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IGNORED

zweite KW auf grüne WBK


sunnyviper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen...

ich habe jetzt eine grüne WBK beantragt mit einem entsprechenden Voreintag auf eine Waffe .22l.r.(SpoPi) beantragt. Hierfür erfülle ich alle Vorraussetzungen wie regelmäßiges Training, Bescheinigung des Vereines und des übergeordneten Verbandes als auch Sachlkunde. Dürfte also nur eine reine Formsache sein.

Jetzt habe ich aber vor, mir relativ zeitnah auch noch eine Waffe in 9mm zu kaufen. Auch hier trainiere ichbereits regelmäßig bei einem anderen Verein, da unser Stand nur bis cal. 22 zugelassen ist.

Frage:

Muß ich für den Erwerb der zweiten KW das ganze Prozedere mit Bestätigung und Bescheinigung des Vereins / Dachverbandes wiederholen um einen entsprechenden Voreintrag zu bekommen ?

Gibt es da nicht das Regelbedürfniss für Sportschützen ? Eine entsprechende Disziplin beim DSB gibts ja auch.

Leider bekomme ich widersprüchliche Aussagen in meinem Bekanntenkreis. Einige sagen den Zweiten Eintrag bekomme ich ohne weiteres, andere sagen, für jede weitere Waffe einen Antrag und die o.g. Bescheinigungen und Bestätigungen.

Wäre super, wenn mir mal jemand sagen kann was wirklich richtig ist, denn das eigentliche Bedürfniss wurde ja schon beim Erstantrag nachgeweiesen. :confused:

Danke schon mal vorab...

Geschrieben

Muß ich für den Erwerb der zweiten KW das ganze Prozedere mit Bestätigung und Bescheinigung des Vereins / Dachverbandes wiederholen um einen entsprechenden Voreintrag zu bekommen ?

Ja

Geschrieben
Muß ich für den Erwerb der zweiten KW das ganze Prozedere mit Bestätigung und Bescheinigung des Vereins / Dachverbandes wiederholen um einen entsprechenden Voreintrag zu bekommen ?

Du mußt für die 9er genau das gleiche nochmal durchziehen wie für die .22er. Du hättest aber beides gleichzeitig beantragen können und es wäre dann in einem Abwasch gegangen.

Übrigens mußt Du für jede weiter KW das Bedürfnis neu bestätigen lassen beim Verband. Auch wenn Du eine verkaufst und eine im gleichen Kaliber wieder haben willst.

Einaml Bedürfnis immer Bedürfnis......das wäre zu schön um wahr zu sein......aber unsere Bürokraten sollen schliesslich auch von was leben dürfen

Geschrieben
Du mußt für die 9er genau das gleiche nochmal durchziehen wie für die .22er. Du hättest aber beides gleichzeitig beantragen können und es wäre dann in einem Abwasch gegangen.

Und vor allem hättest Du eine Masse Geld gespart. Ob bei dem Antrag 1 oder 2 Waffen beantragt werden kostet bei der Behörde nicht unterschiedlich. Wenn Du aber später eine Zweite beantragst kostet die genau so viel in der Bearbeitung wie die Erste. Es gibt leider keinen Bonus dafür das die auf die bestehende WBK eingetragen wird.

Geschrieben
Und vor allem hättest Du eine Masse Geld gespart. Ob bei dem Antrag 1 oder 2 Waffen beantragt werden kostet bei der Behörde nicht unterschiedlich. Wenn Du aber später eine Zweite beantragst kostet die genau so viel in der Bearbeitung wie die Erste. Es gibt leider keinen Bonus dafür das die auf die bestehende WBK eingetragen wird.

Es ist noch nicht alles verloren...

Wenn zeitnah zum ersten Antrag, kann es gehen, dass man Kosten spart und den zweiten Antrag nachschieben kann - einfach mal bei der Behörde anfragen. Kommt natürlich immer auf das Verhältnis zum SB an.

IMI

  • 2 Wochen später...
Gast God of Hellfire
Geschrieben
....eine 22er als erste KW ist sehr clever!

Ironie Smiley vergessen?

Eine 22er als Erstwaffe ist ein verbrannter Voreintrag.

Gruß

GOH

Geschrieben

Gute Frage.

Wer sich natürlich mit dem eine Pistole kauft ist selber schuld.

Oder will keinen 22er Revolver.

Das solls ja auch geben.

Nicht jeder will auf grün Waffen sammeln.

Es gibt tatsächlich welche die kommen nicht mal übers Grundkontigent hinaus.

Und die stört das dann auch nicht, als erstes sich brav eine GSP zu kaufen.

