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IGNORED

Traditionsscheiben mit Personendarstellungen


Gottfried Tabor

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer kennt nicht die alten Schießscheiben in den Schützenhäusern auf denen der Wilderer , der Jager

oder auch mal die dralle Magd mit aufgemaltem Ziel auf dem Allerwertesten dargestellt ist ?

Traditionell derb volkstümliches Brauchtum , garantiert ohne böse , menschenverachtende Absichten .

Noch immer wird in den Vereinen zu besonderen Anlässen auf die bemalte , hölzerne Schützenscheibe geschossen.

Noch immer sieht man heute neue Scheiben im Angebot , auf denen auch Personen in der vorgenannten Art abgebildet sind , weil man die traditionellen Motive übernimmt .

Was denkt Ihr , ist das angesichts des Verbots im sportlichen Schießen Scheiben mit Personendarstellungen zu benutzen , überhaupt

noch legal ?

Könnte es unter der Erklärung Traditionsschießen durchgehen , oder muß man rechtliche Probleme befürchten , wenn man solche Scheiben benutzen würde ?

Natürlich gibt es andere Motive zur Auswahl , aber es interessiert mich eben , wie das tatsächlich ist .

Gruß

Gottfried

Geschrieben

Bei uns im Verein wird dann auf eine Ersatzscheibe geschossen.

Beschriftet wird dann die mit den Personen.

Hat mir ein Schützenkollege gesagt,weil dies verboten sei.

Ob das generell so ist weiss ich nich´.

jayman

Geschrieben
Bei uns im Verein wird dann auf eine Ersatzscheibe geschossen.

Beschriftet wird dann die mit den Personen.

Hat mir ein Schützenkollege gesagt,weil dies verboten sei.

... das war ich aber mit Sicherheit nicht, der so einen Quatsch erzählt hat... <_<

Geschrieben

Bei uns wurde kürzlich auf eine gestiftete Scheibe geschossen, allerdings wurde für das eigentliche Schießen eine Ersatzscheibe verwendet, sprich, die normale Papierscheibe. Die Scheibe zeigte nicht mal eine Person, aber sie hat allen so gut gefallen, daß man sie nicht beschädigen wollte. Man hat dann die beschossene Papierscheibe des Gewinners - verkleinert - in einen dafür vorgesehenen Bereich der eigentlichen Scheibe hineinkopiert. So war auch das Ergebnis sichtbar.

Klaas

Geschrieben
Wer kennt nicht die alten Schießscheiben in den Schützenhäusern auf denen der Wilderer , der Jager

oder auch mal die dralle Magd mit aufgemaltem Ziel auf dem Allerwertesten dargestellt ist ?

Traditionell derb volkstümliches Brauchtum , garantiert ohne böse , menschenverachtende Absichten .

Noch immer wird in den Vereinen zu besonderen Anlässen auf die bemalte , hölzerne Schützenscheibe geschossen.

Noch immer sieht man heute neue Scheiben im Angebot , auf denen auch Personen in der vorgenannten Art abgebildet sind , weil man die traditionellen Motive übernimmt .

Was denkt Ihr , ist das angesichts des Verbots im sportlichen Schießen Scheiben mit Personendarstellungen zu benutzen , überhaupt

noch legal ?

Könnte es unter der Erklärung Traditionsschießen durchgehen , oder muß man rechtliche Probleme befürchten , wenn man solche Scheiben benutzen würde ?

Natürlich gibt es andere Motive zur Auswahl , aber es interessiert mich eben , wie das tatsächlich ist .

Gruß

Gottfried

humbud, die scheibe ist rund, und im gesetz, wird von silhouetten gesprochen

Geschrieben
Habe vor paar Jahren auch im keller mit lupi aufm Stück Pappe mit Konterfei Schily gestanzelt.

Ist schon lange ausgewechselt gegen Körting.... :gutidee:

So etwas fällt garantiert nicht unter Brauchtum :rolleyes:

Aber ansonsten denke ich , die Frage ist noch offen .

