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IGNORED

Waffenbesitz in Österreich


bigbuTT

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo,

ich habe folgenden Artikel gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzk...C3.BCr_eine_WBK

heisst dass, das jeder Bürger eine Waffe für den Selbstschutz kaufen darf?

bigbuTT

Ja!

Jedoch "führen" erst mal nur zu hause. Du bekommst in AT jedoch an vielerorts relativ einfach einen Waffenpass (DE = Waffenschein) mit dem Du die Waffe dann auch ausserhalb des Hauses führen darfst. (allerdings gibt es auch regionen, da ist der Waffenpass sehr schwer zu bekommen...)

Gruss

B. (jagender Piefke!)

Geschrieben
...JA :eclipsee_gold_cup:

..soferne du alle anderen Bedingungen wie Psychotest, Alter, unbescholtenheit etc..... erfüllst

oder anders formuliert: ein bedürfnis hat bei uns jeder bürger auf jeden fall durch das argument "in den eigenen 4 wänden zum selbtschutz bereithalten", damit bekommst du die ersten beiden plätze. weitere plätze erfordern etwas sportliche betätigung.

Geschrieben

Hallo!

ad Waffenpass (=Berechtigung zum Führen in Ö):

Das ist leider eine Fehlinformation. Einen WP zu bekommen ist für "Normalsterbliche" nahezu nicht möglich.

Hängt auch nicht so wirklich von der geographischen Lage deines Bezirkes ab.

Aber bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzung ist es i.d.R. kein Problem - das ist halt nur das Problem.

Grüße - TheRiddler.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Hallo!

ad Waffenpass (=Berechtigung zum Führen in Ö):

Das ist leider eine Fehlinformation. Einen WP zu bekommen ist für "Normalsterbliche" nahezu nicht möglich.

Hängt auch nicht so wirklich von der geographischen Lage deines Bezirkes ab.

Aber bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzung ist es i.d.R. kein Problem - das ist halt nur das Problem.

Grüße - TheRiddler.

Ist der tägliche Umgang mit hohen Geldsummen in Bezug auf deren Transport im Handkoffer durch "weniger gute" Viertel dazu geeignet eine ausreichende Begründung für den Bedarf einen Waffenpasses anzumelden?

Geschrieben
Ist der tägliche Umgang mit hohen Geldsummen in Bezug auf deren Transport im Handkoffer durch "weniger gute" Viertel dazu geeignet eine ausreichende Begründung für den Bedarf einen Waffenpasses anzumelden?

Das liegt im Ermessen des jeweiligen Beamten ....

In meinem Nachbarbezirk war das immer Grund genug, in meinem nie (da wurde argumentiert: na, dann ordern sie halt einen Geldtransporter) ...

Geschrieben

Nein, ist er in der Regel nicht. Da verweisen die Behörden auf Botendienste.

Gruß Old Sam

Hi Sniper, immer der schnellere, beim schießen wie beim schreiben ;)

Geschrieben
Nein, ist er in der Regel nicht. Da verweisen die Behörden auf Botendienste.

Gruß Old Sam

Hi Sniper, immer der schnellere, beim schießen wie beim schreiben ;)

Gut und wie sind die Bezirksverwaltungsbehörden so im südlichen Niederösterreich- genauer Bez. Neunkirchen? Bitte, das ist rein Interessehalber, mich drängt nichts eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Allerdings wäre dies angesichts der wachsenden Gewaltbereitschaft auch oder verstärkt gegenüber "gut gekleideten" Herren und Damen Seitens der Jugend meines Erachtens zukünftig eventuell in Betracht zu ziehen. Das Gefühl mit einem Haufen Geld einem "Rudel" Jugendlicher, zu nähern und praktisch nicht ausweichen zu können, wobei diese schon von 20m Entfernung auf meinen Koffer starren ist nicht schön, vor allem, wenn ich mich später zu meinen zugegebenermaßen überdurchschnittlichen Fahrzeug begebe und einsteige, die Herren aber kert machen und mir bis dort hin folgen... Aber das ist eigentlich nicht das Problem. Jenes liegt eher darin dass ich auch nächtens die eine oder andere weniger gute Gegend passieren muss und nicht daran denke meinen Wagen oder meine Kleidung dazu zu wechseln. Ich erinnere mich zurück an die Worte "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen".

Selbst wenn ich einen Pass erhalten würde, würde ich die Waffe wahrscheinlich nicht führen. Zu groß wäre wohl die Gefahr entwaffnet und selbst im Extremfall gerichtet zu werden. Die Quintessenz ist, dass nur weil ich führen darf, muss ich es noch nicht tun- wann aber darf ich führen?

LG

Geschrieben
Gut und wie sind die Bezirksverwaltungsbehörden so im südlichen Niederösterreich- genauer Bez. Neunkirchen?

Sagt dir Zöbern was? Seit dem Amoklauf in der Schule dort, kannst den Bezirk sicher zu den schärfsten in Bezug auf Waffenrechtsauslegung zählen.

