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IGNORED

Bedürfnis vom Verband


weech

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Kauf dir eine Elite/Expert in .45ACP. Dazu passen dann lange und kurze Wechselsysteme in 9Para sowie .45, damit kannst du dann Präzisions-, Dienstpistolen- und dynamische Disziplinen der meisten Verbände abdecken - nur weitere Waffen/Pistolen zu bekommen wird dann schwerer. Kaliber .40 macht imho außerhalb IPSC nur wenig Sinn.

Danke für die Info. Wo ist der Unterschied und Vor/Nachteil zwischen Elite/Expert (die Daten kenne ich, aber welche nützt mehr)? Und nochmals die Frage: was wäre der Vor/Nachteil des .40 Kalibers?

Weitere Pistolen brauche ich dann sicher nicht mehr (soweit ich das beurteilen kann) und wenn, dann höchstens zum Sammeln, aber das wäre ja eine andere Geschichte. Eine PPK z.B. wäre was nettes.

Geschrieben
Ich sehe das nicht so.

Wunschdenken?

In den schon tausendfach anerkannten Bedürfnissbescheinigungen des BDS wird oft bescheinigt, das sich eine geeignete Waffe noch nicht in Besitz des Antragstellers befindet. Die Behörden argumentieren ja auch damit, dass weniger als 3 Zoll Lauflängen nicht zum Sportschießen geeignet sind.

Nein: Der Gesetzgeber argumentierte, diesen Waffen seien nicht geeignet und daher nicht zum Schiessport zuzulassen. Dies hat überhaupt gar nichts mit dem Begriff "geeignet" im waffenrechtlichen Bedürfnissin zu tun.

Eine Eignung ist somit ein wesentliches Kriterium. .... Ansonstens bräuchten Jäger ja auch nur eine Büchse, eine Flinte und eine Kurzwaffe.

Wir sprechen nicht von Jägern, sondern von Sportschützen.

Meine Erfahrung ist die, dass man mit den Behörden und den Verbänden einfach reden muss.

Bla bla - das Ausstellen einer falschen Bedürfnisbescheinigung kostet den betreffenden Verbandsfunktionär nicht nur Amt und Würden, sondern auch seine Zuverlässigkeit.

Was das "Reden mit der Behörde" angeht: Die fälschliche Erteilung einer Erwerbserlaubnis, für die kein Bedürfnis vorliegt, kann widerrufen werden. Wenn der Nachfolger deines Amtmannes ein A*ch ist, tut er das einfach. Das Positive: Dann kann ich billig Waffen kaufen.

Man sollte natürlich so ein zwei Meisterschaften mit respktablen Ergebnis vorweisen, aber das geht auch mit ner 08. (Ansonsten braucht man keine neue Kanone sondern ne Schubkarre voll Munition zum trainieren)

Du willst einfach nicht einsehen, dass das Leistungsprinzip nur noch dermaßen eingeschränkt gilt, als dass es für "Ersatzwaffen" und "Leistungssteigerungswaffen" angewandt werden kann? Leistung heißt hier dann übrigens (je nach Verband) Deutsche oder Europa.

Die Typen sind zwar manchmal schwer von Begriff, aber so schlimm sind sie auch wieder nicht.

Kein Kommentar. Das neue Waffengesetz gilt auch erst seit 5 Jahren...

Wenn du und dein Sachbearbeiter das Gesetz nicht lesen wollt - ok. Aber erzähl nicht anderen so einen Schrott - sonst macht er sich nämlich zuerst lächerlich und dann unbeliebt. Und dann hat er den Ärger mit seinem Amtmann.

Gruß, Peter

Geschrieben
Wunschdenken?

Nein: Der Gesetzgeber argumentierte, diesen Waffen seien nicht geeignet und daher nicht zum Schiessport zuzulassen. Dies hat überhaupt gar nichts mit dem Begriff "geeignet" im waffenrechtlichen Bedürfnissin zu tun.

Wir sprechen nicht von Jägern, sondern von Sportschützen.

Bla bla - das Ausstellen einer falschen Bedürfnisbescheinigung kostet den betreffenden Verbandsfunktionär nicht nur Amt und Würden, sondern auch seine Zuverlässigkeit.