Ist es als Brauchtum , garantiert belegbar , erlaubt

oder als Schießsport unerlaubt .

Alle Lösungen mit Ersatzscheibe und kopieren und Einzeichnen usw. möchte ich doch ich in dem Zusammenhang als neumodischen Krampf ablehnen und lieber zu einem anderen Motiv greifen , wovon es ausreichend viele gibt , die wir in letzter Zeit auch immer verwenden .

Es ist ja nicht so , daß es keine Alternativen gäbe .

Es geht nur um die grundsätzliche Frage erlaubt oder nicht .

Gruß

Gottfried

Geschrieben

Hallo Gottfried,

habe die Frage zunächst für einen Scherz gehalten, aber es scheint so als wenn du sie doch ernst meinst...

Warum zum Geier kommst du auf die Idee, dass es verboten wäre auf eine runde Scheibe zu schießen, nur weil ein Bild mit Personen oder einer "prallen Magd" abgebildet ist?

Früher haben wir im Verein für viel Geld als "Ehrenzeichen" Bilder von verdienten Schützen auf Scheiben malen lassen und diese beschossen. Davon sind wir abgegangen - das ist tatsächlich nicht mehr zeitgemäß.

Aber ich wüsste dafür kein Verbot.

Auf der Jugendscheibe bei unserem diesjährigen Königsschießen war übrigens Ernie und Bert... wir haben uns doch hoffentlich nicht strafbar gemacht?

Gast Nightingale
Geschrieben
Was denkt Ihr , ist das angesichts des Verbots im sportlichen Schießen Scheiben mit Personendarstellungen zu benutzen , überhaupt

noch legal ?

Ja, das Königsschießen auf bemalte Scheiben gehört zur Traditionspflege seit dem 16. Jahrhundert. Stellt das bitte nicht durch vorauseilenden Gehorsam in Frage. In Polen wurde vor kurzem sogar eine Scheibe mit dem Bildnis des letzten Papstes beschossen. Das hat zwar einige Diskussionen gegeben, aber letztlich sind Königsscheiben Zeitzeugnisse und diese Scheibe bezeugt die Liebe der Schützen zum Papst.

Ich habe in den letzten Jahren einige Königsscheiben angefertigt und selbstverständlich befinden sich auch Personen auf den Bildern. Auf jeder Königsscheibe befindet sich eine Zielscheibe von 5 cm Durchmesser, die das eigentliche Ziel darstellt. Ich achte darauf, dass die Zielscheibe keine Person und keine Kirche überdeckt. Ich habe alte Scheiben von etwa 1900 gesehen, bei denen befanden sich die Zielscheiben an Personen, z.B. am Jägerhut. Sowas kann man heute eigentlich nicht mehr bringen.

Geschrieben
Auf der Jugendscheibe bei unserem diesjährigen Königsschießen war übrigens Ernie und Bert... wir haben uns doch hoffentlich nicht strafbar gemacht?

Ihr habt hoffentlich die Sesamstrasse um Erlaubnis gefragt und die Lizenz, sonst :icon13:

Geschrieben
... das war ich aber mit Sicherheit nicht, der so einen Quatsch erzählt hat... <_<

Nein, zumindest diesmal nicht :D

Ich meine mich zu erinnern, dass dies S.B. aus H. war.

Geschrieben
Hallo Gottfried,

habe die Frage zunächst für einen Scherz gehalten, aber es scheint so als wenn du sie doch ernst meinst...

Wieso sollte man mit so etwas scherzen ?

Warum zum Geier kommst du auf die Idee, dass es verboten wäre auf eine runde Scheibe zu schießen, nur weil ein Bild mit Personen oder einer "prallen Magd" abgebildet ist?

Jetzt erstaunst DU mich ! Hast Du noch nie den § 15 Absatz 6 WaffG gesehen ?

Da liegt doch meine Frage sehr nahe !

Früher haben wir ....................

Vieles gemacht und gedurft , was heute weder einen Richter , noch einen Staatsanwalt noch eine Waffenbehörde wirklich interessiert .

