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IGNORED

Transport


carlocordon

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Also ich hab mir eine Colt Double Eagle bei einem Waffenhändler in meiner Heimatstadt gekauft ... nun möchte ich diese jedoch zu einem Bekannten der etwas weiter von mir entfernt (ca 300 km) wohnt ... nun würde mich interessieren ob ich für eben diesen Transport auch eine Genehmigung bzw so etwas wie einen Waffenschein besitzen muss ...

Vielen Dank schon mal im Vorraus ^_^

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:confused:

Hallo carlocordon

Sofern es sich nicht um eine Gas-Signalwaffe o.Ä. handelt, sondern um eine scharfe Waffe, solltest du eine Sachkundeprüfung haben und die Frage nicht stellen.....weiterhin nehme ich an, du wohnst in D.

Ich gehe daher davon aus, dass es sich um eine Gas-, Signalwaffe o.ä. handelt.

Für das Führen, dazu zählt auch das bei sich haben im Auto, hat der Gesetzgeber in D. die Auflage gemacht, das ein s.g. kleiner Waffenschein erforderlich ist.

Für den Besitz und Erwerb reicht die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wenn du also keinen kleinen Waffenschein hast und du die Waffe ausserhalb deines befriedeten Besitztums bei dir haben möchtest; z.B. zum Zweck des Transportes, ist die Waffe in einem verschlossenen Transportbehältnis, getrennt von der Munition, nicht zugriffsbereit zu transportieren.

siehe auch....

WaffG § 10

Auszug

...........

4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. Eine Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden, sie ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Der Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

§ 12 WaffG

..........

Auszug

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.

diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

2.

diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert....

Gruß Inst200

PS....raging.bull...... :rolleyes: war schneller......

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Ja es ist eine Gas/signalwaffe ... Zählt zu einem verschlossenen Behältnis auch das abschliesbare Handschuhfach wenn es verschlossen ist und ich KEINE Munition dabei habe weil mein bekannter auch welche hat bzw wenn sich die munition im kofferaum in einer schachtel befindet ? ... entschuldigt bitte meine (dumme) fragerei aber ich hab nunmal keine ahnung von den rechtlichen dingen ^^

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Ja es ist eine Gas/signalwaffe ... Zählt zu einem verschlossenen Behältnis auch das abschliesbare Handschuhfach wenn es verschlossen ist
Nein,das Handschuhfach ist einfach zugänglich. Du musst sie in ein verschlossenes Behältnis in den Kofferraum legen. Es wäre auch nicht schön wenn bei einer Kontrolle du die Papiere aus dem Handschufach holst und dir die Pistole rauskullert oder sie die einfach nur sehen. Sie werden ev. nicht erkennen das es sich um eine Gaspistole handelt.
PS....raging.bull...... :rolleyes: war schneller......
Du hattest auch mehr zu schreiben.
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Du hattest auch mehr zu schreiben.

Ich find nur manchmal kein Ende........ :rolleyes:

@carlocordon

1.) es gibt keine dummen Fragen........

2.) Wie hast du das Teil den vom Händler nach Hause bekommen ?

Nimm ein verschließbares Behältnis; Sporttasche, Rucksack, Aktenkoffer, Koffer usw....., pack die Waffe da rein, steckdie Mun in eine Tüte, oder lass sie in iher Schachtel und und gut ist. Ist zwar umständlich, aber so ist die Rechtslage.

Wichtig ist nur: Die Waffe darf nicht zugriffsbereit sein oder mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden können. Dass Mun und Waffe von einander getrennt transportiert werden ist klar. Das Behältnis muß nicht einmal abgeschlossen sein; besser ist es jedoch.

Also, Waffe in der Verpackung lassen, rein in einen z.B. Rucksack, alles zumachen, ab in den Kofferraum und gut ist.

Mun von mir aus in eine Tüte, auch in den Kofferraum; aber nicht in das selbe Behältnis wie die Waffe.