Zwei Beispiele:

Als ich eine formlose Anfrage um eine WBK zu meiner WP machte, kam die Antwort: "Geht nicht, Sie haben ja eh schon einen WP" Ein Verwandten wollte sich eine großkalibrige FFW als Fangschusswaffe holen, da er schon 2 kleinkalibrige FFW hatte wurde ihm empfohlen eine zu verkaufen, ein Grund für eine Erweiterung sei dies nicht.

Seit heuer gibts einen neuen Bezirkshauptmann, bekennender Jäger, ob sich das positiv für unsere Interessen auswirkt wird sich zeigen.

Ich z.B. plane um eine WBK, zu meiner WP, anzusuchen. Da ich IWÖ Mitglied bin und hoffentlich nächstes Jahr mehr Zeit habe

bei Wettbewerben mitzuschießen, werd ichs 2008 versuchen.

WP ohne jagdliche Begründung halte ich für eher aussichtslos.

Gruß steyrfan

Geschrieben
Ein Verwandter wollte sich eine großkalibrige FFW als Fangschusswaffe holen, da er schon 2 kleinkalibrige FFW hatte wurde ihm empfohlen eine zu verkaufen, ein Grund für eine Erweiterung sei dies nicht.
Da ist Zöbern aber keine Ausnahme, dieses Argument hörst du auf Zahlreichen BHs.Und wenn er wirklich eine GK-Waffe dazu haben will, dann sollte er über eine mit KK-Wechselsystem nachdenken. Das WS besetzt nämlich keinen Platz auf der Karte.Beispiel: CZ75 plus .22er WS "Kadett".Ansonsten, Bewerbe schießen und mit den Ergebnislisten und einer Bestätigung des Vereines antanzen,daß man mit den bereits im Besitz befindlichen KW nicht das Auslangen findet.Speziell beim IPSC lassen sich durch die verschiedenen Divisons viele Argumente finden.Nur aktiv schießen muß man dafür schon. Nur "Habenwollen" reicht bei fast keiner Behörde.Wie viele Plätze hast du auf deinem WP???Normalerweise funktioniert es so, daß die WBK bei Ausstellung eines WP eingezogen wird, der WP ersetzt dann die WBK. Er läßt sich genauso erweitern wie eine WBK.Aber frag mal bei der IWÖ im Forum den User "Gunter", ich glaub der hat mal um sowas angesucht WBK + WP.
Ist der tägliche Umgang mit hohen Geldsummen in Bezug auf deren Transport im Handkoffer durch "weniger gute" Viertel dazu geeignet eine ausreichende Begründung für den Bedarf einen Waffenpasses anzumelden?
Definiere "hohe Geldsummen".Der Transport von hohen Geldsummen muß regelmäßig stattfinden,und es darf keine andere (zumutbare) Alternative existieren.Niemand kann dich zwingen, einen teuren Geldtransporter anzuheuern oder privatenPersonenschutz. Der regelmäßige Transport dieser Summen muß nachgewiesen werden (Listen von der Bank, Abrechnungen, Einzahlungsbelege usw.).Der WP kann auf die Tätigkeit des Geldtransportes eingeschränkt werden.
Geschrieben
Wie viele Plätze hast du auf deinem WP???

2, die reichen mir natürlich nicht. Will deshalb WBK zum WP, da die Erweiterung einer WBK günstiger als bei einem WP sein soll.

Und wenn er wirklich eine GK-Waffe dazu haben will, dann sollte er über eine mit KK-Wechselsystem nachdenken. Das WS besetzt nämlich keinen Platz auf der Karte.

Würdest du ein Erbstück (6,35er) oder einen gewohnten Revolver (.22lr), für die man sowieso fast nichts bekommt verkaufen, um die benötigte FFW kaufen zu können. Versteh mich bitte nicht falsch, nur empfand ich die Empfehlung der Behörde damals als anmaßend und noch dazu forsch vorgebracht (Motto: was wollens denn noch,...). Der Bedarf war meines Erachtens gegeben, da man mit den beiden zuvor genannten FFW wohl keine Nachsuche starten sollte (und es laut NÖ JG 1974 auch nicht erlaubt ist).

Damals war mir die IWÖ noch nicht bekannt (ist schon einige Jahr her), heute würd mich mit den Rechtsanwälten kurzschließen und dann mit meinem Verwandten durch alle Instanzen ziehen. Ich werds nächstes Jahr bei meiner Erweiterung so machen. Zuerst im Guten, mit Vereinsnachweis und Besuch von Wettkämpfen als Gastschütze (hab vor auch bei Luna-Matches mitzuschießen), wenns nicht klappt dann werd ich mit IWÖ Rechtsschutz gegen den negativen Bescheid berufen.

Gruß steyrfan

Geschrieben

Hallo liebe Community,

habe gerade dieses interessante Thema durchstöbert.

Ich habe eine WBK mit 2 Plätzen. Habe damals bei der Behörde "Sportschießen" angeben müssen um überhaupt einen 2. Platz zu bekommen.

