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IGNORED

Selbstlader kaufen


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hi ich werde am 31. märz 21 jahre alt.

ich möchte mir dann ein ar-15 kaufen.

da ich u25 bin muss ich ja noch zu doktor :gaga:

wie genau nennt sich der schein den ich vom doktor bei geistige eignung erhalte

welche institution bietet eine solche mpu an?

ich habe auch schon eine WBK und bin beim DSB in Sachsen Anhalt

was brauche ich noch außer einem bedürfniss nachweis?

Wenn ich dann die EWB erhalten habe ist die doch nur 6 Monate gültig oder?

so wie ich das mitbekommen habe beträgt die lieferzeit für ar-15 derzeit aber ca ein jahr

das würde ja bedeuten das wenn ich mein gewehr beim händler abholen möchte gar keine EWB mehr habe?

Geschrieben

@commerzgandalf

Ich muss dich leider entäuschen.Wenn Du nur im DSB bist wird da nix daraus da es dort keine entsprechende Disizplin gibt.

Du musst Mitglied in einem Verband sein in dem es eine Disziplin gibt die mit einem Selbstlader geschossen wird.Also BDS oder BDMP.

Geschrieben
wie genau nennt sich der schein den ich vom doktor bei geistiger eignung erhalte und welche institution bietet eine solche mpu an?

Du bekommst ein Gutachten das dir im Idealfall bescheinigt, das du nicht Nichtgeeignet bist. Beispielsweise bietet der TÜV solche Gutachten an. Kosten sollte es nicht mehr als ca. 150 Euro.

was brauche ich noch außer einem bedürfniss nachweis?

Nichts weiter.

Wenn ich dann die EWB erhalten habe ist die doch nur 6 Monate gültig oder?

Der Voreintrag ist ein Jahr lang gültig.

so wie ich das mitbekommen habe beträgt die lieferzeit für ar-15 derzeit aber ca ein jahr

Das ist zwischenzeitlich nicht mehr so. Sabre Defence ist derzeit ab Lager lieferbar, OA hat 6 Monate Lieferzeit.

Ich muss dich leider entäuschen.Wenn Du nur im DSB bist wird da nix daraus da es dort keine entsprechende Disizplin gibt.

Da bist du nicht ganz auf dem Laufenden. Beim DSB gibt es eine solche Disziplin nicht, aber beim sächsisch-anhältinischen Schützenbund als Teil der Liste B sehr wohl.

Geschrieben
...

Da bist du nicht ganz auf dem Laufenden. Beim DSB gibt es eine solche Disziplin nicht, aber beim sächsisch-anhältinischen Schützenbund als Teil der Liste B sehr wohl.

OK ! Wieder was gelernt.

Gibt es eine solche "B Liste" in jedem DSB Landesverband ?

Geschrieben
Gibt es eine solche "B Liste" in jedem DSB Landesverband ?

Denke schon, nur ist diese Liste von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich. Halbautomaten gibt es fast nur in den Verbänden der neuen Bundesländern. Die Funktionäre dort sind wohl nicht so verbohrt und ignorant, wie in den gebrauchten Bundesländern. Im RSB z.B. ist solch Teufelszeug natürlich weiterhin tabu.

Geschrieben
OK ! Wieder was gelernt.

Gibt es eine solche "B Liste" in jedem DSB Landesverband ?

Nö , nur bei denen die nicht pennen

sondern die Zeichen der Zeit erkannt haben und ihren Mitgliedern , die auch ein wenig mehr als DSB Grundstandard schießen wollen ,

das auch anbieten wollen.

Geschrieben
bedeutet das jetzt das ich nicht ungeeignet bin oder auf deutsch geeignet bin?

wird da meine geistige oder körperliche eignung festgestellt?

Du wirst vom Gutachter auf deine Nichteignung, nicht auf deine Eignung geprüft. Im Gutachten steht dann, das du nicht Nichtgeeignet bist, was im Umkehrschluss bedeutet, das du geeignet bist. :)

Das Gutachten ist rein psychologisch. Die körperliche Eignung muss ja jeder Schütze erfüllen.

Geschrieben

Hallo!

Gehe noch zu einem 2.Verband.Bin auch im DSB ......gääähn!

Bin dann zum BDS :00000733: gewechselt!

Erfurt ,RAF das tut unseren Politikern gut, um

den lojalen Bürger zu Endmündigen.

Schaue nach Grossbritanien oder Australien :peinlich:

Unterstütze das FWR

Gruss

006

Geschrieben

Hallo,

nochmal zu der Liste des DSB S/A. Die ist ganz schön umfangreich. Mal hier stöbern:http://www.sv-st.de/service_download_infothek.htm

Ich habe die erst vor Tagen durchgewühlt, glaube aber gelesen zu haben, dass GK Selbstlader erst ab 6mm darin formuliert waren. Das Wichtigste: sprich zuerst mal mit deinem Vereinsvorstand wie die über die Sache denken. Da muss zuerst dein Bedürfniss begründet werden.

Machen wir uns nichts vor, also bei uns wird schon geschaut, was für Aktivitäten am Schießsport entwickelt werden. Sicher werden hier nicht nur angehende Leistungskader gefördert, aber an bestimmten Standartdisziplinen sollte schon teilgenommen werden und auch mal an Stadt- oder Kreismeisterschaften.