Was das "Reden mit der Behörde" angeht: Die fälschliche Erteilung einer Erwerbserlaubnis, für die kein Bedürfnis vorliegt, kann widerrufen werden. Wenn der Nachfolger deines Amtmannes ein A*ch ist, tut er das einfach. Das Positive: Dann kann ich billig Waffen kaufen.

Du willst einfach nicht einsehen, dass das Leistungsprinzip nur noch dermaßen eingeschränkt gilt, als dass es für "Ersatzwaffen" und "Leistungssteigerungswaffen" angewandt werden kann? Leistung heißt hier dann übrigens (je nach Verband) Deutsche oder Europa.

Kein Kommentar. Das neue Waffengesetz gilt auch erst seit 5 Jahren...

Wenn du und dein Sachbearbeiter das Gesetz nicht lesen wollt - ok. Aber erzähl nicht anderen so einen Schrott - sonst macht er sich nämlich zuerst lächerlich und dann unbeliebt. Und dann hat er den Ärger mit seinem Amtmann.

Gruß, Peter

ich erzähl hier keinen Müll. Also ich lebe ich Deutschland und nicht in irgendeiner Bananen...

Und Du irrst! Die Eignung/Zulassung einer Waffe beruht auch auf der genehmigten Sportordnung eines anerkannten Verbandes. Es steht nirgends im Gesetz, dass das Bedürfnis für eine Waffe des einen Verbandes auch auf die Disziplinen eines anderen Verband zugeschnitten werden muss.

Beispiel: Sig-Siauer X-SIX ist hervorragend für Großkaliberpistole 9mm im DSB. Sie ist aber nich zugelassen für die Diszi. 1101 Pistole bis 9mm im BDS, weil sie nach Herstellerangaben 60g zu schwer ist.

Ich weiß es gibt immer wieder Sachbearbeiter die sagen dann kaufen sie ne Pistole die für Beides zugelassen ist. Dass darf er nicht.

Jede einzelne Disiplin eines Verbandes ist mit all ihren waffentechnischen Anfordungen genehmigt und jeder aktive Sportschütze hat das Recht sich eine oder mehrere Disziplinen herauszusuchen und diese zu betreiben. Natürlich hat die Behörde das Recht und auch die Pflicht bei einer allzugroßen Anzahl sich artverwandter Waffen deren Nutzung auch zu überprüfen.

Sorry vielleicht liegt bei mir das entspannte Verhältnis zum Ordnungsamt ja auch einfach daran, dass ich trotz geringer Freizeit diesen Sport ernsthaft betreibe und somit in die Verlegenheit komme regelmäßig auf Landesmeisterschaften des DSB und auf Deutschen Meisterschaften des BDS antanzen zu dürfen. Übrigens kann man das wunderbar auf einen Waffenantrag schreiben. Da gibt es nämlich ein extra Textfeld dafür.

Geschrieben
Und Du irrst! Die Eignung/Zulassung einer Waffe beruht auch auf der genehmigten Sportordnung eines anerkannten Verbandes.

Moment - habe ich hier behauptet, dass man ein Bedürfnis "verhandeln" kann oder du? Ich sage schon die ganze Zeit nichts anderes, Freundchen!

Es steht nirgends im Gesetz, dass das Bedürfnis für eine Waffe des einen Verbandes auch auf die Disziplinen eines anderen Verband zugeschnitten werden muss.

Nochmal: Habe ich das irgendwo behauptet? Das Thema war der Unterschied zwischen "nicht zugelassen" und "nicht geeignet". Zur Erinnerung: Du willst dir mit einer für eine Disziplin nicht geeigneten, aber zugelassenen Waffe ein Bedürfnis für diese Disziplin erschleichen. Ich sage, das geht nicht. Du sagst, du verhandelst mit dem Ordnungsamt, weil du so ein schön entspanntes Verhältnis mit dem Mann hast. Ich sage, das Ausstellen einer Erwerbserlaubnis aufgrund eines nicht vorhandenen Bedürfnisses (weil zugelassene Waffe schon vorhanden) ist illegal - daher kann die Erlaubnis jederzeit widerrufen werden. Und jetzt willst du mir ans Bein pinkeln? Hallo?

