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Vorübergehender Verleih einer Waffe


Tatonka

Empfohlene Beiträge

Hallo

Ich darf ja anderen Berechtigen, WBK grün Inhabern, meine KW oder LW für den Zeitraum von 4 Wochen leihen.

Jägern darf ich nur LW leihen, aber wie sieht es mit Munitionn aus- nicht leihen-will diese ja nicht zurück - sondern zur Verwendung, weil es z.B. keine geeignete mehr auf dem Markt gibt, weil die Knarre mit diesem Munitionslos gut funktioniert, weil ich nicht will, daß da

wahllos (was gerade angeboten wird) Munition vom Schießstandbetreiber reingestopft wird.

Der Erwerb passender Munition im Geschäft ist ja für den Leiher nicht möglich.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Gruß Tatonka

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Gast God of Hellfire

1. Auch Jäger dürfen KW leihen.

2. Selbstverständlich darf auch die passende Munition überlassen werden.

3. Die Möglichkeit Waffen zu leihen ist nicht abhängig von WBK grün oder gelb, es geht beim Leiher darum, daß die waffenrechtl. Zuverlässigkeit gegeben ist.

Gruß

GOH

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Läuft das bei ner Waffe zur Ansicht bzw zum ausprobieren auch so?

Ja, natürlich.

Kann der Händler Mun zum probieren mitgeben?

Ja, kann er. Aber ob Du einen findest, der das auch tut...

Das hängt sicherlich sehr stark davon ab, wie gut Dich der Händler kennt.

Gruß

Michael

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1. Auch Jäger dürfen KW leihen.

Im Formbaltt des Verbandes für Waffentechnik und -geschichte e.V. VdW

" anstelle der WBK nur bei Verleih von Langwaffen Jagdschein Nr.: ausstellende Behörde gültig bis!"

so abwegig ist es also vielleicht doch nicht an Jäger keine KW zu verleihen ????

Tatonka

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Gast God of Hellfire
so abwegig ist es also vielleicht doch nicht an Jäger keine KW zu verleihen ????

Tatonka

OK, sofern er keine WBK hat lässt man es lieber.

Ansonsten dürfen Jäger KW leihen.

Mir ging es auch mehr um den Passus des TE "Jäger nur Langwaffen".

Ist ja wie mit manchen Händlern, die an Jäger nur LW mit 2 Schuss Magazin verkaufen.

Gruß

GOH

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Im Formbaltt des Verbandes für Waffentechnik und -geschichte e.V. VdW

" anstelle der WBK nur bei Verleih von Langwaffen Jagdschein Nr.: ausstellende Behörde gültig bis!"

so abwegig ist es also vielleicht doch nicht an Jäger keine KW zu verleihen ????

Tatonka

Wieso?

Du zitierst doch selber: "anstelle der WBK nur bei Verleih von Langwaffen Jagdschein Nr.: ausstellende Behörde gültig bis!"

Das bedeutet, dass ich einem Jäger ohne WBK Langwaffen leihen darf - und nichts weiter.

Hat dieser Jäger aber eine WBK, darf ich ihm auch Kurzwaffen leihen.

Gruß

Michael

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