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IGNORED

Co2 Waffe tragen in /Rechtliches/


Gast

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Geschrieben

Ich habe vor mir in nächster Zeit eine Co2 Waffe zuzulegen.Darf ich diese eigendlich ständig bei mir tragen?Gilt eine Co2 Waffe als Selbstschutz?

Geschrieben

Mit CO2 und anderen Druckluftwaffen mit dem "F"-Zeichen (bis 7,5 Joule) darfst Du auf Deinem umfriedeten Besitztum schießen, wenn die Kugeln das Grundstück nicht verlassen können. Für das Führen dieser Dinger außerhalb Deines Grundstücks brauchst Du einen Waffenschein!!! Gegen wen oder was willst Du Dich denn mit diesen Semi-Erbsenpistolen verteidigen? grin.gifgrin.gifgrin.gif Gegen angreifende Wellensittiche oder Kanarienvögel? Führen darfst Du momentan noch Gaswaffen mit dem "PTB"-Zeichen, wobei es auch hier Einschränkungen gibt, wie z.B. öffentliche Veranstaltungen.

Immer schön sauber bleiben!

MfG PG

[Dieser Beitrag wurde von Preussens Gloria am 14. Mai 2002 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von Preussens Gloria am 14. Mai 2002 editiert.]

Geschrieben

Nee,gegen tief fliegende Dackel!:-)

Nein mich interessiert einfach nur wie es rechtlich aussieht.Habe gehört das man solche "freien"Waffen zwar führen darf,aber nur ungeladen und in gesicherten Behältern?!

Geschrieben

Ungeladen im verschlossenen Behälter nennt sich das dann transportieren, nicht führen - ansonsten könnte man eine CO2-Waffe ja nicht von zuhause zum Schützenverein befördern - das Führen einer Waffe ohne PTB-Zeichen und (nicht oder!) F im Fünfeck ist waffenscheinpflichtig.

Also kann ich dir nur raten: lass es!

Zum Aspekt mit der Selbstverteidigung:

Vergiss es. Abgesehen von der Illegalität des Führens einer CO2-Waffe sind diese auch vollkommen ungeeignet zur Selbstverteidigung - ebenso wie IMHO auch Schreckschußwaffen.

Wer eine Waffe zieht, lässt eine Situation endgültig eskalieren. Wer eine Situation endgültig eskalieren lässt, jagt dem Täter Angst ein - und zwar Angst nicht im Sinne von Fluchtgedanken, sondern von noch höherer Gewaltbereitschaft. Wenn der Täter eine scharfe Waffe dabei hat, wird er sie dann vermutlich auch ziehen und einsetzen.

Geh das Risiko nicht ein, besorg dir lieber ein Abwehrspray in Form einer Dose: ist leichter zu verstauen, erschreckt niemanden und ist mindestens genauso wirksam wie eine mit Patronen mit dem gleichen Inhaltsstoff aufmunitionierte Schreckschußpistole - und es ist wesentlich preisgünstiger.

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MfG

Tim Meister

Freies Land, freie Bürger, liberales Waffenrecht

Geschrieben

Vielen Dank für Eure Antworten!

Das beste ist natürlich gar nicht erst in einen Konflikt zu geraten wo man sich dann verteidigen muss.Andererseits hört/liest man ja immer wieder wie hemmungslos "Jugendgangs"mit gefährlichen Waffen umgehen.Da wird jemandem beim "Abziehen" einfach mit einer Gasknarre ins Gesicht geballert ohne provokation und mit dem Messer zugestochen.Sowas hört man ja andauernd.Es gibt einfach keine Hemschwelle mehr.Da macht man sich natürlich Gedanken wie man sich schützen soll.

Was meint Ihr dazu?

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Andy-X:

...Da macht man sich natürlich Gedanken wie man sich schützen soll.

Ach, mach dir doch keine Sorgen! Habe ich gerade meiner Oma ebenfalls gesagt.

"Omi, schau mal. Der Schröder und seine Kumpels, guck mal der Stoiber auch, sitzen da am ovalen Tisch und machen extra für dich ein neues Gesetz. Dann kannste dich so richtig sicher fühlen!"

"Im September gehste dann zur Urne ... nein jetzt reg dich nicht auf. Natürlich nicht uffen Friedhof zu Opa, sondern zur Wahl!!! Da darfst du ein Kreuzchen machen."

