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IGNORED

Grundwaffe 9 Para verkaufen ?


wjasma

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Geschrieben

Hallo, folgendes Problem, ich hatte vor Jahren für das DSB- Schießen eine Peter Stahl in 9mm zugelegt. Nachdem ich dann auch Bdmp - Mitglied geworden bin,hatte ich ein 45er Wechselsystem beantragt und auch bekommen.Später kam ein Wechselgriffstück hinzu, welches ich, durch das damalige unterschiedliche Abzugsgewicht begründen konnte.Nun meine Frage, nachdem ich in letzter Zeit eigentlich nur noch die 45er nehme , hatte ich die Idee die 9er zu verkaufen , aber mein zuständiger Bearbeiter meinte , das gehe nicht, da die 9er die Grundwaffe ist, muß ich dann auch alles andere verkaufen, mein Einwand wer den ein 9mm Voreintrag mit 45er Wechselsystem plus Wechselgriffstück haben könnte, konnte er mir auch nicht beantworten,zumal ich die 45er ja behalten wollte,vielleicht hat ja jemand von euch eine Idee,danke .Enrico :mega_shok:

Geschrieben

Ich sehe das Problem Deines Sachbearbeiters nicht.

- 9mm-Para-Waffe ist eingetragen.

- .45er Wechselsystem wurde eingetragen - mit separatem Bedürfnisnachweis.

- Griffstück für WS wurde eingetragen

Warum solltest Du, nachdem Du ja für die .45er das Bedürfnis ohnehin nachweisen musstest, die 9 Para nicht komplett verkaufen dürefen? Es handelt sich ja bei der .45er um eine komplette Waffe, für die ein Bedürfnis nachgewiesen wurde.

Geschrieben

Ja mein Bearbeiter sieht das aber so , das das " Wechselgriffstück " zur 9mm Grundwaffe gehört, wegen den damaligen unterschiedlichen Abzugsgewichte, wurde es zur "Leistungsteigerung " genehmigt ! und wenn ich jetzt die 9er verkaufe habe ich ja nichts mehr zum wechseln ?! Enrico

Geschrieben

Frag Deinen Sachbearbeiter doch mal, wo der Begriff des "Wechselgriffstücks" verankert ist. Du kannst bei der Gelegenheit auch gleich nachfragen, wie der SB vorgeht, wennn er eine Waffe, bei dem der Lauf die Nummer X und das Griffstück die Nummer y aufweist, eintragen soll (richtig, die Nummer der Griffstücks ist maßgeblich). Wird bestimmt lustig.

Ich nehme mal an, dass das Griffstück ordnungsgemäß vonm SB in Deine WBK eingetragen wurde - schon von daher gibt es keinen Grund, warum man diese Gegenstände nich einzeln veräußern können soll.

Geschrieben

Vermutlich hat der SB ein Problöem damit, das nach verkauf der 9mm Grundwaffe noch ne .45 PISTOLE da ist, die aber " nur" in Teilen in der WBK steht.

Der Soll dann halt das WS+Griffstück als PISTOLE eintragen, dann ist gut!

Geschrieben

Danke erst mal für die neuen Erkentnisse, ich werde ihn damit demnächst mal belästigen. :gutidee:

Ja das Wechselsystem hat eine Nummer in meiner EWB und auch das Griffstück hat eine ( andere ) .Ich muß aber sagen, es steht auch nur Griffstück in der EWB, das Wort Wechselgriffstück hatte ich in den Antrag geschrieben, und er wurde auch so vom DSB genemigt .Noch mals Dank.Enrico

Geschrieben
... Ich muß aber sagen, es steht auch nur Griffstück in der EWB...

Eben weil es (waffenrechtlich) keine "Wechselgriffstücke" gibt - es existieren lediglich Griffstücke und Wechselsysteme.

Ich denke mal, dass der SB den Fall vielleicht noch nicht hatte und daher Probleme sieht, wo keine sind.

Er soll das einfach so handhaben, wie von HornerArms beschrieben, denn das Bedürfnis für eine .45 ACP hast Du ja (auch weiterhin).

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