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IGNORED

Wir armen Softairspieler


Gonzales79

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Täuschend echt aussehende Waffenimitate und bestimmte Kampfmesser dürfen künftig nicht mehr öffentlich mitgeführt werden. Der Bundestag beschloss die Verschärfung des Waffenrechts am Freitag mit großer Mehrheit. Verstöße können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden. Das neue Gesetz soll helfen, Gewaltkriminalität einzudämmen. Insgesamt gibt es Schätzungen zufolge zwei bis drei Millionen der sogenannten Anscheinswaffen in Deutschland.

Ab Samstag in Kraft

Das Gesetz tritt am Samstag in Kraft. Die Attrappen von Maschinenpistolen, Pumpguns und Kriegswaffen sind zwar aus der Öffentlichkeit verbannt, dürfen aber weiterhin verkauft und besessen werden. Wer einen solchen Gegenstand kauft, muss ihn allerdings in einem verschlossenen Behälter nach Hause transportieren. Spielzeugwaffen, die als solche zu erkennen und mit farbigen Aufklebern gekennzeichnet sind, sind von der Regelung ausgenommen. Verboten wird in der Novelle auch das Mitführen von Messern, deren Klinge länger als zwölf Zentimeter ist oder die auf Knopfdruck aufspringen.

Hintergrund für das Gesetz ist, dass in der Vergangenheit Polizisten in Konfliktsituationen Imitate häufig nicht von echten Waffen unterscheiden konnten. Dies führte in einigen Fällen dazu, dass die Polizisten in vermeintlicher Notwehr schossen - zum Teil mit tödlichen Folgen.

Für die Reform stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch die Grünen und die Linksfraktion. Nur die FDP war dagegen. Die Reform des Waffenrechts war im November vom Kabinett beschlossen worden. Das neue Gesetz setzt das Schusswaffenprotokoll der Vereinten Nationen und eine EU-Waffenrichtlinie um.

Länge der Messerklinge entscheidend

Die Gewerkschaft der Polizei und die FDP kritisierten das neue Waffenrecht. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg sagte: "Es ist ein Skandal, dass die Große Koalition bei ihrer Reform den Aufbau eines bundesweiten Waffenregisters ausklammert." In Deutschland werde inzwischen jede Banane gezählt, aber die Polizei wisse nicht, wie viele legale Waffen es im Land gebe.

Die FDP erklärte, die Reform sei ungeeignet, die Sicherheit zu erhöhen. Tatsache sei, legal erworbene und angemeldete Waffen spielten in der Kriminalitätsstatistik keine Rolle. Die illegalen Waffen aber würden vom Waffengesetz nicht erreicht, sagte der Innenexperte der FDP-Fraktion, Hartfrid Wolff. Das Herumdoktern am Waffengesetz sei purer Aktionismus.

Softair-Waffen inbegriffen

Das Gesetz sieht zahlreiche Verbote vor: Betroffen sind neben Waffenimitaten auch die meisten der sogenannten Softair-Waffen. Dies sind Nachbauten von Waffen, bei denen mit Hilfe von Gas Plastikkugeln verschossen werden. Wer diese Waffen trotzdem in der Öffentlichkeit bei sich hat, kann nun mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden.

Für das Messer-Verbot sind im Gesetzentwurf Ausnahmeregelungen vorgesehen. Zu beruflichen oder sportlichen Zwecken können die langen Messer beispielsweise weiter verwendet werden. So wird einem Angler sein 14 Zentimeter langes Fischmesser auch künftig nicht abgenommen werden.

Darüber hinaus wird das Vererben scharfer Waffen unter strenge Auflagen gestellt: Ererbte Waffen müssen künftig blockiert werden, wenn der neue Besitzer weder Jäger noch Sportschütze ist.

(AP)

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Täuschend echt aussehende Waffenimitate und bestimmte Kampfmesser dürfen künftig nicht mehr öffentlich mitgeführt werden...

Das Gesetz sieht zahlreiche Verbote vor: Betroffen sind neben Waffenimitaten auch die meisten der sogenannten Softair-Waffen. Dies sind Nachbauten von Waffen, bei denen mit Hilfe von Gas Plastikkugeln verschossen werden. Wer diese Waffen trotzdem in der Öffentlichkeit bei sich hat, kann nun mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden.

(AP)

In diesem Zusammenhang verstehe ich den Titel des Threads überhaupt nicht...

Durch die Gesetzesnovelle wird doch niemandem das Spielen mit den Dingern verboten!?

Es ist doch lediglich festgelegt worden, dass die Dinger (Softair) nicht mehr immer und überall zugriffsbereit herumgeschleppt werden dürfen! Das spielen im "nicht öffentlichen Bereich" wurde hierbei nicht verboten!

Packt die "Erbsenschleudern" in einen Koffer und gut is!

Oder habt Ihr vor der Neuregelung etwa mit den Dingern öffentlich herumgeballert?? Hierbei meine ich "Heldentaten" wie: Omas im Wald / Park erschrecken, Katzen, Hunde oder was weiss ich mit den Kügelchen beschiessen, weisse Hauswände mit Farbmarkierungskügelchen "verschönern"??

Wenn ja seid Ihr (Softairspieler) selbst schuld, dass sich eine öffentliche Meinung gegen Euch herausgebildet hat.

Nur meine Meinung...

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