"Ob der Kriminelle sich ebenfalls an's Gesetz hält? Na Omilein, mach dir mal keine weiteren Sorgen .... die können doch auch lesen, gell!"

Geschrieben

Lieber Andy,

wenn ich mir Deine Texte so durchlese, beschleicht mich das Gefühl, dass Du die Volljährigkeit noch nicht erreicht hast… Sei es drum!

Ich habe mit sechzehn angefangen Karate zu machen, um mich gegen irgendwelche Typen verteidigen zu können, und ich musste feststellen, dass die Personen, die mich angreifen würden zehn Mal besser waren, als ich mit grünem Gürtel.

Danach kam die Zeit der Gaspistolen.

Es gab auch eine Situation wo ich mich entscheiden musste: Pistole oder Portemonnaie; Ärger vermeiden oder steigern; meine Haut oder auch die meiner Begleiterin retten.

Ich habe nicht gezogen. Ich habe den Typen voll gelabert und hatte mehr Schiss als Vaterlandsliebe. Aber ich habe weder eine Patrone, noch eine Mark geben müssen.

Das Wichtigste ist, selbstsicher sein. Das ist wie beim Umgang mit Tieren: zeigst Du dem Hund, dass Du Angst hast, beißt er Dir ins Bein.

Zugegeben, es ist leichter gesagt als getan.

Als Teenager wollte ich auch lieber so stark sein wie Arnold Schwarzenegger; so gut kämpfen können wie Jackie Chan und so gut bewaffnet wie bei Rambo oder Die Hard.

Ich war es nie und werde es auch nie sein.

Und mittlerweile nutze ich mein vorhandenes Arsenal nur noch zum Vergnügen:

Das Luftgewehr, um auf Cola-Dosen zu schießen.

Die Gaspistole, um Leuchtsterne abzuschießen.

Außerdem habe ich ja jetzt ein Handy, das ich im Holster trage ;-)

PiPa

P.S.: Ob ich damit etwas kompensiere?

Geschrieben

Hallo!

Doch Volljährig bin ich schon ein paar Jahre.

Auch wenn sich das vieleicht angehört hat wie die Frage eines "ängstlichen jugendlichen"!:-)

Also ich wurde einmal von 2 Typen bedroht die Geld haben wollten ansonsten hätte ich eine gebrochene Nase.Ich habe Ihnen damals meine letzten 5 Mark gegeben.Da war ich 15.

Das war so das einzige Erlebnis bei mir in dieser Richtung.

Ein anderes Erlebnis war folgendes:

Ich war in der Stadt beim Bummeln und stand vor dem Schaufenster eines Waffenladens als mich plötzlich ein jugendlicher ansprach und direkt danach fragte "was ich denn brauchte".

Ich war ziemlich verduzt!Er bat mir Messer,und Gaspistolen an.Als ich Ihn fragte was ich damit soll ,sagte Er nur "Mann was glaubst du denn?Wir leben doch in Deutschland!"Bam!Das hatte mich umgehauen!

Zu dem Zeitpunkt war ich etwa 14,also es war vor der Sache mit dem 2 Typen.

Jedenfalls bin ich nie wieder in so eine Situation gekommen.

Geschrieben

@Anton

Tatsächlich? Naja, kommt jedenfalls auf´s gleiche raus.

@Andy-X

Natürlich: Ärger vermeiden ist selbstverständlich immer am besten - aber wenn das nichts hilft und die Situation ohne dein Zutun eskaliert (wie es dir offenbar bereits passiert ist), dann bist du mit einem Spray eindeutig besser beraten als mit den von dir genannten Waffen.

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MfG

Tim Meister

Freies Land, freie Bürger, liberales Waffenrecht

Geschrieben

Tränengas/ Abwehrspray

Ich glaube nicht, dass der Einsatz von Spray deeskalierender als der einer Gaswaffe wäre.

Im Gegenteil: bei einer Waffe kann schon das Vorzeigen des Stahlkolosses reichen oder die Abgabe eines Warnschusses. Bei der Sprühdose gibt es nur die Möglichkeit, es zu verwenden oder nicht.

In beiden Fällen ist das Verletzungsrisiko für Angreifer UND Verteidiger hoch. Unter Stress kann es zu Fehlbedienungen kommen oder die Waffe (als auch die Dose) gegen einen verwendet werden.

