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IGNORED

Kleiner Waffenschein für Aussiedlerhöfe ?


anschütz1400lr

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, zuerst wollt ich mal sagen dass ich neu hier bin und so gut wie keine Ahnung über Waffenrecht habe.

Ich habe letztens gehört dass Aussiedlerhöfe in Baden Württemberg den kleinen Waffenschein (für KK Waffe - keine Ahnung wie der richtig heisst !!! ) beantragen dürfen ohne jeglichen Nachweise von Schützenvereinen etc. Da ich von der Landwirtschaft komme und selbst einen Landwirtschaftlichen Betrieb führe wäre dies natürlich seh von Vorteil für mich. - das "wieso" sei einfach mal so hin gestellt.... :rolleyes:

Nun zur eigendlichen Frage: Stimmt das ?? oder ist das völliger Quark ?? Ich weiss dass es früher diese Regelung gab, aber ich will eigendlich nur wissen ob die noch besteht ??

Ich wäre Euch da sehr dankbar wenn mir einer ne gute Antwort geben könnte !!

Geschrieben
Ich habe letztens gehört...

Nur mal so zur Info: WO bitte hast Du das gehört?

Geschrieben

Erstmal Herzlich willkommen! :icon14:

Was ist ein Aussiedler-Hof?

Kleiner Waffenschein - berechtigt dich zum Führen (also frei mit dir rumschleppen) von Gas- und Schreckschusswaffen.

NICHT von Luftpistolen/Luftgewehren, auch NICHT von KK-Waffen (Kaliber .22lfB / 5,56mm).

Kostet, wenn ich mich nicht irre, 50,- und ist bei weißer Weste problemlos zu bekommen.

Für alles was über Luftgewehr/Luftpistole (bis 7,5 Joule Mündungsenergie) hinausgeht, benötigt man zum Besitz eine Waffenbesitzkarte, zum Führen (rumtragen) einen Waffenschein.

Waffenbesitzkarte gibt es - ausser für Erben von Waffen - nur bei nachgewiesenem Bedürfnis (Sportschütze, Traditionsschütze, Jäger, Waffensammler, Waffensachverständiger).

Einen Waffenschein (zum rumschleppen) gibt es für Normalsterbliche ohne Beziehungen zum regionalen Filz gar nicht.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

Geschrieben

Hallo anschütz1400lr

der kleine Waffenschein ist nicht für scharfe Schußwaffen sondern nur für Schreckschußwaffen wenn man diese im Auto mitnehmen oder sonstwie führen will ausgenommen öffentliche Veranstaltungen usw.

so im groben lt. Waffengesetz.

# Restriktionen für Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen

Die so genannten Gas- und Schreckschusswaffen werden in hohem Maße bei der Verübung von Straftaten der Schwerkriminalität (z.B. Raub, räuberische Erpressung, Geiselnahme) benutzt; sie machen etwa die Hälfte aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten Waffen aus. Dies hat insbesondere aus dem Kreis der Bundesländer und seitens der Polizei zu der Forderung nach der Einführung staatlicher Restriktionen für diese bisher lediglich dem Alterserfordernis von 18 Jahren unterliegenden Waffen geführt.

Dieser Forderung wird durch die Einführung des so genannten Kleinen Waffenscheins entsprochen:

Für diejenigen Personen, die solche Waffen in der Öffentlichkeit führen möchten, ist eine behördliche Erlaubnispflicht vorgesehen. Der Ausdruck "Kleiner Waffenschein", der im Gesetz verankert wird, umschreibt folgenden rechtlichen Sachverhalt: Die Gas- und Schreckschusswaffen sind erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht umfasst aber, wie sich aus der Waffenliste ergibt, nicht den Erwerb und Besitz; hierfür gilt nach wie vor nur das Alterserfordernis der Volljährigkeit. Das Führen dieser Waffen unterliegt jedoch der Erlaubnispflicht, und zwar der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung - § 2 Abs. 2 und 4 in Verbindung mit der Waffenliste. Diese wird in Form des Kleinen Waffenscheins erteilt - § 10 Abs. 4 Satz 4.

Darüber hinaus wird eine besondere Hinweis- und Protokollierungspflicht von Waffenhändlern bei der Veräußerung von solchen Schusswaffen vorgesehen, deren Verletzung mit Bußgeld bedroht ist - §§ 35 Abs. 2, 53 Abs. 1 Nr. 18.