Geschrieben

Hallo , vieleicht solltest du als zweiten Eintrag von 9Para absehen und wenn schon DSB dann eine 45 er eintragen lassen.

Als Option an ein WS denken, man weis ja nie was noch kommt.

Bei der DRITTEN tun die Herren sich bestimmt schwer mit einem Bedürfnis, ist jedenfals meine Erfahrung.

Überlegs Dir ruhig nochmal und wäge die Vor- und Nachteile ab.

hauptsache es macht Spaß!

Gruß Ballermann

Geschrieben
Hallo , vieleicht solltest du als zweiten Eintrag von 9Para absehen und wenn schon DSB dann eine 45 er eintragen lassen.

Als Option an ein WS denken, man weis ja nie was noch kommt.

Bei der DRITTEN tun die Herren sich bestimmt schwer mit einem Bedürfnis, ist jedenfals meine Erfahrung.

Überlegs Dir ruhig nochmal und wäge die Vor- und Nachteile ab.

hauptsache es macht Spaß!

Gruß Ballermann

Oh Mann!

Es gibt die Disziplin Gebrauchspistole, die wird nach Kalibern getrennt. Siehe Sportordnung!

Also bekommst Du vom DSB für Gebrauchspistole 1x9mm Luger, 1x.45 ACP, 1x.357Mag ,1x.44Mag + Sportpistole 1x .22 ........ (= 1x B-Schrank)

Und da gibt es garnichts dagegen einzuwenden. Da alles eine separate Disziplin ist! Ein Wechselsystem ist nur dann sinnvoll, wenn man unbedingt alle Disziplinen mit einer Waffe schiessen will. Dies ist aber nicht sinnvoll, wenn man sich nicht mit den hinten Plätzen zufrieden gibt.

Das Einzige was einer Einkaufsorgie entgegensteht ist die 2x6 Regel und der Geldbeutel.

Geschrieben

Hallo,

mal ne kurze Fragen zu Fristen.

Hab mir vom DSB ne Bedürfnisbestätigung für eine .22 lfb besorgt. Diese wurde mir vor 3 Wochen zugeschickt. Muss ich eine bestimmte Frist einhalten oder kann ich auch in nem halben Jahr mit diesem Zettel zum Amt um die WBK zu beantragen.

Geschrieben
Hallo,

mal ne kurze Fragen zu Fristen.

Hab mir vom DSB ne Bedürfnisbestätigung für eine .22 lfb besorgt. Diese wurde mir vor 3 Wochen zugeschickt. Muss ich eine bestimmte Frist einhalten oder kann ich auch in nem halben Jahr mit diesem Zettel zum Amt um die WBK zu beantragen.

Diese Frage hatte mich auch mal beschäftigt, und darauf hin unseren BDS-Verband gefragt. Er hat gesagt daß es keine Frist gibt in der man die Bedürfnisbestätigung beim Amt vozulegen hat, wenns aber dann doch 1 Jahr wird dann könnte sich das Amt vielleicht wundern, aber anscheinend nichts dagegen machen.

Geschrieben
Oh Mann!

Es gibt die Disziplin Gebrauchspistole, die wird nach Kalibern getrennt. Siehe Sportordnung!

Also bekommst Du vom DSB für Gebrauchspistole 1x9mm Luger, 1x.45 ACP, 1x.357Mag ,1x.44Mag + Sportpistole 1x .22 ........ (= 1x B-Schrank)

Und da gibt es garnichts dagegen einzuwenden. Da alles eine separate Disziplin ist! Ein Wechselsystem ist nur dann sinnvoll, wenn man unbedingt alle Disziplinen mit einer Waffe schiessen will. Dies ist aber nicht sinnvoll, wenn man sich nicht mit den hinten Plätzen zufrieden gibt.

Das Einzige was einer Einkaufsorgie entgegensteht ist die 2x6 Regel und der Geldbeutel.

Nicht unbedingt, wenn ich das richtig verstanden hab, kann er in seinem Stammverein, der ihm auch die Bedürfnis für KK erteilt hat, keine 9mm schiessen. Also müsste für ein Bedürfnis der andere Verein herhalten. Wenn er dort noch nicht lange genug schiesst, stellen die ihm kein Bedürfnis aus.

Natürlich muß man für ein Bedürfnis nicht im Verein sein, aber dieses Schiessbuch rumgemale nervt ja auch.

Klärt mich auf, vielleicht lieg ich ja auch falsch.

Geschrieben
Weil man sich in vielen Fällen ein KK-Wechselsystem zu einer GK-Waffe beschaffen kann.

Tolles Argument... Bloß weil ich beim Auto 2 Reifen abschrauben kann bin ich Blöd mir ein Motorrad zu kaufen?!?

