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IGNORED

wieder ärger mit gelber wbk in köln!


nilsuskölle

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
wenn ich dann mal ein jahr später einen 44er Revolver haben will, geht dann der ganze Zirkus von vorne los ?

Seit wann gibt es auf die gelbe WBK .44 Magnum Revolver?

Geschrieben

@ Rainer Degner

Ist zwar bitter, aber wenn mir an meinem Hobby was liegen würde hätte ich das auch so gemacht wie du sagst.Wenn ich wegen jedem pfurz klagen muss, habe ich bald keine Zeit mehr zum arbeiten und keine Zeit mehr zum schießen.

Wenn ich das hier so lese könne mir manche Kollegen doch schon ein wenig leid tun.

@sonet

Ne die 44er gibts auf grün, aber da wird doch der SB dann auch probleme machen oder ??

Oder ist grüne WBK kein Problen ???

Geschrieben
Oder ist grüne WBK kein Problem ???

Ahso, hatte dich falsch verstanden. Meist ist die grüne WBK kein Problem, aber wenn die Behörde eine Chance sieht dir Probleme zu machen, dann wird sie das auch machen, egal ob auf grün oder gelb. Nur bei gelb ist der Schwammigkeitsfaktor von Gesetzes wegen her deutlich größer als bei grün. Ergo gibts da auch immer wieder den gleichen Ärger. Bei jeder neuen gelben WBK werden die Auflagen eingetragen. Manche Leute, die genug Arsch in der Hose hatten, haben das weggeklagt und dennoch wird der Unsinn weiter gemacht, denn jede Gerichtsentscheidung ist ja nur eine Einzelfallentscheidung.

Geschrieben

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...st&p=737709

Da wurde auch so ein Spaß mit der gelben von genau der selben Behörde erwähnt (leider ist dort nicht aktuelles zum weiteren verlauf zu lesen)

Dass diese Verfahrensweise nicht so ganz mit dem WaffG in einklang zu bringen ist, sollte wohl jedem hier klar sein.

Und wenn keiner was dagegen unternimmt, werden die noch mehr solchen Ärger machen, was ich persönlich sehr schade finde, denn ein freundlichen und problemlosen (Kleinigkeiten wirds immer geben...) Umgang miteinander fände ich besser.

Wenn die Damen und Herren dort, das was in ihrem Ermessensspielraum lieg sehr restriktiv auslegen ist das ihr gutes Recht, aber Gesetze umdeuten statt umzusetzen gehört wohl nicht dazu.

Geschrieben

Grad bei der gelben für Einzelldader Langwaffen und Mehrlader Repetiergewehre ärger zu machen ist doch lachhaft ! Einfach lachhaft .

Nur so ne dumme idee, dann kauft euch doch nur noch Mehrlader als Halbautomaten die gibts auf grün. ( Bitte nicht gleich schlachten war nur spass. )

Geschrieben
Seit wann gibt es auf die gelbe WBK .44 Magnum Revolver?

Also ich habe auf meiner Gelben auch einen 44'er. 44'er Perkussionsrevolver! Von Magnum war nicht die Rede.

Geschrieben

Guckt man sich die Urteile Verwaltungsgericht Köln 20 K 5663_05 und 20 K 1766_05 an, sollte dieser Behörde (und es würde mich überhaupt nicht wundern, wenn diese auch der Beklagte in dem Verfahren war) genau klar sein, dass das, was sie praktiziert nicht rechtmässig ist.

Es ist traurig, dass auf solche Weise weiter Steuergelder verpulvert werden sollen.

Aber es ist ja nicht das Geld es SBs und ihm kanns ja nur recht sein, wenn die Gerichte weiter mit sowas blockiert werde, dann kommen die nächsten Sachen noch langsamer durch. :peinlich:

Geschrieben
Das ist m. E. keine Seuche sondern Rechtsbeugung. (Man möge mich belehren, wenn es anders ist).Diese Beamten, Sachbearbeiter und sonstige Beteiligten sind strengstens darauf bedacht, daß wir die Gesetze buchstabengenau beachten, kümmern sich aber selber einen Sch... darum. Gruß Hägar
Rechtsbeugung ist es nur wenn ein RICHTER es so falsch entscheidet!(habe mich mal bei einem Anwalt kundig gemacht)Ihm bleibt nur der Gang über einen Anwalt zum Gericht. Dauer ca. ein Jahr.Ich hatte den gleichen Blödsinn in Thüringen hinter mich gebracht.Leider haben die Einzelfälle keine Generelle Wirkung, so dass jeder selbst bei jedemProblem vor Gericht muss.Glücklicher Weise haben die Behörden in Thüringen es eingesehen (nachdemsie wohl massenhaft vor Gericht verloren hatten), und nun die gelbe WBKwieder so im Gebrauch, wie es bestimmt war.Wobei genau wegen dieses Falschauslegens des Gesetzestextes, gibt es die Bundesdrucksache 14-8886,wird aber leider viel zu oft ignoriert....
Ihr könnt klagen, vor Gericht gehen, euch nen Anwalt nehmen etc. ist alle OK und legitim. ABER, was wenn euer SB recht bekommt, wie solls dann weiter gehen ? Ihr müsst mit dem Mann noch klarkommen solange Ihr in dem Landkreis lebt.
DU hälst dich an die Gesetze, dann kannst du auch erwarten das die ANDEREN (Behörde) sich daran hält.So lange du dich an die Gesetze hält, kann der GAR NICHTS machen !Du hast du eWaffen ja nur bekommen WEIL DU ein Gesetzestreuer Bürger bist.Wenn die Behörden meinen sich nicht daran halten zu müssen, dann muss es Ihneneben der Richter erklären was sie da für Blödsinn fabrizieren!
Geschrieben

ich werd mich heut abend hinsetzen,ein schreiben anfertigen: widerspruch gegen einschränkung bei vorläufiger nutzung der vorhandenen gelben wbk,bis zur entgültigen klärung des falls!