Auch sollte berücksichtigt werden, dass es zwar das Recht auf Notwehr gibt, aber man sich nicht daruf verlassen kann und darf.

Im schlimmsten Falle kann dies sogar dazu führen, dass der Verteidiger (der sich wehren wollte/ musste) auf der Anklagebank sitzt, weil er dem Angreifer Schaden zugefügt hat.

Recht ist nicht immer Gerechtigkeit. Leider.

Transportieren/ Führen

Vielleicht sollte man das ganze Waffengesetz wegschmeißen und ein neues schreiben. Denn es gibt zahlreiche Ungereimtheiten.

Beispiel: die gute alte COLT Government 1911 gibt es in drei* Ausführungen:

• Original (scharf)

• Gaspistole

• CO2-Pistole

Dank Lizenz-Verträge sind die Waffen äußerlich kaum zu unterscheiden.

Die scharfe Waffe darf man, ohne Waffenschein, NICHT (im Gürtel-Holster) führen;

das Gleiche gilt auch für die Luftpistole, obwohl man dafür keine WBK benötigt.

Einzig mit der Gaspistole, die auch frei zu erwerben ist, darf man munter durch die Gegend laufen.

Selbst wenn Original und Luftpistole ungeladen getragen werden, können sie als „Drohmittel“ verwendet werden, davor hat der Gesetzgeber Angst.

Eine optisch identische Gaspistole jedoch ist frei von solchen Restriktionen. Obwohl man damit das Gleiche oder mehr erzielen kann.

Es ist wie beim Militär: man muss es nicht verstehen, sondern ausführen ;-)

Ich persönlich möchte auch nicht versuchen, wenn ich hinter dem Bankschalter stehe oder nachts durch dunkle Gassen laufe, herauszufinden, ob es sich dabei um das Original oder einen „freien“ Nachbau handelt. Weder möchte ich mit Diabolos oder CS beschossen werden, geschweige denn mit cal .45.

LAUF BITTE NICHT MIT DER CO2-WAFFE HERUM!

Denn man kann gar nicht so dumm denken, wie es kommen könnte. Eine Verkehrskontrolle, mit Blick in den Kofferraum; im Kaufhaus als Ladendieb verdächtigt werden; ein heraus fallendes Magazin oder, oder, oder.

Wie auch immer: tu Dir und auch allen anderen Waffen-Freunden den Gefallen und halte Dich an das Waffengesetz.

Ganz besonders nach Erfurt, wo die Hysterie in Politik, Medien und somit wiederum in der Bevölkerung so geschürt ist, dass jegliche Verunglimpfung des WaffG vermeiden MUSS!

Im Übrigen ist das WaffenG ein interessantes und wichtiges Buch. Es sollte vor Panzerschrank und Waffen angeschafft werden (müssen)!

Danke, PiPa

P.S.: Natürlich gibt es das Modell/ Prinzip in hunderten von Versionen. Bitte jetzt keine Diskussionen an dieser Stelle, wieviele es wären und wer diese herstellt!

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Andy-X:

Ich habe vor mir in nächster Zeit eine Co2 Waffe zuzulegen.Darf ich diese eigendlich ständig bei mir tragen?Gilt eine Co2 Waffe als Selbstschutz?

Hallo MICHI, hast Du Dich endlich unter neuem Namen bei W-O angemeldet? grin.gifgrin.gifgrin.gif

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von TM:

Ungeladen im verschlossenen Behälter nennt sich das dann
transportieren
, nicht
führen
- ansonsten könnte man eine CO2-Waffe ja nicht von zuhause zum Schützenverein befördern - das
Führen
einer Waffe ohne PTB-Zeichen
und
(nicht oder!) F im Fünfeck ist waffenscheinpflichtig.

...

rechtlich gesehen ist transportieren auch das Führen. Nur ist das ein Ausnahmefall, in dem man dafür keine Erlaubnis (Waffenschein) braucht - genauso wie die Ausnahme mit Schiessen mit "F"-Waffen in eigener Wohnung ohne extra Erlaubnis oder Zulassung.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Anton:

rechtlich gesehen ist
transportieren
auch das
Führen
. Nur ist das ein Ausnahmefall, in dem man dafür keine Erlaubnis (Waffenschein) braucht - genauso wie die Ausnahme mit Schiessen mit "F"-Waffen in eigener Wohnung ohne extra Erlaubnis oder Zulassung.

