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IGNORED

WBK-Erwerb


Fyodor

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Moin!

Da ich jetzt wieder aus Australien zurück bin, und hoffentlich bald einen Job haben werde, wollte ich so langsam das "Projekt WBK" in Angriff nehmen.

Persönliche Eignung und Alter sind kein Thema, hier paßt alles. Meine Frage dreht sich vor allem um das Bedürfnis. Ich bin seit fast 14 Jahren Mitglied im Schützenverein, und seit 2003 auch Vorstandsmitglied (Jugendleiter), habe Sachkunde, JuBaLi, Übungsleiter und so weiter.

Meinem Kenntnisstand nach muß man, um das Bedürfnis glaubhaft zu machen, Trainingsnachweise mit erlaubnispflichtigen Waffen vorweisen können, also gelten Luftdruckwaffen nicht. Unser erster Schießleiter meinte nun gestern, daß das so nicht stimmt, auch das Training mit Luftdruckwaffen reiche als Bedürfnisnachweis aus.

Die SuFu habe ich bemüht, konnte aber zu dieser Frage keine Antwort finden. Mir würde es natürlich gefallen, wenn das schießen mit Luftdruckwaffen ausreicht, denn das ist für mich kein Problem.

Wer hat denn nun Recht? Ich wohne in BaWü, falls das wichtig sein sollte.

Viele Grüße,

Fyo

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Das Training mit erlaubnispflichtigen Waffen wird, so wie ich hier gelesen habe, zwar überwiegend, aber noch nicht völlig flächendeckend gefordert. Frag beim LV nach. Und wenn er das Training mit Luftdruckwaffen anerkennt - dann ganz schnell den Antrag stellen, bevor er seine Meinung ändert.

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Imho kann eine solche Forderung nicht korrekt sein, da dies zu einem Henne-Ei Prinzip führt.

Wie kam denn derjenige ursprünglich zu seiner erlaubnispflichtigen Waffe, mit der der nächste Antragssteller denn nun trainieren soll? :confused:

Zum Erschweren des Waffenzugangs durch Jungschützen ist diese Vorgehensweise aber ein "gutes" Mittel. :contra:

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@ Capt. Trunk:

Das würde schon funktionieren, wenn man vorher im Verein mit Vereins- oder Leihwaffen schießt. Bei uns ist halt das Problem, daß der Verein sich sehr auf Luftdruck konzentriert, und die Besitzer von Feuerwaffen bei uns zwar zahlreich, aber selten vertreten sind. Leihwaffen fallen bei mir also flach, zumindest in meinem Verein. Das ist ja auch einer der Gründe, warum ich gerne was "richtiges" hätte: ich will damit in erster Linie selber schießen und Spaß haben, und außerdem die wenigen Jugendlichen die wir haben zum Feuerwaffenschießen bringen.

@ Jim Phelps und Floppyk:

Danke! Dann werde ich das wohl demnächst mal anfangen. Trainingsnachweise über Luftdruck habe ich genug. Ich wohne auch lange genug hier, das halbe Jahr Auslandsaufenthalt ist ja keine Auswanderung, sondern "beruflich". Mit sowas sollte es auch keine Probleme geben.

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(...)

Das würde schon funktionieren, wenn man vorher im Verein mit Vereins- oder Leihwaffen schießt. Bei uns ist halt das Problem, daß der Verein sich sehr auf Luftdruck konzentriert, und die Besitzer von Feuerwaffen bei uns zwar zahlreich, aber selten vertreten sind. Leihwaffen fallen bei mir also flach, zumindest in meinem Verein.

(...)

Dann ist es doch genau so, wie ich schrieb: Sind keine entsprechende Vereinswaffen vorhanden, muss man auf die von anderen Privatpersonen zurückgreifen. Und wie kamen die nach dieser Logik zu ihrem Trainingsnachweis?

Zu Zeiten des alten Waffengesetzes genügte meiner Behörde die Vereinsbestätigung über das sechsmonatige Training mit der gleichen Waffenart, also LP für Kurz und LG für Langwaffen. Keine Ahnung, wie das für einen Neuling heute ablaufen würde. Imho kann nicht verlangt werden, dass das Training mit den Waffen zu erfolgen hat, die beantragt werden sollen. Da es sich auch nicht jeder Verein leisten kann ein entsprechendes "Arsenal" vorzuhalten, dient eine solche Praxis imho lediglich dazu die weitere Verbreitung von (Sport-) Waffen einzudämmen.

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moin

also bei mir war das kein problem mit der wbk obwohl ich vorher auch nur lupi geschossen habe

mein verein hat mir auf dem antrag für den dachverband nur bescheinigt das ich regelmässig in den letzen 12 monaten trainiert habe.

der NDSB hat mir dann den antrag (natürlich kostenpflichtig) zurückgeschickt damit zur behörde und gut war

vier wochen später hatte ich dann meine wbk mit voreintrag 9mm und 357 mag. im briefkasten. :eclipsee_gold_cup:

gruß mike5

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Dann probiere ich das auch so.