abwarten bis die ablehnung kommt!

wenn länger als drei monate,klage beim verwaltungsgericht wegen untätigkeit.

dann dienstaufsichtsbeschwerde gegen die leiterin der stelle in köln.

klage vor gericht.........

besser wäre nach der gewonnen klage gegen die behörde eine unterlassungsklage!!!!!!

geldstrafe pro weiterer falsch ausgestellter wbk.......das wäre ein präzidenzfall und interessant für nen anwalt,der mal in die medien will :D

Geschrieben
ich werd mich heut abend hinsetzen,ein schreiben anfertigen: widerspruch gegen einschränkung bei vorläufiger nutzung der vorhandenen gelben wbk,bis zur entgültigen klärung des falls!

abwarten bis die ablehnung kommt!

wenn länger als drei monate,klage beim verwaltungsgericht wegen untätigkeit.

dann dienstaufsichtsbeschwerde gegen die leiterin der stelle in köln.

klage vor gericht.........

besser wäre nach der gewonnen klage gegen die behörde eine unterlassungsklage!!!!!!

geldstrafe pro weiterer falsch ausgestellter wbk.......das wäre ein präzidenzfall und interessant für nen anwalt,der mal in die medien will :D

widerspruch eingelegt!

der sachbearbeiter sagte nur:

sie sind nicht der erste und auch net der letzte, der einspruch einlegen wird!

hmmmmmmm.....

Geschrieben
widerspruch eingelegt!

der sachbearbeiter sagte nur:

sie sind nicht der erste und auch net der letzte, der einspruch einlegen wird!

hmmmmmmm.....

Kann ich als Unbedarfter daraus schliessen, dass der SB weiss, was für einen Sch*** er da verzapft, ihm aber von oben die Hände gebunden sind?

Gruß

Michael

Geschrieben
Kann ich als Unbedarfter daraus schliessen, dass der SB weiss, was für einen Sch*** er da verzapft, ihm aber von oben die Hände gebunden sind?

Gruß

Michael

gegen den sb kann ich nix sagen....er ist nett,aber sachlich!

ich denke,er hat ahnung von seinem job und bekommt nunmal vorschriften......

ich hatte nur einmal ein problem wegen eintragung von einsteckläufen........einsteckläufe von lothar walther haben keine seriennr.......

er bemängelte dies und wollte nummern auf den läufen und einsteckpatronen haben.........4 wochen später bekam ich einen brief von ihm in dem er schrieb,

dass er doch keine nummern braucht und ich alles eintragen lassen kann!

Geschrieben
...

ich hatte nur einmal ein problem wegen eintragung von einsteckläufen........einsteckläufe von lothar walther haben keine seriennr.......

...

...das waren tatsächlich Einsteckläufe, oder doch eher Reduzierhülsen...?

IMI

Geschrieben

Rechtsbeugung ist es nur wenn ein RICHTER es so falsch entscheidet!(habe mich mal bei einem Anwalt kundig gemacht)Ihm bleibt nur der Gang über einen Anwalt zum Gericht. Dauer ca. ein Jahr.

SO nicht richtig.

§ 339 (Rechtsbeugung) spricht davon, dass sich ein RICHTER, ein anderer AMTSTRÄGER oder SCHIEDSRICHTER, der sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zuungunsten oder zum Nachteil einer Person einer Rechtsbeugung schuldig macht, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 5 Jahren bestraft wird.

Da die Mindeststrafe ein Jahr beträgt, ist die Rechtsbeugung ein VERBRECHEN, kein Vergehen mehr.

Daraus kann man schon ersehen, dass der Rechtsbeugung ein besonderer (negativer) Stellenwert eingeräumt wird. Hinzu kommt, dass bei einem Verbrechen auch immer bereits der VERSUCH strafbar ist. Bei einem Vergeben ist dies nur der Fall, wenn es im Gesetz extra ausgewiesen ist.

Geschrieben

Ganz ernsthaft: es muss doch jedem klar sein welche Volksvertreter sich hier bemühen (und das ist ganz sicher kein Zufall) Jägern und Sportschützen das Leben schwer zu machen und welche nicht. Das ist doch nicht so schwer das zu sortieren für sich selbst. Wenn euch euer Hobby wichtig ist dann wählt halt auch endlich mal dementsprechend. Auch wenn Opi (er hatte sicher seine guten Gründe) schon immer anders gewählt hat, prima, aber das hilft uns heute nun mal nichts. Sorry für die schonungslose Ansage.

Analysiert das für Euch selbst aber vergleicht das bitte mal sehr genau. Da kann man schon sehr einfach ableiten wo der gesunde Menschenverstand sitzt. Sprecht mit euren Abgeordneten.

P.S. Ja ich lebe gerne in Süddeutschland.

Geschrieben
Ganz ernsthaft: es muss doch jedem klar sein welche Volksvertreter sich hier bemühen (und das ist ganz sicher kein Zufall) Jägern und Sportschützen das Leben schwer zu machen und welche nicht.

Seit 2005 haben wir in NRW eine schwarz-gelbe Regierung. Besser geworden ist seitdem aber nichts.

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