blackjack69 Posted July 10, 2007 Share Posted July 10, 2007 hallo gemeinde, ich hab demnächst dann endlich meine 12 monate um und kann mir mein bedürfnis bestätigen lassen. meine frage ist jetzt, kann( oder sollte ) ich das auch schon vorher beantragen, da sich das ganze verfahren ja eh noch hinzieht. ein vereinskamerad hat was von ca. 3 monaten erzählt. ist also eine beantragung vorab möglich und wenn ja ab welchen zeitraum? vielen dank für eure antworten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 10, 2007 Share Posted July 10, 2007 hallo gemeinde,ich hab demnächst dann endlich meine 12 monate um und kann mir mein bedürfnis bestätigen lassen. meine frage ist jetzt, kann( oder sollte ) ich das auch schon vorher beantragen, da sich das ganze verfahren ja eh noch hinzieht. ein vereinskamerad hat was von ca. 3 monaten erzählt. ist also eine beantragung vorab möglich und wenn ja ab welchen zeitraum? vielen dank für eure antworten 6 - 8 wochen sind realistischer! Link to comment Share on other sites More sharing options...
enzo88 Posted July 10, 2007 Share Posted July 10, 2007 hallo gemeinde,ich hab demnächst dann endlich meine 12 monate um und kann mir mein bedürfnis bestätigen lassen. meine frage ist jetzt, kann( oder sollte ) ich das auch schon vorher beantragen, da sich das ganze verfahren ja eh noch hinzieht. ein vereinskamerad hat was von ca. 3 monaten erzählt. ist also eine beantragung vorab möglich und wenn ja ab welchen zeitraum? vielen dank für eure antworten Hi Blackjack, also in meinem Verein wird kein Antrag auf Bedürfnis vom Vorstand befürwortet, wenn der Schütze nicht mindestens 12 Monate im Verein ist (und die restlichen erforderlichen Voraussetzungen erfüllt). Insofern bringt eine Antragstellung bei uns schon auf der Vereinsebene nichts. Ich persönlich habe die Bearbeitungszeit insofern verkürzt, als ich die Waffenbehörde - nach Absendung des vom Vorstand befürworteten Antrags an den Verband - telefonisch über die Antragstellung in Kenntnis gesetzt habe. Somit konnte die Behörde bereits parallel zur Prüfung beim Verband die erforderlichen Prüfungen innerhalb der Behörde (Gesundheitsamt etc.) einleiten. Dieses Vorgehen hat mir sicherlich ein paar Wochen Wartezeit auf mein erstes Schießchen erspart Gruß Enzo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 10, 2007 Share Posted July 10, 2007 natürlich erst nach 12 monaten beantragen. meine nur die bearbeitungszeit von behörde und verband. 6 - 8 wochen, wenn alles vollständig ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
PetMan Posted July 10, 2007 Share Posted July 10, 2007 HI, ich habe den Antrag für die WBK ein paar Wochen vor dem Ablauf der 12 Moante abgegeben mit der Aussage, das Bedürfniss nach zu reichen. Hätte ich auch schon früher machen können. War auf alle Fälle eine Ersparniss von min 2-3 Wochen. Der Sb hat das , nach absprache, mitgemacht. Greetz PetMan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 11, 2007 Share Posted July 11, 2007 Eben, sobald der WBK-Antrag gestellt und unterschrieben bei der Waffenbehörde eingegangen ist (vorherige telefonische Ankündigung, dass irgendwann ein Antrag gestellt wird reicht eigentlich nicht aus), muss der SB tätig werden. Im Antrag einfach darauf hinweisen, dass die Bedürfnisbescheinigung in Kürze nachgereicht wird und gut ist. Das bringt definitiv eine Zeitersparnis und evtl. gibts ja sonst noch irgendwas zu klären, das man dann auch bereits im Vorfeld erledigen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
blackjack69 Posted July 11, 2007 Author Share Posted July 11, 2007 vielen dank für eure tipps, werde meine wbk auch früher beantragen und das bedürfnis nachreichen Link to comment Share on other sites More sharing options...
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