Nochmal eine andere Frage: Wenn ich eine WBK beantrage... MUSS ich dann auch einen "Voreintrag" haben? Bei der gelben gibt es ja sowas nicht, wie läuft das dann da ab?

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Die Gelbe lässt du dir einfach ausstellen (56,24€). Wenn du damit eingekauft hast musst du dass dem Amt fristgerecht melden. Eintragen einer Waffe kostet 12,78€.

Wie dass mit der Grünen ist kann ich dir leider nicht sagen. Gehe mal davon aus das du die nicht "leer" ausgestellt bekommst sondern erst wenn du deine(n) ersten Voreintrag (Voreinträge) beantragst.

Du kannst natürlich mit vorhandener Sachkunde jetzt schon eine bedürfnisfreie Waffe beantragen und sollte dann bis zur Beantragung der "bedürfnispflichtigen" Voreinträge kein halbes Jahr vergangen sein wird das Amt noch die alten Anfragen (BZR usw.) anerkennen. Spart dir dann ein paar Wochen. Bin davon abgekommen, denn dann müsste ich zweimal die 40,90 für den Voreintrag zahlen.

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1.) Du beantragst JEDE Waffe auf der Grünen neu. d.h. incl. Bedürfnissbescheinigung des Verbandes. Die Sachkunde gilt aber weiterhin, sollte bei der ersten nur nicht älter als 1 Jahr sein.

2.) Du bekommst die Grüne MIT Voreintrag für Pistole/Revolver/Repetierflinte.. und dem Kaliber. Und musst die dann innerhalb 1 Jahres erwerben.

3.) Du hast die Waffe und lässt die den Erwerb (natürlich incl. Munitionserwerb) innerhalb von 10 Werktagen abstempeln.

4.) Nach 3 Jahren findet die einmalige Regelüberprüfung statt ob das Bedürfnis noch gegeben ist. (Du musst nichts unternehmen, bekommst ein Formular zugeschickt)

5.) Jetzt ist sie DEIN.

In BW ist das Ordnungsamt zuständig. d.h. Du kannst die Bescheinigung in deinem örtlichen Rathaus abgeben.

Es empfiehlt sich die gewünschten Waffen auf der Grünen gleich alle zusammen zu beantragen.

Spart Zeit und Kosten.

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Grüne WK = Voreintrag Waffentyp (zB Pistole, Revover, Selbstladebüchse usw.) sowie Kaliber (zB. 9x19, .357 M, .223 Rem. usw.) - ohne entsprechenden Voreintrag (= Erwerbsberechtigung!) darf dir keiner das Wunschschießeisen verhökern.

Gelbe WBK = Angabe der ersten zu kaufen beabsichtigten Waffe, aber kein!!! Voreintrag in der WBK, auch später nicht erforderlich. Erworbene Waffen werden nur nach dem Kauf eingetragen (ok, der NRW-IM sieht das wohl anders :peinlich: )

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Ich werde versuchen beim WO-Treffen mal ein paar verschieden Waffen probezuschießen, und mir dann eine Meinung zu bilden. In unserem Verein konnte ich nicht wirklich viel Erfahrung sammeln. Da ich mich aber bei den Kurzwaffen am wohlsten fühle, werde ich wohl den Weg über die grüne WBK gehen müssen, richtig?

Welche Dokumente muß ich denn wo hin tragen, damit das klappt?

P.S.: Ich bin beim DSB und BSV... habe aber bei beiden keinen Vordruck für die Bescheinigung gefunden. Kann ich das formlos machen, oder wo bekomme ich so ein Formular her?

P.P.S.: Viele dank für Eure zahlreiche Hilfe!

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....wohlsten fühle, werde ich wohl den Weg über die grüne WBK gehen müssen, richtig?

.....Welche Dokumente muß ich denn wo hin tragen, damit das klappt?

Ja, mit Ausnahme von Einschüssigen und Vorderladerrevolvern geht nur Grün. Alle Formulare hat dein Ordnungsamt/Rathaus. ggf schicken lassen. Die Bedürfnisbescheinigung muss ausgefüllt und mit dem Schiessnachweis

zum Verband geschickt werden.

Anm.:Manchmal gibt es ein Formular deines Vereins, in dem die Teilnahme am Schiessen bestätigt wird.

(damit der Verband nicht soviel Papier lagern muss) Ansonsten Schiessbucheinträge des letzen Jahres kopieren.

Links für DSB-BW:

http://www.wsv1850.org/Formulare.html

zur Regelüberprüfung nach 3 Jahren http://www.wsv1850.org/Waffenrecht.html inzwischen doch mit kleinem Formular!

