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TÜV für Presslutkartuschen?


Smurf

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Hallo Zusammen!

Kennt sich jemand von euch mit den TÜV-Vorschriften für Pressluftkartuschen von Luftgewehr und Luftpistole aus? Hab heute mehr oder weniger zufällig bei meiner Lupi auf der Kartusche das "Haltbarkeitsdatum" entdeckt. Muss ich die Kartuschen jetzt zum TÜV bringen und testen lassen oder kann ich sie einfach so weiterbenutzen?

So long - Smurf

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Das habe ich noch nie gehört. Wo steht das?

Zum Beispiel in allen Bedienungsanleitungen von Pressluftgewehren. Feinwerkbau hat ein besonderes Merkblatt beigelegt. Es gibt sicherlich noch unzählige Quellen, ich denke die Frage ist im Allgemeinen unstrittig- 10 Jahre... und ab in die Tonne!

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Mit der Einschränkung, dass sie maximal 10 Jahre ab Herstellungsdatum benutzt werden dürfen.

Hab´ ich noch nie gehört - wer soll mir das verbieten? Wäre mir auch völlig egal!

Richtig gepflegt und mit getrockneter Luft gefüllt wüsste ich nicht warum ich die wegwerfen sollte.

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Meiner Meinung nach hat es einen Grund, warum diese Kartuschen NICHT der TÜV-Pflicht unterliegen. Und der Grund ist sicher nicht, den Handel zu beleben.

Bedienungshandbücher sind auch rechtlich nicht verbindend. Druckerhersteller schreiben ja auch rein "Benutzen Sie nur originale *unsere* Farbpatronen, und niemalsnicht nachgefüllte!". Trotzdem ist es erlaubt, und die Drucker funktionieren auch wunderbar. Daher: Solange ich keine Vorschrift sehe, die mir das verbietet, nutze ich die Tanks auch länger als 10 Jahre.

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Hallo!

Tja - da scheiden sich die Meinungen. Ich schätze mal, ich benutze sie einfach weiter und hoffe, dass alles gut geht.

Vielleicht findet sich ja noch jemand, der genau sagen kann, wo etwas (gesetzliches) steht, wie lange man diese Kartuschen verwenden kann / darf.

Bei meiner LP 200 die nächstes Jahr 10 wird steht in der Anleitung nichts (zumindest hab ich nix gefunden).

So long - Smurf

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- 10 Jahre... und ab in die Tonne!

Klasse - sagst du mir bitte wo diese Tonne steht?

Vielleicht findet sich ja noch jemand, der genau sagen kann, wo etwas (gesetzliches) steht, wie lange man diese Kartuschen verwenden kann / darf.

Nein, da wird sich niemand finden, der genau sagen kann wo dies gesetzlich steht - es steht nämlich nirgends.

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Zur Anfangsfrage: Wenn Du Jemanden kennst, der bei der Feuerwehr Atemschutzgeräteträger ist, kann der Dir sagen, wann und wo die Atemluftflaschen gefüllt und gewartet werden. Diese können/dürfen meistens auch den TÜV für andere Druckluftflaschen machen/können. Meist auch für kleines Geld. Die können auch die Flaschen prüfen und von innen begutachten.

Ansonsten einfach weiterverwenden. Es hängt je kein Leben davon ab, wie bei den Atemluftflaschen.

Schönen Rutsch ins neue Jahr!

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hallo Smurf,

Hallo Zusammen!

Kennt sich jemand von euch mit den TÜV-Vorschriften für Pressluftkartuschen von Luftgewehr und Luftpistole aus? Hab heute mehr oder weniger zufällig bei meiner Lupi auf der Kartusche das "Haltbarkeitsdatum" entdeckt. Muss ich die Kartuschen jetzt zum TÜV bringen und testen lassen oder kann ich sie einfach so weiterbenutzen?

So long - Smurf

also,

nachlesen kannst du das in der Druckbehälterverordnung

da ist der §19 ausschlaggebend.

Auf deiner Kartusche steht kein Verfalldatum. Sondern bis zu diesem Datum Garantiert dir der Kartuschenhersteller

eine Fehlerfreie Funktion deiner Kartusche.

Und bietet dir an, das du die Kartusche nach dem Ablauf bei ihm Kostenpflichtig überprüfen lassen kannst!!!!

Überprüfen lassen musst du laut Verordnung NICHT, da das Volumen des Behälters unter 220 cm³ ist.

Zum Beispiel in allen Bedienungsanleitungen von Pressluftgewehren. Feinwerkbau hat ein besonderes Merkblatt beigelegt. Es gibt sicherlich noch unzählige Quellen, ich denke die Frage ist im Allgemeinen unstrittig- 10 Jahre... und ab in die Tonne!

In der BA von Feiwerkbau steht lediglich der Satz,

Das du die Kartusche nach Ablauf vom Datum zur Überprüfung einschicken kannst ( sollst )

Da steht nix von das du die dann in die Tonne schmeißen sollst oder musst.

lg

Peter :s75: ..... ( der selber FWB schießt )

und einen guten Rutsch

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Moin,

ich denke, die Verwendung über das 10. Jahr hinaus ist unbedenklich.

Ich habe eine von III/94. FWB meinte am Telefon, die warten wir nicht mehr sondern ziehn die ein (wenn ich sie geschickt hätte; rechtlich sicher fragwürdig und ob sie's gemacht hätten...naja, egal).

Mein BüMa hat daraufhin nur abgewunken und gemeint "bring mit, mach ich neue Dichtungen rein. Fertich." Und der Mann darf ua auch an FWB-Geschichten rumbasteln, muß also wohl Ahnung haben..

Grüße und guten Rutsch,

janssen

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Moin,

ich denke, die Verwendung über das 10. Jahr hinaus ist unbedenklich.

Ich habe eine von III/94. FWB meinte am Telefon, die warten wir nicht mehr sondern ziehn die ein (wenn ich sie geschickt hätte; rechtlich sicher fragwürdig und ob sie's gemacht hätten...naja, egal).

Mein BüMa hat daraufhin nur abgewunken und gemeint "bring mit, mach ich neue Dichtungen rein. Fertich." Und der Mann darf ua auch an FWB-Geschichten rumbasteln, muß also wohl Ahnung haben..

Grüße und guten Rutsch,

janssen

Bei den Walther Lupi Pressluftkartuschen steht "verwendbar bis Monat/Jahr" drauf und jetzt kann ja durchaus sein, daß ein eifriger Kontrolleur bei der Waffenabnahme (Kreismeisterschaften / Landesmeisterschaften / Deutsche Meisterschaften) die Verwendung der Waffe mit dieser Kartusche ablehnt.

Auch wenn ich selbst die Kartuschen weiterverwenden würde, ist es In der Summe (bei Walther) ca. 100 Euro alle 10 Jahre. Das ist ja noch zu verkraften.....

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