Meines Wissens nach sind "führen" und "transportieren" ganz klar unterschiedlich definierte Begriffe.

Führen bedeutet, dass ich eine Waffe, die sich in meiner Nähe befindet, mit wenigen Handgriffen schussbereit in Anschlag bringen kann.

Das Tranportieren, ist kein "Ausnahmefall des Führens", sondern es bedeutet, dass ich eine Schusswaffe, getrennt von der Munition, in einem verschlossenen Behältnis, ohne rasche Zugriffmöglichkeit, von "A" nach "B" transportiere.

Beispiel, Waffe im abgeschlossenen Waffenkoffer, oder mit Abzugs-Schloss versehen, getrennt von der Munition tranportiert im Kofferraum eines Autos, dürfte wohl niemals als "führen" ausgelegt werden.

Gruß

gunimo

------------------

www.muzzle.de

[Dieser Beitrag wurde von gunimo am 16. Mai 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von gunimo:

Meines Wissens nach sind "führen" und "transportieren" ganz klar unterschiedlich definierte Begriffe.

Dann steh ich mit der Ansicht doch nicht alleine da.

------------------

MfG

Tim Meister

Freies Land, freie Bürger, liberales Waffenrecht

Geschrieben

Natürlich jibt det da nen Unterschied!

Also, da mit det in Dein Kopp rinkrichst:

Führen heißt, dass Du die Waffe innerhalb von Sekunden ziehen könntest (ob geladen oder nicht).

Transportieren heißt: die Waffe ist SO eingepackt*, dass Du sie erst einsetzen könntest, wenn Du längst am Boden liegst.

Has De det kapiert oder nich, wa?!

Paule

* Häkelarbeiten oder dergleichen scheiden natürlich aus!

Geschrieben

@Pistolen-Paule

Also, dass es zwischen transportieren und führen einen Unterschied gibt, ist hier vermutlich den Meisten klar, die Frage war nur noch, ob der Gesetzgeber die Begriffe als solche unterscheidet oder das Transportieren nur als Sonderfall des Führens ansieht.

Und ich bin mir ziemlich sicher, das ersteres der Fall ist.

Das es erlaubt ist, eine CO2-Waffe zum Schießstand zu bringen, ist den meisten WOlern wohl bekannt - genauso wie die Meisten hier sicherlich wissen, dass sie keiner ohne Waffenschein "ziehbereit" bei sich führen darf.

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MfG

Tim Meister

Freies Land, freie Bürger, liberales Waffenrecht

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Andy-X:

Nee,ich bin nicht Michi!Heisse wirklich Andy!

Da Hast Du aber Glück gehabt! Mir wäre es nämlich verdammt unangenehm, mit Michi verwechselt zu werden. wink.gif

MfG Alfred

Geschrieben

@ Tim:

Danke, für die Info. Ich weiß sehr wohl den Unterschied zwischen führen und transportieren. Auch der Gesetzgeber sollte es eigentlich wissen.

Nur wer ist das Gesetz?

Als erstes wird man wohl mit einem Streifenpolizisten konfrontiert. Wenn es böse weiterläuft kommt der Staatsanwalt, etc.

Ein Beispiel aus meiner Welt: ein Freund von mir hat während der Oberstufe (Klasse 11-13) in den Ferien Filme gedreht. Und recht professionell (Licht- und Tontechnik mehrere Kameras, etc.).

In einem Film stand am Ende „eine Erschießung aus dem Hinterhalt“ im Drehbuch.

Der Hauptdarsteller war in dem Park gut zwanzig Mal am Knall einer Schreckschusswaffe gestorben; danach kam die Szene, wo der Attentäter hinter dem Baum zu sehen war (dafür musste mein Luftgewehr herhalten).

Als wir die Szene zum zweiten Mal gedreht hatten, kam ein Polizeifahrzeug den Parkweg entlang. Infolge der Knallpatronen alarmiert, interessierten sich die Herren sehr für unser Treiben.

Sie wussten zwar nicht (wir auch nicht), dass man für den Film eine Drehgenehmigung gebraucht hätte; störten sich aber zunächst über den Einsatz einer Waffe (am helllichten Tage in einem öffentlichen Park!).