Beispiel: Sig-Siauer X-SIX ist hervorragend für Großkaliberpistole 9mm im DSB. Sie ist aber nich zugelassen für die Diszi. 1101 Pistole bis 9mm im BDS, weil sie nach Herstellerangaben 60g zu schwer ist.

Witzbold, das ist genau das, was ich schon die ganze Zeit sage. Ich finde es ehrlich gesagt ganz schön frech, dass du jetzt einfach unsere Aussagen vertauschst :peinlich:

Ich weiß es gibt immer wieder Sachbearbeiter die sagen dann kaufen sie ne Pistole die für Beides zugelassen ist. Dass darf er nicht.

Hat ja auch niemand behauptet.

Jede einzelne Disiplin eines Verbandes ist mit all ihren waffentechnischen Anfordungen genehmigt und jeder aktive Sportschütze hat das Recht sich eine oder mehrere Disziplinen herauszusuchen und diese zu betreiben.

Habe ich vom Verband gesprochen und du die "Verhandlungsspielchen" mit den Behörden propagiert oder andersum?

Sorry vielleicht liegt bei mir das entspannte Verhältnis zum Ordnungsamt ja auch einfach daran, dass ich trotz geringer Freizeit diesen Sport ernsthaft betreibe und somit in die Verlegenheit komme regelmäßig auf Landesmeisterschaften des DSB und auf Deutschen Meisterschaften des BDS antanzen zu dürfen. Übrigens kann man das wunderbar auf einen Waffenantrag schreiben. Da gibt es nämlich ein extra Textfeld dafür.

Sag bloß? Warum erzählst du dann die ganze Zeit so einen Schrott mit "netter Plausch beim Ordnungsamt"? Übrigens: Ich bin einer von denen, die dieses Textfeld auf die Anlage zum "Antrag" geschrieben haben und nachher vielleicht sogar einen Stempel unter deinen Antrag machen. Also versuch bitte nicht, mich hier für dumm zu verkaufen - ich habe das Theater jede Woche.

Danke, Peter

Geschrieben
Moment - habe ich hier behauptet, dass man ein Bedürfnis "verhandeln" kann oder du? Ich sage schon die ganze Zeit nichts anderes, Freundchen!

Nochmal: Habe ich das irgendwo behauptet? Das Thema war der Unterschied zwischen "nicht zugelassen" und "nicht geeignet". Zur Erinnerung: Du willst dir mit einer für eine Disziplin nicht geeigneten, aber zugelassenen Waffe ein Bedürfnis für diese Disziplin erschleichen. Ich sage, das geht nicht. Du sagst, du verhandelst mit dem Ordnungsamt, weil du so ein schön entspanntes Verhältnis mit dem Mann hast. Ich sage, das Ausstellen einer Erwerbserlaubnis aufgrund eines nicht vorhandenen Bedürfnisses (weil zugelassene Waffe schon vorhanden) ist illegal - daher kann die Erlaubnis jederzeit widerrufen werden. Und jetzt willst du mir ans Bein pinkeln? Hallo?

Witzbold, das ist genau das, was ich schon die ganze Zeit sage. Ich finde es ehrlich gesagt ganz schön frech, dass du jetzt einfach unsere Aussagen vertauschst :peinlich:

Hat ja auch niemand behauptet.

Habe ich vom Verband gesprochen und du die "Verhandlungsspielchen" mit den Behörden propagiert oder andersum?

Sag bloß? Warum erzählst du dann die ganze Zeit so einen Schrott mit "netter Plausch beim Ordnungsamt"? Übrigens: Ich bin einer von denen, die dieses Textfeld auf die Anlage zum "Antrag" geschrieben haben und nachher vielleicht sogar einen Stempel unter deinen Antrag machen. Also versuch bitte nicht, mich hier für dumm zu verkaufen - ich habe das Theater jede Woche.

Danke, Peter

Ich versuche dich nicht für dumm zu verkaufen Ich habe auch nicht damit begonnen deinen Beitrag als Schrott zu bezeichnen. Es ist auch nicht meine Absicht hier irgendwelche Aussagen zu verdrehen. Sollte das geschehen sein, dann sorry.

