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IGNORED

Waffenerwerb auf gelb in thüringen nun bedürfnisfrei


runnerpok

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leute,

das alles ist ja schön und gut, doch solange es ämter und polizeibehörden gibt, die willkürlich ein erlassenes gesetz beschneiden*, und solange es schützen gibt, die das hinnehmen, nur damit sie keinen ärger mitden ämtern bekommen, solange wird sich nichts ändern. was hilf da ein urteil das seine gültigkeitin EINEM bundesland hat?

*konkret:

köln, polizeibehörde, erweiterung der wbk gelb alt auf gelb neu - mittels zusatzstempel.

dort wurde der offizielle gesetzestext vom amt einfach gekürzt und vom kaliber her beschränkt (nicht gröser als 8mm), ja sogar uh-reps völlig ausgeschlossen.

die begründung: der verein, in welchem der schütze mitglied ist, schiesst diese disziplin (uh-rep) nicht, ebensowenig werden dort langwaffen

im kal. grösser als 8mm geschossen, daher die einschränkung.

auf die idee, dass der gesetzestreue bürger sich einen .44-40er uh-rep kaufen könnte um im nachbarverein zweitmitglied oder als gastschütze

mitzuschiessen kam dem sachbearbeiter überhaut nicht in den sinn. :peinlich:

solangesichdies nicht ändert, nützt dieses ossi-urteil nichts!

turtle38-40

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turtle, Urteile sind in D immer nur für den Einzelfall und wenn's ganz extrem hergeht, dann muß jeder Kunde der Verwaltungsbehörde solche Beschränkungen eigens wegklagen.

Ein Thüringer Urteil nützt in Kölle eh nüscht.

Heinrich

aber genau DAS ist ja das hüpfende komma!

das waffg ist ein BUNDESGESETZ! was nütz es einem, wenn man in bayern alles an scheinen ausstellt, aber in ba-wü das nicht tut?

trutle3840

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Bundesgesetz ist wurscht.

Die Urteile gelten nur für den Einzelfall.

Jo,das gilt aber komischerweise immer nur für den Bürger,wenn ihm daraus Vorteile entstehen würden - umgekehrt sieht das natürlich wieder ganz anders aus...

Gruß André

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