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IGNORED

Auswirkung vom neuen WaffG 1.4.08 auf Luftdruck/Co²?


Levent

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Geschrieben

Hi, könnte mir jemand sagen wie das ist, in wie fern die Auswirkungen des neuen WaffG am 01.04.2008 auf Luftdrucke Gewehre und Co² Pistolen hat, hab hier diverse Pistolen und Gewehre und würd gern früh genug wissen, was das neue WaffG für Auswirkungen auf diese Waffen hat. Hab bereits in die neue Waffen Novelle geguckt, allerdings versteh ich dieses "Juristendeutsch" nicht so gut. Könnte mir jemand etwas darüber sagen?

Gruß Levent

Geschrieben
Hi, könnte mir jemand sagen wie das ist, in wie fern die Auswirkungen des neuen WaffG am 01.04.2008 auf Luftdrucke Gewehre und Co² Pistolen hat, hab hier diverse Pistolen und Gewehre und würd gern früh genug wissen, was das neue WaffG für Auswirkungen auf diese Waffen hat. Hab bereits in die neue Waffen Novelle geguckt, allerdings versteh ich dieses "Juristendeutsch" nicht so gut. Könnte mir jemand etwas darüber sagen?

Welches neue Waffengesetz?

Hab' ich was verpasst??

Wurde schon etwas beschlossen???

Geschrieben

Also: Willkommen im Forum erstmal !

Mit Deinem ersten Beitrag schlägst Du natürlich gleich zu: Waffenrecht ist hier die Abteilung in der die stärksten Meinungen aufeinander treffen.

Für Luftdruckwaffen und CO2-Waffen (Schusswaffen mit kalten Gasen) ändert sich nach meiner Lesart wenig. Nach wie vor sind die Modelle, die mit "F im Fünfeck" gekennzeichnet sind, ab 18 Jahren zu erwerben. Haben die Geschosse mehr als 7,5 J E0, so sind die Waffen WBK-Pflichtig. Weder F-Waffen noch WBK-Waffen dürfen geführt werden.

Es gibt auch die berühmten Softair-Waffen. Mit einer Mündungsenergie der Geschosse von weniger als 0,5 J fallen diese Waffen nicht unter das WaffG. Solches "Spielzeug" darf geführt werden. (Auch wenn's 'ne blöde Idee ist) Hieran könnte sich etwas Ändern, wenn jetzt die Novelle durchkommt. Dann könnte aus den Spielzeugen fui-pöhse "Anscheinswaffen" werden, und plötzlich wird man nach WaffG straffällig.

Nächste Änderung betrifft "scharfe" Waffen, die auf Luftdruck-Einzellader umgebaut wurden. (Mit F im Fünfeck, genauso 4mmM20-Umbauten) Diese Waffen könnten nach der Änderung so wie die Ursprungs-Waffe (Also erwerbspflichtige Feuerwaffe) behandelt werden. Dann wäre Besitz und Erwerb WBK-Pflichtig (bei 4mmM20 ist das schon jetzt so). Vielleicht wäre dann aber auch nur die Buchführungspflicht der Händler erweitert, da bin ich ehrlich gesagt auch unsicher in den Auswirkungen.

Das wär's aber auch schon.

Geschrieben

Ok, vielen dank für die Zusammenfassung, will ma hoffen das sich da nix ändert.

@GunTalker: Ich schrieb extra 1.4.08 da eben noch nix feststeht :)

gruß levent

Geschrieben
Hi, könnte mir jemand sagen wie das ist, in wie fern die Auswirkungen des neuen WaffG am 01.04.2008 auf Luftdrucke Gewehre und Co² Pistolen hat, ...

Falls du damit Vereinstraining machst, könnte interessant sein, dass das "Einstiegs-Alter" laut Entwurf von 12 Jahren auf 10 Jahren gesenkt werden soll.

Geschrieben
Ich schrieb extra 1.4.08 da eben noch nix feststeht

nagottseidankdaßnochnixfeststeht.......

Also doch alles nur Spekulationen.

Nachdem jetzt feststeht daß nichts feststeht können wir feststellen daß wir nichts festgestellt haben.

Oder andersrum:

Falls beim Waffengesetz in absehbarer Zeit Änderungen kommen sollten, werden wir es rechtzeitig erfahren.

Welche Änderungen kommen sollen und ob überhaupt etwas geändert wird steht aber noch nicht fest.

Daß sich gerade bei Änderungen zum Waffengesetzt immer wieder mal was kurzfristig ändern kann hat man ja das letzte Mal gesehen.

Oder erst vor kurzem als der IM den Wendehals gemacht hat.

Dieser Feststellungsbescheid ist kostenlos, hauptsächlich aber umsonst.

:rolleyes::rotfl2: B)

Gruß

Michael

Geschrieben

... die sich auch nochmal um 180° wenden können.

Nichts genaues weiß man nicht. Du hast selbst gesagt, daß noch nichts feststeht. Mehr wissen wir auch noch nicht. Der Entwurf ist allerdings hier im Forum zu finden, da kannst Du nachlesen, wenn Du Dich da durchbeißen willst.

P.S.: Willkommen im Forum! :D

Geschrieben
... die sich auch nochmal um 180° wenden können.

Nichts genaues weiß man nicht. Du hast selbst gesagt, daß noch nichts feststeht. Mehr wissen wir auch noch nicht. Der Entwurf ist allerdings hier im Forum zu finden, da kannst Du nachlesen, wenn Du Dich da durchbeißen willst.

P.S.: Willkommen im Forum! :D

Entlich ma ne gescheite änderung (abschaffung des Waffg)???

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