Während die Vorschriften für Schusswaffen verschärft werden, wird der Erwerb und Besitz von Reizstoffsprühgeräten bereits Jugendlichen ab 14 Jahren gestattet. Sie haben damit die Möglichkeit eines wirksamen Verteidigungsmittels- § 3 Abs. 2, Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5.

gruß

fswald

Geschrieben

Der "Kleine Waffenschein", auch Kinderwaffenschein oder KWs genannt ist nur fuer eines gut: Man darf mit ihm PTB-zugelassene Schreckschusswaffen ausserhalb seines befriedeten Besitztums schusss- und zugriffsbereit (also geladen und am Mann) fuehren.

Der KWS wird nicht benoetigt, wenn man seine Schreckschusswaffen zuhause in der Wohnung, im umfriedeten garten, im Hof, auf dem Balkon oder der Garage, whatever...gerumgetragen wird oder wenn man ihn ausserhalb seines Besitzes entladen und verpackt transportiert.

Irgendwelche Sonderregeln fuer Aussiedlerhoefe gibts nicht. Wozu auch? Auf Deinem Hof (Im Haus und ueberall, wo ein kleiner Zaun drum ist) darfst Du die Dinger auch ohne KWS fuehren

Erlaubnispflichtige Waffen und andere freie Waffen, wie Luftpistolen, sind vom KWS nicht erfasst.

Eine von Dir genannte KK-Waffe ist normal eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, die eine WBK erfordert. Diese gibts hierzulande nur wenn man Jaeger ist, Sportschuetze ist, Sammler oder Sachverstaendiger ist, legal Waffen erbt oder legal angemeldeten Altbesitz hat. Leider gibts auch hier keine Ausnahmen fuer Aussiedlerhoefe.

Einen Waffenschein (den richtigen, nicht den KWS) bekommt man hierzulande entweder als hoher Beamter, Politiker oder als normaler Untertan, wenn man mindestens schon zweimal ermordet wurde. :angry2:

Geschrieben

Ok, danke das hat schon mal einwenig geholfen.

Ich hab mich da wohl nicht klar ausgedrückt - sorry.

Es gab in BW eine Zeit (da bin ich mir sicher) in der man eine Kleinkaliber waffe frei kaufen durfte ab 18 Jahren. So viel ich weiß vor 1970 oder so ähnlich ....

Ich weiss nun allerdings nicht ob man das Teil nur frei kaufen durfte wenn man einen Aussiedlerhof (Bauernhof) hatte.

Da ich mir nun auch eine Kleinkaliber- Waffe zulegen wollte, hab ich mir gedacht bevor ich erst in den Schützenverein gehen muss und die Nachweise erbringen darf , erkundige ich mich lieber zuerst ob es nicht noch auf diesem Wege geht.

Also an einer Miführung einer Gas-waffe bin ich keinenfals interessiert !!!!

Wenn ich mir die Beiträge von euch dann so durchles dann meine ich wohl ein "Erwerbsschein für eine KK Waffe"

Geschrieben

Aha, in dem Fall bleibt Dir in diesem unserem Lande leider nur der Weg ueber Jagdschein, Sportschuetzenkarriere oder Sammel-WBK. :-(

Das WaffG wurde im Zuge der RAF-Hsyterie 1972 zusammengepfuscht und seitdem sind selbst KK-Gewehrchen superboese und nur mit einem der obigen gnaedigst gewaehrten Beduerfnisgruenden erlaubt.

Geschrieben
Aha, in dem Fall bleibt Dir in diesem unserem Lande leider nur der Weg ueber Jagdschein, Sportschuetzenkarriere oder Sammel-WBK. :-(

Das WaffG wurde im Zuge der RAF-Hsyterie 1972 zusammengepfuscht und seitdem sind selbst KK-Gewehrchen superboese und nur mit einem der obigen gnaedigst gewaehrten Beduerfnisgruenden erlaubt.

Ok danke. Nun gleich die nächste Frage ... :rolleyes: Wie lange muss ich in ein Schützenverein um ein KK Gewehr erwerben zu dürfen ?? Was für Tücken und Hürden kommen auf mich zu ?? ( ich bin nicht vorbestraft)

Mfg

Geschrieben

Kann es sein, dass die Anzahl der Trolle in WO eine Konstante ist?

Da bittet ein User wieder mal ganz theatralisch um die Löschung seines Accountes und dann kommt die Frage, nach KK-Gewehr, Waffenschein und dergl. eines neu angemeldeten Users.