Welches Wechselsystem kommt denn bitte an eine echte KK-Sportpistole heran? Bestenfalls das für eine 32er GSP. Aber damit macht man sich dann noch viel eher einen Eintrag kaputt, immerhin ist Zentralfeuerpistole im DSB die Disziplin mit den meisten Möglichkeiten bei der Waffenauswahl.

@ente

Die Disziplin Gebrauchspistole gibt es seit zig Jahren gar nicht mehr im DSB... Aber mit einem Punkt hast Du Recht. Die Sportordnung gibt z.Z. die Disziplinen für 5 GK-Pistolen her, die beim besten Willen (O.K: mit minimalem Unwillen) nicht mit der selben Waffe zu schießen sind.

Geschrieben

Hallo Zusammen.

Die DSB-Disziplinen lt. SpoO gibt es natürlich und somit auch die theoretische Möglichkeit des Waffenerwerbs.

Der WSB ist hie rnicht so großzügig wie man daraus folgern könnte. In der Satzung des WSB steht (aus dem Gedächtnis), dass Schützen (auch bei der Beantragung der ersten beiden Waffen!) nur eine Waffe befürwortet bekommen. Der nächste Antrag wird dann für sechs Monate auf Halde gelegt. Damit hat sich der WSB eine Art behördenfreundliche Waffenbeschaffungsbremse auferlegt.

Vielleicht gibt das Sternchen bei Behörden, euch aber auch den Anlass nachzudenken, ob ihr im richtigen Verband seid.

Versucht mal Waffe drei und vier im WSB zu erwerben. Im BDS ist dies deutlich einfacher, weil in viel mehr Disziplinen sportlich geschossen werden kann.

Schaut mal z.B. bei BDSLV4.de unter Befürwortungsrichtlinien nach.

Gruß N 105 (14 Kurzwaffen)

Geschrieben
Nicht unbedingt, wenn ich das richtig verstanden hab, kann er in seinem Stammverein, der ihm auch die Bedürfnis für KK erteilt hat, keine 9mm schiessen. Also müsste für ein Bedürfnis der andere Verein herhalten. Wenn er dort noch nicht lange genug schiesst, stellen die ihm kein Bedürfnis aus.

Natürlich muß man für ein Bedürfnis nicht im Verein sein, aber dieses Schiessbuch rumgemale nervt ja auch.

Klärt mich auf, vielleicht lieg ich ja auch falsch.

Das Bedürfnis stellt der Verband aus, eigentlich hat der Verein nichts damit zu tun. Das Schiessbuch braucht keine GK Einträge aufweisen, wenn Du so eine Waffe beantragts. Wenn der Nachweis einer Schiessgelegenheit gefordert wird (manche Vereinsvorstände fühlen sich da sicherer :) ) dann gegnügt auch eine Schreiben von irgendeinem anderen Schiessstand, den Du als Gastschütze nutzt/nutzen kannst. dazu musst Du dort nicht Mitglied sein und auch nicht dort 1 Jahr schiessen, du musst ihn nur Nutzen können.

Geschrieben
Das Bedürfnis stellt der Verband aus, eigentlich hat der Verein nichts damit zu tun.

Naja, stimmt eigentlich schon.... Aber, wenn auf dem Antragsformular der Vereinspräsi irgendetwas unterzeichnen muss, wird das Bedürfnis, de facto, vom Verein ausgestellt.

Sorry für OT

Tauschi

Geschrieben
Naja, stimmt eigentlich schon.... Aber, wenn auf dem Antragsformular der Vereinspräsi irgendetwas unterzeichnen muss, wird das Bedürfnis, de facto, vom Verein ausgestellt.

....

Die fragliche Stelle lautet zumindest in BW beim (DSB)WSV1850:

Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig seit mindestens

12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt. Ferner bescheinigen wir, dass wir

die geeigneten Schießstandanlagen für die beantragte Disziplin in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis

nachweisen können.

Wenn Du aber woanders deinen Schiessübungen veranstaltest und das auch Nachweisen kannst.

Beschränkt sich der Nachweis auf die Vereinsmitgliedschaft. Und die benötigst Du nur wenn Du über einen Verein im Verband angebunden bist.

(was beim DSB die Regel ist) Sonst genügt vom Schiessstandbetreiber ein Zettel wo drinsteht .... hat am Schiessen regelmässig teilgenommen ....

Das dürfte dann auch dein Vereinschef akzeptieren. Ansonsten würde ich Ihn mal daran erinnern, wer hier den Mitgliedsbeitrag zahlt.

Aber du hast recht de facto...

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