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IGNORED

Verwaltungsvereinfachung in NRW


consonamus

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Geschrieben

Hallo,

ich weiss nicht, ob es hier schon mal erwähnt wurde, dass unsere NRW-Landesregierung uns mit einer wunderschönen Verwaltungsvereinfachung beglückt oder beglücken wird (wann das in Kraft getreten ist oder noch soll, weiss ich im Moment leider nicht genau, ist auf jeden Fall zeitnah).

Das Einspruchsverfahren fällt in allen Fällen, in denen es um Landesrecht oder Recht, das in der Verwaltung des Landes vollzogen wird, komplett weg. Das heißt, dass man sofort in das Verwaltungsgerichtsverfahren einsteigen muss. Das Steuerrecht soll zumindest größtenteils nicht betroffen sein (EKSt, USt, KSt = Bundesrecht). Wie das mit Grund- und Gewerbesteuer aussieht, weiss ich nicht.

Aber wie sieht das im Waffenrecht aus? Das würde bedeuten, dass Waffenbesitzer und solche die es werden wollen, in NR-o-W(eh) auch sofort vor das Verwaltungsgericht müssen, wenn ein Antrag abgelehnt wird oder ein Bescheid ergeht, den man nicht hinnehmen will?

Oder greift da dann die Tatsache, dass Waffenrecht primär Bundesrecht ist? Hat jemand nähere Info's? Haben evtl. die Rechtsspezis vom FWR dazu schon was gesagt?

Hier im Lande gibt es Stimmen, die das ganze für eine Aufforderung zur Rechtsbeugung an die Verwaltung, wenn nicht sogar für einen Bruch der Verfassung halten.

Grüße

consonamus

Geschrieben
1. Aber wie sieht das im Waffenrecht aus? Das würde bedeuten, dass Waffenbesitzer und solche die es werden wollen, in NR-o-W(eh) auch sofort vor das Verwaltungsgericht müssen, wenn ein Antrag abgelehnt wird oder ein Bescheid ergeht, den man nicht hinnehmen will?

2. Hier im Lande gibt es Stimmen, die das ganze....

.........sogar für einen Bruch der Verfassung halten.

Grüße

consonamus

1. Ja.

2. Eine derartige Beeinträchtigung ist grds. immer verfassungsrechtlich bedenklich. Wo die Grenzen liegen, wird denn wieder durch ein VerfG hingebiegend klargestellt werden müssen. Ich habe aber keine Zweifel, daß man wieder mal die Kuh zu lasten des Bürgers vom Eis ziehen wird. Begründungen dafür wurden ja schon genannt.

Geschrieben

Grund mehr für jeden Waffenbesitzer in NRW sich mit einer Rechtsschutzversicherung den Rücken zu stärken !

Im vdW ist die übrigens inclusive !

Im Gegensatz zur ÖRAG sind dort dann auch

mitschießende Familienangehörige zu deutlich reduziertem Beitrag versicherbar.

Gruß

Gottfried

Geschrieben
Grund mehr für jeden Waffenbesitzer in NRW sich mit einer Rechtsschutzversicherung den Rücken zu stärken !

Im vdW ist die übrigens inclusive !

Im Gegensatz zur ÖRAG sind dort dann auch

mitschießende Familienangehörige zu deutlich reduziertem Beitrag versicherbar.

Gruß

Gottfried

Eine VdW-Mitgliedschaft ist eigentlich für jeden Waffenbesitzer, nicht nur solche in NRW, von Vorteil, vor allem auch wegen der wirklich guten Rechtsschutzversicherung. :icon14:

Geschrieben

Seit dem 01.11.2007 ist diese Regelung in Kraft getreten.

Näheres weiß ich auch nicht, aber nichts mehr mit Widerspruch bei den KPB`s oder PP`s.

Ob es was nützt? Bisher gingen die Wiedersprüche zu den Bezirksregierungen. Da die in der Waffenbehördenaufsicht weggefallen sind jetzt direkt die Verwaltungsgerichte. Aber wegen der vielen vielen jetzt direkt dort eingehenden Klagen vergeht naturgemäß mehr Zeit. Denn personell sind die nicht aufgestockt. Im Gegenteil (siehe Klagen Harz IV und was sonst noch gibt). Also: nützt auch nicht wirklich was. Ich denke weder vom zeitlichen als auch vom sachlichen Wert im Urteil. Zumal viele Klagen das Waffenrecht betreffend ja auch schon bei den OVG`s oder beim BVG angelaufen sind. Siehe Bundesverwaltungsgerichtsurteil Erwerbserstreckungsgebot. Da hat NRW zu einem Teil der "Stegmann-Erlasse" ja z.B. Recht gekriegt. Allen Unkenrufen aus dem Forum zum Trotz!!

Das Leben ist halt kein Wunschkonzert.

Geschrieben
Eine VdW-Mitgliedschaft ist eigentlich für jeden Waffenbesitzer, nicht nur solche in NRW, von Vorteil, vor allem auch wegen der wirklich guten Rechtsschutzversicherung. :icon14:

Hallo,

weiß ich, hab' ich auch seit vielen Jahren.

Trotzdem mach so was keinen Spaß. Ich hatte schon oft das mehr oder weniger zweifelhafte Vergnügen, als Prozessvertreter für meine(n) Arbeitgeber vor Gericht aufzutreten bzw. auch sachlich durch Zuarbeit zu Anwälten Verfahren vorzubereiten. Gerichtsverfahren sind absolute Kreativitätsvernichter, ob man schlussendlich obsiegt oder nicht. (gehört eigentlich nicht zum Thema, aber what shalls?!).

Danke und Grüße

consonamus

Geschrieben

Diese "Vereinfachungen" sind in Bayern ja seit einiger Zeit auch gültig.

Ob das aber für den Bereich WaffR ebenfalls gilt, weiß ich nicht.

Weiß jemand näheres?

Heinrich

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