TheHun

Geschrieben

.. kurzfassung

Mitglied im Schützenverein min. 1 jahr

Schießnachweis ( Nachweis der Sportschützeneigenschaften ) je nach Verband bis zu 18 mal mit der Waffengattung die du beantragen möchtest ( Kurzwaffe / Langwaffe )

Antrag beim Verband und Amt stellen

FERTIG

ist zum Übereleben dauert aber haben die meisten hier im Forum auch durchgehalten

gruß

fswald

Geschrieben

Ein Jahr Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband, regelmäßiges Training (üblicherweise 18 mal in 12 Monaten oder mindestens einmal pro Monat) mit Schußwaffen (hier sollte auch Luftdruck gelten), dann kannst Du den Antrag stellen. Außerdem mußt Du nachweisen daß Du die Waffen ordnungsgemäß aufbewahren kannst, also einen Tresor solltest Du schon haben, und die Rechnung vorzeigen.

Ein KK-Gewehr darfst Du, wie jede andere Feuerwaffe auch, auf Deinem befriedeten Besitztum mit Dir rumschleppen, sogar geladen. Befriedet bedeutet, daß zumindest ein kleiner Zaun drumrum ist. Der typische Bauernhof mit offener Einfahrt ist nicht befriedet! Allerdings: Schießen darfst Du damit nicht! Auch nicht im Keller! Dazu braucht es eine genehmigte Schießstätte oder eine anderweitige Schießerlaubnis (die Du nicht bekommen wirst). Du kannst damit also nur im Verein schießen gehen.

Geschrieben

Hallo The Hun

ich glaube ich habe da etwas überlesen

WER FRAGT NACH WAFFENSCHEIN WBK ODER SO ???

habe nochmal alle durchgelesen und nichts dergleichen gefunden!

gruß eines des lesen unkundigen

fswald

Geschrieben
Da ich mir nun auch eine Kleinkaliber- Waffe zulegen wollte, hab ich mir gedacht bevor ich erst in den Schützenverein gehen muss und die Nachweise erbringen darf , erkundige ich mich lieber zuerst ob es nicht noch auf diesem Wege geht.

Das ist ja soweit legitim.

Aber du wirst, wenn du dein KK-Gewehrchen haben willst, nichts weiter übrig bleiben, in einen Schützenverein einzutreten, der in einem staatlich anerkannten Verband ist, dort 1 Jahr lang regelmäßig zu trainieren, die Sachkundeprüfung abzulegen und dann die WBK zu beantragen.

Kostenpunkt: Kommt drauf an.

- Eintrittgebühr in Schützenverein: 0,- bis 500,- €

- Jahresbeitrag, Schießstandgebühr: 100,- bis 300,- €

- Sachkundeprüfung: 50,- bis 100,- €

- Waffenschrank: 180,- bis open End,

- Waffenbesitzkarte (grün) mit Voreintrag, Eintrag der Waffe und 1x Munitionserwerb: ca. 95,- / gelb: ca. 70,- (incl. Eintrag einer Waffe)

Und natürlich noch die Waffe (z.B. Anschütz 1400, gebraucht, ca. 150,- €)

So hast du bis zur ersten KK-Büchse ca. 600,- € "drumrum" und 150,- für die Waffe gelöhnt.

Geschrieben
Kann es sein, dass die Anzahl der Trolle in WO eine Konstante ist?

Da bittet ein User wieder mal ganz theatralisch um die Löschung seines Accountes und dann kommt die Frage, nach KK-Gewehr, Waffenschein und dergl. eines neu angemeldeten Users.

TheHun

ich komm gerade nicht mit was gespielt wird. Ich hab auch keine Ahnung was das soll.

Ich will nur Antworten auf ein paar Fragen und dann bin ich zufrieden. Wenn die Fragen saublöd gestellt sind - dann tut es mir leid.... ich hab keine Ahnung über Waffenrecht und Waffen. Das kann man ja auch unschwer meiner Kenntnis entnehmen.

Ich dachte eigendlich immer ein Forum sei da um Fragen zu stellen und Antworten von hilsbereiten Menschen zu bekommen. Aber hier macht mir dasfon manchen Usern den Anschein als ob Fragen überhaupt nicht erwünscht währen...