So jetzt nochmal zum Thema mit der 08. Gregor6712 ist aktiver Schütze im DSB und BDMP. Er besitzt neben einer .22er Pistole eine 08 mir der er die Diszi Dienstpistole im BDMP schießt, und deren Bedürfnis auch vom BDMP bscheinigt wurde. Nun entschließt er sich die Disziplin Großkaliberpistole im DBS zu schießen. 2 Kaliber stehen zur Auswahl .45 ACP und 9mm. .45 ACP >>> Kein Problem oder ?? anderer Verband und anders Kaliber.

9mm >> anderer Verband aber gleiches Kaliber. Da werden alle Mistrauisch. Was führte dieser Kerl im Schilde? Wir sind ja alle potentielle Terroristen und Amokläufer.

Aber dennoch kann der DSB eine Befürwortung aussprechen, mit Hinweis, dass von DSB Seite aus eine Waffe in diesem Kaliber noch nicht befürwortet wurde und dass zudem Leistungsmäßig eine 08 nicht unbedingt geeignet ist die Disziplin zu schießen.

Das ist dann keine Mauschelei oder Erschleichung eines falsches Bedürfnisses, sondern die korrekte Schilderung der Tatsachen.

Was jetzt ein Sachbearbeiter wie vielleicht auch Du einer bist mit dieser Befürwortug machen ist natürlich ein anderer Schritt. Ich persönlich bestünde aber im Falle einer Ablehnung aber auf eine verdammt gute Begründung.

Nur mal noch zum drüber nachdenken. Wenn er die 08 verkauft. Dann eine moderne 9mm erwirbt und wieder eine Dienstpistole erwerben möchte. Hätte er den Fall verhandene Waffe ist nicht zugelassen.

Geschrieben
Er besitzt neben einer .22er Pistole eine 08 mir der er die Diszi Dienstpistole im BDMP schießt, und deren Bedürfnis auch vom BDMP bscheinigt wurde. Nun entschließt er sich die Disziplin Großkaliberpistole im DBS zu schießen. 2 Kaliber stehen zur Auswahl .45 ACP und 9mm.

.45 ACP >>> Kein Problem oder ?? anderer Verband und anders Kaliber.

Fast. Deine Argumentation kettet sich hier an den Verband und an das Kaliber. Das ist aber nur bedingt aussagefähig: Im BDS gibt es z.B. Kurzwaffendisziplinen bis 9 mm und über 9 mm. Das letztere umfasst .40 und .45 als gängige Kaliber - hast du eine .40er, die zugelassen ist, gibt es keine .45er mehr. Klar?

Die Argumentation läuft hier also so: Anderer Verband - ja, aber nicht relevant. Anderes Kaliber - ja, aber auch nicht relevant. Andere Disziplin - ja, und sehr relevant. Waffe vorhanden, die für diese Disziplin zugelassen ist? Nein. Also besteht ein Bedürfnis.

9mm >> anderer Verband aber gleiches Kaliber. Da werden alle Mistrauisch. Was führte dieser Kerl im Schilde? Wir sind ja alle potentielle Terroristen und Amokläufer.

Nun mal nicht polemisch werden. Wir Argumentieren wir oben: Anderer Verband - ja, aber nicht relevant. Anderes Kaliber - ja, aber auch nicht relevant. Andere Disziplin - ja, und sehr relevant. Waffe vorhanden, die für diese Disziplin (2.53, IIRC) zugelassen ist? Ja. Also besteht kein erstmal kein Bedürfnis.

Das ist nunmal einfach so - auch wenn die Visierung der 08 schlecht ist und der Abzug eine Katastrophe und der Freitag auf einen dreizehnten fällt.

Aber dennoch kann der DSB eine Befürwortung aussprechen, mit Hinweis, dass von DSB Seite aus eine Waffe in diesem Kaliber noch nicht befürwortet wurde und dass zudem Leistungsmäßig eine 08 nicht unbedingt geeignet ist die Disziplin zu schießen.

Nein, genau das ist der Punkt: Der DSB kann dieses nicht mit dieser Begründung tun. Der DSB könnte aber eine Beführwortung aussprechen wenn die vorhandene Waffe nicht zugelassen ist aufgrund

  • ihrer überdimensionalen Lauflänge
  • ihrem zu großen Gewicht
  • ihrem falschen Abzugesgewicht
  • ...

In all diesen Fällen und in vielen mehr ist die Waffe nämlich nicht zugelassen.

