atoms Posted May 24, 2007 Posted May 24, 2007 Ich möchte aus Holland ein Gewehr 1871/88 (Beaumont-Vitali) nach D einführen - Verbringungserlaubniserlaubnis notwendig? (in NL frei verkäuflich, in D WBK-pflichtig)
Sachbearbeiter Posted May 25, 2007 Posted May 25, 2007 Mit der Suchfunktion sollte diese Frage leicht zu beantworten sein.
atoms Posted May 25, 2007 Author Posted May 25, 2007 Mit der Suchfunktion sollte diese Frage leicht zu beantworten sein. JaNein - Die allgemeine Einfuhrabwicklung ist bekannt - das Problem ist: In einem Mitgliedsstaat frei, in einem anderen nicht - und dazu habe ich keine guten Informationen gefunden. Wie sieht es z. B. in D aus, wenn jemand eine Exporterlaubnis für ein Luftgewehr (mit F-Zeichen, in D frei ab 18 Jahren) zur Ausfuhr nach X-Land haben möchte?
Frank222 Posted May 26, 2007 Posted May 26, 2007 JaNein - Die allgemeine Einfuhrabwicklung ist bekannt - das Problem ist: In einem Mitgliedsstaat frei, in einem anderen nicht - und dazu habe ich keine guten Informationen gefunden.Wie sieht es z. B. in D aus, wenn jemand eine Exporterlaubnis für ein Luftgewehr (mit F-Zeichen, in D frei ab 18 Jahren) zur Ausfuhr nach X-Land haben möchte? Das sollte die niederländische Behörde trotzdem nicht davon abhalten, Dir Dein benötigtes niederländisches Ausfuhrzertifikat auszustellen. In Österreich wird das genauso gehandhabt. Die Exporterlaubnis für eine "F"-Luftbüchse bekommst Du auch von deutscher Seite! Gruß Frank
Sachbearbeiter Posted May 29, 2007 Posted May 29, 2007 Wenn im anderen Staat keine Erlaubnis erforderlich ist, stellt die Behörde eine entsprechende Bescheinigung für die Erlaubnisfreiheit aus. Entweder für alle beantragten Waffen oder auch nur für einzelne, die nicht genehmigungspflichtig sind. Grüssle Sbine
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