.. kurzfassung

Mitglied im Schützenverein min. 1 jahr

Schießnachweis ( Nachweis der Sportschützeneigenschaften ) je nach Verband bis zu 18 mal mit der Waffengattung die du beantragen möchtest ( Kurzwaffe / Langwaffe )

Antrag beim Verband und Amt stellen

FERTIG

ist zum Übereleben dauert aber haben die meisten hier im Forum auch durchgehalten

gruß

fswald

Das nenn ich kompetente Anwort - danke !! Beitrag kann geschlossen werden ...

Geschrieben
...........

Hallo SB und Dayti!

Kommt vorbei und bringt was zum Knappern und Getränke mit. Jetzt wird es lustig. Der Freitagnachmittag ist gerettet.

LG

alea

Geschrieben
Hallo SB und Dayti!

Kommt vorbei und bringt was zum Knappern und Getränke mit. Jetzt wird es lustig. Der Freitagnachmittag ist gerettet.

LG

alea

bitte sehr...bitte gleich, der herr...

5.gif

cola auch?

pepsi.gif

...

Was ist ein Aussiedler-Hof?

...

eine art einsiedler-hof :rolleyes:

Geschrieben
wußt ich’s doch, auf Dich ist Verlass!

Danke

alea

na klar - bei sowas bin ich sofort zur stelle :rotfl2::s75:

ist aber auch heiß heute...

...

WER FRAGT NACH WAFFENSCHEIN ...???

...

der threadstarter...

...kleinen Waffenschein (für KK Waffe - keine Ahnung wie der richtig heisst !!! ) beantragen dürfen ...

oder ist der kws kein ws?

Geschrieben
wußt ich’s doch, auf Dich ist Verlass!

Danke

alea

Wer ist hier eigentlich der Troll? <_<
Geschrieben
gruß eines des lesen unkundigen

fswald

stimmt! :heuldoch:

Wer ist hier eigentlich der Troll? <_<

was willst Du denn von mir? Ich habe niemanden als Troll bezeichnet.

LG

alea

Geschrieben
ich komm gerade nicht mit was gespielt wird. Ich hab auch keine Ahnung was das soll.

Ich will nur Antworten auf ein paar Fragen und dann bin ich zufrieden. Wenn die Fragen saublöd gestellt sind - dann tut es mir leid.... ich hab keine Ahnung über Waffenrecht und Waffen. Das kann man ja auch unschwer meiner Kenntnis entnehmen.

Nachdem Du so auf den Aussiedlerhof hinweist, gehe ich davon aus, daß du wie es früher üblich war ein KK/Flobert zur Schädlingsbekämpfung suchst. Das ist nicht mehr möglich, das dürftest Du auch nicht mit einer über Schützenverein oder Jagdschein erworbenen Waffe, sondern nur mit behördlicher Genehmigung die Du kaum bekommen wirst. Verbindliche Antwort kann Dir das zuständige Landratsamt geben.

Karl

Geschrieben
Kann es sein, dass die Anzahl der Trolle in WO eine Konstante ist?

Da bittet ein User wieder mal ganz theatralisch um die Löschung seines Accountes und dann kommt die Frage, nach KK-Gewehr, Waffenschein und dergl. eines neu angemeldeten Users.

TheHun

Besser er fragt nach wie's in Deutschland zugeht anstatt, daß er der Meinung ist "Das sei bei uns so wie in Amiland und darum sind Waffen gefährlich bla-was-weiß-ich".

Ich weiß immer nicht, was da einige haben... Soll er nicht fragen und sich die Wumme schwarz besorgen oder wie??

:confused:

Geschrieben
Hallo The Hun

ich glaube ich habe da etwas überlesen

WER FRAGT NACH WAFFENSCHEIN WBK ODER SO ???

habe nochmal alle durchgelesen und nichts dergleichen gefunden!

gruß eines des lesen unkundigen

fswald

Da kann ich wohl in der Tat nicht lesen, ich habe es nämlich so verstanden, als hätte er gefragt, ob ein alleine stehender Hof für einen kleinen Waffenschein und dieser dann zum Erwerb einer KK Waffe reicht.

Wenn es, wie ich hoffe, nicht wieder ein Troll ist, dann ist es umso besser, wenn es einen weiteren Schützen gibt!

@anschütz: Schreib doch am Besten mal, wo Du genau herkommst, dann kann Dir mit Sicherheit in Verein in Deiner Nähe genannt werden. Denn in D geht der Weg zu einer legalen Waffe (fast nur) über eine Vereinsmitgliedschaft.

TheHun

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