Ich selber wusste eigentlich schon, dass das, was wir da machten nicht ganz astrein gewesen war. Aber ich bin auf die Polizisten zugegangen, habe denen was von Paragraph sowieso erzählt, drauf verwiesen, dass dies ja eine Waffe unter 7,5J sei, blablabla.

Der eine Polizist musste eingestehen, dass er nicht ganz so gut mit dem Waffengesetz vertraut sei (der andere sagte gar nichts mehr), aber dass wir jetzt so nicht weiterdrehen könnten.

Danach hieß die Begründung für den Platzverweis "die Fahrzeuge dürfen da nicht stehen bleiben"; aber wir fügten uns der höheren Gewalt, zumal die entscheidenden Szenen im Kasten waren. Puh!

Die Aktion war leichtsinnig und verrückt zugleich. Heutzutage könnte man mich nicht einmal mehr mit Geld dazu bewegen, so einen (waffenrechtlichen) Mist zu machen.

Aber es hat mir (leider) auch gezeigt, dass die Polizei nicht immer alles weiß. Wir hatten Glück. Es hätte ebenso anders laufen können.

Mal zum Nachdenken! Gute Nacht.

PiPa

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Anton:

gerade im WO-Forum hatte ich vor kurzem eine gute Erklärung zu der Frage gelesen.

siehe unter:

ertse Beitrag von "Andrè1".

Hallo Anton,

danke für den Link. Der Beitrag von "700NE" ist wirklich Klasse. Er wird sicherlich auch Recht damit haben, dass der Begriff "Transportieren" nicht explizit im WaffG. vorkommt, jedoch bietet jedes Gesetz einen großen "Auslegungsspielraum", und nicht immer nur zu ungunsten eines Beschuldigten. Ich gehe fest davon aus, wenn ich eine ungeladene Druckluft/Co2-Waffe im Kofferraum meines KfZ. transportiere, in einem geschlossenen Behältnis, dann wird mir das nicht als wirkliches Führen gedeutet, sondern als Tranportieren. Auch wenn sich der Begriff im WaffG. vielleicht nirgends finden sollte. Deshalb würde ich das nicht als (Zitat) "Sonderfall des Führens" (Zitat Ende) beschreiben. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass ich kein Jurist bin... wink.gifgrin.gif

Gruß

gunimo

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www.muzzle.de

Geschrieben

Moin,

wenn man sich den Gesetzestext und die Verwaltungsvorschrift anschaut habt Ihr recht, es gibt nur das Führen von Waffen mit oder ohne Waffenschein.

Für den Sonderfall Führen von Waffen ohne Waffenschein hat sich halt der Begriff Transportieren bei jedem Wissenden oder Unwissenden eingebürgert.

------------------

Mast und Schotbruch

Skipper

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von skipper:

.........Für den Sonderfall Führen von Waffen ohne Waffenschein hat sich halt der Begriff Transportieren bei jedem Wissenden oder Unwissenden eingebürgert.

Hi Skipper,

ich mach hier mal den "Naseweis" und rede nicht vom transportieren sondern vom verbringen!!!

Schöne Feiertage an alle die hier lesen!!!

------------------

Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

Wer schiesst, trifft noch lange nicht ins Schwarze

[Dieser Beitrag wurde von Maxe2k am 17. Mai 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Maxe2k:

Hi Skipper,

ich mach hier mal den "Naseweis" und rede nicht vom transportieren sondern vom verbringen!!!

Schöne Feiertage an alle die hier lesen!!!

...jau, beim Verbringen transportierst Du die Waffe ...ääh... oder führst Du die Waffe ??... von "A" nach "B". - Auch wenn Du es anders benennst, wird es dadurch nicht klarer... wink.gif

gunimo

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www.muzzle.de

Geschrieben

@PiPa: Du hast völlig Recht. Die Lektüre des Waffengesetzes sollte wirklich VOR der Anschaffung einer (Schuß-)Waffe stehen.

Für alle die es interessiert, die entsprechenden Gesetzestexte gibt als PDF-Files (für Acrobat Reader) zum Download unter: www.bundesregierung.de (Sprache wählen, Dokumentation, Gesetze,W)

Gruß,

Fra Diavolo (der Marquis de San Marco)

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