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IGNORED

Büchse Verkaufen


Elfredo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Darf ich eine Waffe (Repitierbüchse) verkaufen ohne die zuständige Behörde des Käufers nach der Echtheit der WBK zu fragen? Kann ich also also durch einfache Ansicht der WBK des Käufers (gelbe nach §14) und nach feststellen der Gültigkeit die Waffe verkaufen?

Ist meine erste Waffe die ich verkaufe...bitte um nachsicht.

danke und Grüße

Geschrieben

Zusätzlich zur WBK solltest Du Dir die Personalien beweisen lassen. Der Käufer ist ja ohnehin verpflichtet, Perso/Reisepass bei sich zu führen, wenn er die Waffe transportiert. Er ist auch verpflichtet, der für ihn zuständigen Behörde den Kauf innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.

Du musst Dich hinreichend vergewissern, daß der Käufer im Besitz der gültigen EWB ist. Eine Methode dafür ist der Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter des Käufers. Ist aber nirgendwo vorgeschrieben. Normalerweise reicht eine gültige WBK+Perso.

Denk dran, den Verkauf auch Deiner Waffenbehörde mitzuteilen !

Geschrieben

Wie heißt es so schön (und einfach) im § 34 WaffG:

Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

Geschrieben

mache nach Möglichkeit eine einfache Kopie der EWB (WBK, Jagdschein...) und hefte die an deine Ausführung der Kaufvertragsurkunde - wenn mal irgendwer Fragen stellt, kannst du nachweisen das du dich von einer EWB überzeugt hast - Fälschungen und böse Absichten Anderer die nicht offensichtlich sind kann man dir nur schwer anlasten.

Geschrieben
Hallo,

Darf ich eine Waffe (Repitierbüchse) verkaufen ohne die zuständige Behörde des Käufers nach der Echtheit der WBK zu fragen? Kann ich also also durch einfache Ansicht der WBK des Käufers (gelbe nach §14) und nach feststellen der Gültigkeit die Waffe verkaufen?

Ist meine erste Waffe die ich verkaufe...bitte um nachsicht.

danke und Grüße

Ich würde generell und immer erst den zuständigen Sachbearbeiter anrufen. Ein Bekannter hatte eine Kurzwaffe bei Egun versteigert. Der Käufer war Anfang 20 und schickte eine Waffenhandelslizenz zu. Der Bekannte wurde skeptisch und fragte mal bei dem zuständigen SB nach. Der wußte von nix. Dauerte gar nicht lange, da meldete sich die zuständige Staatsanwaltschaft bei ihm und wies in darauf hin, dass er die Waffe auf gar keinen Fall versenden dürfte.

Die Waffenhandelslizenz war gefälscht und der Bengel hat mächtig Stress gekriegt.

Greets - Pasche

Geschrieben

Autsch...ja so kanns auch kommen. Ich ruf also auf jeden Fall und zur Sicherheit bei der Behörde des Käufers an. Die bekommen sicher häufiger solche anfragen!?

danke euch und Grüße

Geschrieben
Autsch...ja so kanns auch kommen. Ich ruf also auf jeden Fall und zur Sicherheit bei der Behörde des Käufers an. Die bekommen sicher häufiger solche anfragen!?

danke euch und Grüße

Nur am Rande gesagt:

Die sind aber nicht verpflichtet / berechtigt aufgrund deiner telefonischen Anfrage Auskunft zu erteilen.

Sollten sie es trotzdem machen, ist es deren Entscheidung.

Geschrieben

Habe ich mir auch so ähnlich gedacht.

Darf jeder bei meinem SB anrufen und fragen ob und welche Waffen ich kaufen darf?

Wo bleiben denn da die entrüsteten Aufschreie aller Schäuble - 1984 - Kassandrarufer?

Ich rufe dann mal auf dem Finanzamt an...

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