Es ist die Aufgabe des Antragsstellers, das Sporthandbuch zu lesen und herauszufinden, warum seine vorhandene Waffe nicht zugelassen ist. Wenn er das tut, bekommt er in der Regel auch sein Bedürfnis bescheinigt. Und dann trägt auch der Amtmann den Voreintrag ein - liegt nämlich die Bescheinigung vom Verband vor, gibt es seitens des Amtes quasi keinen Ermessensspielraum für Ablehnungen mehr (abgesehen vom Üblichen - Zuverlässigkeit, pers. Eignung etc. pp. - aber das gehört nicht zur Bedürfnisprüfung).

Das ist dann keine Mauschelei oder Erschleichung eines falsches Bedürfnisses, sondern die korrekte Schilderung der Tatsachen.

Damit sind wir wieder beim Thema: Die genannten Tatsachen ("nicht geeignet") rechtfertigen nunmal kein Bedürfnis. Wird trotzdem eines bescheinigt, ist das nunmal illegal.

Nur mal noch zum drüber nachdenken. Wenn er die 08 verkauft. Dann eine moderne 9mm erwirbt und wieder eine Dienstpistole erwerben möchte. Hätte er den Fall verhandene Waffe ist nicht zugelassen.

Ja, du hast soeben bemerkt, dass das Waffengesetz von Grundauf gründlich durchdacht ist und nicht von publicitygetriebenen Volksvertretern beschlossen wurde.

Mal davon abgesehen: Das Bedürfnisprinzip wie wir es jetzt für Sportschützen haben ist - verglichen zum früheren System - eine Wohltat. Wer in der Lage ist, sein Bedürfnis entsprechend zu begründen, kann problemlos 20 oder 30 Kurzwaffen haben. Wer dazu nicht in der Lage ist, muss halt mit der 08 auskommen. Wer viele verschiedene Disziplinen mit vielen verschiedenen Waffen schießen will, muss halt entsprechend strategisch einkaufen. Generalisten nach Spezialisten - ist doch eigentlich eine faire Sache, oder nicht? Das Sporthandbuch (auch vom Konkurrenzverband) mit der Anleitung gibt's meistens kostenlos im Internet.

Nichts für ungut, Peter

Geschrieben
Fast. Deine Argumentation kettet sich hier an den Verband und an das Kaliber. Das ist aber nur bedingt aussagefähig: Im BDS gibt es z.B. Kurzwaffendisziplinen bis 9 mm und über 9 mm. Das letztere umfasst .40 und .45 als gängige Kaliber - hast du eine .40er, die zugelassen ist, gibt es keine .45er mehr. Klar?

Die Argumentation läuft hier also so: Anderer Verband - ja, aber nicht relevant. Anderes Kaliber - ja, aber auch nicht relevant. Andere Disziplin - ja, und sehr relevant. Waffe vorhanden, die für diese Disziplin zugelassen ist? Nein. Also besteht ein Bedürfnis.

Nun mal nicht polemisch werden. Wir Argumentieren wir oben: Anderer Verband - ja, aber nicht relevant. Anderes Kaliber - ja, aber auch nicht relevant. Andere Disziplin - ja, und sehr relevant. Waffe vorhanden, die für diese Disziplin (2.53, IIRC) zugelassen ist? Ja. Also besteht kein erstmal kein Bedürfnis.

Das ist nunmal einfach so - auch wenn die Visierung der 08 schlecht ist und der Abzug eine Katastrophe und der Freitag auf einen dreizehnten fällt.

Nein, genau das ist der Punkt: Der DSB kann dieses nicht mit dieser Begründung tun. Der DSB könnte aber eine Beführwortung aussprechen wenn die vorhandene Waffe nicht zugelassen ist aufgrund

  • ihrer überdimensionalen Lauflänge
  • ihrem zu großen Gewicht
  • ihrem falschen Abzugesgewicht
  • ...

In all diesen Fällen und in vielen mehr ist die Waffe nämlich nicht zugelassen.