Solltest du von der " Rennleitung " angehalten werden, teilst du erst auf Nachfrage mit, dass du sowas im Kofferraum hast und fasst sie nicht an......!!! :gutidee:

Wenn du vorhast die Waffe öfter zu tranportieren, beantrage der Einfachheit halber bei deiner zuständigen Behörde einen kleinen Waffenschein. Das ist zwar kein Freibrief, aber der "Transport" ist einfacher........

3.) besser vorher Fragen als später Probleme zu bekommen; ausserdem ist das Forum FÜR den Austausch untereinander da ! :icon14:

Gruß Inst200

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Machen kann man alles.

Eigentlich muß eine Tasche oder ein Waffenkoffer nicht abgeschlossen sein.

Ähm ich rede von einem verschlossenen Behältnis nicht von einem abgeschlossenen Behältniss. Ich meinte damit das es ein Behältnis ist mit einer Sicherung gegen ungewolltes öffnen (Schnapper, Riegel, Bügel oder Sonstiges) nicht ein Behältnis mit Schloss obwohl es immer besser aussieht. Nur sollte man den Schlüssel nicht zu hause lassen :shok::sorry::cray: .

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Ich staune immer wieder, wie sich das Märchen mit dem Kofferraum so unerschütterlich halten kann.

Aber klar, wenn es Neulingen immer wieder aufgetischt wird…

? :confused: ?

Nur so wegen des Verständnisses; was meinst du mit Märchen ?

@ Tauschi

Hat heletz ja schon gesagt.

Müssen musst du nicht, die Waffe kann auch im Koffer, wenn dieses z.B. nur VERSCHLOSSEN ist , auf dem Beifahrersitz liegen.

Rechtlich haltbar. Aber ggf. viele Fragen ..........und evtl. unangenehme Situation bei einer Kontrolle.

Daher vorher entscheiden und den eleganteren Weg wählen.

Hier mal eine Definition unserer Legislative ( für die,die es interessiert )

Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in Anschlag gebracht werden kann, z.B. wenn sie in einem Halfter oder in einer bei Militär und Polizei üblichen Tasche getragen oder im nicht abgeschlosse-nen Handschuhfach des PKW mitgeführt wird.

Sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie verpackt, z.B. in einer geschlossenen Aktentasche oder in einem Futteral oder im abgeschlossenen Kofferraum, mitgeführt wird. Mitgeführte Munition für die transportierten Waffen sollte in jedem Fall getrennt von den Waffen verschlossen transportiert werden.

Gruß Inst200

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Nein,das Handschuhfach ist einfach zugänglich. Du musst sie in ein verschlossenes Behältnis in den Kofferraum legen. Es wäre auch nicht schön wenn bei einer Kontrolle du die Papiere aus dem Handschufach holst und dir die Pistole rauskullert oder sie die einfach nur sehen. Sie werden ev. nicht erkennen das es sich um eine Gaspistole handelt.Du hattest auch mehr zu schreiben.

Also die Idee mit dem kleinen Waffenschein ist die beste und kostet (50€) auch nicht die Welt. Hast du ihn, darf die Bratze sogar auf dem Beifahrersitz liegen - mit Muni drin. Das ist führen und mit kW okay! Dann, jetzt wirds komisch, darf die da auch sein, wenn du nicht drinsitzt.

My 2 cents

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Moin,

da das zu verschließende Behältnis nicht spezifiziert ist, nimm einfach eine Tüte und mach einen Knoten rein.

Damit ist folgendes erfüllt:

Waffe in Behältnis = Tüte

verschlossen = Knoten

erledigt!

Oder halt den KW, der erlaubt dir dann auch eine PTB-Zugelassene Waffe geladen, gespannt und in der Hand durch die Strasse zu schleppen. (denn, wer von Euch hat mal gelesen, wie ich die Waffe führen soll??)

Gruß

Thomas

P.S.: ich weiß, es ist übertrieben, aber grundsätzlich erlaubt. :gaga:

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