@ Nightingale

Ja, das Königsschießen auf bemalte Scheiben gehört zur Traditionspflege seit dem 16. Jahrhundert. Stellt das bitte nicht durch vorauseilenden Gehorsam in Frage.

Entschuldige bitte , aber ich kann dieses Geschwätz mit dem vorauseilenden Gehorsam schon längst nicht mehr hören !

Wenn es begründete Zweifel gibt und ich mache mich kundig , versuche es zumindest , dann ist das eine Frage berechtigter Vorsicht in einem derart sensiblen Umfeld , wie es das WaffG nun mal ist.

Bei unseren Traditionsschießen ist regelmäßig die Presse , der Bürgermeister , der Polizeichef und angeblich beim letzten Mal auch einer der örtlich ztuständigen Staatsanwälte als Gast aufgetaucht.

Glaubst Du , da würde ein ggf. entfesselter Skandal der Sache zuträglich sein ?

Ich gebe lieber anderen Gelegenheit den längst abgedroschenen Spruch vom vorauseilenden Gehormsam mal wieder loszuwerden , als einen Skandal zu riskieren , der unserer Sache insgesamt schadet oder die Zuverlässigkeit einzelner , verantwortlicher Personen gefährdet .

In Polen wurde .....

Richtig !

Und in China ist ein Sack Reis geplatzt !

Beides ist waffenrechtlich für uns in Deutschland bedeutungslos .

Entschuldigen muß ich mich allenfalls dafür , daß ich wohl zu Unrecht unterstellt habe , daß den hier Aktiven diese wichtige Bestimmung so geläufig ist , daß ich nicht extra die Fundstelle zitieren muß .

Sorry dafür !

Jetzt nochmals , für alle zum Mitdenken (zumindest für diejenigen , die es können und wollen) :

Untersagt § 15 Absatz 6 WaffG die Verwendung von Scheiben mit traditionellen Motiven die Abbildungen von Menschen zeigen ?

Gruß

Gottfried

Geschrieben
Jetzt erstaunst DU mich ! Hast Du noch nie den § 15 Absatz 6 WaffG gesehen ?

Da liegt doch meine Frage sehr nahe !

...

Untersagt § 15 Absatz 6 WaffG die Verwendung von Scheiben mit traditionellen Motiven die Abbildungen von Menschen zeigen ?

Gruß

Gottfried

Ok, jetzt verstehe ich.

Aber: mit § 15 (6) WaffG sind nicht Scheiben mir aufgeklebten oder aufgemalten Bilder gemeint, sondern Scheiben, die der Silhouette nach aussehen wie Personen…(... die Menschen darstellen oder symbolisieren...).

Gast Nightingale
Geschrieben
Aber: mit § 15 (6) WaffG sind nicht Scheiben mir aufgeklebten oder aufgemalten Bilder gemeint, sondern Scheiben, die der Silhouette nach aussehen wie Personen…(... die Menschen darstellen oder symbolisieren...).

Trotzdem Danke, Danke, Danke an GT, der uns in seiner unendlichen Güte und Milde immer wieder auf Probleme hinweist, die wir ohne ihn gar nicht hätten. Merci dass es Dich gibt.

Geschrieben
Trotzdem Danke, Danke, Danke an GT, der uns in seiner unendlichen Güte und Milde immer wieder auf Probleme hinweist, die wir ohne ihn gar nicht hätten. Merci dass es Dich gibt.

Auch wenn es eigentlich Mist ist, einer streut ihn doch aus. Und G.T. hat Recht, wenn er auf landwirtschaftlichem Gebiet mit einem Miststreuer rechnet.

Ich habe selbst erfahren müssen, dass du garnicht so dumm denken kannst wie es einer Behörde kommen kann.

Schon mal was von verbotenem Besitz und FÜHREN einer Waffe in der eigenen Wohnung gehört? Trotz WBK`s aller Beteiligten?

Na also, lass doch jeden seine Fragen stellen. Dumme Fragen gibt es nicht, aber sehr oft dumme Antworten.

