machen lässt, und dies auch noch schriftlich bestätigt bei sich trägt...

Geschrieben
Hallo Kollegen,

danke schonmal für die Antworten. Mittlerweile habe ich mich im Global Village Forum etwas umgesehen, und bin auf das hier gestossen:

http://ipsc.invisionzone.com/index.php?showtopic=1099

Das klingt sehr danach, als wäre der längere Magazinauslöser erlaubt.

Zum Thema OVALER Magazinknopf empfehle ich dies hier: http://ipsc.invisionzone.com/index.php?showtopic=3481

Der scheint nur erlaubt zu sein, wenn man die Modifikationen am Griffstück von GLOCK selbst machen lässt, und dies auch noch schriftlich bestätigt bei sich trägt...

Hallo Holzy,

damit liegst Du genau richtig. Du darfst ALLE Teile, die vom Hersteller als Opti

on angeboten werden an deine Waffe montieren, 

sofern hierfuer keine Modifikation an der Waffe erforderlich ist. Teile die eine Aenderung an der Waffe noetig machen duerfen nur vom Hersteller direkt angebracht werden. Das gilt sowohl fuer den ovalen Magazinknopf als auch fuer evtl. nachbruenieren (bei der Glock tenniferieren). Eine Bescheinigung darueber brauchts allerdings nicht. Ich habe meine Glock direkt ab Werk mit dem ovalen Magazinknopf ausstatten lassen, eine spezielle Bescheinigung gab's hierfuer jedoch nicht! Ich denke, dass der RO Dir beweisen muss, dass das nicht vom Werk aus gemacht wurde und nicht umgekehrt, falls er was daran auszusetzen hat. Ich schiesse selbst Production Class und bisher hat noch niemand gemeckert...

DVC, Zeno

Geschrieben
hey,

habt ihr mal ein bild mit dem ovalen button ?

danke,

grüße

nick

Da.

Wozu brauche ich an einer IPSC-Waffe einen Verschlussfanghebel, geschweige denn einen verlängerten?

Zum zumachen, wenn die Kanone alle ist. Ich weiß, die wird ja nicht alle... . :rolleyes:

Geschrieben

Hier noch ein etwas deutlicheres Bild:

post-7865-1204482033_thumb.jpg

Dazu muss das Loch im Griffstueck etwas erweitert werden. Wenn man's selber macht in der Production Class Hundepfui... :gaga:

Geschrieben
Wozu brauche ich an einer IPSC-Waffe einen Verschlussfanghebel, geschweige denn einen verlängerten?

Ganz einfach: ich will damit auch normal Präzision schiessen und am Schießstand den Schlitten auch ohne Magazin im Schacht hinten halten können.

Außerdem habe ich die seltsame Ansicht, daß ich es gerne habe, wenn ich meinen Besitz auch vernünftig in jeglicher Weise nutzen kann - egal ob ich's gerade brauche, oder nicht ;-)

Geschrieben
Ganz einfach: ich will damit auch normal Präzision schiessen und am Schießstand den Schlitten auch ohne Magazin im Schacht hinten halten können.

OK, seh ich ein!

Außerdem habe ich die seltsame Ansicht, daß ich es gerne habe, wenn ich meinen Besitz auch vernünftig in jeglicher Weise nutzen kann - egal ob ich's gerade brauche, oder nicht ;-)

Ja, verstehe ich!

Jedoch: Ein Argument für einen längeren Schlittenfanghebel wäre für mich persönlich nur, wenn ich im IPSC-Schießbetrieb aufgrund der Handhaltung öfters unbeabsichtigt den Schlittenfanghebel betätigen würde. Ist mir mit meiner G35 (die ich nicht mehr besitze) immer wieder passiert. Nachdem kein Schlittenfanghebel mehr drin war, konnte ich auch keinen mehr unbeabsichtigt betätigen. Wenn ein längerer Schlittenfanghebel hier helfen könnte wär´s ok....

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