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Die Gelbe lässt du dir einfach ausstellen (56,24€). Wenn du damit eingekauft hast musst du dass dem Amt fristgerecht melden. Eintragen einer Waffe kostet 12,78€.

(habe das mal so kopiert weil bei mir das mit dem zitieren nicht funzt)

nicht überall

z.b. in hamburg brauchst du sehr wohl einen voreintrag in die gelbe wbk damit verbunden wieder die bescheinigung vom

dachverband.

musste ich auch so machen habe jetzt einen voreintrag für das kalieber 6,5 x 55

gruß mike5

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Damit ich auch noch mal meinen Senf dazugebe:

Das Bedürfnis bescheinigt Dir der VERBAND. Zwischen den Zeilen habe ich herausgelesen, daß Du im DSB organisiert bist. Wende Dich an die Geschäftsstelle des entsprechenden Landesverbands. Nur die dort tätigen Mitarbeiter werden Dir sagen können, welche Kriterien für die Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung sie anlegen. Wenn Dein Verein, der Deinen Antrag dann auch unterstützt, und Dir das regelmäßige Training bescheinigt, (das zumindest teilweise mit den von Dir angestrebten Feuerwaffen stattgefunden hat) ist der Raps eigentlich schon geschnitten.

Leider stellen sich da viele Vereinsfürsten quer, aus was auch immer für Gründen. Du scheinst ja aber auch da einen guten Draht zu haben. Die Verbindung zwischen Training und Waffe kann man nach meiner Auffassung nicht aus dem Gesetz oder auch der AWaffV nicht ableiten. Wenn Du dann mehrere Waffen hättest, müsstest Du ja mit jeder 18 mal auf den Stand / Jahr, oder ? Und das ist definitiv Quark, auch wenn ich schon von schlauen Leuten gehört habe, daß es genau so gehen soll. Har Har... :peinlich: (RL, nicht hier)

Aber wie gesagt, Ziel des Spieles ist der Schein (Elende Scheinwirtschaft... <_< ) Den kriegst'e vom Verband, und Dein Verein muss unterschreiben. Das Amt muss man so überzeugen, daß man den Schein (s.o.) auf den Tisch legt. Dann klappt's auch mit der WBK. Ach ja, Tip noch: Bring eine Kauf-Quittung vom Tresor mit aufs Amt. Oder ein Foto, oder Klassifizierungsschreiben deines Versicherers. Dann ist auch die Aufbewahrung klar und eine weitere Hürde direkt erledigt.

Viel Erfolg beim Projekt :gutidee:

Edit: Linksschreibung

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...

z.b. in hamburg brauchst du sehr wohl einen voreintrag in die gelbe wbk damit verbunden wieder die bescheinigung vom

dachverband.

musste ich auch so machen habe jetzt einen voreintrag für das kalieber 6,5 x 55

gruß mike5

Dagegen hast Du hoffentlich schon fristgerecht Klage eingereicht, bzw Widerspruch? Ist naemlich ein klarer Rechtsbruch, was die dort verlangen.

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nee hab ich leider nicht gewusst

aber ist mir jetzt auch egal denn ich muss laut des SB mir niemals eine waffe in 6,5x55 kaufen :gaga:

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Dann bekommt der BSV von mir heute mal eine Mail, runterladen kann man das Formular dort scheinbar nicht.

Danke für die vielen Antworten!

Einen Tresor habe ich noch nicht, den will ich erst kurz vor der Waffe anschaffen. Reicht es wenn ich dort dann angebe, daß ich den Tresor rechtzeitig kaufen werde? Oder fühlt sich das Amt dabei nicht wohl? Ein Tresor ist an sich ja auch nicht teuer, daran soll es nicht liegen.

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Wenn ich nicht irre, musste ich bei der Beantragung der WBK einen Nachweis zur sicheren Einlagerung der Waffen als Anlage beifügen - sinnvollerweise die Kaufrechnung eines Waffenschrankes. Falls es der Themenstarter nicht weiß - in der Regel haben die Dinger 4 - 8 Wochen Lieferzeit, falls nicht vom Baumarkt.

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Der Punkt war bei unserem Amt im Antrag mit angegeben. Man kann aber auch nachreichen. Mit dem Kaufbeleg waren sie voll und ganz zufrieden. Habe einen Angebots-A/B-Schrank (Platz für 7 LW und ca. 3-4 KW ... also für mich vorerst vollkommen ausreichend) beim GLOBUS-Baumarkt für 239 Öcken gekauft. Ist so ca. mindestens jedes Halbjahr im Angebot. Aber rumtragen will ich dass Ding so schnell nicht mehr! :o

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Dann werde ich in der nächsten Zeit mal die Angebote bei Bauhaus und Co beobachten. Ein kleiner Kurzwaffenschrank für zwei Kurzwaffen und Munition würde mir für den Anfang ja reichen. Langwaffen sind vorerst nicht angedacht.

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