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IGNORED

Neue Verwaltungsvorschrift endlich raus?


meister2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leidensgenossen,

hier in Thüringen sieht man die es mit Eintragungen auf die "Gelbe" recht eng. D.h. bis dato benötigte ich für jede §14/4-Waffe ein Bedürfnis eines anerkannten Verbandes und musste zusätzlich auf die 2/6-Regelung Acht geben.

Jetzt Bitte keine Diskussionen was darüber im Waffengesetz steht, darüber wurde schon viel diskutiert und debattiert!

Heute habe ich eine EL-Büchse eintragen lassen und war sehr darüber erfreut, dass der sonst so zickige SB nicht explizit nach einem Bedürfnis verlangt hat, Er schrieb munter drauf los und übergab mir die Rechnung....

Fein, dachte ich und beliess es an Dem.

Gibt es eine neue Info, die das leidige Thema at Akta gelegt hat, oder hat mein SB es einfach nur vergessen? Ich mein, es waren so an die 30Grad im Raum und ne Klima wird wohl nur der Landrat haben....

Vielleicht wisst Ihr ja mehr.

VG

Maik

Geschrieben
Vielleicht wisst Ihr ja mehr.

Eigentlich nicht.

Die WaffVwV ist formal durch den Bundesrat verabschiedet, aber bisher nicht durch Bekanntgabe im BGBl in Kraft gesetzt.

Trotzdem berufen sich verschiedene Genehmigungsbehörden bei ihren Entscheidungen bereits auf darauf.

CM

Geschrieben
Trotzdem berufen sich verschiedene Genehmigungsbehörden bei ihren Entscheidungen bereits auf darauf.

CM

Hallo CM,

das sollte mir eigentlich zu Denken geben, da gerade "meine" Behörde bis Dato sehr darauf bedacht war, soviel Schikanen als nur möglich einzubauen. Aber wenn nun endlich der "Normalzustand" eingekehrt ist, soll es mich nicht ärgern.

Gruß

Maik

Geschrieben
SB nicht explizit nach einem Bedürfnis verlangt hat
Du musst mehr WO lesen

Stimmt: Klick

Gruß Gromit

PS: Den Rest (wie z.B. "selbst den Hintern hochkriegen") spare ich mir mal. ;)

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