Es ist die Aufgabe des Antragsstellers, das Sporthandbuch zu lesen und herauszufinden, warum seine vorhandene Waffe nicht zugelassen ist. Wenn er das tut, bekommt er in der Regel auch sein Bedürfnis bescheinigt. Und dann trägt auch der Amtmann den Voreintrag ein - liegt nämlich die Bescheinigung vom Verband vor, gibt es seitens des Amtes quasi keinen Ermessensspielraum für Ablehnungen mehr (abgesehen vom Üblichen - Zuverlässigkeit, pers. Eignung etc. pp. - aber das gehört nicht zur Bedürfnisprüfung).

Damit sind wir wieder beim Thema: Die genannten Tatsachen ("nicht geeignet") rechtfertigen nunmal kein Bedürfnis. Wird trotzdem eines bescheinigt, ist das nunmal illegal.

Ja, du hast soeben bemerkt, dass das Waffengesetz von Grundauf gründlich durchdacht ist und nicht von publicitygetriebenen Volksvertretern beschlossen wurde.

Mal davon abgesehen: Das Bedürfnisprinzip wie wir es jetzt für Sportschützen haben ist - verglichen zum früheren System - eine Wohltat. Wer in der Lage ist, sein Bedürfnis entsprechend zu begründen, kann problemlos 20 oder 30 Kurzwaffen haben. Wer dazu nicht in der Lage ist, muss halt mit der 08 auskommen. Wer viele verschiedene Disziplinen mit vielen verschiedenen Waffen schießen will, muss halt entsprechend strategisch einkaufen. Generalisten nach Spezialisten - ist doch eigentlich eine faire Sache, oder nicht? Das Sporthandbuch (auch vom Konkurrenzverband) mit der Anleitung gibt's meistens kostenlos im Internet.

Nichts für ungut, Peter

ok ich glaube jetzt verstehen wir uns.

Grüße

Christian

Geschrieben
Im 9 mm Bereich ist man zumindest beim BDS, für den ich sprechen kann, gut beraten wenn man die 08 Pistole erst nach vielen anderen Waffen erwirbt.

Mit Schützengruß, Jake C.

:rolleyes: hola amigos, die Ausgangfrage war doch...wie lange gilt die Beführwortung für ´nen 357.er Magn. Revolver,

diese Frage wurde schon ausgiebig hier beantwortet. Nun zu den anderen Möglichkeiten/Fragen=mehrere Waffen im

gleichen Kaliber z.B. ich hab´s mit dem BDMP so gemacht:

DP 1 : Beretta 92 FS Stls. 9mm mit serien (feste) Visierung und -Abzug & Wechselsystem .22 lr

DP 2 : Springfield 1991 A1 Target .45 ACP mit getunten Abzug und micrometer Visierung & WS 9mm

DP3 : LP 08 mit Anschlagsschaft 9mm & kurzes WS 9mm

SAR : Ruger 5 3/4" Stls .357 Mgn.

und über dem NDSB (Norddeutscher...)

SpoPi : Walther GSP .32 S&W WC mit WS .22 lr

SP ReVolver : Remington 1858? Stls. .44 & vor 2 Jahren auf die Gelbe (alt mit Zusatz) ein Navy-Colt .36

Also es geht, wenn man aber für die gleiche Diziplin ´ne 2 Waffe haben will...dann muss man die Leistungssteigerung

beim Verband ins Spiel bringen und auch Leistung bringen, dann gibt´s auch keine Probleme für die Beführwortung.

saludos de pancho lobo :drinks:

Geschrieben

Hi,

ich möchte nicht wegen einer ähnlichen Frage einen neuen Thread aufmachen:

mit den Pistolen habt Ihr mir super geholfen. Jetzt eine ähnliche Frage für Gewehre: Ich bin (immer noch :rolleyes: ) Mitglied bei DSB und BDMP und habe noch kein Gewehr (LuG zählt nicht).

Ich habe noch keinen Antrag für ein Gewehr gestellt, möchte aber sowohl einen Repetierer (.308) als auch einen Halbautomaten (.308) kaufen.

Während ich bei den Pistolen keine weiteren Anschaffungen, außer den bereits erwähnten, plane, auch nicht langfristig, könnte ich mich beim Gewehr durchaus noch irgendwann für einen .223 HA (und vielleicht noch was anderes) erwärmen. In welcher Weise und Reihenfolge stelle ich hier optimalerweise die Bedürfnisse? Den .308 Repetierer könnte ich z.B. beim DSB beantragen, den HA bei BDMP.

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