Geschrieben
Schon mal was von verbotenem Besitz und FÜHREN einer Waffe in der eigenen Wohnung gehört? Trotz WBK`s aller Beteiligten?

Ja, die Waffe darf seit 2003 nicht mehr geladen in der Wohnung geführt werden. Ich suche jetzt aber nicht raus, wo das steht. Und verbotene Waffen sind auch in der Wohnung verboten. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Ja, die Waffe darf seit 2003 nicht mehr geladen in der Wohnung geführt werden.

Ich laufe ja Samstags morgens gerne nackt, nur mit Holster und der unterladenen Waffe drin rum, trinke Espresso und warte auf den Postboten. Schließlich ist das ein freies Land.

@G.T.

ich denke das es verboten ist, auf dargestellte Menschen zu schießen.

Die PPC Scheibe des BDMP z.B. ist eigentlich ein Torso mit Kopf, schwarz auf weissem Grund auf einer rechteckigen Scheibe.

Siehe hier: PPC USA

Bei uns ist sie abgewandelt, der Kopf durch einen Pfeil ersetzt:

Siehe dort: PPC DE

Wenn es schn unzulässig ist, auf solche Scheiben zu schießen, warum sollten dann Fotos/Bilder zulässiger sein?

Und wenn ich dann so einen Mumpitz lese das jemand auf für ihn unsympathische Politiker-Bilder schießt.... keine Fragen mehr

Geschrieben
Auch wenn es eigentlich Mist ist, einer streut ihn doch aus. Und G.T. hat Recht, wenn er auf landwirtschaftlichem Gebiet mit einem Miststreuer rechnet.

Ich habe selbst erfahren müssen, dass du garnicht so dumm denken kannst wie es einer Behörde kommen kann.

So ist es !

Na also, lass doch jeden seine Fragen stellen. Dumme Fragen gibt es nicht, aber sehr oft dumme Antworten.

Du sagst es und andere beweisen es in der Tat .

Es freuen sich immer Abnehmer über günstige Gelegenheiten bei Gebrauchtwaffen von solchen schlauen Leuten wie dem lieben Kameraden Nightingale ,

wenn sie z.B. wegen einer solchen Sache ihre Zuverlässigkeit eingebüßt haben .

Lusumis Meinung ist eine vernünftig klingende , aber durch nichts belegbare Interpretation . Moppers Überlegungen gehen da m.E. absolut in die richtige Richtung :

ich denke das es verboten ist, auf dargestellte Menschen zu schießen.

Die PPC Scheibe des BDMP z.B. ist eigentlich ein Torso mit Kopf, schwarz auf weissem Grund auf einer rechteckigen Scheibe.

Siehe hier: PPC USA

Bei uns ist sie abgewandelt, der Kopf durch einen Pfeil ersetzt:

Siehe dort: PPC DE

Wenn es schon unzulässig ist, auf solche Scheiben zu schießen, warum sollten dann Fotos/Bilder zulässiger sein?

Stimmt . So sehe ich das auch .

Und auch damit hast Du Recht :

Und wenn ich dann so einen Mumpitz lese das jemand auf für ihn unsympathische Politiker-Bilder schießt.... keine Fragen mehr

Wenn man in den vier Wänden schon so was tut , dann sollte man es nicht noch öffentlich machen

Aber erwähnt man das , dann wird einem doch hier in der Regel sofort wieder mangelnder Humor vorgeworfen , weil die Akzeptanz anderer Ansichten gehört nicht zu den Stärken vieler Leute .

Vielleicht konnte ich den einen oder anderen nachdenklichen User hier durch das Thema auf eine Problematik aufmerksam machen , die sich manchem gar nicht erschließt .

Es muß keiner sich danach richten und jeder kann für sich entscheiden , ob ihm das Risiko nicht doch besser die Verwendung einer Scheibe mit weniger auslegungsfähigem Motiv wert ist.

Wünsche allen Traditionsschützen eine glückliche Hand bei der Scheibenwahl

und gut Schuß

Gottfried

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