Jetzt spiele ich schon seit Längerem mit dem Gedanken für die Nachsuche in meinem stark bewaldeten Revier einen WP zu beantragen. Würde mir dann noch einen großkalibrigen Revolver zulegen. (hab momentan nur 9 Para)

Weiß jemand von Euch ob dieser dann auf das "Revier" beschränkt ist?

lg

Jagawirth

Geschrieben
Weiß jemand von Euch ob dieser dann auf das "Revier" beschränkt ist?

Nein, ist er nicht.

Er kann höchstens zeitlich beschränkt werden, in Deinem Fall auf die Innehabung einer gültigen Jagdkarte, nicht jedoch örtlich oder tätigkeitsspezifisch.

Bist Du schon IWÖ - Mitglied ? Wenn nicht -> heißer Tip.

WENN Du Dir einen Revolver zulegst, dann nimm was g'scheids, sonst bist Du mit einer leistungsstarken Pistole besser dran. Die läßt sich einfach besser auf Dauer führen.

Gruß und Welcome :icon14:

Geschrieben
Weiß jemand von Euch ob dieser dann auf das "Revier" beschränkt ist?

Hallo Jagawirth, willkommen im Forum!

Zu deiner Frage:

Eine konkrete örtliche oder zeitliche Beschränkung des durch den WP einhergehenden Rechtes ist nicht vorgesehen.Klartext: z.B.: Revier X und dann nur während der Ausübung der Jagd gibts nicht.

Wurde von einigen BHs versucht, aber durch den Erlaß zum WaffG 1996 vom 15.04.2004 (GZ: 13.000/1127-III/3/04) klargestellt.

Was allerdings möglich ist und auch gemacht wird, ist die Beschränkung auf dein Bedürfnis: z.B.: solange gültiger Jagdausgehschein oder solange beschäftigt bei der Firma XYZ, der WP wandelt sich beim Wegfall des Bedürfnisses in eine WBK.

Empfehle dir eine Mitgliedschaft bei der IWÖ, diese umfasst u.a. eine Rechtschutzversicherung, die dir bei negativen Bescheid die Kosten der Berufung übernimmt. Ruf dort einach einmal an, und unterhalt dich mit den IWÖ Rechtsanwälten, die sagen dir, was du bei deinem Antrag auf WP beachten musst.

WaiHei steyrfan

Da war der Steirer wieder scheller! :icon14: Was such ich auch ewig den Erlaß,....

Geschrieben
Nein, ist er nicht.

Er kann höchstens zeitlich beschränkt werden, in Deinem Fall auf die Innehabung einer gültigen Jagdkarte, nicht jedoch örtlich oder tätigkeitsspezifisch.

Bist Du schon IWÖ - Mitglied ? Wenn nicht -> heißer Tip.

WENN Du Dir einen Revolver zulegst, dann nimm was g'scheids, sonst bist Du mit einer leistungsstarken Pistole besser dran. Die läßt sich einfach besser auf Dauer führen.

Gruß und Welcome :icon14:

Danke für die perfekte Antwort.

Wenn ich die Waffe dann allerdings außerhalb des angegebenen Tätigkeitsbereiches führen würde, würde ich im Ernstfall argumentativ allerdings ziemlich in die Defensive geraten.

Hätte beim Revolver an einen S&W 686 oder vergleichbares gedacht.

Danke :)

lg

jagawirth

Geschrieben
Danke für die perfekte Antwort.

Wenn ich die Waffe dann allerdings außerhalb des angegebenen Tätigkeitsbereiches führen würde, würde ich im Ernstfall argumentativ allerdings ziemlich in die Defensive geraten.

Nein, würdest Du nicht.

Es ist ja in .at verboten, eine KW auch nur kurzzeitig im Auto zu verwahren. Des weiteren ist es Dir nicht zuzumuten, aus dem Revier auf unmittelbarem Weg nach Hause in den hintersten Graben, in dem Du wohnst, erst die Kanone heimzubringen und dann den ganzen Arschlochgraben wieder rauszufahren, um Deiner Frau ein Kilo Mehl zu holen, das Du sonst auch gleich auf dem Heimweg mitbringen hättest können. Es muß Dir also auch erlaubt sein, die Waffe im Billa zu führen - im Auto lassen geht ja nicht. Du verstehst sicher, was ich mit dem Beispiel sagen will ....

Deswegen ist eben die Einschränkung des WP "nur im Zuge der Ausübung der Jagd" nicht haltbar und nichtig.

Hätte beim Revolver an einen S&W 686 oder vergleichbares gedacht.

Klartext: von welchem Wild reden wir ? Ein 357er ist nicht Fisch und nicht Fleisch.

Und ich sag Dir aus eigener Erfahrung: das Ding drückt im Auto, am Hochsitz, egal wo .... (ich hatte sowohl einen 2,5" als auch einen 4" und bin froh, beide los zu sein. Meine Ansicht: wenn Revolver, dann volle Artillerie, das ist aber dann nicht mehr führgeeignet (in oben angesprochenem Sinne), ansonsten eine 40er Glock oder eine in 357SIG. Nur meine unmaßgebliche Meinung ...

Danke :)

lg

jagawirth

Gerne :)

@ steyrfan:

trozdem danke für Deine Mühe :icon14:

:s75:

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