Beste Grüße

Bernd

Geschrieben
... Das Wichtigste: sprich zuerst mal mit deinem Vereinsvorstand wie die über die Sache denken. Da muss zuerst dein Bedürfniss begründet werden....

Bernd

aehem... hat sich da seit 2003 nicht ein klein wenig geaendert?

:rolleyes:

Geschrieben
aehem... hat sich da seit 2003 nicht ein klein wenig geaendert?

:rolleyes:

Ja sicher,

ist noch umfangreicher geworden. Verein mit Begründung der Disziplin und nötigen Unteschriften, dann bei uns Stadtschützenbund Unterschrift, danach mit 10 Euro zum Landesschützenverband.

Bernd

Geschrieben

Laut WaffG hat der Verein nur noch die regelmaessige Teilnahme am Training zu bestaetigen. Aber ganz sicher nicht zu bestimmen, welche Waffe sich der Schuetze dann im Rahmen der Verbands-SpO kaufen darf. Das macht der Verband. Falls der Vorstand es dennoch meint, sollte man ihn mal langsam ueber seine Zustaendigkeiten aufklaeren oder in die laengst ueberfaellige Wueste schicken.

Geschrieben
Hallo,

nochmal zu der Liste des DSB S/A. Die ist ganz schön umfangreich. Mal hier stöbern:http://www.sv-st.de/service_download_infothek.htm

Ich habe die erst vor Tagen durchgewühlt, glaube aber gelesen zu haben, dass GK Selbstlader erst ab 6mm darin formuliert waren.

Und wenn ich als Disziplin Großkaliber Standart angebe?

Da steht in der Sportordnung nur Kaliber bis 8mm

und es steht nirgends das Selbstlader verboten sind.

Geschrieben

Ich hab MPU beim TÜV Nord gemacht.

Wenn man nicht gerade wirklich einen Dachschaden hat oder völlig verblödet ist, dann schafft man das locker.

Inhalt ist in etwa wie folgt:

I. Anlass und Fragestellung der Untersuchung

"Verfügt Herr ****** über die erforderliche persönliche Eignung für die ERteilung einer Waffenbesitzkarte?"

Anmerkungen zum Untersuchungsanlass:

Warum, weshalb, wieso ...

II. Befundlage

Der Hauptteil. Hier wird beschrieben, was gemacht wurde, wie es gemacht wurde und ob ein "Befund" vorliegt. Also etwas, was gegen die Erteilung der WBK spricht. Im Idealfall steht dann jeweils: "Auch hier zeigte sich eine unfauffällige Befundlage". Und am Ende: "Damit ergeben sich hinsichtlich der Persönlichkeitsstruktur und der psychisch-funktionalen Leistungsausstattung keine Auffälligkeiten. Unter fachpsychologischem Aspekt kann daher bei Herrn ****** die Erteilung einer Waffenbesitzkarte befürwortet werden.

III. Bewertung der Befunde

Das Fazit sozusagen

Kosten: 149€

Geschrieben
Ich habe doch schon ne WBK

Ja, aber es gibt gute WBK und pööööse WBK :peinlich: :peinlich: :peinlich:

So einen Sch... können sich auch nur unsere Anscheinspolitiker ausdenken.

Geschrieben
Ja, aber es gibt gute WBK und pööööse WBK :peinlich: :peinlich: :peinlich:

So einen Sch... können sich auch nur unsere Anscheinspolitiker ausdenken.

:confused:

kann mich mal jemand aufklären meine Eltern haben das nie gemacht.

Ne spass bei seite. was soll das denn jetzt heißen gute und böse WBK

ich habe ne gelbe im September 2007 bekommen.

ist das jetzt ne gute oder ne böse???

und überhaupt was ist der unterschied zwischen ner guten und ner bösen????

Geschrieben
Ich habe doch schon ne WBK

Hmm das konntest du ja nicht wissen. Hab das nicht erwähnt. In dieser Begutachtung steht am Anfang (bei Anlass Punkt I), dass sich die Erteilung der Waffenbesitzkarte auf großkalibrige Waffen bezieht.

Geschrieben
:confused:

kann mich mal jemand aufklären meine Eltern haben das nie gemacht.

Ne spass bei seite. was soll das denn jetzt heißen gute und böse WBK

ich habe ne gelbe im September 2007 bekommen.

ist das jetzt ne gute oder ne böse???

und überhaupt was ist der unterschied zwischen ner guten und ner bösen????

Sorry, ich wollte Dich nicht verwirren.

Es ist nur typischer Blödsinn, einen Inhaber einer WBK (gelb) aufgrund eines noch nicht erreichten Alters zu einer Untersuchung zu schicken, bloß weil er jetzt eine andere WBK (grün) haben möchte.

Geschrieben
Sorry, ich wollte Dich nicht verwirren.

Es ist nur typischer Blödsinn, einen Inhaber einer WBK (gelb) aufgrund eines noch nicht erreichten Alters zu einer Untersuchung zu schicken, bloß weil er jetzt eine andere WBK (grün) haben möchte.

heißt das jetzt das ich ne grüne WBK brauche???

kann ich denn nicht den Selbstlader auf die gelbe eintragen lassen?

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