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IGNORED

S & W .357 Magnum Mod. 28-2 - 4 Zoll Lauf


Souljacker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

also ich habe folgendes Problem:

Mir wurde ein Smith & Wesson Revolver Model 28-2 (Kaliber .357 Magnum) mit einem 4 Zoll Lauf zum Kauf angeboten. Die Waffe ist aus einer Erbmasse und muss so, demnächst veräußert werden, da der Erbe keine Erlaubnis für den Besitz hat (und auch nicht vor hat eine solche zu erwerben)!

Meine Frage ist nun, ob mir als Sportschütze eine solche Waffe mit einem 4 Zoll Lauf eingetragen wird oder nicht? In meinem Verein hab ich damit wüste Diskussionen angeregt.

Ich habe in der Sportordnung des DSB (die ja für mich als BSSB-Schütze gültig ist, oder?) gelesen das für einen Revolver die Mindestlauflänge von 100 mm gefordert ist. Und 4 Zoll sind umgerechnet 101,6 mm. Also müsste das doch passen oder?

Ich hab dann aber auch gleich noch beim zuständigen Amt angerufen und mich erkundigt ob mir eine solche Waffe eingetragen wird. Der zuständige Sachbearbeiter meinte dann aber zu mir das "eigentlich" schon 6 Zoll gefordert sind. Worauf stützt sich diese Aussage?

Geschrieben

Keine Ahnung auf was sich dein SB stützt. Auf jeden fall kenn ich genug Schützen, die im DSB mit 4 Zoll sportlich schießen. Ob dies Sinn macht ( Präzision ) steht hier nicht zur Debatte. Meines Wissens ist es ohne weiteres möglich in den Großkaliberdisziplinen mit 4 Zoll Revolver zu starten, wenn die Gesamtlänge erreicht wird. Somit kann der revolver auch sportlich genutzt werden und ist eintragungswürdig.

gruß

sts

Geschrieben
Hallo,

Ebenfalls "Hallo" :drinks:

Meine Frage ist nun, ob mir als Sportschütze eine solche Waffe mit einem 4 Zoll Lauf eingetragen wird oder nicht? In meinem Verein hab ich damit wüste Diskussionen angeregt.

Trete doch noch beim BDMP ein, da gibts die Disziplin "Dienstrevolver" ( DR 1 ) .

Da ist die Mindestlauflänge "3"- Zoll und die Maximallauflänge "4"- Zoll. :secret:

Geschrieben
Trete doch noch beim BDMP ein, da gibts die Disziplin "Dienstrevolver" ( DR 1 ) .

Da ist die Mindestlauflänge "3"- Zoll und die Maximallauflänge "4"- Zoll. :secret:

Okay das wär ne Option, wo kann ich mich den für den BDMP eintragen?

Geschrieben

Hallo und herzlich Willkommen!

Ich habe auch über einen niederbayrischen BSSB Verein meinen 4" Revolver "erworben" - dies stellt also kein Problem dar. Die Sportordnung gibtd dies auf jeden Fall her.

Worauf sich Dein Sachbearbeiter stützt (wer ist das denn) - keine Ahnung!

Woher kommst Du denn?

Geschrieben

Hi,

die Zoll-Länge wird doch garnicht eingetragen.

Ausserdem stand auf meinem Bedürfnissantrag des BSSB drauf das die Lauflänge mind 4Zoll haben muss.

Der SB muss das Ding eintragen.

Gruss

voyager

Geschrieben
Okay das wär ne Option, wo kann ich mich den für den BDMP eintragen?

Einfach im Internet schauen unter:

www.bdmp.de

Dort steht alles weitere. Aber wie bereits die anderen gepostet haben, ein "4"- Zoll Revolver stellt für Sportschützen normalerweise kein Problem dar.

Geschrieben

Ist höchstens dann ein Problem, wenn es schon die 2. KW ist und du willst anschließend doch noch einen 6"er im gleichen Kaliber. Dann wäre es ggf. taktisch klüger, über den DSB-Verein den 6"er zu holen und beim BDMP dann das Bedürfnis für einen zweiten Revolver in .357 Mag für DR 1 zu holen, da man diese Disziplin wie schon oben erwähnt nicht mit nem Sechszöller schießen darf.

Geschrieben
Hallo,

also ich habe folgendes Problem:

Mir wurde ein Smith & Wesson Revolver Model 28-2 (Kaliber .357 Magnum) mit einem 4 Zoll Lauf zum Kauf angeboten. Die Waffe ist aus einer Erbmasse und muss so, demnächst veräußert werden, da der Erbe keine Erlaubnis für den Besitz hat (und auch nicht vor hat eine solche zu erwerben)!

Meine Frage ist nun, ob mir als Sportschütze eine solche Waffe mit einem 4 Zoll Lauf eingetragen wird oder nicht? In meinem Verein hab ich damit wüste Diskussionen angeregt.

Ich habe in der Sportordnung des DSB (die ja für mich als BSSB-Schütze gültig ist, oder?) gelesen das für einen Revolver die Mindestlauflänge von 100 mm gefordert ist. Und 4 Zoll sind umgerechnet 101,6 mm. Also müsste das doch passen oder?

Ich hab dann aber auch gleich noch beim zuständigen Amt angerufen und mich erkundigt ob mir eine solche Waffe eingetragen wird. Der zuständige Sachbearbeiter meinte dann aber zu mir das "eigentlich" schon 6 Zoll gefordert sind. Worauf stützt sich diese Aussage?

Wie zuvor schon gesagt, diese Aussage stützt sich auf nichts Sport- oder Waffenrechtliches. Dein SB hat es sicher nur gut gemeint als er meinte, ein 6 Zöller sollte es schon sein, wenn man deutscher Meister werden will... Man trifft aber auch mit einem 4 Zolllauf ganz ordentlich. Ich persönlich mache glatt 100 Punkte mit 15 Schuss und eine Zehn ist auch immer dabei. :rolleyes: :rolleyes:

Geschrieben

Wie schon geschrieben: lt. Sportordnung keine Problem. Bei uns im Verein schießen auch einige mit 4-Zoll-Revolver...

Welcher SB hat denn das gesagt? :confused: Woher kommst Du denn genau?

Bezüglich BDMP kannst mir gerne mal ne PM schicken, wenn Du genaueres wissen willst.

Gruß

Geschrieben

Also ich hab jetzt nochmal mit dem SB telefoniert und jetzt hat er sich "anscheinend" auch schlau gemacht...es ist genau so wie "bopper" und "Mayor" geschrieben haben.

E I N T R A G E N ist KEIN P R O B L E M :D

Evtl. war der SB etwas überfordert (oder war sich einfach nicht sicher) oder er hats mir "wirklich" nur gut gemeint...

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